Die 6 wichtigsten Irrtümer im Mietrecht: Alles was du wissen musst

Darf der Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben oder meine Wandfarbe bestimmen? Wir räumen mit Irrtümern im Mietrecht auf. 

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Wir haben für dich die sechs wichtigsten Irrtümer im Mietrecht zusammengestellt. So bekommst du einen Überblick darüber, welche Rechte du als Mieter hast und was dein Vermieter von dir verlangen darf.

1. Irrtümer im Mietrecht: Mein Vermieter darf einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben.

Auch wenn du deine Wohnung nur gemietet hast, hast du das Hausrecht und darfst daher auch selbst bestimmen, wer einen Schlüssel zu deiner Wohnung hat. Generell reicht es, wenn du deinem Vermieter mitteilst, wo für den Notfall ein Schlüssel hinterlegt ist. Das können beispielsweise Schlüssel sein, die du Verwandten oder Freunden zur Aufbewahrung gegeben hast.

2. Irrtümer im Mietrecht: Mein Vermieter bestimmt über die Wandfarbe meiner Wohnung.

Während du die Mietwohnung bewohnst, darfst du die Wände in einer Farbe deiner Wahl streichen. Allerdings musst du, laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs, die bunten Wände vor dem Auszug in einer neutralen Farbe streichen.

3. Irrtümer im Mietrecht: Ich darf einmal im Monat eine Party feiern.

Die Gesetzgebung sieht kein Recht auf eine Party vor. Grundsätzlich sind jeden Tag die Ruhezeiten zwischen 22 bis 6 Uhr einzuhalten. Selbst an Silvester würde dieser Grundsatz theoretisch gelten. Man sollte seine Nachbarn vor einer Party also immer informieren und nach 22 Uhr auf den Lärmpegel achten.

4. Irrtümer im Mietrecht: Wenn ich drei Nachmieter stelle, kann ich den Mietvertrag ohne Kündigungsfrist beenden.

Auch wenn sich diese Annahme bis heute in den Köpfen der Mieter hält, stimmt sie nicht. Dein Vermieter ist nicht verpflichtet, einen von dir vorgeschlagenen Nachmieter anzunehmen. Auf diese Weise kannst du deinen Mietvertrag also nicht immer früher beenden. Natürlich ist es dennoch möglich, sich mit dem Vermieter auf eine derartige Lösung zu einigen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht.

5. Irrtümer im Mietrecht: Ich kann zum Vertragsende die Miete mit der Kaution verrechnen.

Nein, das kannst du nicht. Die Begründung hierfür ist, dass du die Kaution im Zweifelsfall nicht zurückbekommst und dein Vermieter zudem nach Ende des Mietzeitraums noch drei bis sechs Monate Zeit hat, dir die Kaution zurückzuzahlen.

6. Irrtümer im Mietrecht: Was in meinem Mietvertrag steht, gilt auch.

Das stimmt nicht immer! Und zwar dann nicht, wenn der Mietvertrag dich unangemessen benachteiligen würde. Dann würden die im Gesetz stehenden Regelungen Anwendung finden.

Beispiel: Grundsätzlich sieht das BGB nicht vor, dass du als Mieter Renovierungsarbeiten in deiner Wohnung durchführen musst. Dein Vermieter darf aber im Mietvertrag verlangen, dass du die Küche und das Bad etwa alle drei, Wohn- und Schlafräume alle fünf und Nebenräume alle sieben Jahre renovieren musst.
Wenn dein Vermieter aber festlegt, dass du deine komplette Wohnung alle 2 Jahre renovieren musst, würde dich das benachteiligen. Dann würden die Regelungen des BGB greifen und dich von allen Renovierungsaufgaben befreien.

 

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Wenn du mehr über die verschiedenen Arten von Mietverträgen oder über die Pflichten und Rechte eines Mieters und Vermieters erfahren möchtest, lohnt es sich einen Blick in unser Glossar zum Thema Mietvertrag zu werfen oder in unseren Artikeln Mietvertrag: Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter erlaubt? und Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler, die dir als Mieter oft Geld ersparen zu stöbern.