Sonderkündigungsrecht Mietvertrag – wann greift es?

Ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags hast sowohl du als auch dein Vermieter. Wir sagen dir, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Du hast eine schöne und günstige Mietwohnung. Doch dann hebt dein Vermieter den Mietpreis an oder möchte das gesamte Haus renovieren und du kannst dir die neuen Mietpreise nicht mehr leisten oder willst nicht mit dem Baulärm leben. Unter Umständen hast du in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht Mietvertrag. Lies hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit du deinen Vertrag außerordentlich kündigen kannst.

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag – Mieter

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Um ein Sonderkündigungsrecht Mietvertrag zu erhalten ist Voraussetzung, dass eine Situation vorliegt, die bei Vertragsabschluss unvorhergesehen war und die untypisch ist. Ist dies bei dir der Fall, musst du keine dreimonatige Kündigungsfrist beachten, wie es sonst bei einem unbefristeten Mietvertrag der Fall wäre.

Als Mieter gibt es verschiedene Fälle, in denen du ein Sonderkündigungsrecht erhältst. Unabhängig davon welcher Grund bei dir eingetreten ist, muss deine Kündigung immer schriftlich per Post erfolgen.

Sonderkündigung wegen Modernisierung

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag
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Möchte dein Vermieter das Wohnhaus modernisieren, so muss er dies mindestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten ankündigen. Hierfür muss er dir schriftlich mitteilen welche Arbeiten er durchführen lassen wird, wie lange sie voraussichtlich andauern, welchen Umfang die Arbeiten haben werden und welche Mieterhöhung nach Abschluss der Bauarbeiten zu erwarten ist.

Nach § 555e BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hast du nach Zugang dieser Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht Mietvertrag. Sobald du diese Information erhalten hast, kannst du deinen Vertrag bis zum Ablauf des folgenden Monats kündigen. Erhältst du beispielsweise am 20. September die Modernisierungsankündigung, muss deine Kündigung bis spätestens 31. Oktober erfolgen.

Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Bei einer Mitteilung am 20. September und einer sofortigen Kündigung wird sie also zum 30. November wirksam.

Der Vermieter kann von dieser Regelung abweichen. Allerdings nur, wenn die Abweichung zu deinen Gunsten ausfällt, also durch eine kürzere Kündigungsfrist oder eine verlängerte Reaktionszeit.

Sonderkündigungsrecht Mieterhöhung

Wenn deine Miete wegen einer Modernisierung erhöht wird oder steigt, weil sie an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst wird, erhältst du ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht für deinen Mietvertrag.

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag
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Auch eine Mieterhöhung muss dein Vermieter dir vorab ankündigen. Sobald du die Ankündigung erhalten hast, so hast du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Ankündigung Zeit, deinen Vertrag zu kündigen. Erhältst du die Ankündigung also am 20. September, kannst du deinen Vertrag bis Ende November kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats gültig. Dies ist in § 561 BGB geregelt.

Sonderkündigung Mietvertrag – Todesfall

Stirbt ein Angehöriger, endet sein Mietvertrag nicht automatisch. Hat der Mieter nicht alleine gelebt, geht der Mietvertrag auf den lebenden Mitbewohner über. Hat er hingegen alleine gelebt, geht der Vertrag automatisch auf den Erben über. Möchtest du als Erbe nicht in der Wohnung leben, so kannst du sie innerhalb eines Monats nach dem Todesfall mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Für diese drei Monate musst du dann auch die Miete übernehmen. Die einzige Möglichkeit früher aus dem Mietvertrag zu kommen ist, wenn sich der Vermieter kulant zeigt. Kannst du beispielsweise einen Nachmieter stellen, ist die Chance höher, dass du den Vertrag früher beenden kannst.

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag – Vermieter

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag
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Nicht nur du als Mieter hast du ein Sonderkündigungsrecht, sondern auch dein Vermieter. Auch er muss dir die Wohnung schriftlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht wird in § 573a BGB genau geregelt. Wenn dein Vermieter ein Zweifamilienhaus besitzt, eine Wohnung davon selbst nutzt und die andere an dich vermietet hat, hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht.

In diesem Fall darf er dir die Wohnung ohne Angabe eines Grundes kündigen. Allerdings verlängert sich seine Kündigungsfrist dann um drei Monate gegenüber der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 1 BGB. Bei einer Mietdauer von weniger als 5 Jahren hat er in diesem Fall eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Bei einer Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren sind es 9 Monate und bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahre 12 Monate.

Mietminderung: Du willst die Wohnung behalten?

Trifft bei dir einer der Gründe für eine Sonderkündigung deines Mietverhältnisses zu? Dann nutz doch einfach die Kündigungsschreiben für Mietverträge von aboalarm. Füge in das fertige Schreiben den Grund für deine Sonderkündigung ein, drucke es aus und schicke es an deinen Vermieter. Auch für Vermieter hat aboalarm die passenden Kündigungsschreiben parat.

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag
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Möchtest du deine Wohnung nur ungern aufgeben, aber findest du die Miete wegen laufender Modernisierungsarbeiten oder aus einem anderen Grund zu hoch? Dann kannst du unter Umständen eine Mietminderung beantragen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Mietminderung: Das solltest du beachten.

Bei dir greift kein Sonderkündigungsrecht Mietvertrag, aber du möchtest dennoch ausziehen? Dann bleibt dir der Weg der ordentlichen Kündigung. Unter Umständen hast du sogar das Recht zur fristlosen Kündigung. Welche Gründe hierfür erfüllt sein müssen erfährst du in unserem Artikel Mietvertrag: Fristlose Kündigung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.