FAQ zur Kfz-Versicherung: Wir beantworten die wichtigsten Fragen!

Deckungssumme erhöhen? Zweitwagen richtig versichern? Rückstufung im Schadensfall? Wir sagen dir, was du in solchen Fällen beachten solltest.

Die wichtigsten Fragen rund um den Versicherungsabschluss, welche Angaben im Versicherungsvertrag enthalten sind, was passiert, wenn ein Versicherungsfall eintritt oder du deine Kfz-Versicherung kündigen möchtest, beantworten wir dir in diesem Artikel!

Fragen rund um den Versicherungsabschluss

Wozu benötige ich eine Kfz-Versicherung?

Welche Kfz-Versicherung möchtest du kündigen?
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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, verpflichtend für alle, die ein eigenes Auto haben. Bevor du keine Versicherung abgeschlossen hast, wird dein Wagen auch nicht zugelassen. Die Kfz-Versicherung sorgt dafür, dass im Schadensfall die Opfer des Unfalls eine Entschädigung erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Wenn du einen Unfall verursachst, kommt deine Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden Dritter auf. Die Haftung ist dabei an bestimmte Auflagen geknüpft. Eine Kaskoversicherung hingegen erstattet dir Schäden an deinem eigenen Fahrzeug. Dabei springt die Teilkaskoversicherung bei Schäden ein, die durch „nicht beeinflussbare Risiken“ entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Diebstahl. Eine Vollkaskoversicherung haftet auch bei selbst verursachten Schäden am eigenen Auto bzw. dann, wenn der Verursacher nicht ermittelt wird.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Durch eine Selbstbeteiligung kannst du bei deiner Kfz-Versicherung von Beitragsrabatten profitieren und somit deine Kosten senken. finanztip.de empfiehlt bei einer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, bei einer Vollkaskoversicherung 300 Euro Selbstbehalt. In jedem Fall lohnt es sich vor Versicherungsabschluss verschiedene Versicherungen und Summen für die Selbstbeteiligung zu vergleichen, um zu überprüfen, was für dich am günstigsten ist.

Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?

Mit der Zusage der Versicherung zu deinem Versicherungsantrag wird dir eine Deckungskarte zugestellt. Dein Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem du diese bei der Zulassung deines Autos im Straßenverkehrsamt abgibst.

Wenn du deine Versicherungsbeiträge auch nach zugestellter Mahnung nicht bezahlst, kann das deinen Versicherungsschutz einschränken. Dein Versicherer kann in so einem Fall den Vertrag kündigen und dann in einem Versicherungsfall von der Haftung zurücktreten.

Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

In der Regel gelten die Verträge für Kfz-Versicherungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Bist du in anderen Gebieten unterwegs, solltest du über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachdenken. Mehr kannst du hier nachlesen: Kfz-Versicherung Ausland: Was sichert den Schutz?.

Die genauen Voraussetzungen findest du wie immer in den Versicherungsbedingungen deines Anbieters.

Was gibt es als Fahranfänger zu beachten?

Fahranfänger zahlen bekanntlich horrend hohe Versicherungsbeiträge, sobald sie ihr erstes eigenes Auto selbst versichern. Dies liegt vor allem daran, dass junge Fahrer ein statistisch höheres Unfallrisiko haben, als langjährige Fahrer. In vielen Fällen ist es daher eine Überlegung wert, das eigene Auto noch einige Jahre als Zweitwagen der Eltern versichern zu lassen oder, wenn möglich, eine Übertragung des Rabatts der Großeltern zu veranlassen. Wie das funktioniert, liest du hier. Weitere Tipps findest du in unserem Artikel 10 Spartipps zur Autoversicherung für Fahranfänger.

In den meisten Fällen lohnt es sich, wenn du deinen Führerschein bereits mit 17 gemacht hast und somit eine Zeit lang vom „Begleiteten Fahren“ Gebrauch gemacht hast. Durch die zusätzliche Erfahrung wirst du besser eingestuft.

Ich habe zwei Autos – wie wird der Zweitwagen eingestuft?

Prinzipiell würde der Zweitwagen in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingeordnet werden. Allerdings hast du je nach Versicherung auch die Möglichkeit, von der sogenannten Partnerregelung Gebrauch zu machen. Dann bekommst du für das zweite Auto den gleichen Rabatt wie für das erste – allerdings entfallen dann häufig andere Vergünstigungen, beispielsweise für eine geringe Fahrleistung. Mehr dazu liest du in unserem Blogbeitrag Kfz-Versicherung – den Zweitwagen versichern.

Kann ich die Versicherung steuerlich absetzen?

Du kannst einen Teil deiner Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Entweder als Sonderausgaben oder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Wenn du dein Auto beispielsweise für deinen Arbeitsweg nutzt, gelten die Aufwendungen als Werbungskosten – in diesem Fall kannst du einen Teil des Betrages bei deiner Steuererklärung angeben. Einen Kaskoschutz kannst du als Privatperson dahingegen nicht von der Steuer absetzen.

Fragen zu den Angaben im Versicherungsvertrag

Woraus setzen sich die Kosten für meine Kfz-Versicherung zusammen?

Ein Versicherungsvertrag beinhaltet viele Angaben, die teilweise einen Einfluss darauf haben können, wieviel du für deinen Versicherungsschutz bezahlen musst. Welche das sind, kannst du hier nachlesen: Kosten Kfz-Versicherung: So setzen sie sich zusammen.

Welche Schadensfreiheitsklasse muss ich wählen?

Deine Schadensfreiheitsklasse richtet sich nach der Anzahl an Jahren, in denen du unfallfrei gefahren bist. Die meisten Versicherer orientieren sich dabei an den Klassen SF 1 bis SF 35. Je niedriger deine Schadensfreiheitsklasse ist, desto mehr sparst du bei deiner Kfz-Versicherung. Deine SF Klasse berechnest du, indem du die Jahre, die du unfallfrei gefahren bist und gleichzeitig ein Auto versichert hattest, nimmst und davon 1 Jahr abziehst. Wie du bei einer Übertragung von Prozenten bei der SF Klasse sparen kannst haben wir dir hier erklärt: Kfz-Versicherung: Prozente übertragen und übernehmen.

Welche Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte ich wählen?

Einerseits gibt es die gesetzliche Mindestversicherung, die zum Beispiel für Personenschäden maximal bis zu 2,5 Millionen Euro oder für Sachschäden bis zu 0,5 Millionen Euro erstattet. Die unbegrenzte Deckung haftet hingegen unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden und für bis zu 10 Millionen Euro pro geschädigte Person.

Grundsätzlich wird empfohlen, die unbegrenzte Deckung zu wählen. Da insbesondere Personenschäden schnell in die Millionen gehen können, ist nur so ein ausreichender Schutz gewährt.

Kann ich im Nachhinein die Deckungssumme meiner Autoversicherung erhöhen?

In vielen Fällen ist die Deckungssumme fest von der Versicherung vorgegeben – in diesem Fall kannst du auch nichts mehr daran ändern. Manchmal ist es jedoch möglich, deine Deckungssumme gegen einen Aufpreis zu erhöhen. Wenn sich das für dich lohnt, solltest du im Zweifelsfall bei deiner Versicherung nachfragen, ob sie das anbietet.

Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache und gegen Rabattmerkmale verstoße?

Rabattmerkmale sind solche individuelle Tarifangaben, die den Beitrag deiner Kfz-Versicherung senken können, zum Beispiel eine hohe Schadensfreiheitsklasse oder eine niedrige jährliche Fahrleistung. Machst du bewusst falsche Angaben, berechnet dir die Versicherung im schlimmsten Fall eine hohe Vertragsstrafe, wenn der Betrug herauskommt. In jedem Fall musst du allerdings die höheren Beiträge nachbezahlen. Ändert sich im Laufe des Versicherungsjahr etwas an deinen Angaben, zum Beispiel wenn du doch mehr Kilometer fährst als gedacht, gib der Versicherung einfach schnellstmöglich Bescheid. Du erhältst dann eine neue Beitragsberechnung.

Diese Fragen tauchen im Versicherungsfall auf

Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?

Bist du in einen Unfall verwickelt ist es wichtig, der Versicherung schnellstmöglich Bescheid zu geben. Am besten informierst du sie noch am Unfallort, spätestens allerdings nach 14 Tagen. Damit die Schadensregulierung gestartet wird, melde den Unfall unbedingt auch schriftlich. Dein Schreiben sollte Folgendes beinhalten:

  • Ort, Tag und Uhrzeit
  • Beschreibung des genauen Unfallhergangs
  • Kontaktdaten aller Beteiligten
  • Mögliche Beweise in Form von Zeugenaussagen oder Fotos
  • Umfang des Schadens

Bei kleineren Sachschäden, wie zum Beispiel einer Beule im Auto, kann man sich auch privat mit dem Unfallgegner über die Regulierung des Schadens einigen. Bei Personenschäden sollte dagegen immer die Versicherung informiert werden.

Wann haftet die Versicherung und wann nicht?

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Der Versicherer ist normalerweise zur Zahlung verpflichtet, wenn es um die Ansprüche der Geschädigten geht. Allerdings ist sie auch in bestimmten Fällen von der Haftung befreit, d. h. sie muss den Schaden nicht bezahlen bzw. kann im Nachgang das ausgelegte Geld vom Versicherungsnehmer zurückverlangen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn

  • deine Deckungssumme nicht für die Regulierung des Schadens ausreicht.
  • der Unfall durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist. Dazu zählt zum Beispiel das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Bedienen von elektronischen Geräten beim Fahren oder falsches Schuhwerk.
  • wenn du den Unfall nicht innerhalb der geforderten Frist meldest.

Wie werden Schäden von nicht eingetragenen Drittfahrern reguliert?

Es haftet immer die Versicherung des Fahrzeugs, welches den Unfall verursacht hat. Sollte ein nicht eingetragene Fahrer den Unfall verschuldet haben, bezahlt deine Versicherung den Schaden an den Dritten. Es kann sein, dass du als Versicherungsnehmer rückwirkend eine Gebühr bezahlen musst, mehr dazu erfährst du in unserem Artikel „Kfz-Versicherung anderer Fahrer: Wer darf fahren?“.

Mein Auto wurde gestohlen – deckt die Versicherung meinen Schaden?

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden Dritter erstattet, hast du dort keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Auto gestohlen wird. Kasko-Versicherungen hingegen haften auch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Von deiner Teilkaskoversicherung bekommst du in so einem Fall den Wiederbeschaffungswert deines Autos ersetzt. Da die Teilkaskoversicherung automatisch Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist, bekommst du auch als Vollkaskoversicherter das Geld ausbezahlt. Hier hast du auch die Möglichkeit die Ausstattung deines Wagens ersetzt zu bekommen.

Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann deine Kaskoversicherung die Zahlung verweigern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dein Auto nicht abgesperrt war.

Wie funktioniert das mit der Rückstufung im Schadensfall?

Wenn du einen Unfall verursacht hast, verlierst du deine bisherige Schadensfreiheitsklasse und wirst zurückgestuft. Allerdings kann man nicht generell sagen, wie weit du zurückgestuft wirst. Jede Kfz-Versicherung regelt die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall nämlich individuell. Wenn du dir nicht sicher bist, wie das bei deiner Kfz-Versicherung gehandhabt wird, empfehlen wir dir, direkt bei deinem Versicherer nachzufragen.

Alles zur Beendigung der Kfz-Versicherung

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

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Deine Kfz-Versicherung kündigst du, indem du dein Kündigungsschreiben in Textform und innerhalb der geforderten Frist an deinen Anbieter schickst. Stichtag ist meistens der 30. November. Wie genau du vorgehen musst, findest du hier: Kfz-Versicherung Kündigung: In 3 Schritten zum neuen Versicherungsvertrag.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei meiner Kfz-Versicherung?

In einigen Fällen kannst du deine Kfz-Versicherung auch außerhalb der geltenden Fristen kündigen:

  • der Versicherungsanbieter erhöht die Preise
  • es ist ein Schadensfall eingetreten
  • du kaufst oder verkaufst deinen Wagen

Genau Infos dazu findest du hier: Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Wann greift es?.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.