Mietvertrag widerrufen – rechtlich kaum möglich

Du hast schon unterschrieben, willst aber nun den Mietvertrag widerrufen? Wir sagen dir, in welchen Ausnahmefällen das möglich ist.

Grundsätzlich gilt, ist ein Mietvertrag unterschrieben, kann dieser auch nicht mehr widerrufen werden. Es gilt auch schon vor Einzug in die Wohnung die reguläre dreimonatige Kündigungsfrist. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahmen. Wir haben dir hier einige Beispiele zusammengestellt, in denen ein Widerruf doch Aussicht auf Erfolg hat.

Mietvertrag widerrufen – bei sogenannten Haustürgeschäften

Hast du deinen Mietvertrag während eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen, so hast du ein gesetzlich zugesichertes Widerrufsrecht.

Dafür müssen allerdings einige Punkte eindeutig zutreffen: Zum einen muss der Vermieter als Unternehmer gehandelt haben. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter mehrere Wohnungen besitzt und beabsichtigt eine Tätigkeit gleicher Art zu wiederholen und dadurch zum wiederkehrenden Teil seiner Beschäftigung zu machen. Der Mieter hingegen muss als Verbraucher gehandelt haben, was in den meisten Fällen der Fall ist. Zudem muss der Mietvertrag in einer bestimmten Situation geschlossen worden sein, beispielsweise am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung. Ausschlaggebend hierfür ist der Überraschungseffekt für den Mieter, verbunden mit mangelnder Vorbereitungszeit.

Mietvertrag widerrufen durch Anfechtung

Gründe für eine Anfechtung des Mietvertrags können die arglistige Täuschung sein oder wenn der Mieter einem relevanten Irrtum über die Mietsache unterlag.

Bei einer arglistigen Täuschung kann der Mietvertrag innerhalb von einer Frist von einem Jahr, ab Entdeckung der Täuschung, angefochten werden.

Bei einem relevanten Irrtum musst du den Vertrag unverzüglich nach Kenntnis des Grundes anfechten.

Gibt es tatsächlich Grund zur Anfechtung, wird das Mietverhältnis von Anfang an unwirksam und der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Das heißt, du bekommst auch im Vorfeld gezahlte Mieten zurücküberwiesen.

Grundsätzlich gilt: Ein Widerruf eines Mietvertrags ist nur in den seltensten Ausnahmefällen möglich. Selbst eine Trennung, die den Einzug in eine größere Wohnung unnötig macht, ist kein Grund, durch den du vom Vertrag zurücktreten darfst. Überlege daher genau, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst und nimm dir genug Zeit, um diesen zu prüfen.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.