Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz: Kündigen noch nach Ablauf der Frist?

Ärgerst du dich auch über nicht fristgerecht gekündigte Verträge und ewig lange Laufzeiten? Ein neuer Gesetzesentwurf zugunsten des Verbraucherschutzes sagt verbraucherunfreundlichen Klauseln den Kampf an.

Wer bisher vergessen hat seinen Vertrag fristgerecht zu kündigen, musste fast immer in den sauren Apfel beißen und weiterzahlen – auch wenn man das Angebot nicht weiter nutzen will. Die Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) möchte das ändern. Für einen besseren Verbraucherschutz steht ihr Gesetzentwurf gegen Kostenfallen. Dieser Entwurf sieht unter anderem neue Regelungen bezüglich verpasster Kündigungsfristen vor. Wie die sich gestalten sollen und welche Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz sonst noch im Raum stehen, kannst du hier nachlesen!

Verbraucherschutz: Änderungen bei der Kündigungsfrist

Geht es nach der Bundesjustizministerin soll eine knapp verpasste Kündigungsfrist den Kunden in Zukunft nicht mehr wie bisher für eine unverhältnismäßig lange Zeit an einen Vertrag fesseln. Das bedeutet, dass du, wenn du einen Vertrag nicht rechtzeitig kündigst, nicht grundsätzlich wieder für einen längeren Zeitraum an den Anbieter gebunden bleibst. Zudem soll die Kündigungsfrist bei Verträgen in Zukunft nur noch einen Monat vor Laufzeitende betragen. Kündigen soll damit verbraucherfreundlicher werden. Welche Regelungen im Detail gelten sollen, wurde allerdings noch nicht bekannt gegeben.

Deine Kündigungsfrist ist in Sichtweite, du hast aber keine Lust dich lange mit dem ganzen Papierkram einer Kündigung zu beschäftigen? Dann kündige deinen Vertrag doch über den aboalarm-Kündigungsservice! Du brauchst bloß noch deine persönlichen Daten in unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Formular einzutragen und kannst die Kündigung direkt online verschicken. Anschließend erhältst du noch eine Versandbestätigung deiner Kündigung von uns per E-Mail. Für viele Anbieter gilt dabei die aboalarm-Kündigungsgarantie.

Kündigungsfrist verpasst: was bisher gilt

Sicherlich ist es jedem schon einmal passiert: im Alltagsstress verliert man den Überblick über seine laufenden Verträge und vergisst dann einen überfälligen Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Kein Wunder bei Vertragslaufzeiten von bis zu 24 Monaten. Bei vielen Verträgen muss eine fristgerechte Kündigung dabei bereits mehrere Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit eingehen. Eine reguläre Kündigung nach Ablauf der Frist ist dann nicht mehr möglich und du musst die Gebühren wohl oder übel weiterbezahlen. Denn fast immer ist es so, dass sich der Vertrag in so einem Fall automatisch um eine vorher festgelegte Periode verlängert. Oft beträgt dieser Zeitraum bis zu einem Jahr. Ordnungsgemäß kündigen, kannst du dann erst wieder zum neuen Laufzeitende unter Beachtung der geltenden Kündigungsfristen.

Wenn du unseren Artikel Kündigungsfrist berechnen: So geht´s richtig liest, weißt du in Zukunft immer über deine geltenden Kündigungsfristen Bescheid.

Was tun nach einer verpassten Kündigungsfrist?

Ist es bei dir schon zu spät für eine ordnungsgemäße Kündigung, kannst du unter Umständen auf die Kulanz deines Anbieters hoffen. In manchen Fällen wirst du aus Kundenfreundlichkeit doch noch aus dem Vertrag gelassen. Welche Optionen es sonst noch gibt, kannst du in unserem Artikel Kündigungsfrist verpasst? Welche Möglichkeiten du jetzt noch hast nachlesen. Außerdem besteht in manchen Fällen das Recht auf Sonderkündigung, um deinen Vertrag vorzeitig zu beenden. Es steht dir allerdings nur dann zu, wenn du deinen Vertrag nicht so nutzen kannst, wie er vereinbart wurde. Info dazu findest du unter anderem im Artikel Sonderkündigungsrecht Handyvertrag – Übersicht der Gründe, Sonderkündigungsrecht Internet – Übersicht der Gründe oder Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio – der Überblick.

Verbraucherschutz: Änderungen bei den Vertragslaufzeiten

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Bisher sind gerade in der Mobilfunk- oder Fitnessbranche Vertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren keine Seltenheit. Auch das soll sich in Zukunft ändern. Die maximale Laufzeit eines Vertrages soll nur noch 12 Monate betragen. Bei einer vergessenen Kündigung ist geplant, dass sich dein Vertrag nicht länger als um drei Monate verlängert. Auch wenn sich das erstmal durchweg positiv anhört, gibt es auch kritische Stimmen dazu. So vermuten zum Beispiel einige Anbieter, dass die Gesetzesänderung zu höheren Kosten für Verbraucher und damit zu steigenden Preise für die kürzeren Verträge führen wird. Oliver Müller von der Verbraucherzentrale verweist in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit für Verbraucher ihre Verträge öfter zu wechseln und somit vom Wettbewerb unter den Anbietern zu profitieren. Wie du siehst, gehen die Meinungen hierzu noch auseinander, sodass es noch keine eindeutige Prognose gibt, was genau passieren wird.

Alternative Vertragsmodelle bereits auf dem Markt

Neben den klassischen 12 bis 24-monatigen Laufzeitverträgen sowie den normalen Prepaid-Tarifen, lassen sich die Anbieter inzwischen neue Modelle einfallen, um die Verbraucher zu überzeugen. So gibt es zum Beispiel bereits Angebote über einen Jahresvertrag, bei dem du einmalig zu Beginn des Jahres bezahlst und dann für die verbleibende Zeit die vereinbarten Dienste nutzen kannst. Auch flexible Modelle die täglich kündbar sind oder sich für eine beliebige Dauer pausieren lassen, haben bereits Einzug in die Tarifwelt gefunden

Dein Überblick über die Maßnahmen zum Verbraucherschutz

Neben den Regelungen zu verpassten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sollen weitere Maßnahmen zugunsten des Verbraucherschutzes getroffen werden. Dazu gehört auch der Schutz der Verbraucher vor überzogenen Forderungen von Inkassounternehmen. Diese seien oft zu hoch bemessen verglichen zum Rechnungsbeitrag. Außerdem sollen telefonisch geschlossene Verträge zukünftig noch einmal postalisch zugesandt und erneut unterschrieben werden müssen. Damit soll intransparenten Verträgen und Vertragsverlängerungen der Kampf angesagt werden. Eine Übersicht über die geplanten Änderungen kannst du in folgender Infografik finden:

Verbraucherschutz

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.