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Du hast einen Vertrag, den du nicht weiterführen willst und möchtest die Kündigungsfrist berechnen? Wir zeigen, was in einem solchen Fall zu beachten ist.
Du möchtest deinen Vertrag ganz regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen? Dafür musst du die Kündigungsfrist berechnen und ein Kündigungsschreiben an den entsprechenden Anbieter, Arbeitgeber oder Vermieter schicken. Doch wie genau ist die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist zu verstehen? Wir erklären dir heute, wie du Kündigungsfristen richtig berechnest und deine ungewollten Verträge leicht und unproblematisch loswirst.
Kündigungsfrist berechnen: Verschiedene Vertragsarten
Die Kündigungsfristen sind abhängig von Vertragsart unterschiedlich geregelt. Handyverträge haben zum Beispiel je nach Mindestvertraglaufzeit die Kündigungsfristen von 3 Monaten, 1 Monat oder sogar 2 Wochen. Bei Arbeitsverträgen ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht selten, oft ist der Zusatz „zum Ende des Kalendermonats“ oder „zum Quartalsende“ mit dabei. Auch bei Mietverträgen gilt meist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Doch natürlich ist jeder Vertrag anders. Deshalb solltest du die genauen Angaben in deinem Vertrag lesen, bevor du dich entscheidest, zu kündigen. Sonst läufst du Gefahr, dass dein Handyvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird bzw. dass du bis zu drei Monaten länger als geplant bei deinem Arbeitgeber oder in deiner Wohnung bleiben musst.
Streng genommen ist der Ausdruck „Kündigungsfrist berechnen“ nicht ganz korrekt. Denn die Kündigungsfrist an sich ist fix im Vertrag festgelegt. Was du hingegen berechnen kannst, ist das Datum, an dem deine Kündigung spätestens beim Anbieter eingegangen sein muss. Dazu solltest du dann allerdings wissen, wie die geltenden Kündigungsfristen sind.
Kündigungsfrist berechnen: Was ist zu beachten?
Handyvertrag
Arbeitsvertrag
Deine im Arbeitsvertrag regelte Kündigungsfrist hat die Zusatzbedingung „zum Quartalsende“? Dabei ist folgendes zu beachten: Die Quartale enden jedes Jahr am 31. März, am 30. Juni, am 30. September und am 31. Dezember. Wenn du 4 Wochen zum Quartalsende kündigen musst, heißt es, dass deine Kündigung, spätestens am 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November deinem Arbeitgeber vorliegen sollte. Dann könntest du jeweils am 01. April, 01. Juli, 01. Oktober oder 01. Januar bei deinem neuen Arbeitgeber anfangen.
Mietvertrag
Möchtest du deinen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, muss die Kündigung laut § 573c spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit diese noch zur Frist zählt. Wenn du also zum 01.07. eine neue Wohnung beziehst und deine alte Wohnung zum 30.06. kündigen möchtest, solltest du deinen Vermieter spätestens bis zum 03.04. benachrichtigen, wenn im Mietvertrag keine Sonderkündigungsfrist vereinbart wurde.
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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
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