Bahnstreik: Die wichtigsten Fragen

Die GDL hat bereits mehrfach zum Bahnstreik aufgerufen. Wir haben für dich alle wichtigen Fragen zum Streik bei der Deutschen Bahn beantwortet.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verlangt eine Lohnerhöhung von 5% und gleichzeitig kürzere Arbeitszeiten. Am Wochenende hat die GDL den Gegenvorschlag der Deutschen Bahn abgelehnt: Neue Verhandlungen sind zwar geplant, allerdings ist bisher noch keine Einigung absehbar. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass es zum Bahnstreik kommen wird – bereits mehrfach hat die GDL dazu aufgerufen. Wir haben uns für dich angeschaut, was du im Falle eines Bahnstreiks wissen solltest.

Wo erfahre ich, ob mein Zug fährt?

Über die Auswirkungen des Bahnstreiks kannst du dich auf der Internetseite der Deutschen Bahn informieren. Konkrete Informationen zu einzelnen Zugverbindungen erhältst du unter der kostenpflichtigen Hotline 0180/6996633. Alternativ kannst du es auch unter der kostenfreien Hotline 0800/996633 probieren – Diese Nummer ist jedoch nicht immer freigeschalten, sondern nur wenn viele Kunden von den Bahnstreiks betroffen sind. Aus dem Ausland kannst du die Hotline der Bahn unter der Rufnummer +491805/334444 erreichen. Auch in der Liveauskunft der Deutschen Bahn erfährst du, ob dein Fernverkehrszug fährt.

Was tue ich, wenn mein Zug nicht fährt?

Wenn dein Zug wegen des Bahnstreiks ausfällt oder du deinen Anschluss wegen einer Verspätung verpasst, kannst du auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen – ohne dass du eventuell entstehende Zusatzkosten übernehmen müsstest.

Bei besonderen Angeboten wird die Zugpreisbindung aufgehoben – es sei denn es handelt sich um regionale Angebote, die erheblich reduziert sind: Dazu zählen beispielsweise das Schöne-Wochenende-Ticket und die Länder-Tickets.

Erstattet die Bahn zusätzliche Kosten wenn ich auf eine Alternative ausweiche?

Wenn es einen Schienenersatzverkehr gibt, musst du diesen nutzen. Wenn du zwischen 0 und 5 Uhr an deinem Zielbahnhof ankommen würdest, es aber wegen des Bahnstreiks nicht schaffst, erstattet dir die Bahn bis zu 80 Euro, wenn du auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigst. Sende in diesem Fall deine Fahrkarte und die Belege über entstandene Kosten an das Servicecenter Fahrgastrechte.

Kontaktdaten:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Telefon: 01806/202178

Bekomme ich eine Entschädigung wenn mein Zug Verspätung hat?

Für Verspätungen ab 60 Minuten bekommst du 25% des Fahrpreises, für Verspätungen ab 120 Minuten sogar 50%. Der Aufpreis, den du für die Nutzung des ICE zahlst, bekommst du bereits nach 30 Minuten erstattet. Wende dich dazu mit einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular an ein Reisezentrum in deiner Nähe oder an eine DB-Agentur.

Ab welcher Verspätung bekomme ich eine Entschädigung wenn ich eine Zeitkarte habe?

Solltest du im Besitz einer Zeitkarte sein, hast du ab 60 Minuten Verspätung einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese wird nicht individuell berechnet, sondern übergreifend. Wenn du eine Zeitkarte für die zweite Klasse hast bekommst du 5 Euro, bei der ersten Klasse erhältst du 7,50 Euro für die Verspätung.

Eine Fahrt lohnt sich für mich nicht mehr – bekomme ich mein Ticket erstattet? 

Wenn du wegen eines Bahnstreiks nicht mehr verreisen möchtest, kannst du dir den Preis für dein Ticket und einen eventuellen Aufpreis für eine Reservierung erstatten lassen.  Wende dich dazu einfach innerhalb von 6 Monaten an ein Reisezentrum der Deutschen Bahn oder an eine DB Agentur. Für die Stornierung deines Tickets fallen für dich keine zusätzlichen Kosten an.

Ich bin auf den Nahverkehr angewiesen – bekomme ich eine Entschädigung?

Wenn die S-Bahn ebenfalls von den Streiks betroffen ist, hast du auch einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese fällt im Nahverkehr jedoch geringer aus als im überregionalen Bahnverkehr: Ab einer Stunde bekommst du in der zweiten Klasse 1,50 Euro, in der ersten 2,25 Euro. Diese Entschädigung wird allerdings erst ab 4 Euro ausgezahlt – daher bringt sie dir erst etwas, wenn du von 2 bzw. 3 Verspätungen betroffen bist.

Zahlt die Bahn Übernachtungen?

Wenn du eine Übernachtung benötigst, weil du wegen des Bahnstreiks keine Möglichkeit hast, deinen Zielbahnhof zu erreichen, ist die Deutsche Bahn verpflichtet, für die Übernachtung aufzukommen. Wenn dich hierzu einfach an das Servicecenter Fahrgastrechte.

Ich habe eine Bahncard – habe ich beim Bahnstreik ein Sonderkündigungsrecht?

Du hast kein Recht zur Sonderkündigung deiner Bahncard wegen eines Bahnstreiks. 

Gibt es eine Entschädigung für Bahncard-Kunden?

Inhaber der Bahncard 100 bekommen im Falle eines Bahnstreiks ab einer Verspätung von einer Stunde 10 Euro, wenn ihre Karte für die zweite Klasse gilt. Für die erste Klasse gibt es sogar 15 Euro zurück. Diese Erstattung gilt jedoch nur für die Bahncard 100: Den Inhabern der Bahncard 25 oder 50 wird in den AGB der Deutschen Bahn keine Erstattung zugesprochen.

Was ist wenn ich wegen des Bahnstreiks meinen Flug verpasse?

Die Deutsche Bahn ist nicht verpflichtet, für Flüge aufzukommen, die du wegen des Bahnstreiks verpasst hast. Daher solltest du, wenn möglich, auf andere Verkehrsmittel ausweichen und rechtzeitig losfahren.

Als Arbeitnehmer solltest du eines beachten: Der Bahnstreik gilt nicht als Entschuldigung für eine Verspätung. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.