Kfz-Versicherung anderer Fahrer: Wer darf fahren?

Kfz-Versicherung anderer Fahrer – darf ich mein Auto einfach einem Anderen überlassen? Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn ein Unfall passiert? Wir haben die Antworten.

Wurdest du schon einmal von einem Familienmitglied oder Freund gefragt, ob er dein Auto benutzen darf? Diese Person ist nicht als Fahrer eingetragen – kannst du sie trotzdem fahren lassen? Und was passiert, wenn währenddessen ein Unfall passiert? Wir klären dich auf.

Beim Abschluss deiner Kfz-Versicherung musst du genau angeben, welche anderer Fahrer mit dem Auto fahren werden. Dabei kannst du häufig zwischen diesen Möglichkeiten wählen:

  • Nur Versicherungsnehmer
  • Ehepartner/Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kind(er)
  • Sonstige Fahrer: Beliebige andere Fahrer oder festgelegte andere Fahrer

Außerdem müssen bei weiteren Fahrern auch das Alter sowie das Datum, an dem sie den Führerschein erworben haben, angegeben werden. Die Angabe der Fahrer wirkt sich auf die Höhe deines Versicherungsbeitrags aus: Die Kfz-Versicherungen gewähren dir Rabatt, wenn beispielsweise nur eine Person mit dem Auto fahren wird. Am teuersten wird der Tarif, wenn du dein Auto für „beliebige Fahrer“ versicherst oder auch junge Autofahrer ohne Fahrerfahrung fahren.

Abhängig von deinen Angaben kannst du schnell mehrere Hundert Euro sparen. Diese Sparmöglichkeit klingt zwar verlockend – planst du jedoch, dass andere Personen regelmäßig mit deinem Auto fahren werden, solltest du dies deiner Versicherung offenlegen. Auch wenn sich die Fahrer ändern, musst du dies deiner Versicherung mitteilen.

Kfz-Versicherung anderer Fahrer: Was passiert bei einem Unfall?

Bei einem Unfall zahlt deine Versicherung auch, wenn ein unversicherter Fahrer am Steuer saß. In diesem Fall musst du aber möglicherweise eine Nachzahlung leisten. Du zahlst der Versicherung dann den Beitrag, den die Versicherung gekostet hätte, wenn du einen weiteren Fahrer angegeben hättest. Teilweise kann sogar eine Strafzahlung anfallen, da du als Versicherungsnehmer die Verantwortung trägst und falsche Angaben beim Abschluss der Kfz-Versicherung gemacht hast.

Ist dein Auto nicht vollkaskoversichert, greift die Privathaftpflicht eines anderen Fahrers nicht, wenn er einen Unfall mit deinem Auto verursacht. Bevor du dein Auto ausleihst, solltest du mit dem anderen Fahrer vereinbaren, dass dieser im Falle eines Unfalls für die Schäden aufkommen muss.

Kfz-Versicherung anderer Fahrer: Muss ich ein einmaliges Ausleihen auch der Versicherung melden?

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Laut Stiftung Warentest dulden einige Versicherungen ein gelegentliches Ausleihen deines Autos an andere Personen ohne Aufpreis. Bei anderen Versicherungen hast du die Möglichkeit, einen gelegentlichen Fahrer zu melden, andere Versicherer begrenzen diesen Zeitraum oft auf einige Tage oder wenige Wochen und erheben dafür einen Pauschalpreis.

Frage am besten direkt bei deiner Kfz-Versicherung nach, ob und wie sie mit gelegentlichen Fahrern umgeht.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.