Gesetz für faire Verbraucherverträge – das Wichtigste im Überblick 

Julia Mohr

Am 01. März 2022 trat das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft, das Verbraucherrechte noch weiter stärken sollen. Vor allem bei Verträgen für Fitnessstudios, Streamingdienste oder Strom und Gas hast du als nun einen besseren Schutz.

Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz soll Verträgen einen Riegel vorschieben, die telefonisch untergeschoben werden oder zu lange Vertragslaufzeiten besitzen. Das soll unfaire Geschäftspraktiken der Unternehmen gegenüber Verbrauchern reduzieren.

Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die du ab dem 01. März 2022 abschließt. Wir erklären dir, welche Verträge von der Änderung betroffen sind und was du über das neue Gesetz wissen solltest.

Diese Änderungen bringt dir das Gesetz für faire Verbraucherverträge

Gerade für langfristige Verträge wie bei Fitnessstudios oder Energieanbietern ändern sich wichtige Punkte. Für dich wird es künftig einfacher, aus Verträgen auszusteigen: Das neue Gesetz verlangt kürzere Kündigungsfristen und verbietet automatische Vertragsverlängerungen.

Keine automatische Vertragsverlängerung

Mit automatischen Vertragsverlängerungen versuchen viele Anbieter, ihre Kunden dauerhaft an sich zu binden. Dank der neuen Regelungen ist nun Schluss damit. Alle ab März 2022 geschlossenen Verträge dürfen nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit weiterlaufen. Du kannst sie jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen.

Verträge, die du vor dem 01. März 2022 geschlossen hast, sind von der Regelung ausgeschlossen. Hier gelten weiterhin die alten Bestimmungen. Auch Versicherungsverträge sind von diesen Änderungen ausgenommen.
Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge dürfen sich ebenfalls nicht mehr automatisch verlängern und müssen eine einmonatige Kündigungsfrist vorweisen. Für diese Verträge gelten die Änderungen bereits seit 01. Dezember 2021. Alle weiteren Infos findest du in unserem Blogbeitrag zum neuen Telekommunikationsgesetz.

Kürzere Kündigungsfristen

Eine weitere Änderung zum Schutz der Verbraucher: die kürzere Kündigungsfrist von nur noch einem Monat statt bisher drei Monaten. Möchtest du deinen Vertrag also nach der Mindestlaufzeit beenden, musst du spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit deine Kündigung einreichen.

Solltest du nicht kündigen, verlängert sich dein Vertrag auf unbestimmte Zeit und du kannst jederzeit binnen eines Monats kündigen (siehe vorherigen Punkt).

Sämtliche Versicherungsverträge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Kündigungsbutton auf der Webseite

Während der Vertragsabschluss im Internet oft nur einen Mausklick entfernt ist, ist die Vertragskündigung online meist komplizierter. Ein Kündigungsbutton direkt auf der Anbieter-Webseite soll diesen Prozess vereinfachen. Künftig kannst du online abgeschlossene Verträge über diesen Button kündigen. Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Unternehmen den Kündigungsbutton einführen.

Nach deiner Kündigung per Button muss dir der Anbieter zusätzlich eine elektronische Eingangsbestätigung via E-Mail zusenden. So kann sich kein Anbieter mehr darauf berufen, deine Kündigung nicht erhalten zu haben.

Mehr zum Kündigungsbutton kannst du in unserem Blogartikel nachlesen: Klick und weg: Verträge online kündigen per Kündigungsbutton.

Ausgenommen von den Regeln zum Kündigungsbutton sind Webseiten, die beispielsweise Finanzdienstleistungen anbieten.

Schriftliche Bestätigung für Energieverträge

Häufig erhalten Verbraucher nach einem Telefongespräch ungewollt einen Vertrag, den sie nie abschließen wollten. Für Strom- und Gasverträge gilt nun: Damit ein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam wird, musst du ihn künftig in Textform bestätigen.

Du erhältst den Vertrag also zunächst schriftlich, kannst die Bedingungen in Ruhe prüfen und bestätigst ihn dann beispielsweise per E-Mail, SMS, Brief oder Fax. Ein Telefonat allein führt also nicht mehr zum Vertragsabschluss.

Fazit zum neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren
Insgesamt stärken die neuen Regelungen die Position der Verbraucher und sind somit eine positive Veränderung. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Verbraucher mit ungewollten Vertragsverlängerungen zu kämpfen haben – hier schafft das neue Gesetz endlich Abhilfe!

Abzuwarten bleibt jedoch, inwiefern die Anbieter die Änderungen umsetzen und wie einfach sie den Kündigungsprozess tatsächlich gestalten werden. Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz Ende 2021 ignorieren einige Anbieter beispielsweise auch heute noch. Um die Verbraucherrechte weiter zu stärken, müsste die Bundesregierung noch weitere Punkte ergänzen: beispielsweise das Widerrufsrecht auf alle langfristigen Verträge ausweiten oder die Mindestvertragslaufzeit kürzen.

Sicher kündigen mit aboalarm

Du möchtest deinen Vertrag schnell und sicher kündigen? Dann nutze unseren aboalarm-Kündigungsservice:

  • Suche deinen Anbieter in unserer Datenbank
  • Ergänze unser anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben mit deinen Daten
  • Versende deine Kündigung direkt online an deinen Anbieter

Bei Fragen rund um deine Kündigung steht dir jederzeit unser erfahrener Support zur Seite.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.