Parship – Abzocke bei Widerruf?

Wer seine Mitgliedschaft bei Parship widerruft, bekommt kurz danach Rechnungen über mehrere hundert Euro. Die Verbraucherzentrale klagt das nun an.  

Widerruft man bei Parship sein Konto, werden bis zu mehrere hundert Euro für bereits entstandene Kontakte fällig. Wöchentlich gehen mehrere Beschwerden über Parship bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Grund genug, die Praxis von Parship anzuklagen. Vor allem die völlig überzogenen Summen des Wertersatzes bemängeln die Verbraucherschützer.

Hintergrund der Klage gegen Parship

In diesem Fall geht es insbesondere um die Forderung von Parship in Höhe von knapp 307 Euro an eine Kundin, die innerhalb der zweiwöchigen Frist ihren Vertrag widerrufen hatte. Diese 307 Euro werden von Parship als Wertersatz für die 10 Kontakte, die die Kundin bis dahin über das Portal geschlossen hatte, verlangt. Für ihr Jahresabo hätte sie nur unwesentlich mehr bezahlt, nämlich etwa 410 Euro. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg wirft Parship vor, die Verbraucher so von ihrem Widerrufsrecht abhalten zu wollen. Im Gegensatz zum Wertersatz für die 10 Kontakte fordert die Verbraucherzentrale Hamburg eine anteilige Verrechnung für die bereits genutzten Tage. Das wären im vorliegenden Fall knapp 14 Euro.

Parship bestreitet die Vorwürfe

Parship bestreitet die angeklagte Praxis nicht, sieht in ihr aber keinen Verstoß, da in den AGB ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines Widerrufs ein Wertersatz fällig wird. Dieser Hinweis wäre sogar deutlicher als durch den Gesetzgeber gefordert.

Die Rechnung von Parship sieht im vorliegenden Fall so aus:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 409,32 Euro
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 10
Bereits von Ihnen gezahlt: 409,32 Euro
Rückerstattung: 102,33 Euro

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.”

Dabei ist Parship nicht der einzige Anbieter von Online-Partnervermittlungen, der einen solchen Wertersatz fordert. Mehr zu versteckten Kosten beim Online-Dating haben wir bereits in einem anderen Blogartikel für dich zusammengefasst.

Bisher ist das Urteil des Landgerichts Hamburg noch nicht gesprochen. Sollte der Verbraucherzentrale Recht gegeben werden, wird sich bei einigen Partnerbörsen etwas ändern müssen. Über die Entwicklungen halten wir dich hier im aboalarm-Blog auf dem Laufenden.

Update 27.11.14:

Das Landesgericht Hamburg hat der Verbraucherzentrale Hamburg mit einem Urteil (Az. 406 HKO 66/14) recht gegeben: Kunden von Parship müssen künftig nicht mehr für die Zahl der entstandenen Kontakte bezahlen. Stattdessen darf das Dating-Portal nur noch die Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf in Rechnung stellen. Wenn du deine Mitgliedschaft bei Parship beispielsweise nach 10 Tagen widerrufst, darf das Datingportal dir 10 Tage in Rechnung stellen – und keine höhere Summe wegen eventuell zustande gekommener Kontakte. Da Parship Berufung eingelegt hat, ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig: Bisher hast du also noch keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

Update 10.5.15:

Leider schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg nichts mehr dazu, ob das Urteil inzwischen rechtskräftig ist. Auch sonst habe ich leider keine Quelle gefunden, die mehr dazu berichtet und habe mich deshalb direkt an die Pressestelle der Verbraucherzentrale gewandt.  Dennoch gibt es erfreuliche Nachrichten: In zwei Fällen ist das Amtsgericht Hamburg dem Urteil des Landgerichts gefolgt und hat zwei ehemaligen Parship-Kunden, die gegen die Zahlung des Wertersatzes geklagt hatten, Recht gegeben (Az. 18 b C 184/15 und Az. 49 C 607/14).

Hast du also Probleme mit Parship wegen des Wertersatzes, kann es sich lohnen, sich zu wehren!

Jetzt Parship widerrufen

Update 06.03.17:

Endlich gibt es Neuigkeiten im Fall der Parship Wertersatzforderungen. Wie wir bereits berichteten, hatte die PE Digital GmbH gegen das Urteil vom 22.07.2014 Berufung eingelegt. Nun ist die Entscheidung gefallen: Das Gericht erteilte der Wertersatzberechnung von Parship eine Absage (12 C 196/16), wie die Kanzlei Rader berichtet. Laut Urteil ist der Wertersatz zeitbezogen, also im Verhältnis zum Gesamtpreis für den vereinbarten Zeitraum und nicht, wie von Parship bisher, in Abhängigkeit der Anzahl der in Anspruch genommenen Kontakte zu berechnen.

Dies sind erfreuliche Neuigkeiten für Verbraucher. Deswegen empfehlen wir dir, dich unbedingt gegen Wertersatzforderungen des Unternehmens zur Wehr zu setzen, denn das kann sich lohnen.

Update 09.01.18:

Die Rechtsanwaltskanzlei Alexander Hufschmid hält auch diese Forderung für ungerechtfertigt. Das Amtsgericht Hamburg ist der selben Meinung und hat mit einem Urteil vom 21.11.2017 festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz verlangen darf. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass der Anbieter seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen eines Widerrufs belehrt. Mit Erfolg: Parship hat die Forderungen in vollem Umfang an den Mandanten ausgezahlt.

Wie du siehst, kann es sich auf jeden Fall lohnen, sich gegen die Wertersatzforderungen zu wehren.

Hast du auch Probleme mit Anbietern von Online-Dating Portalen? Dann wende dich an die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland. Bedenke aber, dass die Beratung bei den Verbraucherzentrale in der Regel nicht kostenlos ist. Eine Übersicht über die Kosten für die Beratung haben wir bereits für dich vorbereitet.