Sonderkündigungsrecht Handyvertrag – Übersicht der Gründe

Du bist unzufrieden mit deinem Mobilfunkanbieter und möchtest deinen Vertrag am liebsten vorzeitig beenden? Wir zeigen dir, in welchen Fällen du das Sonderkündigungsrecht Handyvertrag wirklich nutzen kannst.

Unzufriedene Mobilfunkkunden gibt es bei jedem Anbieter. Ob ungewollte Rechnungen, ständiger Netzausfall oder Preiserhöhungen – manchmal ist es einem unvorstellbar den Vertrag unter solchen Bedingungen bis zum Laufzeitende weiterzuführen. Doch wann gilt das Sonderkündigungsrecht Handyvertrag? Hier folgt eine Übersicht möglicher Kündigungsgründe.

Sonderkündigungsrecht Handyvertrag – Wann gilt es?

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Grundsätzlich können Handyverträge immer dann beendet werden, wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftauchen. Eine sogenannte außerordentliche Kündigung kann immer zum Zeitpunkt der Störung eingereicht werden. So kannst du unter Umständen viel Geld sparen und musst zudem nicht bis zum regulären Laufzeitende warten. Tatsächlich ist eine solche außerordentliche Kündigung aber nur in ganz bestimmten Fällen möglich.

Die folgenden Informationen kommen zum Großteil von der Kanzlei Hollweck, die ihren Schwerpunkt auf das Verbraucherrecht gesetzt hat.

Kündigung bei Verbindungsstörungen

Sonderkündigungsrecht HandyvertragHast du lediglich an bestimmten Orten schlechten oder gar keinen Empfang ist das leider kein Grund für eine außerordentliche Vertragskündigung – es sei denn dein Anbieter hatte dir ausdrücklich versprochen, dass du an diesen Orten Netz hast. Im Normalfall greift das Sonderkündigungsrecht Handyvertrag lediglich bei dauerhaften Verbindungsstörungen, die unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort auftreten. Kannst du beispielsweise über einen längeren Zeitraum keine SMS versenden, nicht im Internet surfen oder brechen Gespräche regelmäßig ab, besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Setze hierzu deinem Mobilfunkanbieter eine Frist innerhalb der du zur Beseitigung der Störungen aufrufst. Beschreibe genau, wann und wo diese auftreten. Kann dein Anbieter die Verbindungsstörungen innerhalb dieser Frist nicht beseitigen, kannst du deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen.

Kündigung bei fehlerhafter Mobilfunkrechnung

Lässt dir dein Mobilfunkanbieter eine fehlerhafte Mobilfunkrechnung zukommen, berechnet er beispielsweise zu viel, wird ein falscher Vertrag in Rechnung gestellt oder werden Drittanbieter auf deiner Rechnung aufgelistet, deren Leistungen du nie in Anspruch genommen hast, kannst du deinen Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen. Teile deinem Anbieter hierzu schriftlich den Fehler auf deiner Mobilfunkrechnung mit und verlange eine Rechnungskorrektur.

Geht es um einen Drittanbieter auf deiner Telefonrechnung solltest du darauf verweisen, dass über die Handyrechnung lediglich Leistungen deines Mobilfunkpartners abgerechnet werden dürfen.

Kommt dein Anbieter deinem Wunsch der Rechnungskorrektur nicht nach, darfst du den Vertrag außerordentlich kündigen.

Kündigung bei Preiserhöhung

Erhöht dein Mobilfunkanbieter während der Laufzeit die Preise, ist dies ebenfalls ein Grund für dein Sonderkündigungsrecht Handyvertrag. Nach Erhalt der Information über die anstehende Preiserhöhung, fordere deinen Anbieter dazu auf, den bisherigen Preis beizubehalten. Kommt er dieser Forderung nicht nach, reiche die Kündigung ein.

Kündigung bei Umzug ins Ausland

Leider stellt ein Umzug ins Ausland nach derzeit geltendem Recht keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht dar. Insbesondere durch die neue Roaming-Verordnung kann das Smartphone auch im EU-Ausland zu Inlandspreisen genutzt werden – zumindest für einen festgelegten Zeitraum.

Und trotzdem gibt es immer wieder Fälle, insbesondere bei Umzügen aus beruflichen Gründen, in denen Anbieter eine außerordentliche Kündigung wegen Umzugs akzeptieren. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Kündigung bei unberechtigter Sperrung des Anschlusses

Sperrt dein Anbieter deinen Anschluss, obwohl dein Zahlungsrückstand unter 75 Euro liegt oder du einer nachweislich fehlerhaften Rechnung widersprochen und deswegen nicht bezahlt hast, stellt dies ebenfalls einen Grund zur Sonderkündigung dar. Wichtig ist, dass du deinen Anbieter zunächst auf die unberechtigte Sperrung hinweist und deren Aufhebung forderst. Kommt er dieser nicht nach, muss eine außerordentliche Kündigung akzeptiert werden.

Kündigung bei Tod des Anschlussinhabers

Stirbt der Anschlussinhaber eines Handyvertrags, sind die Angehörigen berechtigt mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Lasse hierfür dem Mobilfunkanbieter zeitnah die Todesbescheinigung deines Angehörigen zukommen.

Zweiseitige Verträge können nicht fortgesetzt werden, wenn eine Vertragspartei verstirbt.

Kündigung bei defektem Handy

Hast du einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der gleichzeitig einen Handy-Mietvertrag oder – Kaufvertrag beinhaltet, kannst du diesen außerordentlich kündigen, wenn dein Anbieter die Reparatur deines defekten Handys nicht innerhalb einer gesetzten Frist vornimmt oder gar gänzlich verweigert. Liegt ein solcher kombinierter Vertrag vor und dein Handy geht kaputt, schicke dieses ein und verweise auf eine vierwöchige Frist, innerhalb welcher der Anbieter dieses repariert haben muss. Erfolgt die Reparatur zu spät oder wird diese gänzlich verweigert, darfst du von deinem Sonderkündigungsrecht Handyvertrag Gebrauch machen.

Du beziehst ein neues Smartphone über deinen Vertrag und die Mindestvertragslaufzeit ist noch nicht abgelaufen? Mach dir zunächst keine Gedanken und behalte das Mobiltelefon einfach weiterhin, rät Rechtsanwalt Hollweck. Dein Anbieter ist verpflichtet, dich wegen des Handys zu kontaktieren und dir zu erklären, was mit diesem passieren wird.

Sonderkündigungsrecht Handyvertrag – Wie gehe ich vor?

Damit eine Sonderkündigung Gültigkeit erlangt müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Setze deinem Anbieter vor deiner Kündigung eine Frist (meistens drei Wochen) innerhalb welcher dieser das Problem beheben muss
  • Wird das Problem nicht fristgerecht behoben, wird deine außerordentliche Kündigung wirksam
  • Die Setzung der Frist und die außerordentliche Kündigung können in einem Schreiben erklärt werden
  • Kann das Problem nicht behoben werden, ist keine Fristsetzung erforderlich. Hier kann die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden
  • Außerordentliche Kündigungen können per Fax, E-Mail oder Brief versandt werden. Achte jedoch darauf, dass du einen Nachweis über den Eingang der Kündigung erhältst. Dies ist bei einem Versand per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll der Fall

Du suchst nach weiteren Informationen zum Thema Sonderkündigungsrecht Handyvertrag? In unserem Blogbeitrag Handyvertrag vorzeitig kündigen – nur mit guten Gründen findest du Informationen zur Kündigung aus Kulanz, sowie zum genauen Vorgehen bei außerordentlichen Kündigung.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.