Unsicherheit vor dem Umzug – was ist zu kündigen und was bleibt?

Du hast Lust auf einen Tapetenwechsel, musst raus aus der Wohnung oder möchtest einen deiner Wohnsitze abmelden? Hast aber nach all den Jahren den Überblick über deine Verträge verloren? Den gibt dir aboalarm hier.

Nach all den Jahren im Zuhause stapeln sich oft die Ordner mit Verträgen im Arbeitszimmer. Alles läuft wie von selbst und man verdrängt, was beim Einzug vertraglich alles zusammenkam. Doch vor dem Umzug wird einem plötzlich bewusst, dass gar nicht mehr klar ist, was gekündigt werden muss, was mitgenommen oder umgeschrieben werden kann. Wir helfen dir, das Chaos in den Griff zu bekommen!

Vor dem Umzug: Wohnung kündigen – unbefristet oder befristet

Um vor dem Umzug nicht in Panik zu verfallen, ist der erste Schritt, einen Kündigungstermin festzulegen, der realisierbar ist. Es hilft nichts, sich selbst Druck zu machen, um schnell aus der Wohnung zu kommen und letztendlich unter den Lasten der Verpflichtungen begraben zu werden. Grundsätzlich gilt für Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Frist solltest du aber unbedingt in deinem Mietvertrag nachlesen, um Missverständnissen vorzubeugen – dort haben dein Vermieter und du beim Einzug eventuell besondere Details festgelegt.

Eine Wohnungskündigung muss in Schriftform erfolgen. Dazu muss der gewünschte Kündigungstermin angegeben und die genaue Adresse des zu kündigenden Objekts angeben werden. Bei einer ordentlichen Wohnungskündigung muss kein Beweggrund angegeben werden.

Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag genannten Bewohnern unterschrieben werden. Dies kann auch auf verschiedenen Abmeldescheinen zum selben Termin getan werden.

Bei der Kündigung eines Mietvertrags auf Zeit ist zunächst zu beachten, ob der Vertrag vor oder nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde. Bei alten Zeitmietverträgen gibt es die Möglichkeit, zwei Monate vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung des Vertrags zu beantragen, auch kann eine automatische Verlängerung besprochen worden sein. Hierbei hast du dieselben Kündigungsrechte wie ein unbefristeter Mieter.

Bei neuen qualifizierten Zeitmietverträgen gilt eine andere Rechtslage. Diese spricht dem Mieter zum Ende des Vertrags seinen Kündigungsschutz und bis zum Ablauf sein Kündigungsrecht ab. Das bedeutet, dass dir ausschließlich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt. Auch hier kannst du außerdem nur auf die Kulanz deines Vermieters hoffen – eventuell ist er mit einem von dir gestellten Nachmieter zufrieden oder hebt den Mietvertrag sogar auf.

Wann außerordentlich kündigen?

Hast du nicht die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen, bleibt dir noch das Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt zum Beispiel ein, wenn dein Wohnraum modernisiert wird. Du hast dann einen Monat nach Eingang der Ankündigung Zeit zu kündigen. Geht mit dieser Modernisierung eine Erhöhung der Miete einher, darfst du bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Beziehst du eine Sozialwohnung sogar bis zum dritten Werktag des Monats, in dem schon die neue Miete fällig wird.

Außerordentlich kündigen darfst du auch, wenn dir Mängel auffallen, die im Mietvertrag nicht abgeklärt wurden. Das trifft auch zu, wenn eine Gesundheitsgefährdung entstanden ist oder entdeckt wurde – oder du durch den Vermieter persönlich in deinem Hausfrieden beschränkt wirst.

Garagen und Co. nicht vergessen

Oft sind im Mietvertrag auch zusätzliche Räumlichkeiten wie Garagen miteinbegriffen. Möchtest du diese behalten, obwohl du den Mietvertrag der Wohnung kündigst, musst du leider auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Wenn du Glück hast, schließt er die Wohnung vertraglich aus oder schließt mit dir nach der Kündigung des Kombivertrags einen Nachfolgevertrag für die Garage ab.

Vergiss aber auch bei einer vertraglich separat gemieteten Garage nicht, diese unabhängig von deiner Wohnung zu kündigen! In jedem Fall musst du, falls nicht vertraglich anders geregelt, bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen. Dazu gibst du die Nummer deines Vertrages an sowie den Garagenstellplatz, die Adresse des Objekts und das Datum. Du bist die Garage dann bis zum Ende des übernächsten Monats los.

Vor dem Umzug: Wohnungsabmeldung nötig?

Eine extra Wohnungsabmeldung ist meist nicht nötig. Beantragst du eine Ummeldung, ist die Abmeldung deines alten Wohnsitzes normalerweise mit im Prozess einbegriffen.

Unabhängig, ob du innerhalb oder außerhalb der Gemeinde umziehst, musst du dich innerhalb von vierzehn Tagen unbedingt ummelden – versäumst du diese Frist, droht dir ein Bußgeld von bis zu 500 Euro!

Eine separate Wohnungsabmeldung ist nur nötig, wenn du ins Ausland ziehst oder nur einen von mehreren Wohnsitzen aufgibst. Dafür suchst du am besten im Internet das Musterformular deines jeweiligen Einwohnermeldeamts heraus und reichst es postalisch oder persönlich ein. Ist eine persönliche Unterschrift erwünscht, musst du leider mit deinem Personalausweis und viel Zeit ins Einwohnermeldeamt kommen. Die Abmeldung der Wohnung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Übrigens: seit dem 01.11.2015 ist eine elektronische oder schriftliche Bescheinigung des Vermieters nötig über dessen Namen und Anschrift, den Namen der meldepflichtigen Personen, das Einzugs- bzw. Auszugsdatums sowie die Wohnungsanschrift. Wurde diese Bestätigung nicht eingereicht, werden beide strafrechtlich verfolgt – dir drohen 1000 Euro Bußgeld und deinem Vermieter sogar bis zu 50.000 Euro!

Bist du schließlich – ob per Ummeldung oder nicht – abgemeldet, folgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt deines Kreises. Du benötigst dafür das jeweilige Gemeinde-Ummeldeformular, Personalausweis und Reisepass, den Mietvertrag als Einzugsbescheinigung und die oben genannte Vermieterbescheinigung.

Meldet ihr euch als Familie an, können sich bis zu vier Personen ein Formblatt teilen und nur eine Unterschrift wird benötigt. Außerdem muss aufgrund der variierenden Hundesteuer beim Einwohnermeldeamt auch dein Hund umgemeldet werden.

Hast du nur einen deiner Wohnsitze abgemeldet, musst du per Beiblatt zusätzlich einen Hauptwohnsitz festlegen.

Verträge, Versicherungen & Abos – was mitnehmen, was kündigen?

Wenn dein letzter Umzug sehr chaotisch war, mache es doch ab jetzt besser, indem du mit aboalarm unnütze Verträge aussortierst und die neuen ordnest. So hast du beim nächsten Mal vorher alles im Griff!

Telefonnummer mitnehmen?

Beim Vertrag für deinen Telefonanschluss gibt es mehrere Lösungen. Hier geht es vor allem um die Lage deines neuen Wohnsitzes, die du mitsamt des Umzugsdatums an den Anbieter weitergeben musst. Liegt dieser innerhalb deines bisherigen Vorwahlbezirks, kannst du deine Telefonnummer sogar mitnehmen.

Aber Achtung: Oft betragen die Bearbeitungsgebühren für diesen Vorgang bis zu sechs Wochen, erkundige dich also frühzeitig.

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Manchmal ist ein Umzug auch ein guter Anlass, um die Bedingungen deines aktuellen Tarifs zu überprüfen, eventuell nach dem Umzug ganz den Anbieter zu wechseln, den alten Telefonanschluss zu kündigen oder nach Absprache mit dem Anbieter an den Nachmieter zu übergeben. Kannst du am neuen Wohnort dein Vertragsvolumen nur noch reduziert nutzen, darfst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bleibt das Vertragsvolumen gleich, kannst du den Telefonanschluss am neuen Wohnort weiter nutzen. Möchtest du dann kündigen, gelten für dich die normalen Kündigungsbedingungen, über die du dich bei deinem Anbieter informieren kannst.

Achtung in Sachen Post

Um zu verhindern, dass deine Post verloren geht, solltest du einen Postnachsendeantrag stellen. Dies muss bis zu fünf Tage vor dem Umzug geschehen. Dazu kontaktierst du deine E- oder Postfiliale, wählst zwischen der Dauer von sechs oder 12 Monaten und der privaten oder geschäftlichen Nutzung und zahlst einen nach Laufzeit und Optionen variierenden Preis. So bekommst du die noch an deine alte Anschrift adressierte Post an deinen neuen Wohnsitz gesendet.

Vor dem Umzug: Gas, Wasser und Strom

Natürlich müssen vor dem Umzug die Gas-, Wasser- und Strombezüge deines alten Wohnsitzes gekündigt werden. Beachte hierbei, dass bei der Kündigung bei den Stadtwerken die aktuellen Verbrauchszahlen vermerkt werden müssen. Da diese oft beim Kündigungszeitpunkt noch nicht komplett ausgewertet sind, wird die Abrechnung meist erst nachträglich vollzogen.

Umzug mit dem Partner: Versicherungen zusammenlegen

Beim gemeinsamen Einzug, zum Beispiel mit Freund oder Freundin oder nach einer Hochzeit, können bzw. müssen einige Versicherungen zusammengelegt werden.

Versicherungen, die zusammengelegt werden können, sind zum Beispiel:

Um die Zusammenlegung eurer Versicherungen in die Wege zu leiten, kontaktiert ihr am besten eure Versicherer. Diese klären im Falle der automatisch vorliegenden Doppelversicherung, welche Versicherung tatsächlich bestehen bleibt. Meist handelt es sich dabei um die ältere bzw. mehr umfassende Versicherung.

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Ist dies nicht möglich, da es sich ausdrücklich um Single-Policen handelt, können sie euch darin beraten, ob gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht und im Anschluss der Abschluss einer Partnerversicherung im Raum stehen.

Nähere Informationen zur Doppelversicherung – und warum du eine solche unbedingt vermeiden solltest – erhältst du hier.

Rundfunkbeitrag bzw. GEZ kündbar?

Da der Rundfunkbeitrag, früher GEZ, mittlerweile pro Wohnung berechnet wird, hat der Beitragsservice höchstwahrscheinlich auch schon deine neue Wohnung auf dem Schirm. Er sieht die Abmeldung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung nämlich nur unter folgenden Umständen vor:

  • beim Tod des Beitragszahlers
  • beim Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft
  • beim Umzug in Pflegeeinrichtungen oder dauerhaft ins Ausland
  • bei Aufgabe einer der eigenen Wohnungen
  • beim Umzug zu jemandem, der bereits den Beitrag zahlt

Ziehst du zum Beispiel in eine WG, ist unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Nur ein Mitbewohner benötigt also ein Beitragskonto, alle anderen können abgemeldet werden. Im Beitrag haben wir zusammengefasst, wie die Abmeldung einer Wohnung vom Rundfunkbeitrag funktioniert.

Auto ummelden

So wie die Kündigung des Telefonanschlusses ist auch die Ummeldung deines Kraftfahrzeuges abhängig von deinem neuen Wohnort. Liegt dieser in deiner bisherigen Gemeinde, musst du nur eine Adressänderung und die Änderung deines Fahrzeugscheins beziehungsweise -briefs bei deiner gewohnten KFZ-Zulassungsstelle beantragen.

Ziehst du aus der Gemeinde aus, erhältst du zusätzlich zur eben erklärten Ausbesserung des Fahrzeugscheins und –briefs bei der neuen KFZ-Zulassungsstelle ein neues Nummernschild, für das du eine bescheinigte KFZ-Haftpflichtversicherung vorzuweisen hast.

Egal, ob du dich innerhalb oder außerhalb deiner Gemeinde ummeldest, musst du zum Termin die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts, deinen Personalausweis sowie deinen Fahrzeugschein und -brief mitbringen.

Vor dem Umzug: Wer muss es wissen?

Grundsätzlich musst du verpflichtend bei einigen Institutionen Meldung machen, dass du umgezogen bist. So musst du zum Beispiel unbedingt die Personalausweise und Reisepässe sämtlicher Bewohner auf der Gemeinde ausbessern lassen. Dies geschieht jedoch im Normalfall direkt bei der Ummeldung.

Hier solltest du auf jeden Fall deine neue Adresse mitteilen:

  • Banken und Bausparkassen
  • Versicherung
  • GEZ Beitragsservice
  • Post
  • Kirche
  • gegebenenfalls Schule, Kindergarten, BAföG-Amt und Hochschulverwaltung

Denke auch daran, Kundenkarten, Verbände, Vereine, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements zu kündigen oder über deine neue Adresse zu informieren.

Vor dem Umzug: Im Überblick

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Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

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Ein Umzug ist also eine recht weitläufige Angelegenheit: Es gilt, die bei Vertragsschluss festgelegten Kündigungsfristen einzuhalten und an alle zusätzlich angemieteten Wohnräume zu denken, die vielleicht vor dem Umzug untergehen.

  • Überprüfe bestehende Verträge und Mitgliedschaften wie mit Telefonanbietern und frage dich, ob du sie in der gegebenen Form noch benötigst oder eventuell weitergeben kannst.
  • Auch Gebühren, die unverändert nebenher laufen, wie die der GEZ oder die des Energieanbieters, müssen bedacht werden!
  • Stelle einen Nachsendeantrag bei der Post und informiere Versicherungen, Ämter, Banken und Behörden.
  • Erinnere dich daran, dass du gegebenenfalls auch die Verantwortung für die Angelegenheiten deiner minderjährigen Kinder und deiner Haustiere übernehmen musst.


Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.