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Nach dem Absenden deiner Kündigung kannst du dich entspannt zurücklehnen. Wir schicken deine Kündigung direkt und immer auf dem besten Weg zum Anbieter, bspw. elektronisch, per Brief, Fax oder Einschreiben.

Ob Klassisch oder „Sofort“: So kannst du deinen ARAG Verkehrsrechtsschutz kündigen

Hast du einen neuen Versicherer gefunden oder möchtest von nun an auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten, kannst du den ARAG Verkehrsrechtsschutz kündigen. Wie das geht und wann du vorzeitig kündigen kannst, erfährst du hier.

Die ARAG bietet einen herkömmlichen Versicherungsschutz, den man im Voraus abschließt, um in der Zukunft gewappnet zu sein, aber auch den „Verkehrsrechtsschutz Sofort“, den man rückwirkend abschließen kann. Die Kündigungsformalitäten weichen in einigen Punkten voneinander ab.

Den ARAG Verkehrsrechtsschutz ordentlich kündigen

Du kannst die klassische ARAG Rechtsschutzversicherung erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, spätestens aber nach drei Jahren.

Den Verkehrsrechtsschutz Sofort kannst du erstmalig zum Ende der festgelegten Vertragslaufzeit nach drei Jahren kündigen. Wie lange die Laufzeit in deinem Fall ist, kannst du deinen Vertragsunterlagen entnehmen.

Die Kündigung muss den Versicherungsbedingungen zufolge drei Monate vor Ablauf deiner Laufzeit vorliegen. Beträgt deine Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich dein Versicherungsvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums automatisch um ein Jahr, wenn du nicht fristgerecht zum Ende des aktuellen bzw. des jeweils folgenden Versicherungsjahres kündigst.

Willst du dich nicht länger als nötig mit dem Thema Kündigung beschäftigen, kannst du mit unserem Kündigungsservice innerhalb weniger Minuten kündigen. Ergänze das Kündigungsschreiben einfach mit deinen persönlichen Angaben – wie Name, Adresse und Kundennummer – und versende es direkt mit unserem Kündigungsversand. Im Anschluss erhältst du von uns die Versandbestätigung, die dir als Nachweis für den Versand deiner Kündigung dient.

Vorzeitige Kündigung des ARAG Verkehrsrechtsschutzes

In besonderen Fällen steht es dir zu, deinen ARAG Verkehrsrechtsschutz vorzeitig zu kündigen. Dafür musst du deinem Versicherer innerhalb eines Monats nach Zugang der jeweiligen Information  in Textform – also per E-Mail, Fax oder Post – deine Kündigung zukommen lassen.

Die Kündigung ist dann sofort ab Eingang bei der ARAG wirksam. Du kannst aber auch einen späteren Zeitpunkt für das Ende deiner Versicherung wählen, solange er vor dem Ablauf des Versicherungsjahres liegt. Sieh hier, welche Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung in Frage kommen:

Ablehnung des Rechtsschutzes

Lehnt die ARAG deinen Rechtsschutz ab, hast du das Recht, deine Versicherung vorzeitig zu kündigen. Das ist bei beiden Verkehrsrechtsschutz-Modellen gleich.

Ebenso verhält es sich, wenn sich die „wesentlichen Umstände“ deines Vertrags, hin zu mehr Risiko ändern. Schaffst du dir, zum Beispiel zusätzlich zum bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Auto, ein Motorrad an, kann die ARAG ablehnen, dich für dieses erhöhte Risiko abzusichern.

Mehrere Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten

Erkennt die ARAG beim klassischen Verkehrsrechtsschutz für mindestens zwei, beim rückwirkenden für mindestens drei Versicherungsfälle ihre Leistungspflicht an, die innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind, kannst du ebenfalls vorzeitig kündigen.

Das gleiche steht in diesem Fall übrigens auch der ARAG selbst zu: Eine Kündigung von Versichererseite wird jedoch erst einen Monat nach Zugang wirksam.

Preiserhöhung nach Beitragsanpassung und Änderung wesentlicher Umstände

§10 der Versicherungsbedingungen des klassischen und des ARAG Versicherungsschutzes Sofort zufolge, steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich deine Beiträge nach Anpassungsmaßnahmen der ARAG erhöhen.

Auch, wenn sich dein Beitrag, um mehr als zehn Prozent erhöht, nachdem sich die „wesentlichen Umstände der Beitragsfestsetzung“ geändert haben, darfst du kündigen.

Über ein solches Sonderkündigungsrecht informiert dich die ARAG vorab.

Kontakt zu ARAG Verkehrsrechtsschutz

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40472 - Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: service@arag.de
Fax: 0211 963-2850
Hotline: 0211 98 700 700

Fazit: Den ARAG Verkehrsrechtsschutz kündigen

Die Versicherungsbedingungen sind auf der Website der beiden Versicherungsformen leicht zu finden. Kündigungsgrund, -frist und -form sind jeweils gut zusammengefasst und selbsterklärend. Alles in allem erscheinen die Kündigungsprozesse fair.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

Sieh genau hin, es lohnt sich!

Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!

Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!

Erfahrungen mit aboalarm: Was Experten und Kunden sagen.

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