Allianz kündigen: schnell, einfach und sicher

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Dein Auto ist bei der Allianz versichert, doch du hast Grund zur Kündigung? Mit diesen Tipps und Tricks kannst du der Allianz besonders schnell und einfach kündigen.
Die Leistungen der Kfz-Versicherung der Allianz überzeugen dich nicht mehr oder hast du einen besseren Anbieter entdeckt? Wir zeigen dir, wie du der Allianz kündigen kannst.
Allianz kündigen: Kündigungsfrist und -form
Ein Großteil der Kfz-Versicherungen der Allianz wird mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Ein solcher Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Ist die Laufzeit deines Vertrags ausdrücklich auf weniger als ein Jahr beschränkt, endet dieser automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In den AGB der Allianz ist eine Kündigung in Textform festgehalten. Das bedeutet, du kannst per Fax, E-Mail oder Brief kündigen.
Allianz besonders schnell und einfach kündigen
Am einfachsten und schnellsten kannst du der Allianz mit dem obigen vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben kündigen. Die Adresse des Versicherers ist bereits eingetragen. Füge lediglich deine persönlichen Daten hinzu und verschicke die fertige Kündigung direkt an den Anbieter. Außerdem gilt für den Großteil der Kündigungen, die über aboalarm versendet werden die aboalarm [Kündigungsgarantie] (https://www.aboalarm.de/kuendigungsgarantie]. Diese garantiert eine rechtssichere Kündigung ohne Folgekosten. Sicherer kannst du der Allianz nicht kündigen. Du hast weitere Fragen? Dann wende dich an unser erfahrenes Support-Team.
Allianz Kündigungsadresse
Allianz Versicherungs-AG10900 - Berlin
Deutschland
E-Mail: sachversicherung@allianz.de
Fax: 08004400101
Hotline: 08004100101
Allianz kündigen: Widerrufs- und Sonderkündigungsrecht
Du fragst dich, wie du eine ordentliche Kündigung umgehen kannst? Zum einen kannst du deinen Vertrag widerrufen, sofern der Vertragsschluss noch keine 14 Tage zurückliegt. Sende hierfür deinen Widerruf schriftlich an die Allianz. Eine Nennung von Gründen ist nicht erforderlich.
Zudem hast du in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt beispielsweise im Fall eines Unfalls oder bei Veräußerung oder Versteigerung des versicherten Fahrzeugs.
Erhöht der Versicherer die Preise oder nimmt er Änderungen an den Leistungen vor, kannst du das Sonderkündigungsrecht ebenfalls in Anspruch nehmen.