Fitness First Kündigung: Das musst du wissen

Inhaltsübersicht
Du nutzt deine Clubmitgliedschaft bei Fitness First nicht mehr und möchtest deshalb kündigen? Wir erklären dir, worauf du bei deiner Fitness First Kündigung achten solltest.
Fitness First: Alles zu Frist und Form
Deine Kündigung bei Fitness First muss in Schriftform erfolgen, also per Brief oder E-Mail.
Je nach Vertragsmodell beträgt deine Mindestlaufzeit einen Monat, ein Jahr oder zwei Jahre.
Bei einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten kannst du deine Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende Laufzeit beenden. Kündigst du nicht, verlängert sich dein Vertrag um weitere 12 Monate, solange bis du fristgerecht kündigst.
Hast du einen monatlich kündbaren Vertrag vereinbart, kannst du diesen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Monats kündigen.
Fitness First: Adresse
Fitness First Germany GmbHHanauer Landstraße 148a
60314 - Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: service@fitnessfirst.de
Hotline: (0) 69/ 4 08 01 65 55
Achtung: (14ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen, max. 42ct/min)
Schnell und einfach kündigst du mit aboalarm
Ganz einfach kündigst du mit unserer vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage: Fülle dazu die markierten Felder aus und versende deine Kündigung über aboalarm direkt an Fitness First. Im Anschluss erhältst du von uns eine Versandbestätigung deiner Kündigung per E-Mail. Diese dient dir als Beleg, falls es zu rechtlichen mit Fitness First kommen sollte.
Nimm dir eine Auszeit von Fitness First
In bestimmten Ausnahmefällen, wie Krankheit oder Schwangerschaft, hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag zu pausieren. Während der Pausemonate musst du keinen Beitrag zahlen, dafür verlängert sich deine Mitgliedschaft um die Anzahl der pausierten Monate.
Bei Verletzungen oder einer Schwangerschaft reicht ein ärztliches Attest zur Bestätigung deiner Sportunfähigkeit. Wenn du für einige Zeit ins Ausland gehst, dann reicht laut Fitness First eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den beruflich bedingten Auslandsaufenthalt.
Stand: November 2020 Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Aktualisiert: 1. Januar 2023
NEU ab dem 01.07.22!
Dein Anbieter muss dir einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Verträge, die online (auch vor dem 01.07.22) abgeschlossen wurden, sollen auch online kündbar sein.Hinschauen lohnt sich: Findest du diesen Button auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!