Kfz-Versicherung – den Zweitwagen versichern

Wolfgang Kirmaier

Bei der Zweitwagenversicherung lässt sich bares Geld sparen. Wir erklären dir wie du kostengünstig deinen Zweitwagen versichern kannst.

Endlich ist er da, der Tag der Unabhängigkeit – das erste eigene Auto ist gekauft. Doch für viele junge Fahranfänger bedeutet das gleichzeitig die nächste Hürde. Eine Kfz-Versicherung stuft Fahranfänger im Alter von 18 – 24 Jahren in eine der höchsten Versicherungsklassen ein, denn diese Gruppe ist besonders oft an Unfällen beteiligt. Deshalb versichern sich viele Jugendliche zuerst über ihre Eltern mit. Als Zweitwagen der Familie angemeldet fährt es sich erheblich günstiger. Es gibt mögliche Vergünstigungen bei den Kfz-Versicherungen – dabei kann das Auto sogar auf den Jugendlichen persönlich angemeldet sein. Wir erklären wann die Ehegattenregelung greift und wie man seine Schadenfreiheitsklasse überträgt. Die beschriebenen Begünstigungen gelten selbstverständlich nicht bei Schadensklassen, in die man durch einen Unfall gerät.

Zweitwagen versichern – die Ehegattenregelung

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 Die sogenannte Ehegattenregelung besagt, sobald man mindestens ein halbes Jahr unfallfrei mit seinem Auto unterwegs war, kann der Ehepartner in der selben Versicherung ein zweites Auto in der Schadenfreiheitsklasse S 1/2 versichern. Einige Versicherungen bieten sogar an, das zweite Auto in der gleichen Klasse einzustufen wie das erste, sollte der Versicherte schon länger ohne Unfall ausgekommen sein. Diese Regelung kann bei bestimmten Versicherungen sogar auf die Kinder des Versicherten zutreffen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Viele Kfz-Versicherungen gelten nur für Fahrer ab 23 Jahren, Fahranfänger darunter sind also ausgeschlossen und dürfen den Wagen nicht fahren.

Zweitwagen versichern – Schadenfreiheitsklasse übertragen

Eine zweite Variante, um den Zweitwagen bei einer günstigen Versicherung anzumelden, ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Dies ist vor allen Dingen bei nahen Verwandten, wie Ehepartnern, Kindern und Enkel, kein Problem. In Einzelfällen ist dies auch bei Lebenspartnern möglich. Dabei gibt der Versicherte seine Schadenfreiheitsklasse und die damit verbundenen Rabattjahre an den Empfänger ab – er verliert somit seine Vergünstigungen, bleibt jedoch weiter versichert. Der Empfänger erhält dabei exakt so viele Rabattjahre, wie er selbst einen Führerschein besitzt. Wenn dein Papa dir beispielsweise nach 15 unfallfreien Jahren seine Vergünstigungen überträgt, du deinen Führerschein aber erst seit 3 Jahren besitzt, dann werden dir auch nur diese 3 Jahre Vergünstigungen der Schadenfreiheitsklasse gutgeschrieben.

Zweitwagen versichern – unser Rat an dich

Den Zweitwagen versichern muss nicht automatisch in hohen Versicherungsbeiträgen enden. Über die Ehegattenregelung kann der Zweitwagen beim gleichen Anbieter auch günstiger versichert werden. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit die Vergünstigungen zu übertragen. Das macht bei Fahranfängern keinen großen Sinn, da nur soviele Jahre übertragen werden können, die eine Fahrerlaubnis besessen wurde. Besonders attraktiv ist diese Regelung natürlich bei älteren Menschen, die sich voraussichtlich nichtmehr ans Steuer setzen werden. Dabei kann zum Beispiel der Großvater seinem Enkel die Schadenfreiheitsjahre übertragen und danach seine Versicherung kündigen. Der Enkel profitiert dann von dem Rabatt und der Opa zahlt sowieso keine Gebühren mehr.

Am besten du fragst einfach bei deiner Versicherung an, in welcher Form die Ehegattenregelung gilt oder ob eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse möglich ist. Denn nur dann kannst du kostengünstig deinen Zweitwagen versichern.

Weitere Fragen zur Kfz-Versicherung beantworten wir in unserem Artikel FAQ: Kfz-Versicherung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.