Schufa Daten löschen: so kannst du deine Einträge verschwinden lassen

Du hast eine Schufa-Auskunft beantragt und dir gefällt nicht, was du da siehst? Ob und wie du deine Schufa Daten löschen kannst, erfährst du hier.

Es ist bekannt, dass die Schufa viele Daten über dich speichert und daraus einen Bonitätsscore ermittelt. In bestimmten Situationen ist es wichtig, dass dieser Score möglichst gut ausfällt. Daher ist es logisch, dass du Einträge in deiner Schufa Auskunft, die deine Kreditwürdigkeit in einem schlechten Licht dastehen lassen, schnellstmöglich löschen möchtest. Welche Möglichkeiten du dafür hast, haben wir uns für dich einmal genauer angeschaut.

Schufa Daten löschen: Welche Daten hat die Schufa überhaupt von mir?

Die Schufa besitzt eine Vielzahl an Daten zu deiner Person, aus denen dein Bonitätsscore ermittelt wird:

  • Persönliche Daten
    • Name
    • Geburtsdaten
    • Anschrift
  • Vermerke über Geschäftsdaten
    • Girokonten
    • Kreditkarten
    • Aufgenommene Kredite
    • Verträge, die auf deinen Namen laufen
  • Informationen über offene Forderungen, zum Beispiel Rechnungen, bzw. deren Erledigung
  • Informationen zu betrügerischem Verhalten

Einmal im Jahr hast du die Möglichkeit, nach §15 der DSVGO eine kostenlose Datenauskunft bei der Schufa zu beantragen. In dem Dokument, dass dir anschließend postalisch zugeschickt wird, stehen dann alle Daten, die die Schufa über dich gespeichert hat, deine Einträge sowie dein aktueller Schufa-Score. Eine Anleitung, wie du die Datenauskunft schriftlich beantragen kannst, findest du hier: Schufa Auskunft kostenlos anfordern: in 5 Schritten.

Schufa Daten löschen: Geht das überhaupt?

Die Rechtslage zu dieser Thematik ist nicht ganz übersichtlich. Damit die Schufa deine Daten speichern darf, muss sie ein begründetes Interesse sowie deine Einwilligung zur Speicherung deiner Daten nachweisen. Diese Einwilligung gibst du der Schufa indem du zum Beispiel einen Vertrag abschließt, der sich von der Schufa eine Bonitätsauskunft einholt.

Möglichkeit 1: Der Zweck zu Datenspeicherung ist nicht mehr vorhanden

Nach Eintreten der neuen DSVGO Verordnung 2018 hast du nach Artikel 17 DSVGO das Recht, die Löschung deiner Daten zu beantragen. Allerdings kannst du das nur machen, wenn der Zweck deiner Datenspeicherung nachweislich nicht mehr vorhanden ist. In der Realität findet die Schufa allerdings meist eine Begründung deine Daten weiterhin zu speichern, die vor Gericht auch Bestand hat.

Möglichkeit 2: Die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung widerrufen

Artikel 17 Absatz 1b) DSVGO sieht vor, dass eine Löschung auch dann möglich ist, wenn du die Einwilligung zur Speicherung widerrufst. Allerdings ist es fraglich, ob keine Einträge in deiner Schufa Akte soviel besser sind als negative Einträge. Denn wenn ein potentieller Vertragspartner keine Auskunft über deine Bonität in Erfahrung bringen kann, wird dies wahrscheinlich auch zu einer Vertragsablehnung führen.

Wann gibt´s einen negativen Schufa Eintrag?

Neben deinen regulär erhobenen Daten befinden sich auch Informationen über dein Zahlungs- und Vertragsverhalten in deiner Schufa Auskunft. Ein negativer Eintrag kann im schlimmsten Fall deinen Score verschlechtern und somit deine Kreditwürdigkeit herabstufen. Damit du einen Schufa-Eintrag bekommst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es besteht eine sogenannte „unbestrittene Forderung“. Das heißt du hast zum Beispiel eine offene Rechnung oder eine überfällige Rate, der du nicht widersprochen hast.
  2. Du hast bereits mindestens zwei schriftliche Mahnungen im Abstand von vier Wochen erhalten und nicht auf sie reagiert.
  3. In einem der Briefe wurde dir bereits mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht.
Sind alle diese Bedingungen erfüllt und du hast bis zuletzt nicht auf die Mahnung des Gläubigers reagiert, droht dir ein negativer Schufa-Eintrag. Dieser kann deinen Bonitätsscore verschlechtern.

Schufa Daten löschen: Diese Möglichkeiten hast du bei einem negativen Schufa Eintrag

Hast du einen negativen Schufa Eintrag, möchtest du ihn wahrscheinlich so schnell wie möglich wieder loswerden. Je nachdem um welche Art von Eintrag es sich handelt, hast du dabei verschiedene Optionen.

Möglichkeit 1: Bei falschem Schufa Eintrag die Löschung beantragen

Findest du einen Schufa Eintrag in deiner Akte, der nicht dorthin gehört, weil er fehlerhaft ist, kannst du ihn selbstverständlich sofort löschen lassen. Dazu gehören zum Beispiel alte Kontoverbindungen oder bereits bezahlte Zahlungsaufforderungen. Nimm dazu direkt mit der Schufa Kontakt auf und füge deinem Schreiben am besten auch einen Nachweis bei, der deine Forderung stützt. Die Schufa kümmert sich dann um die Löschung des Eintrags.

Möglichkeit 2: Vorzeitige Löschung bei geringfügigen und beglichenen Schulden

Befindet sich die fällige Zahlungsaufforderung in deiner Schufa Akte unter der Summe von 2 000 Euro, kannst du unter Umständen auch eine Löschung aus Kulanz beantragen. Das ist allerdings nur möglich, wenn du die Schulden spätestens sechs Wochen nach der Eintragung bezahlt hast und der Gläubiger das auch schriftlich bestätigt hat. Außerdem darf es sich nicht um eine „titulierte Forderung“ wie zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung handeln. Gehe dazu folgendermaßen vor:

  1. Nimm Kontakt zur Schufa sowie dem betreffenden Gläubiger auf.
  2. Bitte den Gläubiger darum, der Löschung des Eintrages zuzustimmen.
  3. Stimmt der Gläubiger zu, wird er der Schufa die Erlaubnis erteilen, deinen Eintrag zu löschen.

Möglichkeit 3: Schufa Eintrag verjähren lassen

Ist eine aktive Löschung deines Schufa Eintrages nicht möglich, bleibt das natürlich trotzdem nicht für immer und ewig in deiner Akte vermerkt. Dank der Verjährungsfristen verschwinden einige Negativeinträge automatisch nach einer gewissen Zeit aus deiner Schufa Akte. Dabei fallen je nach Härtegrad des Eintrags verschiedene Fristen an. So werden Eintragungen von abgemahnten Rechnungen oder Vollstreckungsbescheiden nach drei Jahren aus deiner Schufa Akte gelöscht. Dinge wie Verbraucherinsolvenzverfahren bleiben allerdings bis zu 10 Jahre in deiner Schufa Akte vermerkt.

Bei der automatischen Löschung musst du selbst eigentlich nichts weiter tun als abzuwarten, weil die Schufa die Löschung nach der gegebenen Frist vornimmt. Allerdings empfiehlt es sich, dies auch nachzuprüfen, da immer wieder berichtet wird, dass die Schufa einer Löschung nicht fristgerecht nachkommt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.