Widerruf Telefonvertrag & Internet: So einfach geht´s

Widerruf Telefonvertrag & Internet – geht einfacher als gedacht, vor allem, wenn du die richtige Vorlage benutzt und die Frist einhältst. Wir zeigen, wie.

Hast du einen Telefon- oder Internetvertrag im Fernabsatz, also telefonisch, im Internet oder durch einen Vertreter an deiner Haustür abgeschlossen, kannst du diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen – das ist vom Gesetz festgelegt. Doch wie wird so ein Widerruf durchgeführt? Wir sagen dir wie der Widerruf deines Telefon- und Internetvertrags geht und erklären dir, welche Schritte dafür wichtig sind.

Widerruf Telefonvertrag & Internet: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

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Wenn du deinen Telefonvertrag widerrufen willst, solltest du zuerst prüfen, ob dir ein Widerrufsrecht zusteht bzw. wie lange dieses ausgeübt werden kann. Laut § 355 BGB und § 312 d BGB kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn du deinen Vertrag als Verbraucher, also nicht im Auftrag eines Unternehmens, abgeschlossen hast. Außerdem muss der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume deines Anbieters – eben per Fernabsatz – abgewickelt werden, ansonsten greift das Widerrufsrecht nicht. Wenn du deinen Telefon- und Internetvertrag im Anbieter-Shop unterzeichnet hast, kannst du diesen dagegen leider nicht mehr widerrufen.

Die oben genannten Bedingungen sind im Übrigen auch bei Vertragsverlängerungen gültig. Wenn du zum Beispiel deinen Internet- und Telefonvertrag telefonisch kündigen wolltest und vom Callcentermitarbeiter doch überredet wurdest, deinen Vetrag weiterzuführen, kannst du diese Entscheidung ganz regulär widerrufen, auch wenn es sich hierbei nicht um einen neuen Vertragsabschluss handelt.

Wie viel Zeit habe ich, um den Widerruf durchzuführen?

Das hängt davon ab, ob du von deinem Anbieter ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Prüfe deshalb, ob in deinen Vertragsunterlagen, die du normalerweise nach Vertragsabschluss per E-Mail oder Post zugeschickt bekommst, eine Widerrufsbelehrung enthalten ist. Eine Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anbieters z.B. als Häkchen zur Kenntnisnahme reicht übrigens nicht aus. Nur wenn du in den Vertragsunterlagen klar und deutlich über dein Widerrufsrecht informiert worden bist, beginnt ab diesem Zeitpunkt die 14 tägige Widerrufsfrist deines Telefon- und Internetvertrags. Hat es der Anbieter versäumt, dich über dein Widerrufsrecht aufzuklären, verlängert sich die Frist um ein ganzes Jahr. Insgesamt hättest du ein ganzes Jahr und 14 Tage Zeit, um deinen Vertrag zu widerrufen.

Widerruf Telefonvertrag & Internet: Die Durchführung

Um deinen Telefon- und Internetvertrag zu widerrufen, musst du dem Anbieter gegenüber eine eindeutige Widerrufserklärung aussprechen. Das ist zwar auch am Telefon möglich, lässt sich aber im Streitfall schwer beweisen. Deshalb raten wir dir deinen Widerruf per E-Mail, Post oder aboalarm-Fax abzuschicken und die Sendebestätigung aufzuheben, um einen Nachweis auf der Hand zu haben, falls der Anbieter Probleme macht.

Was sollte das Widerrufsschreiben enthalten?

Beim Widerruf Telefonvertrag & Internet sollte dein Schreiben folgendes enthalten:

  • Deinen Namen, Adresse und Kundennummer
  • Das Vertragsdatum
  • Die Erklärung, dass du den erwähnten Vertrag widerrufen möchtest
  • Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung (empfohlen)
  • Das Datum des Widerrufs

Selbstverständlich kannst du auch unsere bereits vorformulierte Widerrufsvorlage benutzen und deinen Widerruf online bzw. per aboalarm-App versenden – einfach, schnell und rechtssicher.

Wähle einen Anbieter aus und mit einigen Klicks bist du deinen ungewollten Vertrag los:

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.