Arbeitsvertrag

In einem Arbeitsvertrag sollten Dinge wie Kündigung, Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Arbeitsleistungen festgehalten werden.

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der von zwei Parteien abgeschlossen wird. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns.

Es gibt verschiedene Arten eines Arbeitsvertrags:

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Der unbefristete Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkungen und kann lediglich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gekündigt werden. Nach einer sechsmonatigen Probezeit gilt der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer. Allerdings nicht in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Teilzeitarbeitsvertrag

Arbeitsvertrag aboalarm Glossar PC
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Der Teilzeitarbeitsvertrag bedeutet, dass die Arbeitszeiten verkürzt werden. So kann beispielsweise die Arbeitszeit von Eltern verkürzt werden. Grundsätzlich können auch Manager oder Projektleiter in Teilzeit arbeiten. Auch Minijobs auf 450-Basis sind Teilzeit-Modelle.

Projektvertrag

Der Projektvertrag gehört ebenso zu den befristeten Stellen. Hier wirst du solange angestellt, bis das Projekt beendet ist. Nach Ablauf des vereinbarten Projekts endet die Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann aber auch einen normalen Vertrag angeboten bekommen und weiter für das Unternehmen arbeiten.

Praktikantenvertrag

Der Praktikantenvertrag regelt die Arbeitszeit, eventuelle Urlaubsansprüche und die Dauer des Praktikums. Es gibt keine strengen Regeln bei einem Praktikantenvertrag, außer der Praktikant ist minderjährig.

Befristeter Arbeitsvertrag

Der befristete Arbeitsvertrag kann über einen Zeitraum von einem Tag bis zu zwei Jahren laufen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer mit diesem Vertrag bis zu zwei Jahre fest anstellen und diesen Vertrag insgesamt drei Mal verlängern. Insgesamt kannst du also mit diesem Vertrag acht Jahre lang angestellt sein.

Pflichten und Rechte bei einem Arbeitsvertrag:

Pflichten

Erbringung von Arbeitsleistung

Treuepflicht (sorgsamer Umgang mit Firmeninventar, Verschwiegenheitspflicht etc.)

  • Weisungsgebunden an den Arbeitgeber
  • Zahlung des Arbeitslohns

Beschäftigungspflicht (Der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, Aufgaben zu bekommen)

Schutzpflicht (Sicherheit am Arbeitsplatz)

Zeugniserteilungspflicht (Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, muss der Arbeitgeber ihm ein Zeugnis erstellen) 

Rechte

Recht auf Urlaub (Dauer je nach Arbeitsvertrag; mindestens aber 24 Werktage pro Jahr)

– Recht auf Fortsetzung der Zahlung des Lohns im Krankheitsfall (mindestens 6 Wochen)

– Anspruch auf Erfüllung der Arbeitspflicht

Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer