Fitness First Kündigung: Das wichtigste im Überblick

Du nutzt deine Clubmitgliedschaft bei Fitness First nicht mehr und möchtest deshalb kündigen? Wir erklären dir, worauf du bei deiner Fitness First Kündigung achten solltest. 

Die Kette Fitness First ist einer der weltweit größten Betreiber von Fitnessstudios. Es gibt unterschiedliche Mitgliedschaften, abhängig davon, ob du nur in einem Club, in einer Stadt oder in ganz Deutschland trainieren möchtest. Dennoch gleichen sich alle Mitgliedschaften in der Kündigung. Wir zeigen dir, worauf du bei deiner Fitness First Kündigung achten solltest. 

Fitness First Kündigung: Frist und Form 

Die Kündigungsbedingungen regelt Fitness First in Punkt 3 der AGB.

Bei einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten kannst du deine Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende Laufzeit beenden. Kündigst du nicht, verlängert sich dein Vertrag um weitere 12 Monate. 


Bei einer vertraglich vereinbarten Laufzeit von einem Monat, kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats kündigen

Kündigen musst du deine Fitness First Kündigung in Textform per Post oder E-Mail.

Bei einer Kündigung per Post empfehlen wir dir den Versand per Einschreiben mit Rückschein. Nur so kannst du sichergehen, dass deine Kündigung wirklich ankommt.

Fitness First Kündigung: Adresse

Kündige schnell und einfach mit aboalarm 

Nutze unseren aboalarm Kündigungsservice und kündige deine Mitgliedschaft ganz ohne Aufwand. Ergänze dazu nur deine Angaben in unserer anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage und versende deine Kündigung online direkt an den Anbieter. Anschließend erhältst du von uns eine Versandbestätigung einer Kündigung.

Die Versandbestätigung dient dir als rechtlicher Nachweis, falls es zu Problemen mit Fitness First kommen sollte.

Eine Auszeit von Fitness First

Du brauchst eine Pause von Fitness First, willst aber nicht gleich kündigen? Als Mitglied bei Fitness First hast du in speziellen Fällen, wie Schwangerschaft oder Krankheit die Möglichkeit deinen Vertrag zu pausieren. Während der pausierten Monate musst du keinen Beitrag zahlen. Dafür verlängert sich deine Mitgliedschaft um die Anzahl der Pausemonate. 

Wenn du dich verletzt hast, reicht es, ein ärztliches Test abzugeben, das deine Sportunfähigkeit bestätigt.  Solltest du aber aufgrund einer Verletzung dauerhaft nicht trainieren können, könntest du auch ein Sonderkündigungsrecht haben. Hier muss allerdings von Fall zu Fall entschieden werden. Ein Sonderkündigungsrecht hast du normalerweise dann, wenn dir das Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.

Gleiches gilt bei Schwangerschaften und beruflich bedingten Auslandsaufenthalten. Laut Fitness First FAQ reicht eine Bestätigung über die Schwangerschaft oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgeber über den beruflich bedingten Auslandsaufenthalt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.