Du möchtest Mitglied in einem neuen Fitnessstudio werden und dich vorab über etwaige Kündigungsmodalitäten informieren? In unserem Fitnessstudio Vergleich fühlen wir den Kündigungsbedingungen der größten Fitnessketten auf den Zahn.
Ein neuer Test der Stiftung Warentest weist auf eine große Preisspanne zwischen einzelnen Fitnessketten hin und zeigt, dass Kundenbetreuung ein seltenes Gut zu sein scheint. Die schlimmsten Überraschungen lauern jedoch meist, wenn du deinen Vertrag kündigen möchtest. Deswegen beschäftigen wir uns in unserem Fitnessstudio Vergleich mit den Kündigungsbedingungen der großen Fitnessketten und decken dabei auch die ein oder andere unsportliche Klausel auf.
Fitnessstudio Vergleich: Unrechtmäßige Klauseln
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Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland trainieren derzeit regelmäßig in einem Fitnessstudio, so
test.de. Hat man einen Vertrag geschlossen, sorgen hinterher häufig
versteckte Klauseln für Verärgerung, gerade wenn es um die
Vertragskündigung geht. Wir erklären dir, welche Klauseln unrechtmäßig sind und wie du dich am besten verhalten solltest, falls dir diese in deinem Vertrag begegnen:
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist eines Dauerschuldverhältnisses darf in Deutschland maximal drei Monate betragen. Längere Kündigungsfristen sind ungültig. Ist in deinem Vertrag eine Frist von mehr als drei Monaten festgehalten, musst du diese nicht einhalten. Mache stattdessen deinen Anbieter auf diesen Missstand aufmerksam.
- Kündigungsform: Verträge, die online geschlossen wurden, müssen laut geltender Rechtsprechung in Textform kündbar sein. Doch auch, wenn der Vertrag vor Ort im Studio geschlossen wurde, darf das Fitnessstudio nicht festlegen, dass der Vertrag lediglich per Einschreiben gekündigt werden kann. Ein normaler Briefversand muss beispielsweise ebenso akzeptiert werden.
- Verlängerungszeitraum: Eine Laufzeit von 24 Monaten ist bei Dauerschuldverhältnissen in Deutschland durchaus erlaubt und wird von vielen Fitnessstudios genutzt. Der anschließende Verlängerungszeitraum darf jedoch maximal 12 Monate betragen. Steht in den AGB etwas anderes, ist die Klausel unwirksam und der Vertrag endet bereits nach der ursprünglich vereinbarten Grundlaufzeit.
- Änderung der Öffnungszeiten: Fitnessstudios sind nicht dazu berechtigt ihre Öffnungszeiten ohne triftigen Grund abzuändern. Ist in den AGB eine Klausel hinterlegt, die die Anpassung der Öffnungszeiten erlaubt, ist diese in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Ändert dein Studio die Öffnungszeiten so stark, dass du dieses nur noch eingeschränkt nutzen kannst, hast du sogar ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Allerdings musst du hierzu das Studio zunächst auffordern die ursprünglichen Öffnungszeiten innerhalb einer von dir festgelegten Frist wiederherzustellen.
- Versteckte Preiserhöhungen: Zahlreiche Fitnessverträge enthalten Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags. Zumeist werden diese mit steigenden Energie- und Unterhaltskosten oder Mehrwertsteuererhöhungen begründet. Verbraucherzentralen sehen in diesen Klauseln eine versteckte Preiserhöhung und auch Gerichte haben diese bereits als rechtswidrig eingestuft. In jedem Fall musst du von deinem Fitnessstudio über eine geplante Preiserhöhung informiert werden. Zudem steht dir anschließend ein Sonderkündigungsrecht zu.
Fitnessstudio Vergleich: Zusammenfassung der Ergebnisse
In unserem Fitnessstudio Vergleich haben wir uns die Kündigungsbedingungen der fünf größten Fitnessketten in Deutschland angesehen und miteinander verglichen. Auffallend war hierbei besonders, dass ein Großteil aller Ketten Kündigungsklauseln auf das rechtlich zeitliche Maximum ausdehnt. So betragen die Vertragslaufzeiten zumeist zwölf Monate, eine Verlängerungsperiode dauert zwölf Monate und Kündigungsfristen werden mit drei Monaten angesetzt. Obwohl dies rechtens ist, sind solche Bedingungen nicht unbedingt kundenfreundlich. Lediglich die Fitnessketten McFit und Superfit bieten kürzere Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen an.
Und auch wenn es um Vertragsübertragung oder Sonderkündigungsrecht bei Umzug geht, stellen sich einige Fitnessketten quer und verweigern ihren Kunden eine vorzeitige Vertragsauflösung auf diesem Weg. Zwar verstoßen auch diese Klauseln nicht gegen geltendes Recht, jedoch finden wir es schade, dass einige Fitnessanbieter die Vertragsauflösung ihrer Kunden absichtlich schwer zu machen scheinen.
Besonders negativ aufgefallen sind uns einige Anbieter, die keine AGB auf ihrer Website bereitstellen oder dort keine vollständigen Informationen zur Kündigung zu finden sind. Dies erschwert eine Vertragskündigung umso mehr.
Im Großen und Ganzen lässt sich jedoch ein erfreuliches Feedback ziehen: Keine der in unserem Fitnessstudio Vergleich untersuchten Fitnessketten enthält rechtswidrige Klauseln in ihren AGB. Lediglich auffällig war, dass einige Studios ihre Kunden nicht über das gesetzlich geltende Widerrufsrecht informieren.
Wurde dein Vertrag jedoch online oder telefonisch geschlossen, kannst du diesen auf jeden Fall schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hat dich dein Fitnessstudio bei Vertragsschluss nicht über dieses Recht informiert, verlängert sich der Zeitraum sogar auf ein Jahr.
Fitnessstudio Vergleich der einzelnen Kündigungsklauseln
Dich interessiert, wie flexibel die einzelnen Fitnessketten im Kündigungsfall konkret agieren? Im Folgenden findest du alle Kündigungsbedingungen zusammengefasst.
McFit
McFit ist mit 1,4 Millionen Mitgliedern die
erfolgreichste Fitnesskette in Europa. Und auch die Kündigungsbedingungen überzeugen. Ein McFit-Vertrag wird in der Regel über
12 Monate geschlossen und ist mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende kündbar. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich der Vertrag. Die Kündigung hat in
Textform zu erfolgen. Das bedeutet, du kannst per
Fax, E-Mail oder Brief kündigen. Weitere Infos erhältst du in unserem Blogbeitrag
McFit Kündigung: Tipps für einen reibungslosen Ablauf.
Zudem gewährt dir McFit die Stilllegung deines Vertrags für maximal 9 Monate und die Übertragung der Mitgliedschaft auf andere Personen, sowie ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug in einen Ort ohne McFit-Studio.
Auf der Website finden sich keinerlei Hinweise auf ein Widerrufsrecht. Hast du deinen Vertrag allerdings online abgeschlossen, ist dieser auf jeden Fall innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss schriftlich widerrufbar.Wurdest du von McFit bei Vertragsschluss nicht auf dein Widerrufsrecht hingewiesen, verlängert sich dieses sogar auf ein Jahr.
Clever Fit
Clever Fit agiert etwas kundenunfreundlicher, wenn es um die Vertragskündigung geht. Ein Clever Fit-Vertrag wird zwar ebenfalls mit einer Laufzeit von
zwölf Monaten geschlossen, verlängert sich jedoch um weitere
zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von
drei Monaten in Textform gekündigt wird. Diese Klauseln sind rechtlich zwar in Ordnung, jedoch auf das zeitliche Maximum ausgereizt. Die
Stilllegung des Vertrags und ein Widerrufsrecht sind festgehalten, die Kündigung wegen Umzugs hingegen ausgeschlossen. Wie du in unserem Artikel
Urteil des BGH: Fitnessstudio Kündigung bei Umzug nachlesen kannst, ist aktuell ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug jedoch
gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Klausel in den AGB von Clever Fit ist folglich zwar in Ordnung, jedoch eher kundenunfreundlich gestaltet.
FitX
Die Kündigungsbedingungen der Fitnesskette FitX gestalten sich ähnlich. Verträge werden auch hier mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängern sich um weitere zwölf Monate, wenn du nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform kündigst. FitX gewährt dir zudem ein Widerrufsrecht, sowie ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug und bei Preiserhöhung. Letzteres ist jedoch sowieso gesetzlich vorgeschrieben, wie du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio – der Überblick nachlesen kannst. Weitere Infos zur FitX Kündigung findest du im Beitrag FitX kündigen – Achte auf die Mindestvertragslaufzeit.
Fit Star
Die Kündigungsbedingungen von Fit Star sind auf den ersten Blick
nicht so leicht zu finden. In den AGB ist nur ein Widerrufsrecht festgehalten. Infos zur Kündigung erhält man lediglich aus den
FAQ. Die Mindestvertragslaufzeit der Fit Star-Verträge beträgt ebenfalls
zwölf Monate. Alle Verträge verlängern sich zudem um weitere
zwölf Monate, wenn du nicht mit einer
Frist von drei Monaten kündigst. Fit Star gewährt dir die Übertragung deiner Mitgliedschaft auf andere Personen, sowie das Pausieren und die außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund wäre im Fall der außerordentlichen Kündigung
beispielsweise eine Preiserhöhung und eine
Schwangerschaft im Fall des Pausierens. Weitere Infos zur Kündigung deines Vertrags findest du im Artikel
Fit Star Kündigung – Frist und Form.
Superfit
Die Kündigungsbedingungen von Superfit lassen sich ebenfalls nur aus den
FAQ herauslesen. Superfit ist die einzige Fitnesskette, die ihren Kunden
unterschiedliche Laufzeiten anbietet. Verträge können hier mit einer Laufzeit von
23, zwölf oder einem Monat abgeschlossen und mit einer
Frist von drei Monaten bei Langzeitverträgen, bzw.
4 Wochen bei Kurzzeitverträgen gekündigt werden. In den
AGB ist eine
Kündigung in Textform festgehalten. Zudem lässt sich der Vertrag ebenfalls nur aus wichtigem Grund pausieren. Wie McFit hat auch Superfit
kein Widerrufsrecht auf der Website. Wurde dein Vertrag online geschlossen, kannst du diesen jedoch trotzdem widerrufen. Alles Weitere hierzu findest du in unserem Artikel
Superfit kündigen: Achtung, unvollständige AGB.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.