Mietvertrag: 5 unwirksame Kündigungen wegen Eigenbedarf

Erfahre hier, was genau Eigenbedarf bedeutet und wann der Vermieter wegen Eigenbedarf den Mietvertrag kündigen darf.

Mietvertrag durch Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt – ist es dir schon mal passiert? Oft wissen Mieter gar nicht, ob der Vermieter wirklich Eigenbedarf hat und ob die Kündigung rechtlich wirksam sein kann. Hier erklären wir, in welchen Situationen von Eigenbedarf die Rede ist und zeigen fünf Beispiele, wann dies ausgeschlossen ist.

Wann besteht Eigenbedarf?

Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund hat, so §573 BGB.

Laut BGB soll der Vermieter die gekündigte Wohnung „benötigen“, aber wann benötigt man eine Wohnung? Oft muss dies vor Gericht entschieden werden, aber es gibt drei Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen.

1. Der Vermieter kann die gekündigte Wohnung seinen Verwandten oder nahen Angehörigen zur Verfügung stellen. Dabei kommt die Frage auf, wer zu diesen Verwandten und nahen Angehörigen gehört – Kinder, Geschwister und Eltern auf jeden Fall. Außerdem zählen auch Ehegatten und Lebenspartner dazu. Wenn es sich aber um Cousins, Cousinen oder Nichten und Neffen handelt, wird alles etwa komplizierter. In dem Fall soll der Vermieter eine Verpflichtung für Fürsorge den Angehörigen gegenüber beweisen können.

2. Der Vermieter kann die gekündigte Wohnung auch für seine berufliche Tätigkeiten benötigen (z.B. sein Büro in der Wohnung aufmachen)

3. Der Vermieter kann die Mieterwohnung benötigen, wenn der Vermieter den Arbeitsplatz gewechselt hat und der wesentlich näher an der Mieterwohnung liegt.

Wann besteht kein Eigenbedarf? 5 Fälle einer unwirksamen Kündigung

In den Folgenden fünf Fällen besteht kann kein Eigenbedarf als Kündigungsgrund angegeben werden:

  1. Vorgeschobener Eigenbedarf: Das ist der Fall, wenn der Vermieter die Mieterwohnung überhaupt nicht nutzen will, sondern den Eigenbedarf als Grund angibt, um den Mieter loszuwerden. So etwas kann im Prinzip kaum gut für den Vermieter ausgehen. Wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird, ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter den Schaden (z.B. Umzugs- oder Renovierungskosten in der neuen Wohnung) zu bezahlen.
  2. Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf: Das ist der Fall, wenn der Vermieter eine andere vergleichbare und verfügbare Wohnung hat, sich aber weigert in diese einzuziehen. Wenn es einen Grund gibt, warum der Vermieter nicht in die andere Wohnung einziehen will, muss er ihn angeben. Sonst kann kein Eigenbedarf bestehen und die Kündigung des Mietvertrags ist somit unwirksam.
  3. Widersprüchlicher Eigenbedarf: Das ist der Fall, wenn der Vermieter beim Kündigen einen Grund angibt, der schon vor dem Vertragsschluss vorhersehbar war.
  4. Befristeter Eigenbedarf: Gelegentliches Übernachten in der gekündigten Wohnung ist kein vernünftiger Eigenbedarf des Vermieters
  5. Zweck verfehlt: Wenn der Vermieter die Wohnung nicht in der Art und Weise nutzen kann, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Kündigt der Vermieter für seine gehbehinderte Mutter im achten Stock ohne Aufzug, dann ist diese Wohnung für die Frau nicht geeignet. Somit besteht kein Eigenbedarf im Bezug auf diese Wohnung.