Kündigung Kindergarten – Frist, Umzug, Muster

Wie formuliere ich die Kündigung des Kindergartens, welche Fristen gelten und gibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug? Finde jetzt Antworten inklusive Muster.

Ein Kindergarten-Platz ist schwer zu bekommen und viele würden einen Teufel tun und diesen wieder kündigen. Doch oft ist es nötig, beispielsweise bei einem Umzug oder einfach nur, weil es doch andere Pläne gibt. Dann erfährst du hier was du bei der Kündigung des Kindergartens beachten musst.

Kündigungsfrist Kindergarten – auf Vertrag achten

Eine gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist des Kindergartens gibt es nicht. Daher solltest du schon bei Abschluss des Vertrages auf die vereinbarten Kündigungsfristen achten. Meist ist eine Kündigung zum Ende des Monats oder zum Ende des Kindergartenjahres üblich. Die Frist beträgt dabei häufig 4 bis 6 Wochen.

Genaueres kannst du deinem Vertrag mit dem Kindergarten bzw. der Betreuungsstätte entnehmen.

Deine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Entweder du übergibst sie persönlich oder du schickst sie als Einschreiben mit Rückschein an deinen Vertragspartner.

Sonderkündigung Kindergarten – Umzug und Co.

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Ein Sonderkündigungsrecht für den Kindergarten ergibt sich nur äußerst selten. In manchen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung des Kindergartens bei einem Umzug rechtswirksam sein. Hier ist sich die Rechtsprechung jedoch nicht immer einig. Denn eigentlich ist ein Umzug dein eigenes Verschulden und kein Grund, den Kindergarten außerordentlich zu kündigen. Ganz gut stehen deine Chancen hingegen, wenn du aus beruflichen Gründen umziehen musst.

Es gibt außerdem noch weitere Gründe, die eine außerordentliche Kündigung des Kindergartens rechtfertigen können. Rechtfertigende Gründe liegen immer dann vor, wenn dir nach Abwägung aller Umstände nicht mehr zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Wichtig ist, dass du die Gründe ausführlich nennst und beschreibst und auch Belege dafür hast. Hier gilt, dass du zunächst Abmahnen musst und dem Kindergarten die Möglichkeit geben musst, etwas an den Zuständen zu ändern, bevor du außerordentlich kündigen kannst.

Egal aus welchem Grund du über eine Sonderkündigung des Kindergartens nachdenkst, du solltest vorher immer zunächst das Gespräch suchen. Auch im Falle deines Umzugs stehen die Chancen auf eine gütliche Regelung sehr gut.

Kündigung Kindergarten – Muster

Wenn du dir wegen der Formulierung nicht sicher bist, nutze einfach unsere Muster-Kündigungsvorlage für die Kündigung des Kindergartens.

Text für die Kündigung des Kindergartens:

Betreff: Kündigung eines Kindergartenplatzes bei [Name der Einrichtung]


Hiermit kündige ich den Kindergartenplatz meines Kindes (Name des Kindes), fristgerecht zum
tt.mm.jjjj bzw. vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mein Kind besucht die (Gruppe). 

Zudem widerrufe ich hiermit die im Zuge des Vertrags erteilte Einzugsermächtigung.


Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung des Vertrags und das Vertragsende schriftlich.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
(Name des Auftraggebers)

Kündigung Kindergarten durch Träger

Auch der Kindergarten selbst bzw. der Träger, mit dem du in der Regel den Vertrag abschließt, kann den Kindergarten-Vertrag kündigen. Auch für ihn gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Sind im Vertrag noch weitere Details genannt beispielsweise, dass die Gründe erörtert werden müssen, so muss auch dies geschehen.

Auch eine außerordentliche Kündigung des Kindergartens durch den Träger ist möglich. Genauso wie für dich gilt hier, es müssen Gründe vorliegen, die die Fortsetzung des Vertrags unmöglich machen. Auch der Träger muss dich vor einer außerordentlichen Kündigung abmahnen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.