Nach dem Tod eines geliebten Menschen werden viele Verträge, wie ein Mietvertrag, ein Abo oder der Telefon- und Internetanschluss nicht mehr benötigt. Dennoch laufen die meisten Verträge weiter und gehen auf den Erben über. Wir zeigen dir, welche Verträge du extra kündigen musst und was du dazu benötigst.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, möchten Angehörige und Freunde meist in Ruhe ihre Trauer verarbeiten. Dennoch werden die Hinterbliebenen schnell mit zahlreichen bürokratischen Formalitäten konfrontiert. Nicht nur die Beerdigung muss organisiert werden, die Erbschaftsangelegenheiten, sowie die Kündigung von Verträgen und Versicherungen müssen erledigt werden. Kaum jemandem ist bewusst, dass Verträge, Mitgliedschaften und Abonnements auch nach dem Ableben eines Menschen weiterlaufen und Kosten verursachen, die von den Erben getragen werden müssen.
Wie du Verträge nach dem Tod eines Angehörigen kündigen kannst und worauf du bei der Kündigung eines Vertrages im Todesfall achten solltest, erfährst du hier.
Kündigung bei Todesfall: Nicht alle Verträge enden automatisch
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Nach dem Ableben eines Menschen enden nur sogenannte höchstpersönliche Rechtsgeschäfte bzw. Verträge automatisch, die meisten Verträge laufen weiter. Dies bezieht sich auf vertragliche Vereinbarungen, bei denen nur der Verstorbene selbst die Leistungen erbringen kann, wie beispielsweise der Arbeitsvertrag, Vereinsmitgliedschaften, der Pflegevertrag mit ambulantem Pflegedienst oder aber auch der Ehevertrag. Alle anderen Verträge und Abonnements laufen nach dem Tod weiter und gehen auf die Erben über.
Andere Verträge erfordern eine Kündigung bei Todesfall. Zum Beispiel:
- Mietvertrag
- Internet- und Telefon
- Mobilfunkvertrag
- Bankkonten (Giro, Tagesgeld)
- Mitgliedschaften (Fitnessstudio, Sonnenstudio, Sportverein)
- Pay-TV
- Strom- oder Gasanschluss
- Versicherungen
- Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements
Auch Dating-Abos zählen zu den weiterlaufenden Verträgen, obwohl es sich hier auch um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handeln könnte. Dennoch gibt es bislang keine Rechtsprechung zu Online-Dating-Verträgen bei Todesfall.
Versicherungen bei Todesfall: Vorsichtig, kurze Fristen!
Versicherungen verlangen oft besondere Bedingungen und haben kurze Fristen. Hier solltest du schnell handeln, sonst kann dir die Versicherung die Leistung weiterhin abziehen oder verweigern.
Lebensversicherung
Lebensversicherungen müssen unverzüglich, meist innerhalb von zwei bis drei Tagen über den Tod informiert werden. Ansonsten können dir die Leistungen verweigert werden. Je schneller du den Tod meldest, desto besser. Hierzu benötigst du die Sterbeurkunde und das Original des Versicherungsscheins. Bevor die Versicherungssumme ausgezahlt wird, wird meist noch eine Bescheinigung über die Todesursache oder eine Obduktion abgewartet.
Wir empfehlen dir unbedingt eine Kopie des originalen Versicherungsscheines anzufertigen!
Unfallversicherung
Wenn es sich bei dem Sterbefall um einen Unfalltod handelt, musst du dies innerhalb von 48 Stunden dem Versicherungsunternehmen melden. Die Versicherungssumme wird dann der bezugsberechtigen Person ausgezahlt. Wenn der Verstorbene Versicherungsnehmer und versicherte Person war, endet der Vertrag mit dessen Tod. War der Tote nicht die versicherte Person, sondern nur Versicherungsnehmer, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen.
Krankenversicherung
Die gesetzliche oder private Krankenversicherung endet automatisch, die Rückgabe der Versicherungskarte und eine Abmeldung von der Krankenversicherung reichen im Todesfall aus. Mitversicherte haben 2 Monate Zeit, um über ein Weiterführen des Vertrages zu entscheiden.
Privathaftpflichtversicherung
Sofern es sich nicht um eine Familienversicherung handelt, endet eine Privathaftpflichtversicherung immer mit dem Tod des Versicherten. Bei einem Einzelvertrag musst du das Versicherungsunternehmen lediglich über den Tod des Versicherten informieren.
Damit solltest du nicht zu lange warten, da die Rückzahlung des Jahresbeitrags wird ab Tag der Meldung berechnet.
Hier greift das Sonderkündigungsrecht bei Todesfall
Sonderkündigungsregeln bei einem Todesfall greifen gesetzlich nur beim Mietvertrag. Beim Todesfall des Mieters greift §580 des BGB: „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“
Die Kündigung der Wohnung bei Todesfall muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Ablebens erfolgen, dann wird der Mietvertrag unter
Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist beendet.
Viele Verträge, wie beispielsweise der Internet- und Telefonvertrag können laut Gesetz nur zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Dabei gehen der Vertrag und die damit verbundenen Kosten auf den Erben über. Die meisten Unternehmen erweisen sich jedoch als sehr kulant und gewähren eine außerordentliche Kündigung.
Wirf einen Blick in die AGB des Anbieters. Oftmals wird dort auf Sonderregelungen im Todesfall hingewiesen.
Vergiss nicht, deiner Kündigung unbedingt die Sterbeurkunde beizulegen. Nur so akzeptiert der Anbieter die Sonderkündigung.
Kündigung bei Todesfall: Was ist zu beachten?
Für eine Kündigung bei Todesfall reicht eine beigelegte Sterbeurkunde nicht aus. Nach dem § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Das bedeutet, dass die Erben als so genannte Rechtsnachfolger in sämtliche Vertragsverhältnisse eintreten, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hatte. Somit musst du dich bei einer Kündigung bei Todesfall als Erben ausweisen, um Verträge des Verstorbenen beenden zu können. Das geht zum Beispiel mit dem Erbschein oder einem anderen, dich als Erben ausweisenden Dokument. Wenn es keine Erben gibt, übernimmt übrigens der Staat die Kündigung sämtlicher Verträge – dabei gelten aber auch keine Sonderregelungen, sondern die regulären Kündigungsfristen. In einigen Fällen müssen auch die originalen Vertragsunterlagen vorgelegt werden, so bestehen viele Versicherungen auf dem originalen Versicherungsschein.
Bei anderen Verträgen kann es aber durchaus sein, dass in den AGB auf Sonderregelungen im Todesfall hingewiesen wird.
Das
Bankkonto des Verstorbenen wird im Todesfall des Kontoinhabers automatisch in ein
Nachlasskonto umgewandelt und bleibt gesperrt bis die Erben einen gültigen Erbschein vorlegen können. Alle Daueraufträge werden dabei weiterhin durchgeführt.
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Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das immer ein Verlust. Deshalb sollten Angehörige alle Formalien und Kündigungen schnell und sicher abwickeln können. Wir unterstützen dich in diesen schweren Zeiten und kündigen alle Verträge, Mitgliedschaften und Abonnements bei Todesfall für dich. Ergänze dazu nur die notwendigen Vertragsangaben und den Hinweis, dass es sich um eine Kündigung bei Todesfall handelt. Lade die geforderten Dokumente hoch und wir versenden deine Kündigung.
Natürlich helfen wir dir auch gerne bei einer Sonderkündigung bei Todesfall, z.B. für den Mietvertrag.
Wie kann ich vorsorgen?
Einige wichtige Verträge, wie der Arbeits-, Pflege- oder Ehevertrag enden mit dem Tod. Alle anderen Verträge müssen jedoch von Angehörigen gekündigt werden. Das erfordert viel Anstrengung, besonders in Zeiten eines schweren Verlustes. Wer vorsorgen möchte, kann seiner Familie eine Liste mit allen bestehenden Verträgen, sowie eine kurze Anweisung hinterlassen, welche Verträge im Todesfall gekündigt werden sollten. Alte Verträge solltest du am besten ausmisten.
Wenn es um Online-Verträge und Abos geht, solltest du einer Vertrauensperson eine Liste mit Passwörtern und Zugangsdaten geben, damit diese im Ernstfall handeln kann.
Das machst du schnell und kostenlos mit unserem Vertragscheck. Gib einfach deine Bankdaten an und innerhalb von zwei Minuten zeigen wir dir all deine Abos und Verträge. Veraltete Abos kannst du jederzeit über uns kündigen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches