Job Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/job/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Tue, 19 Dec 2023 09:47:27 +0000 de-DE hourly 1 Bahnstreik, Poststreik und Co: Antworten auf die wichtigsten Fragen in unserer Streik Q&A https://www.aboalarm.de/blog/job/streik-faq/ Tue, 22 May 2018 07:06:18 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=23427 Oftmals merkt man gar nicht, wie sehr manche Berufsstände zum Funktionieren der öffentlichen Ordnung beitragen, bis sie weg sind – und genau solche Probleme sollen durch Streiks verändert werden. Gekämpft wird für mehr Anerkennung und mehr Geld oder bessere Arbeitskonditionen vom jeweiligen Arbeitgeber. Eigentlich sinnvoll und verständlich, aber leider ziehen Streiks auch für den kleinen … Continued

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Oftmals merkt man gar nicht, wie sehr manche Berufsstände zum Funktionieren der öffentlichen Ordnung beitragen, bis sie weg sind – und genau solche Probleme sollen durch Streiks verändert werden. Gekämpft wird für mehr Anerkennung und mehr Geld oder bessere Arbeitskonditionen vom jeweiligen Arbeitgeber. Eigentlich sinnvoll und verständlich, aber leider ziehen Streiks auch für den kleinen Mann eine Schneise des Chaos hinter sich her, die wiederum dessen finanzielle Sicherheit gefährden kann. Wir geben dir Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Streik in unserer Streik Q&A.

So gut wie jeder kennt das Chaos: Zwar ist die Anzahl der Streiks und der daraus resultierenden Ausfallarbeitstage statista zufolge im Jahr 2017 gesunken, jedoch reicht auch ein einzelner Streik, um teilweise halbe Städte lahmzulegen und den öffentlichen Alltag stark zu beeinflussen.

Bahnstreik: Deine Verantwortung

Woher weiß ich, ob mein Zug vom Streik betroffen ist?

Die Bahn versucht, ab 12 Stunden vor Abfahrt der jeweiligen Züge, Ersatzfahrpläne bereitzustellen. Du stehst dann in der Verantwortung, dich ab diesem Zeitraum über Beeinflussungen des Streiks zu informieren, indem du in der Reiseauskunft nachsiehst, welche Züge fahren oder ob es zu Verspätungen kommt. Für als ausfallend gekennzeichnete Züge werden möglichst Alternativen geboten.
Außerdem kannst du es unter der kostenpflichtigen Allgemeinen Servicenummer der DB, der 0180 6 99 66 33, versuchen.

Möchtest du einen Entschädigungsanspruch geltend machen, findest du alles dazu auf der Seite für Fahrgastrechte. Mehr zu Entschädigungen bei Bahnstreik erfährst du in unserem detaillierten Artikel zum Thema.

Was passiert, wenn ich bei Streik zu spät oder gar nicht zur Arbeit komme?

Hier gilt das sogenannte Wegerisiko: Kommst du wegen eines Streiks zu spät, erhältst du für die verpassten Arbeitsstunden kein Gehalt. Laut Fachanwalt bist du nämlich trotz Streiks dazu verpflichtet, pünktlich zu kommen, vor allem wenn der Streik langfristig angekündigt wurde.

Um dem Lohnausfall zu entgehen, kannst du bei deinem Chef nach einem spontanen Urlaubstag fragen.

Haftet die Bahn dafür, wenn ich wegen des Streiks meinen Flug verpasse?

Die Deutsche Bahn ist nicht dazu verpflichtet, für verpasste Flüge aufzukommen. Das bedeutet für dich: Gegebenenfalls früher losfahren oder auf andere Verkehrsmittel umsteigen.

Wofür die Bahn hingegen aufkommen muss, haben wir hier für dich erklärt.

Poststreik: Achtung bei Kündigungen

Was passiert mit meiner Post?

Während eines Poststreiks können deine Sendungen liegen bleiben, was zu unvorhersehbaren Verspätungen führt. Die Post versucht, die Verspätungen so kurz wie möglich zu halten, und die fehlenden Arbeiter mit Ersatzkräften auszugleichen.

Deine Post ist also nicht verloren, sondern wird lediglich langsamer bearbeitet.

Wie versende ich Kündigungen während eines Poststreiks am besten?

Kündigungen müssen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist versendet werden. Daher solltest du sie während eines Poststreiks am besten per Fax versenden. Dafür spricht prinzipiell auch das dabei gewährleistete Sendungsprotokoll, welches den Versand deiner Kündigung belegt.

Natürlich bleibt dir auch der Weg über E-Mails oder gegebenenfalls Onlineportale, jedoch sind solche Kündigungen schwerer nachzuweisen und sollten im Gegensatz zum Versand per Fax oder Einschreiben mit Rückschein mit Vorsicht genossen werden.

Rechtsanwalt Holger Loos von der Kanzlei Loos zufolge, gibt es leider keine Extraklauseln, die die Verspätung von Kündigungen aufgrund von Streik betrifft – hat man während des Poststreiks eine Kündigung versendet, muss man auf die Kulanz des Empfängers hoffen.

KiTa-Streik: Hoffentlich Home-Office

Vor allem für Alleinerziehende und Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten, eine Katastrophe. Denn wie mal eben schnell die Kinder unterbringen, wo man doch schon einen freien Abend Wochen im Voraus planen muss?

Einfach zu Hause bleiben, und selbst den Nachwuchs hüten?

Hierbei kommt es auf die Zeitspanne an, die zwischen der Ankündigung des Streiks und dem Beginn dessen liegt. Wird der Streik extrem kurzfristig, also etwa einen Tag vorher, angekündigt, darfst du zu Hause bleiben. Diesen Fehltag muss dir dein Chef bezahlen und darf dich dafür auch nicht mit einer Abmahnung oder ähnlichen Maßnahmen bestrafen.

Aufgaben, die nur du erledigen kannst, wie beispielsweise deine Filiale aufschließen, musst du zunächst auch erledigen oder umorganisieren – alles natürlich nach Besprechung mit dem Chef.

Bereits ab dem zweiten Streiktag, den du wegen deiner Kinder zu Hause bleibst, musst du dir Urlaub nehmen. Das gilt gerade dann, wenn der Streik bereits lange im Voraus angekündigt wurde. Wichtig ist deshalb: Sobald du von einem KiTa-Streik erfährst, fang an, dich nach Unterbringungs- oder Betreuungsmöglichkeiten für dein Kind umzusehen, denn dein Chef muss dir keinen Urlaub genehmigen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt, die dagegen sprechen!

Kann ich meine Kinder bei Streik mit in die Arbeit nehmen?

Grundsätzlich nein, außer es gibt individuelle Vereinbarungen oder eine Absprache mit dem Chef. Das ist vor allem im Versicherungsschutz begründet.

Flughafenstreik: „Ohne Arbeit kein Geld“

Was passiert, wenn ich wegen des Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit komme?

Wie beim Bahnstreik gilt hier das sogenannte Wegerisiko: Du bist trotz des Streiks verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du pünktlich kommst, und erhältst für nicht geleistete Arbeit kein Gehalt.

Im Idealfall kannst du einen spontanen Urlaubstag erfragen.

Wer übernimmt die Kosten, die wegen des Flughafenstreiks anfallen?

Musst du an deinem Abflugsort übernachten, weil dein Flug beispielsweise auf den nächsten Tag verschoben wurde, muss die Airline den Aufenthalt übernehmen. Funktioniert das aus organisatorischen Gründen nicht sofort, und du musst dich vorerst selbst kümmern, hebe unbedingt alle Belege auf!

Fällt dein Flug aus, kannst du dein Geld zurückverlangen, oder auf eine Umbuchung zurückgreifen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Im öffentlichen Dienst kündigen – Was ist anders, was ist gleich? https://www.aboalarm.de/blog/job/im_oeffentlichen_dienst_kuendigen/ Mon, 03 Oct 2016 06:00:52 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=17920 Was auf dich zukommt, wenn du im öffentlichen Dienst kündigen möchtest, welche Besonderheiten der Arbeitgeber „Öffentlichkeit“ mit sich bringt und wie es um eine Abfindung steht, führt aboalarm hier für dich aus. Du bist im öffentlichen Dienst tätig, deine Tätigkeit liegt im Geltungsbereich des TVöD und du willst kündigen? Du bist dir gar nicht so … Continued

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Was auf dich zukommt, wenn du im öffentlichen Dienst kündigen möchtest, welche Besonderheiten der Arbeitgeber „Öffentlichkeit“ mit sich bringt und wie es um eine Abfindung steht, führt aboalarm hier für dich aus.

Du bist im öffentlichen Dienst tätig, deine Tätigkeit liegt im Geltungsbereich des TVöD und du willst kündigen? Du bist dir gar nicht so sicher, was für dich gilt und ob die Kündigung berechtigt ist? Wir helfen dir mit diesem Artikel, Licht ins Dunkel zu bringen.

Gilt der TVöD für mich?

Wir führen hier die Regelungen für diejenigen aus, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen.

Aus diesem sind verbeamtete Personen ausgeschlossen. Diese haben eigene Regelungen bei der Entlassung.

Du fällst unter den TVöD sobald du Angestellter im öffentlichen Dienst bist. Er gilt auf Bundesebene. Vor dem TVöD galt der Bundesangestelltentarif (BAT), der immer noch einen Einfluss auf deine Regelungen haben kann.

Im öffentlichen Dienst kündigen: Fristen

Die Kündigungsfristen sind für Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst tätig sind, besonders geregelt. Sie unterscheiden sich damit von denen, die nach § 622 BGB für private Arbeitgeber gelten.

  • innerhalb der ersten sechs Monate: zwei Wochen Kündigungsfrist
  • innerhalb des ersten Jahres: ein Monat Kündigungsfrist zum Monatsende.
  • ab einem Jahr: sechs Wochen Kündigungsfrist
  • ab fünf Jahren: drei Monate Kündigungsfrist
  • ab acht Jahren: vier Monate Kündigungsfrist
  • ab zehn Jahren: fünf Monate Kündigungsfrist
  • ab zwölf Jahren: sechs Monate Kündigungsfrist zum Kalendervierteljahr.

Was für dich gilt, wenn dein Vertrag durch einen „dynamischen Verweis“, eine arbeitsvertragliche Verweisklausel, auf den BAT geregelt wird, kannst du hier nachlesen.

Im öffentlichen Dienst kündigen: Unkündbarkeit und andere Besonderheiten

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Arbeitest du im öffentlichen Dienst bist du ordentlich unkündbar, wenn du entweder bereits vor dem 30.09.2005 nach dem BAT unkündbar warst oder du dein vierzigstes Lebensjahr abgeschlossen hast und mindestens 15 Jahre betriebszugehörig bist.

Kündigungsschutzrechtlich gelten die gleichen Maßgaben, wie für „normale“ Arbeitnehmer nach dem gesetzlichen Kündigungsschutzgesetz, um im öffentlichen Dienst zu kündigen (KSchG). So darf nur aus persönlichen, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Das Sonderschutzgesetz beispielsweise für Schwangere oder Schwerbehinderte gilt ebenfalls wie gewöhnlich.

Eine negative Besonderheit, im öffentlichen Dienst zu kündigen ist, dass nach § 37 TVöD ausstehende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht aus dem Sozialplan stammen, nach sechs Monaten verfallen. Mache diese also unbedingt geltend!

Wann bekomme ich eine Abfindung?

im öffentlichen Dienst kündigen
© Marijus – Fotolia.com

Die Abfindungsregelungen von Angestellten, die im öffentlichen Dienst kündigen ist in den Tarifverträgen zur sozialen Absicherung (TVsA) festgelegt. Eine solche ist ausschließlich bei einer betriebsbedingten Kündigung mehrerer Arbeitnehmer aufgrund von Personalabbau möglich. Der Raum, in dem sich eine Abfindung befinden kann, geht nach § 4 TVsA von einem halben Monatsgehalt bis zu ganzen sieben Monatsgehältern.

Und übrigens: legt ein betrieblich gekündigter öffentlich Angestellter eine Kündigungsschutzklage ein, wird er oft mit einer um einiges höheren Abfindung besehen.

Im öffentlichen Dienst kündigen: Fazit

im öffentlichen Dienst kündigen
© Annik Schalck – aboalarm.de

Stelle also erst einmal sicher, welche Tarifvertragsregelung für dich in deiner Tätigkeit gilt. Hast du einen Beamtenstatus fällst du nicht unter den TVöD, sondern unter das Beamtenrecht.

Im öffentlichen Dienst gibt es eigene Kündigungsfristen, während der gesetzliche Kündigungsschutz bestehen bleibt. Unter Umständen kannst du sogar ordentlich unkündbar sein.

Möchtest du andere Verträge komplett unkompliziert kündigen hilft dir aboalarm dabei!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Minijob kündigen – Kündigungsfrist und -form https://www.aboalarm.de/blog/job/minijob-kuendigen/ Wed, 22 Jul 2015 09:00:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=12781 Du möchtest deinen Minijob kündigen? Das kannst du mit einer Frist von 4 Wochen per Brief oder persönlich tun. Lies hier, was du beachten solltest. Mit kleinen Kindern ist ein Minijob praktisch: Du verdienst ein wenig Geld dazu, aber hast dennoch viel Zeit für deine Familie. Doch was ist, wenn deine Kinder größer werden und … Continued

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Du möchtest deinen Minijob kündigen? Das kannst du mit einer Frist von 4 Wochen per Brief oder persönlich tun. Lies hier, was du beachten solltest.

Mit kleinen Kindern ist ein Minijob praktisch: Du verdienst ein wenig Geld dazu, aber hast dennoch viel Zeit für deine Familie. Doch was ist, wenn deine Kinder größer werden und du gerne wieder Vollzeit arbeiten möchtest? Lies hier, wie du deinen Minijob kündigen kannst.

Minijob kündigen: Kündigungsfrist in der Probezeit und danach

© dessauer - Fotolia.com
© dessauer – Fotolia.com

In der Regel hast du auch bei einem geringfügig entlohnten Job eine Probezeit, in der deine Kündigungsfrist kürzer ist – wie das bei dir geregelt ist, kannst du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. In der Probezeit gilt prinzipiell eine Frist von zwei Wochen, wenn du deinen Minijob kündigen möchtest.

Im Anschluss daran gibt es laut § 622 BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des laufenden Monats. Kündigst du also beispielsweise zum 31. Juli, wird deine Kündigung zum 1. September wirksam. In deinem Arbeitsvertrag kann dein Arbeitgeber andere Kündigungsfristen festlegen – jedoch nur, wenn sie zu deinen Gunsten ausfallen. Beispielsweise kann er also eine kürzere Kündigungsfrist gewähren, wenn du selbst kündigen möchtest. Dein Arbeitgeber kann dich hingegen nicht zwingen, eine längere Frist einzuhalten.

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht ebenfalls. In diesem Fall musst du keine Kündigungsfrist beachten, allerdings muss ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen – ein Grund kann beispielsweise sein, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht bezahlt.

Minijob kündigen: Kündigungsform

Wenn du deinen Minijob kündigen möchtest, erfordert das stets die Schriftform. Deinen Minijob kannst du also nicht per Fax oder E-Mail kündigen. Du musst deine Kündigung immer handschriftlich unterschreiben.

Am einfachsten ist es, wenn du eines unserer Kündigungsschreiben verwendest. Wir haben für dich Kündigungsschreiben erstellt, die dir dabei helfen, deinen Arbeitsvertrag ordentlich zu kündigen. Auch ein Musterschreiben zur fristlosen Kündigung findest du bei aboalarm.

© B. Wylezich - Fotolia.com
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Drucke einfach eines unserer Kündigungsschreiben aus und schicke es per Post an die Adresse deines Arbeitgebers oder übergebe es ihm persönlich.

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Minijob kündigen – Hartz 4 wird gesperrt?

Du willst deinen Minijob kündigen und bist dann auf Hartz 4 angewiesen – hast du dann mit einer Sperre zu rechnen? Prinzipiell kann Hartz 4 nur gesperrt werden, wenn es sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Ein Minijob ist jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Daher kannst du einen Minijob auch ohne wichtigen Grund kündigen, ohne mit Sanktionen zu rechnen.

Etwas anderes ist es jedoch, wenn du freiwillig auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtest. Zahlst du bei deinem Minijob Geld in die Arbeitslosenversicherung ein, kannst du deinen Minijob nur aus einem wichtigen Grund kündigen, ohne dass Hartz 4 gesperrt wird.

Beziehst du parallel zum Minijob bereits Hartz 4, wird dein Minijob wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Daher wird in diesem Fall dein Hartz 4-Satz gemindert – es kann sogar sein, dass Hartz 4 komplett gesperrt wird. Ohne wichtigen Grund darfst du laut § 31 Abs. 2 Abschn. 1 SGB II (Sozialgesetzbuch) dein Einkommen nämlich nicht mutwillig reduzieren, um auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen zu sein.

Was ist überhaupt ein Minijob?

Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn es sich um eine regelmäßig ausgeübte Tätigkeit handelt, bei der du nicht mehr als 400€ pro Monat verdienen darfst. Der Verdienst wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag festgelegt. Im Arbeitsrecht wird ein Minijob wie ein normaler Arbeitsvertrag behandelt – daher gelten für dich die gleichen Rechte und Pflichten, wie bei einer Vollzeitstelle.

Minijob kündigen – kurze Fristen und volle Flexibilität

Möchtest du deinen Minijob kündigen, ist das mit einer relativ kurzen Kündigungsfrist möglich. Mit etwas Glück hat dein Arbeitgeber in deinem Vertrag sogar kürzere Kündigungsfristen für deinen geringfügigen Job festgelegt, als es laut § 622 BGB Vorschrift ist. Das ermöglicht es dir, flexibel deine Arbeitsstelle zu wechseln, wenn du ein passenderes Angebot findest.

© photo 5000 - Fotolia.com
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FSJ kündigen: Oft nur in Ausnahmefällen möglich https://www.aboalarm.de/blog/job/fsj-kuendigen/ Mon, 18 Aug 2014 08:06:35 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=10234 Wenn du dein FSJ kündigen möchtest, nutzt du am besten die Probezeit. Wir erklären dir, wie du auch danach kündigen kannst und was es zu beachten gibt. Nach der Abschaffung des Wehrdienstes wurde der Zivildienst durch das Freiwillige Soziale Jahr ersetzt. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, um die Zeit zwischen Schule und Beruf zu … Continued

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Wenn du dein FSJ kündigen möchtest, nutzt du am besten die Probezeit. Wir erklären dir, wie du auch danach kündigen kannst und was es zu beachten gibt.

Nach der Abschaffung des Wehrdienstes wurde der Zivildienst durch das Freiwillige Soziale Jahr ersetzt. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, um die Zeit zwischen Schule und Beruf zu überbrücken. Doch auch wenn es sich um freiwillige Arbeit handelt, gelten strenge Kündigungsbedingungen. Wir erklären dir, wie du dein FSJ kündigen kannst und wie du vorgehen musst.

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Die Rahmenbedingungen eines FSJ schafft das Jugendfreiwilligengesetz (JFDG). Allerdings lässt das Gesetz einen gewissen Spielraum, was genau in deinem Vertrag stehen muss und darf.

So kann es beispielsweise sein, dass du dein FSJ jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen kannst oder nur, wenn du einen wichtigen Grund, wie den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, vorweisen kannst.

Die genauen Bedingungen für das vorzeitige Beenden deines FSJ findest du also nur in deinem FSJ-Vertrag. Denn § 11 Punkt 3 des JFDG gibt zwar vor, dass die Kündigungsbedingungen aufgeführt werden müssen, aber nicht, wie diese auszusehen haben. In jedem Fall gilt aber, dass du auch bei einer Kündigung das Recht auf ein Zeugnis über dein FSJ hast.

Zudem gibt es in den meisten FSJ-Stellen eine Probezeit von 3 Monaten, in der du mit einer Frist von 14 Tagen kündigen kannst.

An wen muss die Kündigung des FSJ und was muss rein?

Um dein FSJ kündigen zu können, musst du ein Kündigungsschreiben erstellen. Aboalarm hat für dich bereits eine Vorlage für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, die du ebenso für die Kündigung deiner FSJ-Stelle nutzen kannst, vorbereitet. Wichtig ist, dass du deinen letzten Arbeitstag angibst. Dazu rechnest du einfach ab dem Tag, an dem du die Kündigung abgibst, den Zeitraum der Kündigungsfrist hinzu. Alternativ kannst du auch die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden.

Das Kündigungsschreiben muss entweder persönlich abgegeben oder per Post versendet werden. Eine Kündigung kann also nicht per E-Mail, Fax oder SMS erfolgen.
Außerdem musst du sowohl an den Träger des FSJ, als auch an deine Einsatzstelle ein Kündigungsschreiben schicken.
Der Träger ist in diesem Fall der Verband der für die Durchführung des FSJ verantwortlich ist, ein Beispiel hierfür sind die AWO oder die Johanniter. Die Einsatzstelle ist der Ort an dem du dein FSJ ableistet, beispielsweise ein Altersheim.

FSJ kündigen: So bist du auf der sicheren Seite

Folgende Punkte solltest du bei der Kündigung deines sozialen Jahrs also beachten:

  • Kann ich aus wichtigem Grund kündigen?
  • Bin ich noch in der Probezeit?
  • Was steht in meinem Vertrag?
  • Kündigung ist nur per Brief möglich
  • Kündigung muss persönlich abgeben werden oder per Post zugestellt
  • Kündigung muss an den Verband und an die Arbeitsstelle gehen

Auf jeden Fall solltest du dir immer gut überlegen, ob du dein Freiwilliges Soziales Jahr wirklich kündigen willst. Dies solltest du nur machen, wenn du eine Ausbildungsstelle annehmen willst oder ein anderer wirklich wichtiger Grund vorliegt und nicht einfach, weil du keine Lust mehr auf die Arbeit dort hast.

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Kündigung Ausbildungsvertrag: Das musst du wissen https://www.aboalarm.de/blog/job/kuendigung-ausbildungsvertrag/ Fri, 01 Aug 2014 13:43:05 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=10060 Kündigung Ausbildungsvertrag – wir erklären dir, unter welchen Umständen du einen Ausbildungsvertrag kündigen darfst und welche Fristen gelten. Wann und unter welchen Umständen du einen Ausbildungsvertrag kündigen kannst, regelt § 22 des Berufsbildungsgesetzes sowie die Rechtssprechung. Die Möglichkeiten einen Ausbildungsvertrag zu kündigen unterscheiden sich je nach Fortschritt der Ausbildung. Kündigung Ausbildungsvertrag: Vor Beginn der Ausbildung … Continued

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Kündigung Ausbildungsvertrag – wir erklären dir, unter welchen Umständen du einen Ausbildungsvertrag kündigen darfst und welche Fristen gelten.

Wann und unter welchen Umständen du einen Ausbildungsvertrag kündigen kannst, regelt § 22 des Berufsbildungsgesetzes sowie die Rechtssprechung. Die Möglichkeiten einen Ausbildungsvertrag zu kündigen unterscheiden sich je nach Fortschritt der Ausbildung.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Vor Beginn der Ausbildung

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Für diesen Fall sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine direkte Regelung vor. Laut § 10 Abs. 2 des BBiG kann ein Ausbildungsvertrag aus rechtlicher Sicht, aber wie ein normaler Arbeitsvertrag behandelt werden, wenn sich „aus dem Wesen und Zweck des Berufsausbildungsverhältnisses nichts anderes ergibt“. Das bedeutet, dass du einen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen kannst, solange du und dein Arbeitgeber nichts anderes vereinbart haben.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Während der Probezeit

Die Probezeit muss zwischen einem und vier Monaten betragen und wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Während der Probezeit ist die Kündigung des Ausbildungsvertrags einfacher, da du zunächst die Möglichkeit bekommen sollst, das Ausbildungsverhältnis zu erproben.

Grundsätzlich hast du als Auszubildender, wie auch dein Arbeitgeber das Recht, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Grund, den Ausbildungsvertrag zu kündigen.

Die Kündigung des Ausbildungsvertrages muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und noch vor dem Ende der Probezeit beim Empfänger ankommen. Wenn du als Auszubildender noch minderjährig bist, benötigst du zusätzlich die Einwilligung deines gesetzlichen Vertreters, also in der Regel deiner Eltern. Geht die Kündigung vom Betrieb aus, muss sie gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Auszubildenden abgegeben werden.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Nach der Probezeit

Hast du Probezeit bereits hinter dich gebracht, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten deinen Ausbildungsvertrag zu kündigen. Auch eine Kündigung nach der Probezeit muss stets schriftlich erfolgen.

  1. Fristlose Kündigung: Diese Form der Kündigung kann sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbilder ausgesprochen werden. Allerdings nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser würde beispielsweise vorliegen, wenn der Ausbilder den Auszubildenden ständig beleidigt oder ihn sogar schlägt. Der Azubi begeht einen solchen Verstoß, wenn er wiederholt die Berufsschule schwänzt oder einen Diebstahl begeht. Allerdings muss der Auszubildende vor der Kündigung erst eine Abmahnung bekommen, um die Möglichkeit zu haben sein Verhalten zu verbessern.
  2. Ordentliche Kündigung: Als Azubi hast du die Möglichkeit deinen Ausbildungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Diesen Schritt solltest du gehen, wenn du die Ausbildung beenden und eine andere Ausbildung beginnen möchtest.
  3. Der Aufhebungsvertrag: Diese Vereinbarung zwischen dem Azubi und Ausbilder löst den Ausbildungsvertrag auf. Daher ist ein solcher Aufhebungsvertrag nur möglich, wenn du und auch der Ausbildungsbetrieb einverstanden sind, die Ausbildung zu beenden. Für dich als Azubi ist das aber nur sinnvoll, wenn du deine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen möchtest. Ansonsten kannst du ordentlich kündigen.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Fazit

Eine Kündigung solltest du dir immer gut überlegen. Wenn du dich zu diesem Schritt entschieden hast, solltest du bereits eine alternative Ausbildungsstelle gefunden haben. Ansonsten hast du als Azubi relativ kurzfristig die Möglichkeit, deinen Ausbildungsplatz zu verlassen. Vor und während der Probezeit kannst du normalerweise jederzeit ohne eine Frist die Ausbildung abbrechen oder wechseln. Nach der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat, bist also auch relativ flexibel, wenn du die Ausbildung beenden möchtest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Ausnahmefall: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag https://www.aboalarm.de/blog/job/kuendigung-befristeter-arbeitsvertrag/ Tue, 22 Apr 2014 07:02:08 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=8739 Die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags kann nur durchgeführt werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist. Aboalarm erklärt, welche. Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in Deutschland steigt. Bei der Kündigung befristeter Arbeitsverträge gibt es einige Unterschiede zu unbefristeten Verträgen. Der Sinn von befristeten Arbeitsverträgen ist, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Ziels (z.B. … Continued

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Die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags kann nur durchgeführt werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist. Aboalarm erklärt, welche.

Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in Deutschland steigt. Bei der Kündigung befristeter Arbeitsverträge gibt es einige Unterschiede zu unbefristeten Verträgen. Der Sinn von befristeten Arbeitsverträgen ist, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Ziels (z.B. nach der Fertigstellung eines Projekts) automatisch enden und keiner Kündigung bedürfen.

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Ordentliche Kündigung nur wenn vereinbart

Im Normalfall kann ein befristeter Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden, egal ob vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber, so ist es im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter §15 Abs. 3 festgehalten. Allerdings können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag trotzdem Kündigungsbedingungen wie in unbefristeten Arbeitsverträgen festgehalten werden. In so einem Fall können der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber ordentlich mit einer Kündigungsfrist kündigen. Außerdem können Arbeitnehmer befristete Verträge, die auf Lebenszeit oder mehr als fünf Jahre geschlossen werden, nach fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen, so § 15 Abs. 4 des TzBfG.

Die Kündigungsfrist für befristete Verträge richtet sich dann nach den im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Vereinbarungen. Gibt es keine Vorgaben, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, die eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats vorschreibt. Bei längeren Arbeitsverhältnissen gelten auch längere Kündigungsfristen, ab zwei Jahren gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, ab fünf Jahren sind es zwei Monate zum Ende des Kalendermonats, etc. Nachzulesen sind diese Reglungen im § 622 des BGB.

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Außerordentliche Kündigung

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Ein Recht auf außerordentliche Kündigung haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auch bei befristeten Arbeitsverträgen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur durchgeführt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unmöglich macht, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.  Ob ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ausreicht, wird von Fall zu Fall entschieden.

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Arbeitsvertrag: Kündigung in der Probezeit https://www.aboalarm.de/blog/job/kuendigung-in-der-probezeit/ Tue, 03 Sep 2013 12:41:29 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=7947 Die Kündigung in der Probezeit unterscheidet sich von der Kündigung eines festen Arbeitsvertrages. Welche Formalitäten du beachten musst, erfährst du hier. Nicht selten kommt es dazu, dass man sich gegen einen festen Arbeitsvertrag schon in der Probezeit entscheidet und kündigen möchte. Eine Kündigung in der Probezeit erfolgt relativ kurzfristig, muss aber trotzdem den arbeitsrechtlichen Normen … Continued

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Die Kündigung in der Probezeit unterscheidet sich von der Kündigung eines festen Arbeitsvertrages. Welche Formalitäten du beachten musst, erfährst du hier.

Nicht selten kommt es dazu, dass man sich gegen einen festen Arbeitsvertrag schon in der Probezeit entscheidet und kündigen möchte. Eine Kündigung in der Probezeit erfolgt relativ kurzfristig, muss aber trotzdem den arbeitsrechtlichen Normen entsprechen. Es müssen wie bei jeder anderen Kündigung die Fristen eingehalten werden.

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Kündigungsfrist gilt für beide Vertragsparteien

Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Kündigung in der Probezeit ist im § 622 Abs. 3 BGB  festgelegt und beträgt zwei Wochen. Die Kündigung in der Probezeit muss nicht zum Monatsende oder zum 15. eines Monats erfolgen. Dabei darf die Probezeit höchstens sechs Monate dauern.  Längere Kündigungsfristen können individuell vertraglich vereinbart werden. Kürzere Kündigungsfristen sind nur bei einem Tarifvertrag möglich. Die Kündigung kann auch am letzten Tag der Probezeit eingereicht werden, dies gilt ebenso sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Kündigungsschutz und Probezeit nicht verwechseln

Oft werden Kündigungsschutz und Probezeit verwechselt, weil der Kündigungsschutz sechs Monate nach dem Arbeitsbeginn greift und die Probezeit oft (aus Zufall) sechs Monate beträgt. Dabei hängen die zwei Begriffe nicht zusammen. Eine Probezeit muss nicht sechs Monate dauern, diese kann auch kürzer sein, wenn es vertraglich anders vereinbart ist. Der Kündigungsschutz tritt aber immer erst nach sechs Monaten in Kraft. Da der Kündigungsschutz die ersten sechs Monate nicht anwendbar ist, muss die Kündigung in der Probezeit nicht begründet werden. Dies gilt für beide Vertragsparteien.

Kündigung in der Probezeit während der Schwangerschaft

Als Arbeitnehmer kann eine Schwangere ohne weiteres mit einer Frist von zwei Wochen in der Probezeit kündigen. Wenn aber der Arbeitgeber die Schwangere in der Probezeit entlassen will, wird ihm dies nicht gelingen. Der Kündigungsschutz greift bei Schwangeren direkt nach dem Arbeitsbeginn und gilt auch in der Probezeit.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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