Kündigung Garage: Frist und Vorlage

Brauchst du deinen Stellplatz nicht mehr, kannst du deine Garage in der Regel zum dritten eines Monats kündigen. Lies hier mehr.

Eine Garage bietet einige Vorteile: So sparst du beispielsweise Geld bei deiner Kfz-Versicherung, weil das Risiko einer Beschädigung sinkt. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Kfz-Versicherung: Unsere Spartipps nachlesen.

Doch was ist, wenn du deinen Stellplatz nicht mehr benötigst, weil du dein Auto verkaufst oder weil du zukünftig woanders parken möchtest? Dann ist es Zeit für eine Kündigung deiner Garage.

Kündigung Garage: Im Mietvertrag inbegriffen

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Ist dir dein Garagenstellplatz im Mietvertrag zugesichert, ist eine Kündigung der Garage nicht immer getrennt möglich. Der Vertrag über den Garagenstellplatz endet automatisch, wenn du deine Wohnung kündigst.

Möchtest du deine Garage kündigen aber weiterhin in der Wohnung bleiben, bist du auf die Kulanz deines Vermieters angewiesen – einen rechtlichen Anspruch auf die getrennte Kündigung deiner Garage hast du hingegen nicht. Erlaubt dein Vermieter keine getrennte Kündigung deiner Garage, kannst du sie eventuell untervermieten.

Allerdings solltest du dir das vorab unbedingt von deinem Vermieter genehmigen lassen.

Garage kündigen: Frist und Form

Hast du zwei getrennte Mietverträge über deinen Garagenstellplatz und deine Wohnung, ist eine separate Kündigung deiner Garage möglich. Möchtest du deinen Garagenmietvertrag kündigen, kannst du das in den meisten Fällen bis zum dritten eines Kalendermonats zum übernächsten Monat kündigen. Dies ist in § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB geregelt. Wenn du den Mietvertrag über deine Garage beispielsweise zum 3. August kündigst, endet der Vertrag am 31. Oktober.

In deinem Mietvertrag können jedoch andere Kündigungsfristen festgelegt werden, daher solltest du die Kündigungsformalitäten vorab in deinem Vertrag nachlesen. Ein Grund ist für die Kündigung deiner Garage nicht nötig. Schicke dein Kündigungsschreiben einfach per Post an deinen Vermieter oder übergebe es ihm persönlich.

Die gleichen Fristen und Kündigungsbedingungen gelten übrigens auch für deinen Vermieter. Auch er ist also berechtigt, deine Garage zu kündigen, beispielsweise wenn er den Stellplatz selbst benötigt.

Kündigung Garage: Vorlage

Für die Kündigung deiner Garage kannst du unsere Vorlage für die Musterkündigung nutzen. Ergänze nur noch deine Daten und schicke dein Schreiben anschließend an deinen Vermieter oder übergebe es ihm persönlich.

Kündigung Garage – immer Bedingungen beachten

Bei der Kündigung deiner Garage ist es wichtig, vorab auf die Kündigungsbedingungen deines Vermieters zu achten. Dieser kann die Bedingungen nämlich individuell regeln.

Möchtest du nicht mehr länger für deine Garage zahlen und das Geld lieber für etwas anderes verwenden, weißt aber nicht, wohin mit deinem Auto? Dann hast du die Möglichkeit, am sogenannten Parkplatz-Sharing teilzunehmen.

Übrigens werden nicht nur Parkplätze zwischen verschiedenen Nutzern geteilt, sondern auch Autos. Alles Wichtige hierzu findest du in unserem Artikel Carsharing Versicherung: Gilt „Sharing is Caring“ auch bei Versicherungen?.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.