DSVGO Auskunft anfordern: So holst du dir die Übersicht über deine Daten

Du möchtest eine Datenauskunftsanfrage nach der DSVGO verschicken, weißt aber nicht wo du anfangen sollst? Wir haben alle Infos für dich und sogar eine kostenlose Vorlage für deine DSVGO Auskunft!

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Datenschutz ist immer öfter ein Thema und immer mehr Verbraucher wollen wissen, welche Daten verschiedene Unternehmen über sie gesammelt haben. Dank den Gesetzen nach der DSVGO ist das theoretisch kein Problem mehr. Wir erklären dir, welche Rechte du hast und bieten dir eine Vorlage, mit der du deine Anfrage nach einer DSVGO Auskunft in wenigen Minuten erledigt hast.

DSVGO Auskunft: Dein gutes Recht!

Nach Artikel 15 DSVGO hast du als Verbraucher das Recht:

  1. auf eine Auskunft, ob dich betreffende personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden,
  2. falls Punkt 1 zutrifft, auf eine Übersicht dieser gesammelten Daten sowie auf die Auskunft, in welchem Ausmaß sie genutzt werden.

Du hast grundsätzlich jederzeit das Recht, diese Anfrage zu stellen, solange es nicht in einem exzessiven Ausmaß geschieht oder die Rechte Dritter dadurch verletzt werden. Das verantwortliche Unternehmen hat nun bis zu einen Monat Zeit, um dir eine Auskunft zu erteilen. In Ausnahmefällen ist auch eine Fristverlängerung möglich, allerdings nur, wenn dir rechtzeitig darüber Bescheid gegeben wird!

Gut zu wissen: Die DSVGO Auskunft ist für dich kostenlos, das Unternehmen darf dir also nichts dafür in Rechnung stellen! Eine Ausnahme ist es, wenn du mehrere Kopien deiner Auskunft verlangst. In diesem Fall ist es rechtens, dass das Unternehmen ein angemessenes Entgelt dafür verlangt.

DSVGO Auskunft: Mit unserer Vorlage ist die Anfrage schnell erledigt

Damit du dich nicht mit der aufwändigen Formulierung einer DSVGO Auskunftsanfrage herumschlagen musst, haben wir dir eine Mustervorlage mit allen notwendigen Paragraphen erstellt. Du brauchst bloß noch das Dokument herunterzuladen, deine Kontaktdaten in die Platzhalter einzutragen und dann kannst du dein Schreiben schon verschicken. Wie das funktioniert erklären wir dir dann im nächsten Absatz.

Hier geht’s zum Download für die Mustervorlage

So verschickst du deine DSVGO Datenauskunftsanfrage richtig

Deine Anfrage kannst du entweder schriftlich oder elektronisch versenden, zum Beispiel per Brief oder per E-Mail. In Ausnahmefällen ist auch eine mündliche Auskunft möglich, dies ist allerdings eher umständlich. Dein Schreiben adressierst du direkt an das betreffende Unternehmen, von dem du die Auskunft erhalten möchtest. Die Kontaktdaten sind meist auf der Website, in den AGB oder im Impressum vermerkt.

Sind auf der Website sogar die Kontaktdaten des jeweiligen Datenschutzbeauftragten aufgeführt, kannst du dich auch direkt dorthin wenden. Das ist meist bei größeren Unternehmen der Fall.

Machst du von deinem Auskunftsrecht Gebrauch, hat das betreffende Unternehmen einen Monat Zeit, um dir die vollständigen Unterlagen zukommen zu lassen. In besonders komplizierten Fällen kann das Unternehmen die Frist auch verlängern – aber nicht, ohne dich vorher darüber zu informieren!

Du hast deine Datenauskunft verschickt aber keine Antwort erhalten? Dann lies hier nach, wie du vorgehen kannst: Datenauskunftsfrage verschickt: Was tun, wenn der Anbieter nicht reagiert?.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.