Gebrauchtwagen kaufen – kenne deine Rechte

Welche Rechte hast du, wenn du einen Gebrauchtwagen kaufen willst? Lies hier, wer für Mängel haftet – und welche Fristen du beachten musst.

Möchtest du einen Gebrauchtwagen kaufen, ist das meinst deutlich günstiger, als wenn du dich für einen Neuwagen entscheidest. Allerdings gehst du auch Risiken ein: Bei einem gebrauchten Fahrzeug können Sachmängel auftreten, die du vielleicht erst nach dem Kauf bemerkst. Was sind also deine Rechte, wenn du einen Gebrauchtwagen kaufen möchtest? Wer haftet für bestehende Schäden? Und haftet der Verkäufer auch für normale Verschleißerscheinungen?

Gebrauchtwagen kaufen – wofür wird gehaftet?

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Da du einen Gebrauchtwagen kaufen möchtest und keinen Neuwagen, sind Verschleißerscheinungen normal. Der Verkäufer muss also nicht für jeden Schaden aufkommen. Normale Gebrauchsspuren musst du hinnehmen – eine Entschädigung vom Händler kannst du hierfür nicht verlangen. Sachmängel hingegen muss er dir erstatten.

Muss der Verkäufer haften, besteht prinzipiell die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung eines mangelfreien Wagens. In der Regel ist ein Ersatzfahrzeug jedoch zu teuer, wenn du nur einen Gebrauchtwagen kaufen möchtest. Meistens läuft es also auf eine Reparatur hinaus.

Nicht nur für die Reparatur muss der Verkäufer aufkommen: Auch die Abschleppkosten und die Fahrt zur Werkstatt kannst du dir vom dem Verkäufer des Gebrauchtwagens erstatten lassen.

Gebrauchtwagen kaufen – diese Fristen solltest du kennen

© Tijana - Fotolia.com
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Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufen möchtest, solltest du vor dem Kauf unbedingt eine Probefahrt damit unternehmen und das Auto auf etwaige Mängel überprüfen. Doch gerade als Laie fällt es oftmals schwer zu erkennen, ob das Fahrzeug einen Schaden hat oder nicht. Kennst du also jemanden, der sich gut mit Autos auskennt, kannst du ihn natürlich bitten, dich beim Kauf zu unterstützen. Doch was ist, wenn ein Schaden erst nach dem Kauf zu Tage tritt?

Gebrauchtwagen kaufen – so ist die Haftung geregelt

Prinzipiell haftet der Verkäufer zwei Jahre lang nach dem Kauf für Sachmängel. Dies gilt unabhängig davon, wer die beiden Vertragsparteien sind, also beispielsweise ob du einen Gebrauchtwagen bei einem Händler oder von einem anderen Verbraucher gekauft hast.

Fällt dir ein Mangel in den ersten sechs Monaten, nachdem du den Gebrauchtwagen gekauft hast, auf, wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Dies hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) im Juni 2015 entschieden. Tritt der Schaden erst nach 6 Monaten zu Tage, musst du beweisen, dass er bereits beim Kauf vorlag.

Gebrauchtwagen kaufen – diese Ausnahmen gibt es

Die Fristen gelten prinzipiell immer, wenn du einen Gebrauchtwagen kaufen möchtest. Allerdings können unter Umständen Ausnahmen gemacht werden. Möchtest du bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, kann er die Haftung für auftretende Mängel unter Umständen auf ein Jahr verkürzen.

Kaufst du das Fahrzeug von einer Privatperson, kann diese die Haftung für Sachmängel sogar vollständig ausschließen. Ebenso ist es übrigens, wenn ein Händler an einen anderen Händler verkauft.

Diese Regelungen gelten jedoch nur, wenn der Verkäufer dich auf einen Sachmangel hinweist. Ist er ihm bekannt und er verschweigt ihn dir, ist der Ausschluss oder die Verkürzung der Haftungsfristen unwirksam.

Gebrauchtwagen kaufen – kontaktiere Spezialisten

© industrieblick - Fotolia.com
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Bist du kein Spezialist und kennst auch niemanden, der beruflich mit der Reparatur von Autos zu tun hat, solltest du das Auto immer in einer Werkstatt überprüfen lassen, nachdem du es gekauft hast. Stellt der dortige Kfz-Mechaniker einen Mangel fest und der Verkäufer haftet, bist du in der Regel deutlich günstiger dran, als wenn du selbst für den Schaden aufkommen müsstest – auch wenn du die Kosten für die Werkstatt zunächst tragen musst.

Wichtig ist, dass du einen Mangel meldest, sobald er dir auffällt. Kann oder will der Verkäufer ihn nicht reparieren kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurückgeben. Alternativ hast du auch die Möglichkeit, dir eine Kaufpreisminderung geben zu lassen.

Möchtest du keinen Gebrauchtwagen kaufen, sondern verkaufen? Dann solltest du den Käufer auf etwaige Mängel unbedingt hinweisen. Außerdem solltest du wissen, dass du nicht deine Kfz-Versicherung kündigen musst. Stattdessen übernimmt sie der Käufer. Mitteilen musst du der Versicherung den Verkauf aber dennoch. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Autoverkauf: Wie läuft das mit der Versicherung?.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.