Zeitschriftenabo kündigen. Garantiert*.

Über 10 Millionen Verträge erfolgreich gekündigt!

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Das sagen zufriedene
aboalarm-Nutzer

„Tolle Arbeitserleichterung für Leute die ihre Freizeit nicht mit mühsamen Kündigungsschreiben verbringen wollen. Einfacher geht Kündigen nicht.”

Leia H. (kündigte Vodafone)

„War immer zu faul, die Kündigung zu schreiben, auszudrucken und in den Briefkasten zu schmeißen. Und dann noch Porto. Dank aboalarm hab ich mir Zeit und Geld gespart.”

Stefan E. (kündigte Hörzu)

„Ohne aboalarm hätte ich für die Bahncard 220 Euro gezahlt, obwohl ich nun 1 Jahr im Ausland lebe, ich wurde rechtzeitig erinnert und meine Kündigung wurde sofort bestätigt.”

Lena A. (kündigte ihre Bahncard)

aboalarm Blogbeiträge zum Thema
„Zeitschrift kündigen”

Foto zu Schluss mit Werbepost: So wehrst du dich gegen nervigen Werbemüll!

Sophie Hartmann

Schluss mit Werbepost: So wehrst du dich gegen nervigen Werbemüll!

Foto zu Zeitschriftenabo kündigen: Die Artikelübersicht für deinen Durchblick!

Elena Petznik

Zeitschriftenabo kündigen: Die Artikelübersicht für deinen Durchblick!

Du möchtest dein Zeitungs- oder Zeitschriftenabo kündigen, aber weißt nicht wie? In unserer großen Artikelübersicht findest du die Bedingungen der größten Anbieter sowie viele weitere nützliche Infos und Tipps.

Foto zu Zeitschriftenabo: Das gute alte Print-Abo im Rennen gegen die Onlineversion

Annik Schalck

Zeitschriftenabo: Das gute alte Print-Abo im Rennen gegen die Onlineversion

In unserem Vergleich stellen wir für dich gegenüber, was den Unterschied zwischen einem Print- oder Online Zeitschriftenabo ausmacht. Du erfährst außerdem, wie es bei Themen wie Kündigung oder Widerruf aussieht und kannst entschieden, was besser zu dir passt.

Zeitschrift kündigen: Wie kündige ich mein Zeitschriftenabo?

Bild zum Thema
© BillionPhotos.com - Fotolia.de

Du hast entschieden, dich von deinem laufenden Zeitschriftenabo zu trennen? aboalarm verrät dir, was du beachten musst, wenn du deine Zeitschrift kündigen willst.

Ob das klassische Heft im Briefkasten oder die elektronische Zeitschrift: wir alle haben schon mal eine Fachzeitschrift abonniert. Aber wie kannst du das Zeitschriftenabonnement wieder kündigen? Welche Fallen gibt es und was verrät dir dein Vertrag über die Kündigungsbedingungen? Mit ein bisschen Hintergrundwissen und einfachen Grundregeln jetzt dein Zeitschriftenabo kündigen.

Elektronische Zeitschrift oder Printmedium? Das sind die Unterschiede!

Seit dem Zeitalter des Internets hat sich auch in der Nachrichtenbranche viel verändert. Zwar gibt es immer noch die klassischen Printmedien, aber das Angebot großer, sowie kleiner Verlage weitet sich immer mehr aus. Am deutlichsten sichtbar wird das bei den Online-Abonnements sogenannter ePaper.

Aber was genau unterscheidet eine elektronische Zeitschrift von dem Printmedium? Ob für dich ein Print- oder Onlineabo interessant ist, hängt von deinen Bedürfnissen ab. Oft bieten die Verlage auch sogenannte Kombiabonnements an, die es dir zusätzlich ermöglichen exklusive Online-Inhalte zu lesen und zu kommentieren. Mehr zu den Vor- und Nachteilen auf unserem Blog. Ändern sich die Vertragsbedingungen je nach Medium?

In der Regel bleiben die wichtigsten Punkte der AGB unverändert. Lediglich einzelne Vertragsbedingungen müssen an das Medium angepasst werden, beispielsweise die Lieferweise oder die Widerrufskonditionen. Denn einen Vorteil hat das Onlinezeitschriftenabo: Widerrufst du den Vertrag innerhalb der Frist, muss die Ware zurückgesendet oder Wertersatz geleistet werden. Da dies bei Onlineabonnements nicht möglich ist, wird der Zugriff im Normalfall einfach mit sofortiger Wirkung gesperrt.

Das Probeabo: Was du unbedingt beachten solltest!

Beinahe alle Medienverlage bieten Probeabonnements an. Für einen kurzen und befristeten Zeitraum kannst du die Zeitschriften kostenlos oder vergünstigt testen. Aber Vorsicht: Vor dem Abschluss eines Probeabonnements sollten du dir im Klaren über die Kündigungsbedingungen sein. Selten läuft es nämlich einfach aus, sondern geht automatisch in ein reguläres Abo über – und das kann teuer werden.

Insider-Tipp: Kündige das Probeabo am besten direkt nach Vertragsabschluss. Selbst wenn du die Zeitschrift auch darüber hinaus abonnieren möchtest, kann eine vorzeitige Kündigung dir Vorteile verschaffen. Denn nun wirst du wieder als sogenannter Neukunde gelistet und kannst von spitzen Willkommens-Angeboten profitieren.

Mehr zur strategischen Kündigung auf aboalarm.de/kuendigen-lohnt-sich.

Vorsicht bei Vertragsschluss mit einer Vermittleragentur

Kündigen & Widerrufen

Jetzt kündigen Jetzt widerrufen

Die PVZ Pressevertriebszentrale ist Deutschlands größter verlagsunabhängiger Dienstleister für Abonnementverwaltungen. Bei der PVZ selbst kann man keine Abo-Bestellungen beantragen. Auf der Website heißt es: „Bestellungen sind nur über die Auftraggeberunternehmen der PVZ möglich.“ Wer sich dahinter verbirgt? Alle kennen sie und nur wenige wissen es. Beim Verlassen von Hauptbahnhöfen oder U-Bahn-Stationen stehen sie, besagte Auftraggeberunternehmen, die mit einer Zeitschrift vor deinem Gesicht wedeln und dir das Probeabo schmackhaft machen wollen.

PVZ, Zeitschriftenverlag, Auftraggeberunternehmen... – da kann es schnell zu Verwirrungen kommen. Wer wofür verantwortlich ist, erklärt die Infografik. Und mehr Infos zur PVZ findest um im Blog.

Das Abonnement besteht in diesem Fall zwischen der PVZ und dir, daher musst du die Kündigung auch direkt an die PVZ richten! Diese regelt die Auftragsbestätigung, Auftragsabwicklung und die korrekte Rechnungsstellung zwischen dir und dem Verlag.

Kündigungsfrist Zeitschrift

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In den meisten Fällen ist die Kündigung eines Zeitschriftenabos jederzeit, nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums, möglich. Aber Vorsicht! Ein Abonnement wird nach Ablauf des Bezugszeitraums oft automatisch verlängert. Diese automatische Verlängerung kann, je nach abgeschlossenem Vertrag, zwischen einem und zwölf Monaten liegen. Den genauen Verpflichtungszeitraum und die Kündigungsfrist für dein Abo findest du im Vertrag bzw. den AGB. Solltest du dir nicht sicher sein, wie lange dein Zeitschriftenabo läuft und wann du die Kündigung vornehmen kannst, ist die gesetzliche Bestimmung aus dem BGB § 309 Nr. 9 ein guter Anhaltspunkt. Du darfst als Abonnent nicht länger als zwei Jahre an den Abovertrag gebunden werden. Solltest du nicht fristgerecht gekündigt haben und sich dein Zeitschriftenabo somit stillschweigend verlängern, darf die Laufzeit des automatisch verlängerten Vertrags ein Jahr nicht überschreiten!

Der Verpflichtungszeitraum beschreibt die Dauer deines Abos. Dieser kann zwischen drei und 24 Monaten liegen. Der Bezugszeitraum bezeichnet die Kalendermonate, in denen du die Zeitschrift im Rahmen deines Abos erhältst.
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Aktualisiert: 1. November 2023

Autor: Elena Petznik

aboalarm Kündigungsgarantie

Wir erwirken für dich die erfolgreiche Kündigung deines Vertrages – garantiert!

  • Service

    Persönlicher Kundenservice-Ansprechpartner bei aboalarm

  • Anwalt

    100% kostenlose anwaltliche Hilfe, wenn dein Anbieter sich nicht korrekt verhält

  • Kosten

    Übernahme der Kosten bei ungewollter Vertragsverlängerung

* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.