Inhalte
- 1 Welche Webseiten müssen die Online-Kündigung anbieten?
- 2 Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?
- 3 Wo finde ich die Möglichkeit zur Online-Kündigung?
- 4 Wie sieht der Kündigungsbutton aus?
- 5 Was passiert nach einem Klick auf den Kündigungsbutton?
- 6 Was passiert nach der Online-Kündigung?
- 7 Was ist, wenn Unternehmen keinen Kündigungsbutton anbieten?
- 8 Kann ich Verträge weiterhin per Fax oder Brief kündigen?
- 9 Was wurde bei Verträgen sonst noch geändert?
Handy, Internet, Strom, Dating, Pay-TV, Streaming, Fitnessstudio – solche Verträge lassen sich online ab 01.07.2022 leichter kündigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Online-Kündigung per Kündigungsbutton.
Verträge online zu kündigen war bisher eine Herausforderung: Auf vielen Webseiten war die Kündigungsfunktion gut versteckt. Oder die Online-Kündigung wurde gar nicht erst angeboten. Anbieter erschwerten ihren Kunden so die Kündigung und bestanden auf Briefe, Faxe oder Anrufe, in denen sie Kunden dann doch noch von der Kündigung abbringen wollten. Seit 01.07.2022 sollen sich Verträge online ordentlich oder außerordentlich kündigen lassen. Wir beantworten eure Fragen zur neuen Online-Kündigung.
Welche Webseiten müssen die Online-Kündigung anbieten?
Jede Webseite, auf der Laufzeitverträge abgeschlossen werden können, hat die Pflicht, einen Kündigungsbutton anzubieten. Darunter fallen Anbieter für Streaming, Strom, Handy, Fitnessstudio etc.
Die beliebtesten Kündigungsvorlagen
1. Platz: Handyvertrag kündigen
2. Platz: Internet kündigen
3. Platz: Zeitschrift kündigen
Der Kündigungsbutton gilt ab 01.07.2022 für alle Verträge und explizit auch solche, die vorher abgeschlossen wurden. Und es spielt keine Rolle, ob du den Vertrag auf der Webseite vereinbart hast – oder im Laden oder am Telefon.
Beliebte Kündigungsvorlagen für Finanzdienstleistungen:
Kündigungsvorlage Arbeitsvertrag
Kündigungsvorlage Mietvertrag
Wo finde ich die Möglichkeit zur Online-Kündigung?
Der Vertragsanbieter muss auf seiner Webseite einen „gut lesbaren“, „ständig verfügbaren“ sowie „leicht erreichbaren“ Kündigungsbutton platzieren. Heißt: Der Button für die Online-Kündigung muss auch ohne Login nutzbar sein und unserer Auffassung nach auf der Startseite platziert werden.
Leider sind die genauen Anforderungen für die korrekte Platzierung des Kündigungsbuttons im Gesetz nur schwammig formuliert.
Am schnellsten findet ihr den Button für die Kündigung, wenn ihr im Browser nach dem Wort „kündigen“ sucht (Windows-Tastenkombination: Windows + F / Mac-Tastenkombination: CMD + F).
Der Kündigungsbutton muss laut Gesetz mit den Worten „Verträge hier kündigen“ (oder ähnlich) beschriftet sein.
Nach einem Klick auf den Kündigungsbutton solltest du folgende Angaben zu deiner Kündigung machen können:
1. Art der Kündigung (und im Fall einer Sonderkündigung zusätzlich den Kündigungsgrund)
2. Angaben zur Identifizierbarkeit (z. B. Name und Adresse)
3. Bezeichnung des Vertrags (z. B. Vertrags- oder Kundennummer)
4. Gewünschter Kündigungszeitpunkt (falls nicht angegeben wird zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“)
5. Deine E-Mail-Adresse (für die Kündigungsbestätigung)
Nach dem Ausfüllen solltest du einen zusätzlichen Button mit der Beschriftung „Jetzt kündigen“ (oder ähnlich) anklicken können. Durch den Klick wird widerleglich vermutet, dass die Kündigung beim Vertragsanbieter zugegangen ist.
Was passiert nach der Online-Kündigung?
Nach dem Klick auf den Kündigungsbutton muss dir dein Vertragsanbieter sofort per E-Mail eine Kündigungsbestätigung zusenden. Diese muss den Inhalt deiner Kündigung sowie das Datum samt Uhrzeit enthalten an dem die Kündigung angekommen ist. Zudem soll sie das Vertragsende nennen.
Sollte bei Firmen, die auf ihrer Webseite einen Online-Vertragsabschluss anbieten, der Kündigungsbutton nicht umgesetzt werden, kannst du den Vertrag laut Gesetz sofort fristlos kündigen.
Wir beobachten aktuell, dass der Kündigungsbutton noch bei einigen Unternehmen fehlt. Wenn du aus diesem Grund eine Sonderkündigung erwirken möchtest, solltest du das Fehlen genau dokumentieren. Dies ist mit Screenshots möglich, auf denen auch Datum und Uhrzeit ersichtlich sind. Überlege dir auch, ob es sich finanziell lohnt, im Zweifelsfall vor Gericht zu gehen.
Kann ich Verträge weiterhin per Fax oder Brief kündigen?
Die Online-Kündigung per Kündigungsbutton ist nur eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit neben Brief, Fax und E-Mail. Die klassische Kündigung per Einschreiben ist weiterhin ein sehr sicherer Weg, um Verträge erfolgreich zu beenden.
- sichere Kündigung
- sofortiger Versand
- Wichtiger Zugangsnachweis
- Hilfe bei Problemen
Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.
Jetzt mehr erfahrenWas wurde bei Verträgen sonst noch geändert?
Mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ hat die letzte Bundesregierung vor einem Jahr weitere Schutzmaßnahmen für Verbraucher beschlossen. Wie der Kündigungsbutton sollen sie dafür sorgen, dass Kunden nicht mehr langfristig an Verträge gebunden sind, die sie nicht mehr wollen oder benötigen.
Alles zum Gesetz für faire Verbraucherverträge erfährst du in unserem Blogbeitrag: Gesetz für faire Verbraucherverträge – das Wichtigste im Überblick
Kürzere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, müssen nach Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit monatlich kündbar sein. AGB, die etwas anderes vorsehen, sind ungültig. Für ältere Verträge gilt das aber nicht, sie dürfen von Anbietern weiterhin stillschweigend um bis zu ein Jahr verlängert werden und haben i. d. R. eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Wenn du von den neuen, verbraucherfreundlichen Regeln für Verträge profitieren willst, musst du kündigen.
Neue Kündigungs-Regeln bei Handy, Internet und Telefon
Bei Telekommunikationsverträgen für Handy, Internet oder Telefon gelten die verbraucherfreundlichen Regeln bereits seit 01.12.2021 und auch rückwirkend für alte Verträge. Mehr dazu erfährst du in unserem Blogbeitrag Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen!.
Vorlage Sonderkündigungsrecht Telekommunikationsgesetz
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.