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Widerrufsrecht Fitnessstudio: Häufig gewünscht, nicht immer gegeben!

Widerrufsrecht Fitnessstudio © sianstock

Jeden Donnerstag im Mai ein neuer Artikel zum Thema Fitnessstudio hier im aboalarm Blog. © sianstock - Fotolia.com

Wer unüberlegt einen Vertrag abschließt, muss diesen meist erfüllen – doch es gibt Ausnahmen. Erfahre hier, wann das Widerrufsrecht Fitnessstudio greift.

Wer kennt es nicht? Ein Fitnessstudio lockt mit niedrigen Preisen und guten Leistungen. Das Probetraining ist schnell vereinbart und der im Anschluss erhaltene Vertrag noch schneller unterschrieben. Doch schon nach ein paar Tagen lässt die Euphorie nach – man will nur noch raus aus dem Vertrag. Einfacher Ausweg: Widerrufsrecht! Oder etwa doch nicht? Wir haben es herausgefunden.

Widerrufsrecht Fitnessstudio: Voraussetzungen für den Vertragswiderruf

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Grundsätzlich ist es leider eher unwahrscheinlich, dass dir ein Widerrufsrecht für deinen Fitnessvertrag zusteht. Grund hierfür ist, dass der Widerruf allgemein nur bei ausgewählten Formen des Vertragsschlusses Anwendung findet. Und diese Voraussetzungen sind bei einem Großteil der Fitnessstudio-Verträge nicht gegeben. Ein Widerrufsrecht hast du immer dann, wenn der Vertragsschluss per Fernabsatz- oder Haustürgeschäft stattgefunden hat.
Ein Fernabsatzgeschäft ist der Vertragsabschluss ohne die körperliche Anwesenheit der Vertragspartner, beispielsweise über das Telefon, via Brief oder Internet. Bei Haustürgeschäften geht es um Verträge, die nicht im Geschäft oder durch Versandhandel geschlossen wurden. So ist ein Widerruf beispielsweise möglich, wenn der Vertragsschluss durch einen Außendienstmitarbeiter im Bereich einer Privatwohnung oder eines öffentlichen Platzes stattgefunden hat.

Durch dieses Gesetz sollen Verbraucher vor möglichen Verträgen, die durch Manipulation oder Zwang geschlossen wurden, geschützt werden.

Da Fitnessverträge jedoch zumeist vor Ort nach einem absolvierten Probetraining geschlossen werden, steht es häufig schlecht um das Widerrufsrecht Fitnessstudio.

Solltest du deinen Fitnessvertrag jedoch telefonisch, online oder beispielsweise durch Verhandlungen mit einem Außendienstmitarbeiter auf der Straße eingegangen sein, kannst du diesen selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Frist widerrufen.

Geltende Frist und Form im Widerrufsrecht

Nicht vergessen: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt lediglich für online oder telefonisch geschlossene Fitnessverträge.

Gehörst du zu den Glücklichen, die ihren Fitnessvertrag widerrufen können, musst du lediglich die richtige Form und Frist beachten, um deinem Widerruf Gültigkeit zu verleihen.

Grundsätzlich gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Widerrufst du nicht innerhalb dieser Zeit, verfällt dein Widerrufsrecht und der Vertrag lässt sich erst zum nächsten Zeitpunkt ordentlich kündigen.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Solltest du bei online oder telefonisch erfolgtem Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf dein Widerrufsrecht in Form einer Widerrufsbelehrung hingewiesen worden sein, verlängert sich dieses auf zwölf Monate und 14 Tage.

Du kannst dein Widerrufsschreiben schriftlich per Post, E-Mail oder Fax versenden.

Am einfachsten ist der Widerruf mit unserem vorgefertigten und anwaltlich geprüften Widerrufsschreiben. Trage hier lediglich deine persönlichen Daten ein und versende das Schreiben direkt über uns.

Widerrufsrecht Fitnessstudio: Gibt es Ausnahmen?

Immer wieder hört man von Ausnahmefällen, in denen Verbraucher ihre vor Ort geschlossenen Fitnessverträge widerrufen konnten, obwohl dies im Normalfall nicht möglich gewesen wäre. Wir erklären dir, wie es dazu kommen konnte.

Wie elixir beispielsweise berichtet, gab das Landgericht Koblenz 2015 einem Kläger Recht, der seinen nach einem Probetraining vor Ort geschlossenen Vertrag widerrief. In diesem besonderen Fall hatte der Kläger einen Gutschein zum Probetraining per Post erhalten und daraufhin den Termin im Fitnessstudio vereinbart. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem geschlossenen Vertrag um ein Haustürgeschäft handelte, da der Kläger durch den Gutschein geleitet wurde ein Probetraining mit anschließendem Vertragsschluss zu vereinbaren.

Wie du siehst, gibt es häufig Möglichkeiten den geschlossenen Vertrag vorzeitig zu beenden, auch wenn dies nicht die Regel ist. In unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio – der Überblick findest du beispielsweise Informationen zum Sonderkündigungsrecht. Und wenn alle Stricke reißen, haben wir in unserem Blog zahlreiche Beiträge, die dir erläutern, wie du deinen Fitnessvertrag ordentlich kündigen kannst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.