Widerruf

Unter einem Widerruf versteht man das Recht von Verbrauchern unter gewissen Umständen 14 Tage lang von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Das Widerrufsrecht für Verbraucherveträge ist in § 355 und § 356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Ein Widerruf ist demnach möglich, wenn der Vertrag entweder an einem Ort, an dem man nicht mit einem Vertragsabschluss rechnen kann, wie beispielsweise der eigenen Wohnung oder dem Arbeitsplatz, oder aber über das Internet oder einen Versandkatalog, also als Fernabsatzvertrag, zustande gekommen ist.

Bei welchen Geschäften ist ein Widerruf möglich?

Als Kunde kann man einen Widerruf für Produkte oder Dienstleistungen geltend machen, deren Kauf über ein Haustürgeschäft oder einen Fernabsatzvertrag stattgefunden hat. Diese Voraussetzungen sind in §§ 355, 356 und im § 312 d) des Bürgerlichen Gesetzbuchs erläutert. Hier ist grundsätzlich festgelegt, dass du nur als Verbraucher, nicht im Namen eines Unternehmens, widerrufen darfst, und du den Vertrag online, telefonisch, postalisch oder per Fax, in der Öffentlichkeit, in deiner Wohnung oder an der Haustür geschlossen haben musst. So ist beispielsweise bei Mobilfunkverträgen bei Vertragsschluss in der Anbieterfiliale kein Widerruf möglich.

Außerdem gibt es einige Ausnahmen für Produkte, die nicht unter das Widerrufsrecht fallen. So lässt sich zum Beispiel der Kauf von verderblichen Produkten oder von entsiegelten Produkten, wie geöffneten CDs, nicht widerrufen. Auch extra angefertigte Produkte, wie Maßanzüge, lassen sich nicht widerrufen. Gleiches gilt für Pauschalreisen, Tickets für Freizeitveranstaltungen, Hotelbuchungen und eine Reihe weiterer ähnlicher Verträge.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung gültig?

Der Händler hat die Pflicht, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. Dabei muss er ihm eine schriftliche Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Eine Widerrufsbelehrung muss einige Punkte enthalten, so muss aus ihr hervorgehen:

  • dass ein Widerrufsrecht besteht
  • dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und dieser in Textform oder durch Rücksendung der Sache erklärt werden kann
  • an welche Anschrift der Widerruf gehen muss
  • Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
  • der Name des Unternehmers

Sollte eine Widerrufsbelehrung unvollständig sein oder erst gar nicht erteilt werden, so gilt theoretisch eine unbegrenzte Widerrufsfrist.

Der Unterschied zwischen Widerruf und Rückgabe

Ein Händler hat bei Fernabsatzverträgen sowie bei Haustürgeschäften über ein Abonnement, die Möglichkeit statt eines Widerrufsrecht ein Rückgaberecht einzuräumen. Dabei ändern sich für den Kunden zwei Dinge. Zum einen kann das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Sollte die Ware nicht paketfähig sein, muss sich der Verkäufer um die Abholung kümmern. Zum anderen trägt der Verkäufer in jedem Fall die Kosten für eine Rücksendung.

Wie kann man widerrufen?

Für den Widerruf eines Vertrags reicht eine Nachricht in Textform an deinen Anbieter, also per E-Mail, Post oder Fax aus. Dein Widerrufsrecht musst du innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags bzw. bis 14 Tage nachdem du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast, ausführen. Für die Einhaltung der Frist gilt das Absendedatum. Im Schreiben musst du den Widerruf deines Vertrags deutlich machen, aber keinen Grund dafür angeben. Bei bestellten Waren reicht bisher die Rücksendung als Widerruf aus.

Widerruf ab Juni 2014: Das ist neu

Ab dem 13. Juni 2014 wird sich in Hinsicht auf das Widerrufsrecht Einiges ändern. So fällt das Rückgaberecht als Alternative zum Widerrufsrecht weg. Außerdem muss ab Juni eine eindeutige Erklärung an den Unternehmer gemacht werden, dann reicht es nicht mehr aus, die Sache einfach zurückzusenden. Für den Kunden muss dann auch ein Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden, allerdings wird es auch möglich sein, telefonisch zu widerrufen. Händler können ab dem 13. Juni selbst entscheiden, ob sie die Rücksendungskosten weiterhin übernehmen, müssen dies aber nicht. Nicht paketfähige Produkte müssen selbstständig an den Händler zurückgebracht werden, man kann also nicht darauf bestehen, dass der Händler das Produkt selbst abholt.