Bahnstreik, Poststreik und Co: Antworten auf die wichtigsten Fragen in unserer Streik Q&A

Oftmals merkt man gar nicht, wie sehr manche Berufsstände zum Funktionieren der öffentlichen Ordnung beitragen, bis sie weg sind – und genau solche Probleme sollen durch Streiks verändert werden. Gekämpft wird für mehr Anerkennung und mehr Geld oder bessere Arbeitskonditionen vom jeweiligen Arbeitgeber. Eigentlich sinnvoll und verständlich, aber leider ziehen Streiks auch für den kleinen Mann eine Schneise des Chaos hinter sich her, die wiederum dessen finanzielle Sicherheit gefährden kann. Wir geben dir Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Streik in unserer Streik Q&A.

So gut wie jeder kennt das Chaos: Zwar ist die Anzahl der Streiks und der daraus resultierenden Ausfallarbeitstage statista zufolge im Jahr 2017 gesunken, jedoch reicht auch ein einzelner Streik, um teilweise halbe Städte lahmzulegen und den öffentlichen Alltag stark zu beeinflussen.

Bahnstreik: Deine Verantwortung

Woher weiß ich, ob mein Zug vom Streik betroffen ist?

Die Bahn versucht, ab 12 Stunden vor Abfahrt der jeweiligen Züge, Ersatzfahrpläne bereitzustellen. Du stehst dann in der Verantwortung, dich ab diesem Zeitraum über Beeinflussungen des Streiks zu informieren, indem du in der Reiseauskunft nachsiehst, welche Züge fahren oder ob es zu Verspätungen kommt. Für als ausfallend gekennzeichnete Züge werden möglichst Alternativen geboten.
Außerdem kannst du es unter der kostenpflichtigen Allgemeinen Servicenummer der DB, der 0180 6 99 66 33, versuchen.

Möchtest du einen Entschädigungsanspruch geltend machen, findest du alles dazu auf der Seite für Fahrgastrechte. Mehr zu Entschädigungen bei Bahnstreik erfährst du in unserem detaillierten Artikel zum Thema.

Was passiert, wenn ich bei Streik zu spät oder gar nicht zur Arbeit komme?

Hier gilt das sogenannte Wegerisiko: Kommst du wegen eines Streiks zu spät, erhältst du für die verpassten Arbeitsstunden kein Gehalt. Laut Fachanwalt bist du nämlich trotz Streiks dazu verpflichtet, pünktlich zu kommen, vor allem wenn der Streik langfristig angekündigt wurde.

Um dem Lohnausfall zu entgehen, kannst du bei deinem Chef nach einem spontanen Urlaubstag fragen.

Haftet die Bahn dafür, wenn ich wegen des Streiks meinen Flug verpasse?

Die Deutsche Bahn ist nicht dazu verpflichtet, für verpasste Flüge aufzukommen. Das bedeutet für dich: Gegebenenfalls früher losfahren oder auf andere Verkehrsmittel umsteigen.

Wofür die Bahn hingegen aufkommen muss, haben wir hier für dich erklärt.

Poststreik: Achtung bei Kündigungen

Was passiert mit meiner Post?

Während eines Poststreiks können deine Sendungen liegen bleiben, was zu unvorhersehbaren Verspätungen führt. Die Post versucht, die Verspätungen so kurz wie möglich zu halten, und die fehlenden Arbeiter mit Ersatzkräften auszugleichen.

Deine Post ist also nicht verloren, sondern wird lediglich langsamer bearbeitet.

Wie versende ich Kündigungen während eines Poststreiks am besten?

Kündigungen müssen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist versendet werden. Daher solltest du sie während eines Poststreiks am besten per Fax versenden. Dafür spricht prinzipiell auch das dabei gewährleistete Sendungsprotokoll, welches den Versand deiner Kündigung belegt.

Natürlich bleibt dir auch der Weg über E-Mails oder gegebenenfalls Onlineportale, jedoch sind solche Kündigungen schwerer nachzuweisen und sollten im Gegensatz zum Versand per Fax oder Einschreiben mit Rückschein mit Vorsicht genossen werden.

Rechtsanwalt Holger Loos von der Kanzlei Loos zufolge, gibt es leider keine Extraklauseln, die die Verspätung von Kündigungen aufgrund von Streik betrifft – hat man während des Poststreiks eine Kündigung versendet, muss man auf die Kulanz des Empfängers hoffen.

KiTa-Streik: Hoffentlich Home-Office

Vor allem für Alleinerziehende und Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten, eine Katastrophe. Denn wie mal eben schnell die Kinder unterbringen, wo man doch schon einen freien Abend Wochen im Voraus planen muss?

Einfach zu Hause bleiben, und selbst den Nachwuchs hüten?

Hierbei kommt es auf die Zeitspanne an, die zwischen der Ankündigung des Streiks und dem Beginn dessen liegt. Wird der Streik extrem kurzfristig, also etwa einen Tag vorher, angekündigt, darfst du zu Hause bleiben. Diesen Fehltag muss dir dein Chef bezahlen und darf dich dafür auch nicht mit einer Abmahnung oder ähnlichen Maßnahmen bestrafen.

Aufgaben, die nur du erledigen kannst, wie beispielsweise deine Filiale aufschließen, musst du zunächst auch erledigen oder umorganisieren – alles natürlich nach Besprechung mit dem Chef.

Bereits ab dem zweiten Streiktag, den du wegen deiner Kinder zu Hause bleibst, musst du dir Urlaub nehmen. Das gilt gerade dann, wenn der Streik bereits lange im Voraus angekündigt wurde. Wichtig ist deshalb: Sobald du von einem KiTa-Streik erfährst, fang an, dich nach Unterbringungs- oder Betreuungsmöglichkeiten für dein Kind umzusehen, denn dein Chef muss dir keinen Urlaub genehmigen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt, die dagegen sprechen!

Kann ich meine Kinder bei Streik mit in die Arbeit nehmen?

Grundsätzlich nein, außer es gibt individuelle Vereinbarungen oder eine Absprache mit dem Chef. Das ist vor allem im Versicherungsschutz begründet.

Flughafenstreik: „Ohne Arbeit kein Geld“

Was passiert, wenn ich wegen des Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit komme?

Wie beim Bahnstreik gilt hier das sogenannte Wegerisiko: Du bist trotz des Streiks verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du pünktlich kommst, und erhältst für nicht geleistete Arbeit kein Gehalt.

Im Idealfall kannst du einen spontanen Urlaubstag erfragen.

Wer übernimmt die Kosten, die wegen des Flughafenstreiks anfallen?

Musst du an deinem Abflugsort übernachten, weil dein Flug beispielsweise auf den nächsten Tag verschoben wurde, muss die Airline den Aufenthalt übernehmen. Funktioniert das aus organisatorischen Gründen nicht sofort, und du musst dich vorerst selbst kümmern, hebe unbedingt alle Belege auf!

Fällt dein Flug aus, kannst du dein Geld zurückverlangen, oder auf eine Umbuchung zurückgreifen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.