Dem Herzschmerz folgt der Papierkram: Welche Verträge nach der Scheidung bleiben

Während einer Scheidung hat man zwar in erster Linie anderes um die Ohren, als Bürokratie, doch leider muss man sich bereits frühzeitig damit auseinandersetzen, wie man mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin gemeinsame Verträge nach der Scheidung regeln wird. Hier erfährst du, auf welche Verträge besonders zu achten ist und wie es mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht.

Ein Studie hat herausgefunden, dass März und August die Monate sind, in denen sich die meisten Menschen scheiden lassen. Zählst auch du zu ihnen, kannst du hier nachlesen, welche Verträge nach der Scheidung wichtig werden.

Grundsätzlich bleiben gemeinsam abgeschlossene Verträge nach der Scheidung für beide verbindlich – Trennung hin oder her. Im Idealfall wird eine notariell beglaubigte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen. Eine Scheidung ist kein Grund für eine Sonderkündigung.

Mietvertrag: Wer ist der Hauptmieter?

Das offensichtlichste Problem bei einer Scheidung kann wohl der Mietvertrag werden. Je nach Stimmungslage kann die räumliche Trennung mehr oder weniger leicht ablaufen. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Scheidung ist nicht vorgesehen.

Es gibt prinzipiell zwei Szenarien, wie die Mietverträge aufgestellt sein können: Entweder, beide Ehepartner sind als Hauptmieter eingesetzt, oder nur einer der beiden.

  • Sind beide als Hauptmieter eingesetzt, kann einer der beiden ausziehen, haftet jedoch weiterhin für Miete und Mietrückstände. Derjenige Partner, der in der Wohnung geblieben ist, kann vom ausgezogenen Partner anteilige Mietzahlungen verlangen, mindestens bis die Scheidung rechtskräftig ist. Ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 12 F 170/15) hat beschlossen, dass danach nur noch der Unterhalt anfällt, in den individuell die Miete verrechnet werden kann.

Du kannst den Vermieter darum bitten, dich aus dem Vertrag zu entlassen. Dies ist jedoch nur mit Einverständnis deines Ex-Partners möglich.

  • Auch wenn nur einer der beiden Ehepartner als Hauptmieter eingesetzt ist, können grundsätzlich beide die Wohnung für sich beanspruchen. ist derjenige, der bleibt, nicht der Hauptmieter, muss er jedoch genügend finanzielle Mittel nachweisen, damit gewährleistet ist, dass er die Wohnung auch alleine unterhalten kann. Das kann erleichtert werden, indem ein neuer Partner oder ein Elternteil als Zweitmieter angegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kann es zur Kündigung wegen Mietrückstandes kommen.

Girokonto: Mit dem Ex-Partner abstimmen

Die meisten Ehepaare teilen sich der Einfachheit halber ein gemeinsames Girokonto, frei nach dem romantischen Motto „Was mein ist, ist auch dein“. Doch wenn die großen Gefühle weg sind und die Scheidung ansteht, wird man oft gerade bei der Angelegenheit Geld nervös. Denn ein gemeinsames Girokonto bedeutet grundsätzlich gemeinsames Vermögen. Das heißt im Prinzip, dass jedem Partner nach der Scheidung die Hälfte des gesamten Guthabens, aber auch fünfzig Prozent aller gemeinsamen Schulden zustehen.

Das Girokonto muss also gekündigt werden und dessen Guthaben muss zu gleichen Teilen auf zwei neue Konten fließen. Bei dieser Gelegenheit kann auch gleich ein Bankwechsel in Erwägung gezogen werden. In unserem Blog unter dem Reiter „Finanzen“ findest du einen allgemeinen Artikel über die Kündigung eines Kontos, sowie Anleitungen zur Kontokündigung bei einzelnen Banken, wie beispielsweise der Sparkasse oder der Postbank.

Doch bevor das Konto einfach über Nacht aufgelöst wird, sollten die Ex-Partner sich lieber abstimmen: Es ist immer sinnvoll, das Konto mindestens einige Wochen parallel zu den neue Konten laufen zu lassen, um Zahlungsprobleme oder falsch eingehende Zahlungen zu vermeiden.

Versicherungsverträge: Eigene Verträge nach der Scheidung

Die Aufteilung des Vermögens aus der gemeinsamen Altersvorsorge wird prinzipiell vom Gericht übernommen. Private Renten- oder Lebensversicherer richten bisher noch nicht versicherten Ehepartner einen neuen Vertrag mit dem ermittelten Guthaben ein.

Oftmals ist einer der Ehepartner über den anderen versichert, das ist gerade bei der Krankenversicherung relativ häufig der Fall. Dementsprechend benötigen solche Verträge nach der Scheidung besondere Aufmerksamkeit. Der noch nicht selbstständig versicherte Partner muss nun einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.

Bei Lebens- und Rentenversicherung, für die der Ex-Partner begünstigt ist, muss das Bezugsrecht geändert werden und beispielsweise der neue Partner namentlich angegeben werden, um einer Begünstigung des alten Ehegatten vorzubeugen.

Beim Auszug: Internet, Kindergarten und Co.

Bist du derjenige, der aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung auszieht, wirf einen Blick in unseren Übersichtsartikel: Hier erfährst du im Detail, welche Verträge du beim Umzug im Blick haben musst, und wen du über deinen Um- beziehungsweise Auszug unterrichten musst.
Dort erfährst beispielsweise, wie du je nach neuem Wohnort dein Auto ummeldest, hier, was mit der Kfz-Versicherung nach Verkauf geschieht.

  • Der Internet- und Telefonvertrag ist prinzipiell an die jeweilige Wohnung gebunden. Im Idealfall übernimmt also der Ex-Partner den Vertrag, der in der Wohnung bleibt. Ist der Vertrag also auf den Ex-Partner abgeschlossen, der nicht in der Wohnung bleibt, kann derjenige beim Anbieter fragen, ob er den Vertrag auf seinen Ex-Partner übertragen kann. Dies ist insgesamt auch bei Nachmietern je nach Anbieter häufig möglich.
    Möchtest du deine Festnetznummer mitnehmen, weil du beispielsweise aus beruflichen Gründen auf die Nummer angewiesen bist, kannst du in diesem Artikel nachlesen, wie eine solche Portierung vonstatten geht.
    Möchtet ihr den Internet- und Telefonvertrag kündigen, da ihr beide auszieht, oder dem zurückbleibenden Ex-Partner der Vertrag alleine zu teuer wäre, findet ihr hier Kündigungsschreiben zu zahlreichen Anbietern.
    Ein Sonderkündigungsrecht wegen Scheidung ist auch hier nicht vorgesehen, es kann höchstens auf die Kulanz des Anbieters gehofft werden.
  • Hast du mit deinem Ex-Partner oder deiner Ex-Partnerin Kinder, die nun bei dir in deiner neuen Wohnung wohnen sollen, kann es notwendig werden, den Kindergarten zu kündigen. Wie und wann das möglich ist, erfährst du hier.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.