GEZ-Befreiung: So ist´s möglich!

Eine GEZ-Befreiung ist nur unter streng definierten Gründen möglich. Welche das sind und wie du vorgehst, erfährst du hier.

Viele finden den Rundfunkbeitrag, der über die GEZ eingezogen wird, ungerechtfertigt und weigern sich diesen zu zahlen. Doch es gilt, basierend auf dem Solidaritäsprinzip, pro Wohnung ein Beitrag. Dabei ist es egal, ob du ARD und ZDF ansiehst, oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt.
Einzig unter sehr strengen Voraussetzungen kannst du eine GEZ-Befreiung beantragen. Welche das sind, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Willst du deine Wohnung nur von der GEZ abmelden, etwa weil du mit jemandem in eine gemeinsame Wohnung ziehst, findest du alle Infos in unserem Blogbeitrag: GEZ abmelden.

Seit Anfang 2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Gleichzeitig wurde auch der Name offiziell geändert. Es heißt jetzt nicht mehr GEZ, sondern AZDBS, was für „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“ steht.

Da im üblichen Sprachgebrauch aber nach wie vor von der GEZ gesprochen wird, lassen wir auch in diesem Artikel das Wort GEZ stehen.

GEZ Befreiung: Die Voraussetzungen

In den folgenden Fällen kannst du dich von der GEZ befreien lassen:

  • Du bist Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§27 bis 40 SGB XII oder nach § 27a oder 27d des BVG).
  • Du bist Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II– Empfänger.
  • Du empfängst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Du beziehst Leistungen für Volljährige, die in einer stationären Einrichtung (§ 45 SGB VIII) leben.
  • Du erhältst Grundhilfe im Alter oder bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII).
  • Du erhältst Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 99, 100 Nr. 5 SGB III) und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern.
  • Du bist Ausbildungsgeld-Empfänger und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern (§ 104 SGB III).
  • Du erhältst Bafög und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern.
  • Du bist Sonderfürsoge-Berechtigter (§ 27 e BVG).
  • Du bist taubblind oder Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII, § 27 BVG)
  • Du bist Empfänger von Pflegegeld, Hilfe zur Pflege (§§61 bis 66 SGB XII) oder Hilfe zur Pflege im Sinne der Kriegsopferfürsorge BVG.
  • Du bekommst Pflegezulagen (§267 Abs. 1 des LAG) oder dir wurde ein Freibetrag wegen Pflegebedürftigkeit zugeteilt (§267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG).

GEZ-Ermäßigung

Wenn du sehbehindert oder hörgeschädigt bist, kannst du bei der GEZ eine Ermäßigung beantragen.
Dies gilt im Einzelfall:

  • Du hast eine Sehbehinderung und dadurch einen Behinderungsgrad von 60% mit erkanntem RF-Merkzeichen.
  • Du bist hörgeschädigt und eine Verständigung ist dir auch mit Hörhilfen nicht möglich (RF-Merkzeichen zuerkannt).
  • Du hast mindestens eine 80%ige Behinderung und es ist dir nicht möglich, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen (RF-Merkzeichen zuerkannt).

GEZ Befreiung: So gehst du vor

Die GEZ stellt auf ihrer Website ein Formular zur GEZ-Befreiung bereit. Die Online-Hilfe führt dich Schritt für Schritt durch das Formular.

Bitte achte besonders auf die geforderten Unterlagen, die sich von Grund zu Grund unterscheiden.

Wenn du alles ausgefüllt hast und alle Unterlagen zusammen hast, schicke deine GEZ-Befreiung an:

Beachte, dass die GEZ dir deine Unterlagen nicht zurückschickt. Du solltest also auf jeden Fall noch ein Original bei dir zu Hause haben.

GEZ-Befreiung Kurz und knapp

Um eine GEZ-Befreiung zu erhalten, muss einer der oben genannten Gründe vorliegen. Dann solltest du darauf achten, dass du alle erforderlichen Unterlagen an das Schreiben angefügt hast.
Eine rückwirkende GEZ-Befreiung ist nicht möglich, sorge also dafür, das Formular früh genug abzuschicken.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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