Haftpflichtversicherung

 

Der Begriff Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung zum Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung schützt dich vor Schadenersatzansprüchen, die gegen dich bei einem Unfall erhoben werden in dem sie die Ersatzkosten übernimmt.

Eine private Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn du bei fremden Personen fahrlässig einen Schaden anrichtest. Für den Schaden den du bei anderen angerichtet hast, bist du laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Dabei haftest du mit deinem gesamten Vermögen und, bis zur Pfändungsgrenze, auch mit deinem Einkommen. Und das so lange, bis der Schaden komplett abgeglichen ist. Damit dich ein solcher Schaden nicht in den Ruin treibt, solltest du eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die im Schadensfall die Zahlungen übernimmt. Zusätzlich sollten Tierhalter, Bootsbesitzer, Haus- und Grundbesitzer, Jäger und Bauherren über eine spezielle Haftpflichtversicherung nachdenken.

Der Bund der Versicherten empfiehlt eine Haftpflichtversicherung, die bei der Versicherungssumme nicht zwischen Personen- und Sachschäden unterscheidet. Die Summe sollte dabei mindestens 5 Millionen Euro betragen. Außerdem wird empfohlen, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und kleinere Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Denn bei jedem Schaden hat die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht und nach einer Kündigung durch den Versicherer eine neue Versicherung zu finden gestaltet sich oft sehr schwierig.

Doch was genau leistet die private Haftpflichtversicherung und was nicht? Das haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst. (Bitte beachte, dass wir hier nur auf die private Haftpflichtversicherung eingehen. Die Regelungen für Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer usw. findest du in diesem Artikel nicht.)

Was wird von der Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Folgende Schadensarten werden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  1. Nur Schäden, die der Versicherte selbst und ohne Absicht verursacht hat.
  2. Personenschaden: Dieser liegt vor, wenn der Versicherte eine Erkrankung, Verletzung oder den Tod vom Dritten unabsichtlich verursacht.
  3. Sachschaden: Es handelt sich um einen Sachschaden, wenn Gegenstände, die einem Dritten gehören, von dir beschädigt werden.
  4. Vermögensschaden: Dieser liegt vor, wenn durch dein Verhalten einem Dritten ein Vermögensschaden entstanden ist.
  5. Mietsachschaden: Der Teil der Haftpflichtversicherung bezieht sich hauptsächlich auf die gemieteten Wohnräumen, Häuser, sowie am Gebäude angebrachte Sachen wie Balkon oder Terrasse. Zu den Mietsachen zählt auch alles, was mit dem gemieteten Grundstück fest verbunden ist, zum Beispiel Zäune, Swimmingpools und Grillanlagen. Bewegliche Mietsachen wie zum Beispiel ein Mietauto werden hiermit nicht versichert.
Die Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Schadensarten ab, wie Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschaden. Voraussetzung ist immer, dass der Versicherte Schaden selbst und ohne Absicht verursacht hat bis zur vereinbarten Versicherungssumme.  

Private Haftpflichtversicherung: Schäden an Dritten

Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die du einem Dritten fahrlässig zufügst. Dabei haftet sie für alle privaten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Du musst dich dabei in keiner Weise mit den Forderungen auseinandersetzen, denn die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesamte Abwicklung. In der Regel sind auch Ehepartner und Kinder in der ersten Ausbildung, aber auch eheähnliche Lebenspartner, mitversichert. Doch Vorsicht, hier musst du genau hinschauen, denn bei einigen Versicherern gilt dies nur, wenn diese Personen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Deine Haftpflichtversicherung übernimmt die gesamte Abwicklung von Schadensforderungen.
Kinder in der ersten Ausbildung, Ehepartner und eheähnliche Lebenspartner sind in der Regel mitversichert. Manche Haftpflichtversicherungen beschränken den Versicherungsschutz aber auf diejenigen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Private Haftpflichtversicherung: Die „kleine“ Rechtsschutzversicherung

Werden unberechtigte Ansprüche an dich herangetragen, so agiert die Haftpflichtversicherung wie eine kleine Form der Rechtsschutzversicherung, indem sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Typische Beispiele sind Schäden, die durch Kinder unter 10 Jahren verursacht werden. Denn Kinder in diesem Alter können für Unfälle, die sie fahrlässig verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Und auch die Eltern können meist nicht in die Pflicht genommen werden, da sie die Aufsichtspflicht im Normalfall nicht verletzen, nur weil sie ihr Kind eine Zeitlang alleine draußen spielen lassen. In diesem Fall sorgt die Haftpflichtversicherung dafür, dass in diesem Zusammenhang unberechtigt gestellte Forderungen abgewiesen werden.

 Die Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen dich ab! So können Kinder unter 10 Jahren für fahrlässige Unfälle nicht haftbar gemacht werden. Die betreffenden Eltern verletzten in ihre Aufsichtspflicht in der Regel nicht, wenn sie die Kinder eine Zeitlang draußen spielen. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich dann für dich um das Abweisen unberechtigter Ansprüche, wie eine „kleine“ Rechtsschutzversicherung.

Der Blick ins Kleingedruckte: Was wird nicht abgedeckt?

Viele Dinge sind in einer privaten Haftpflichtversicherung nicht pauschal abgedeckt. Die Regelungen unterscheiden sich aber von Versicherung zu Versicherung. Die Beschreibung aller Eventualitäten, die in deiner privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, findest du im Kleingedruckten. Dieses solltest du genau lesen und unterschiedliche Versicherer vergleichen. Dabei solltest du auf folgende Punkte besonders achten:

Viele kleine Dinge werden nicht pauschal abgedeckt. Lies unbedingt das Kleingedruckte, denn dort findest du eine Beschreibung aller Eventualitäten. Unbedingt achten solltest du auf die folgenden Punkte!

Unechte und echte Vermögensschäden

Ein unechter Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens und ist bereits pauschal mitversichert. Bei echten Vermögensschäden sieht es allerdings anders aus. Diese sollten in jedem Fall mit bis zu 100.000 Euro versichert sein, rät der Bund der Versicherten. Ein echter Vermögensschaden entsteht beispielsweise dann, wenn du einen Baum fällst, der dann die Ausfahrt deines Nachbarn blockiert. Dieser ist daraufhin gezwungen, ein Taxi zu rufen und verpasst deshalb seinen Flug. Diese Kosten übernimmt dann die private Haftpflichtversicherung – aber nur, wenn es so im Vertrag steht!

Unechte Vermögensschäden sind die Folge von Personen- oder Sachschaden und pauschal abgedeckt. Anders sieht es bei echten Vermögensschäden aus. Es wird empfohlen diese mit bis zu 100.000 Euro zu versichern.  

Ausfalldeckung

Mit der Ausfalldeckung kommt deine Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die dir von einem anderen zugefügt wurden, die dieser aber nachweislich nicht bezahlen kann.

Wurdest du beschädigt, aber kann der Schädigende nicht für den entstandenen Schaden aufkommen? Dann springt die Ausfalldeckelung ein.

Schäden an geliehenen Gegenständen

Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Gemietete Kraftwerkzeuge und bewegliche Sachen sind ebenso von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen wie gemietete Kraftwerkzeuge werden von privaten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt.

Schlüsselverlust

Wenn du einen fremden privaten Schlüssel verlierst und das den Schlossaustausch einer ganzen Wohnanlage nach sich zieht, dann wirst du froh darüber sein, wenn der Schlüsselverlust mit bis zu 200.000 Euro abgesichert ist. Vorsicht, hier wird zwischen privaten Schlüssel von Fremden (bspw. Freunden) und von Schlüsseln zu einer Wohnanlage unterschieden. Achte darauf, dass beides mitversichert ist.

Verlierst du einen fremden Schlüssel für eine Wohnung oder eine ganze Wohnanlage kann das sehr teuer werden! Versichere dich am besten auf bis zu 200. 000 Euro ab. Achte aber unbedingt darauf sowohl private Schlüssel von Fremden und Schlüssel zu einer Wohnanlage  zu versichern

Gefälligkeitsschäden

Hilfst du deinem Freund bei einem Umzug oder gießt die Blumen deiner Nachbarin, so bist du im Normalfall nicht schadenersatzpflichtig, wenn etwas zu Bruch geht. Auf der sicheren Seite bist du allerdings, wenn du solche Gefälligkeitsschäden dennoch mitversicherst.

Entsteht während einer Gefälligkeit ein Schaden, dann bist du normalerweise nicht schadenersatzpflichtig! Sichere dich aber trotzdem ab, dann bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite! 

Auslandsaufenthalt

Dieser sollte auf jeden Fall mit abgesichert werden.

Auslandsaufenthalte unbedingt absichern!

Allmählichkeitsschäden

Damit sind Schäden gemeint, die durch den allmählichen Einfluss von Gasen, Dämpfen oder Temperaturen entstanden sind. Achte darauf, dass diese mitversichert sind.

Allmählichkeitsschäden beziehen sich auf den allmählichen Einfluss von Gasen, Dämpfen oder Temperaturen. Unbedingt mitversichern!  

Internetschäden

Durch das Bereitstellen und Übermitteln von Daten über das Internet können Schäden entstehen. Auch diese sollten abgesichert sein.

Bei der Datenbereitstellung- und übermittlung über das Internet können Schäden entstehen. Gegen solche Schadenersatzforderungen kannst du dich in deiner Haftpflichtversicherung aber absichern!

Natürlich gibt es noch viele weitere Kleinigkeiten, die für dich relevant sein könnten. Vor allem, wenn du ehrenamtlich tätig bist, du regelmäßig (unentgeltlich) fremde Hunde hütest, (unentgeltlich) als Tagesmutter arbeitest, fremde Pferde reitest oder fremde Fuhrwerke fährst, solltest du darauf achten, dass hier entsprechender Schutz besteht. Auch Familien sollten sich genau über Zusätze informieren, beispielsweise darüber, wie der Versicherungsschutz für Kinder geregelt ist, die nach der Schule zunächst auf einen Studienplatz warten müssen.

Die Haftpflichtversicherung kann also für jeden individuell angepasst werden und deckt alle fahrlässig verursachten Schäden ab. Was sie natürlich nicht abdeckt, sind Schäden, die du vorsätzlich verursacht hast.

Haftplichtversicherungen können ganz an individuelle Bedürfnisse angepasst werden. Alle fahrlässig verursachten Schäden werden abgedeckt. Achte unbedingt darauf, dass alle Schadensarten abgesichert werden. Orientiere dich am besten an den genannten Punkten.