Brauchst du deinen Stellplatz nicht mehr, kannst du deine Garage in der Regel zum dritten eines Monats kündigen. Lies hier mehr.
Eine Garage bietet einige Vorteile: So sparst du beispielsweise Geld bei deiner Kfz-Versicherung, weil das Risiko einer Beschädigung sinkt. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Kfz-Versicherung: Unsere Spartipps nachlesen.
Doch was ist, wenn du deinen Stellplatz nicht mehr benötigst, weil du dein Auto verkaufst oder weil du zukünftig woanders parken möchtest? Dann ist es Zeit für eine Kündigung deiner Garage.
Kündigung Garage: Im Mietvertrag inbegriffen
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Ist dir dein Garagenstellplatz im
Mietvertrag zugesichert, ist eine Kündigung der Garage
nicht immer getrennt möglich. Der
Vertrag über den Garagenstellplatz endet automatisch, wenn du deine Wohnung kündigst. Möchtest du deine
Wohnung kündigen, erhältst du in unserem Artikel
Mietvertrag: Ordentliche Kündigung wichtige Informationen zu deiner Kündigung.
Möchtest du deine Garage kündigen aber weiterhin in der Wohnung bleiben, bist du auf die Kulanz deines Vermieters angewiesen – einen rechtlichen Anspruch auf die getrennte Kündigung deiner Garage hast du hingegen nicht. Erlaubt dein Vermieter keine getrennte Kündigung deiner Garage, kannst du sie eventuell untervermieten.
Allerdings solltest du dir das vorab unbedingt von deinem Vermieter genehmigen lassen.
Garage kündigen: Frist und Form
Hast du zwei getrennte Mietverträge über deinen Garagenstellplatz und deine Wohnung, ist eine separate Kündigung deiner Garage möglich. Möchtest du deinen Garagenmietvertrag kündigen, kannst du das in den meisten Fällen bis zum dritten eines Kalendermonats zum übernächsten Monat kündigen. Dies ist in § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB geregelt. Wenn du den Mietvertrag über deine Garage beispielsweise zum 3. August kündigst, endet der Vertrag am 31. Oktober.
In deinem Mietvertrag können jedoch andere Kündigungsfristen festgelegt werden, daher solltest du die Kündigungsformalitäten vorab in deinem Vertrag nachlesen. Ein Grund ist für die Kündigung deiner Garage nicht nötig. Schicke dein Kündigungsschreiben einfach per Post an deinen Vermieter oder übergebe es ihm persönlich.
Die gleichen Fristen und Kündigungsbedingungen gelten übrigens
auch für deinen Vermieter. Auch er ist also berechtigt, deine Garage zu kündigen, beispielsweise wenn er den Stellplatz
selbst benötigt.
Kündigung Garage: Vorlage
Für die Kündigung deiner Garage kannst du unsere Vorlage für die Musterkündigung nutzen. Ergänze nur noch deine Daten und schicke dein Schreiben anschließend an deinen Vermieter oder übergebe es ihm persönlich.
Kündigung Garage – immer Bedingungen beachten
Bei der Kündigung deiner Garage ist es wichtig, vorab auf die Kündigungsbedingungen deines Vermieters zu achten. Dieser kann die Bedingungen nämlich individuell regeln.
Möchtest du nicht mehr länger für deine Garage zahlen und das Geld lieber für etwas anderes verwenden, weißt aber nicht, wohin mit deinem Auto? Dann hast du die Möglichkeit, am sogenannten Parkplatz-Sharing teilzunehmen.
Übrigens werden nicht nur Parkplätze zwischen verschiedenen Nutzern geteilt, sondern auch Autos. Alles Wichtige hierzu findest du in unserem Artikel Carsharing Versicherung: Gilt „Sharing is Caring“ auch bei Versicherungen?.