Wir möchten einen großartigen Kündigungsservice zu günstigen Preisen (ab 4,99 Euro inkl. MwSt.) oder sogar kostenlos anbieten (als PDF-Vorlage zum Eigenversand). Hierfür arbeiten wir unter anderem mit Anbietern als Kooperationspartner zusammen, die du auch über aboalarm.de kündigen kannst. Über unseren Kündigungsservice kannst du allen Anbietern ein Werbeverbot aussprechen. Unsere Kooperationspartner dürfen darüber hinaus im Rahmen von bezahlten Kooperationen Werbung auf aboalarm.de schalten und – falls du vorher aktiv einwilligst – dich mit Angeboten/Werbung kontaktieren (z.B. für ein neues Angebot zu attraktiven Konditionen und weiteren Vorteilen).
Infos zu Sonderkündigung bei Preiserhöhungen
Was du bei einer Sonderkündigung beachten musst, welche Unterlagen wichtig sind und welche Fristen gelten: Wir beantworten deine Fragen.
Infos, Tipps & Tricks zu den aktuellsten Verbraucherthemen vom Experten.
Julia Mohr
Gesetz für faire Verbraucherverträge – das Wichtigste im Überblick
Am 01. März 2022 traten neue Regelungen in Kraft, die Verbraucherrechte noch weiter stärken sollen. Vor allem bei Verträgen für Fitnessstudios, Streamingdienste oder Strom und Gas hast du als Verbraucher nun einen besseren Schutz. Erfahre alles über das neue Gesetz!
Julia Mohr
Gasanbieter kündigt rückwirkend den Vertrag: Wie geht es weiter?
Auf dem Energiemarkt herrscht seit Ende 2021 Ausnahmesituation: Zahlreiche Haushalte müssen mit Preiserhöhungen und sogar mit Kündigung ihrer Gasverträge rechnen. Was kannst du tun, wenn dein Gasanbieter rückwirkend deinen Vertrag beendet?
Julia Mohr
Schlechte Netzabdeckung in Deutschland: Das kannst du dagegen tun!
Das Netz fällt häufig aus oder du kannst Inhalte nur in Zeitlupe herunterladen? Willkommen im deutschen Mobilfunknetz. Zwar wird die Mobilfunkabdeckung zunehmend besser, trotzdem ärgern sich viele Kunden über schlechten Empfang. Wir erklären dir, was du tun kannst.
Bei den meisten Verträgen und Abonnements besitzt du unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Eine Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung bedeutet, dass du einen Vertrag vor Ende der Laufzeit und häufig auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden kannst.
Sonderkündigungen sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und beruhen bis auf wenige Ausnahmen auf der Kulanz des Anbieters.
Auf dieser Seite informieren wir dich über:
Besonderheiten des Sonderkündigungsrechts bei einer Preiserhöhung
Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen
Zusätzliche Unterlagen, die bei einer Sonderkündigung notwendig sind
Auch in unserem Blog findest du zahlreiche Tipps rund um das Sonderkündigungsrecht.
Die Sonderkündigung über aboalarm
Eine Sonderkündigung über aboalarm geht einfach und schnell:
Für jedes Anliegen findest du auf unserer Seite eine anwaltlich geprüfte Vorlage für deine Sonderkündigung. Gib deinen Anbieter in der Suche ein und wähle den Grund für deine außerordentliche Kündigung aus. Ergänze diese mit deinen persönlichen Daten und lade nötige Dokumente hoch. Versende deine fertige Sonderkündigung anschließend über uns direkt an den Anbieter.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter seine Preise, ohne gleichzeitig die Leistung zu verbessern, steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall kannst du vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kündigen.
Für folgende Vertragsarten gelten gesetzliche Regelungen in Bezug auf eine Sonderkündigung bei Preiserhöhung: Kfz-Versicherung, Krankenversicherung, Strom- und Gasvertrag, Mietvertrag, Bankkonto, DSL- und Festnetz-Vertrag, Handyvertrag.
Kfz-Versicherung: bei Preiserhöhung außerordentlich kündigen
Du besitzt ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Kfz-Versicherung die Beitragssumme erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern. Dies gilt auch dann, wenn deine Kfz-Versicherung die Leistungen bei gleichbleibendem Preis einschränkt. Sobald du die Mitteilung über die Preiserhöhung erhältst, kannst du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Für den Fall, dass deine gesetzliche oder private Krankenkasse die Beiträge erhöht, greift das Sonderkündigungsrecht. Sollte deine Krankenkasse eine angekündigte Prämienreduzierung oder -rücknahme vornehmen, kannst du ebenfalls außerordentlich kündigen. In beiden Fällen musst du in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten.
Strom- und Gasvertrag: bei Preiserhöhung kündigen
Bei Preiserhöhungen deines Strom- oder Gasvertrags hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag vorzeitig beenden. Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Mitteilung deines Energieanbieters erhältst, beginnt deine zweiwöchige Kündigungsfrist.
Mietvertrag: bei Preiserhöhung und Modernisierung außerordentlich beenden
Im Falle einer Mieterhöhung oder Modernisierung besitzt du ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht dein Vermieter die Miete auf die örtliche Vergleichsmiete, kannst du zwei Monate außerordentlich kündigen.
Plant dein Vermieter eine sehr umfangreiche und langwierige Modernisierung, hast du ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Nach Ankündigung der Modernisierungsarbeiten kannst du bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Der Mietvertrag wird unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet.
Bankkonto: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wenn deine Bank die Gebühren für dein Bankkonto erhöht, muss diese dich mindestens zwei Monate vor der Erhöhung in Kenntnis setzen. In dieser Zeit kannst du gegen die Preiserhöhung widersprechen und jederzeit fristlos kündigen.
Abhängig von deiner Bank und deinem Kontomodell kannst du ohnehin laufend fristlos kündigen.
DSL- und Festnetz-Vertrag: Recht auf Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht dein DSL- oder Festnetz-Anbieter die Preise, erweitert aber gleichzeitig nicht den Leistungsumfang, entsteht für dich ein Sonderkündigungsrecht. Seit Dezember 2021 ist dies auch im Telekommunikationsgesetz rechtlich verankert. Nach der Mitteilung der Preiserhöhung kannst du innerhalb von drei Monaten außerordentlich kündigen.
Handyvertrag: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Während der Mindestlaufzeit deines Handyvertrags muss sich dein Anbieter an die vereinbarten Leistungen und Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses halten. Erhöht er trotzdem die Preise, besitzt du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Vertrag vorzeitig beenden.
Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit werden Handytarife häufig automatisch teurer. Oftmals haben die Anbieter diese Preiserhöhung in deinem Vertrag vermerkt. Seit Dezember 2021 kannst du nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit monatlich kündigen.
Um die genauen Kündigungsbedingungen einzusehen, die bei deinem Vertrag gelten, wirf am besten einen Blick in die AGB deines Anbieters. Auch bei vielen anderen Vertragsarten steht dir bei einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nutze dafür unsere vorformulierte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage für Sonderkündigungen am Anfang der Seite.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Der Erfolg von Sonderkündigungen beruht oftmals auf Einzelfallentscheidungen, die häufig auf Kulanz des Anbieters basieren.
Aktualisiert: Februar 2022
aboalarm Kündigungsgarantie
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* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.