Kfz-Versicherung Prozente übertragen und übernehmen

Je länger du ohne Unfall fährst, desto mehr Kfz-Versicherung Prozente bekommst du. Lies hier, was das bedeutet und ob du sie übertragen kannst.

Je länger du unfallfrei fährst, desto günstiger wird deine Kfz-Versicherung. Mit jedem Jahr ohne Unfall steigt deine Schadensfreiheitsklasse. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Kosten Kfz-Versicherung: So setzen sie sich zusammen.

Je nach Schadensfreiheitsklasse bekommst du bei deiner Kfz-Versicherung Prozente, die abhängig von deinen unfallfreien Jahren höher oder niedriger ausfallen.

Kfz-Versicherung Prozente: Abhängig von unfallfreien Jahren

Kfz-Versicherung-Prozente
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Bei einer Schadenfreiheitsklasse 0 zahlst du bis zu 230 Prozent Kfz-Versicherungsbeitrag. Bei einer Schadensfreiheitsklasse von mindestens 31 sind es nur noch 20 Prozent. Daher ist es gerade für Fahranfänger lohnenswert, das erste eigene Auto zunächst über die Eltern zu versichern. Weitere Tipps bekommst du in unserem Artikel 10 Spartipps zur Autoversicherung für Fahranfänger.

Kfz-Versicherung Prozente übertragen

Prinzipiell sind die Prozente der Kfz-Versicherung personengebunden. Viele Versicherungen sind jedoch kulant und erlauben es, die Kfz-Versicherung Prozente zu übertragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – dies ist jedoch nur mit Einschränkungen möglich.

So muss die Person, deren Prozente du übernimmst, ihren Schadensfreiheitsrabatt aufgeben. Er kann später nicht mehr rückübertragen werden.

Die Prozente zu übernehmen bedeutet übrigens nicht, dass der genaue Rabatt übertragen wird. Stattdessen wird die Schadensfreiheitsklasse übertragen. Diese ist nämlich bei allen Kfz-Versicherungen einheitlich, die Rabatte hingegen können von den unterschiedlichen Versicherern eigenständig festgelegt werden.

Damit die Schadenfreiheitsklasse überhaupt übertragen werden kann, musst du bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einen Antrag stellen. Hierbei musst du die Fahrzeug- und Vertragsdaten von beiden Versicherten (die des Gebenden und die des Nehmenden) angeben. Zudem muss der „Geber“ bestätigen, dass er auf seinen Anspruch verzichtet.

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Anschließend muss der Empfänger der Prozente seinen Anspruch begründen. So gibst du beispielsweise an, in welchem Verhältnis du zu dem „Geber“ stehst und wann du sein Auto genutzt hast. Auch eine Kopie deines Führerscheines musst du dem Antrag beilegen.

Fällt die Prüfung des Antrags durch die Kfz-Versicherung positiv aus, erhältst du die Schadensfreiheitsklasse. Auch nach dem Tod des Prozenteinhabers können Angehörige die Schadensfreiheitsklasse bei den meisten Versicherungsgesellschaften noch übernehmen.

Kfz-Versicherung Prozente: Weitere Sparmöglichkeiten

Mit einer hohen Schadensfreiheitsklasse kannst du bei deiner Autoversicherung viel Geld sparen. Daher kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, die Prozente eines anderen Fahrers zu übernehmen, wenn dieser sie nicht mehr benötigt.

Kfz-Versicherung-Prozente
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Die Kfz-Versicherung-Prozente zu übertragen ist nicht die einzige Möglichkeit, beim Kfz-Versicherungsbeitrag zu sparen. Weitere Möglichkeiten erfährst du in unserem Artikel Kfz-Versicherung: Unsere Spartipps.

Aufpassen solltest du bei Sonderkonditionen: Hast du beispielsweise eine Zweitwagenversicherung kann es unter Umständen passieren, dass die damit verbundenen Prozente verfallen. Mehr zur Zweitwagenversicherung erfährst du in unserem Artikel Kfz-Versicherung – den Zweitwagen versichern.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.