Finanzen Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 03 Jan 2024 10:27:29 +0000 de-DE hourly 1 Bankgebühren zurückfordern: Nutze das BGH Urteil zu deinem Vorteil! https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/bankgebuehren-zurueckfordern/ Wed, 16 Jun 2021 14:44:23 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=31760 Das BGH Urteil Bankgebühren von 2021 sorgt für Wirbel in der Finanzbranche. Wie auch du zu viel gezahlte Gebühren zurückforderst, erfährst du hier. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) Ende April 2021 beschloss, ist es nicht länger rechtens, wenn Banken Gebührenerhöhungen ohne Zustimmung ihrer Kunden durchsetzen. Bei vielen Banken war dies lange Zeit gängige Praxis. Falls du … Continued

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Das BGH Urteil Bankgebühren von 2021 sorgt für Wirbel in der Finanzbranche. Wie auch du zu viel gezahlte Gebühren zurückforderst, erfährst du hier.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) Ende April 2021 beschloss, ist es nicht länger rechtens, wenn Banken Gebührenerhöhungen ohne Zustimmung ihrer Kunden durchsetzen. Bei vielen Banken war dies lange Zeit gängige Praxis. Falls du auch betroffen bist und dir dein zu viel bezahltes Geld erstatten lassen willst, bist du damit nicht alleine. Laut einer Umfrage von Verivox wollen etwa 80 Prozent der Befragten ihre Bankgebühren zurückfordern, falls ihnen eine Erstattung zusteht. In diesem Artikel findest du alle Infos, die dir dabei weiterhelfen.

BGH Urteil Bankgebühren: Was ändert sich für dich?

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Gebührenerhöhungen werden meist als „Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ getarnt. Wenn du dieser Mitteilung nicht fristgerecht widersprochen hast, musstest du eine Gebührenerhöhung bisher hinnehmen. Das BGH Urteil zu Bankgebühren stuft dieses Vorgehen nun als unrechtmäßig ein: Es benachteilige die Kunden und überlasse den Banken eine einseitige Vertragsmacht. Die Stiftung Warentest ist überzeugt, dass fast alle Preiserhöhungen von Banken in den letzten Jahren unwirksam waren. Die gute Nachricht für dich: Du kannst die zu viel gezahlten Bankgebühren von deiner Bank zurückfordern. Doch dafür musst du selbst aktiv werden. Wie genau du vorgehen solltest, verraten wir dir.

Laut dem Urteil sind Gebührenerhöhungen rechtlich unzulässig, wenn sie durch eine „stillschweigende Zustimmung“ erhoben wurden. So betitelt der BGH die Praxis, eine angekündigte Erhöhung durchzusetzen, nur weil die Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.

Bankgebühren zurückfordern: In diesen 3 Schritten bekommst du dein Geld zurück

Leider erstattet dir deine Bank die unrechtmäßig gezahlten Gebühren in den meisten Fällen nicht automatisch. Wir erklären dir, wie du deine Bankgebühren ganz einfach selbst zurückfordern kannst:

Schritt 1: Erstattungsanspruch prüfen

Überprüfe, ob deine Bank die vom BGH kritisierten Klauseln in ihren AGB aufführt. Sie besagen, dass dir deine Bank Änderungen an den AGB zwei Monate vorher in Textform mitteilen kann. Falls du diesen nicht widersprechen solltest, wird das als Zustimmung gewertet. Die Möglichkeit zur Sonderkündigung wird ebenfalls erwähnt.

Ähnlich klingende Klausel gefunden? Dann sieh nach, ob du seit der Kontoeröffnung oder dem Umstieg auf ein neues Kontomodell eine Mitteilung deiner Bank erhalten hast, in der unter Berufung auf diese Klausel eine Gebührenerhöhung angekündigt wurde. Hier lohnt es sich, wenn du die Schreiben in deinen Unterlagen abgeheftet oder deinen E-Mail-Verlauf gespeichert hast. Bezahlen musst du nur die Gebühren, die bei der Eröffnung oder dem Umstieg auf dein aktuelles Konto vereinbart waren. Alle zu viel gezahlten Gebühren seit Anfang 2018 kannst du zurückfordern. Ältere Ansprüche sind inzwischen verjährt.

Falls du kein Schreiben findest, kannst du eine „Entgeltaufstellung“ von deiner Bank fordern. Dort findest du ebenfalls die Informationen, die du benötigst. Du nutzt Online-Banking? Dann findest du die Infos zu Gebührenerhöhungen häufig im Postfach oder dem Archiv deines Zugangs.

Schritt 2: Erstattungsbetrag ausrechnen

Rechne nun alle Beträge zusammen, die du nach einer unrechtmäßigen Gebührenerhöhung seit Anfang 2018 zu viel gezahlt hast. Das können nicht nur Kontoführungsgebühren, sondern beispielsweise auch Gebühren für Ein- und Auszahlungen oder SMS-TAN-Verfahren sein.

Schritt 3: Erstattung beantragen

Jetzt ist es an der Zeit deine Bank zu kontaktieren. Verfasse dazu ein Schreiben, in dem du auf Grundlage des BGH-Urteils deine unrechtmäßig bezahlten Bankgebühren zurückforderst. Nenne eine Frist, in der die Bank den Betrag auf das von dir angegebene Konto überweisen soll.

Die Verbraucherzentrale bietet ein Musterschreiben auf ihrer Website, mit dem du deine Bankgebühren zurückfordern kannst.

Klingt nach viel Arbeit? Die Mühe lohnt sich. Denn stell dir vor, du hast tatsächlich drei Jahre lang unrechtmäßige Bankgebühren bezahlt. In diesem Fall kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen, für die du sicher eine bessere Verwendung findest.

Unzufrieden mit deiner Bank? Jetzt noch einfacher Bank wechseln

Ob unrechtmäßige Kontogebühren, schlechte Konditionen oder unfreundlicher Kundenservice – wenn du nicht mehr glücklich mit deiner Bank bist, solltest du dein Konto kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Viele Banken bieten einen Kontowechselservice an und übernehmen den Umzug komplett. Häufig teilt die neue Bank deinen Transaktionspartnern die neue Verbindung mit. Verivox empfiehlt, das alte Konto noch einige Wochen parallel zum neuen laufen zu lassen. Falls beim Wechsel etwas schief gehen sollte, kannst du so entspannt reagieren. Dein altes Konto solltest du erst dann kündigen, wenn das neue fertig eingerichtet ist.

Du bist noch auf der Suche nach einer neuen Bank, die deinen Bedürfnissen gerecht wird? Bei Verivox kannst du in wenigen Klicks viele Anbieter miteinander vergleichen. Hast du deine passende Bank gefunden, kannst du deinen neuen Vertrag direkt online abschließen.

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Du möchtest nur kündigen, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen? Fülle dazu einfach unsere vorformulierte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage aus und verschicke deine Kündigung direkt an deine Bank. Im Anschluss erhältst du den Versandnachweis deiner Kündigung von uns per E-Mail.

Bei Fragen zu deiner Kündigung mit aboalarm kannst du dich selbstverständlich jederzeit an unseren erfahrenen Kundenservice wenden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Bargeldlos bezahlen: So teuer kann das Zahlen mit der Girokarte sein https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/bargeldlos-bezahlen-so-teuer-kann-das-zahlen-mit-der-girokarte-sein/ Thu, 01 Apr 2021 08:29:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=31274 Du glaubst, das Zahlen mit der Girokarte kostet dich nichts? Aufgepasst: Hinter dieser Bezahlmethode verstecken sich oft Gebühren, die nicht zu unterschätzen sind. Wir zeigen dir, mit welchen Kosten kontaktloses Zahlen verbunden ist und wie du mehrere hundert Euro im Jahr sparen kannst. Immer mehr Geschäfte, aber auch Kunden bevorzugen die problemlose Kartenzahlung. Die Einführung des … Continued

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Du glaubst, das Zahlen mit der Girokarte kostet dich nichts? Aufgepasst: Hinter dieser Bezahlmethode verstecken sich oft Gebühren, die nicht zu unterschätzen sind. Wir zeigen dir, mit welchen Kosten kontaktloses Zahlen verbunden ist und wie du mehrere hundert Euro im Jahr sparen kannst.

Immer mehr Geschäfte, aber auch Kunden bevorzugen die problemlose Kartenzahlung. Die Einführung des kontaktlosen Bezahlens hat bargeldloses Zahlen noch einfacher und beliebter gemacht. In einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom vom 22. Mai 2020 gaben 75 Prozent der 1003 Befragten an, Bargeldzahlungen wenn möglich zu vermeiden. Die Bezahlung mit der Girokarte ist jedoch in vielen Fällen mit einigen Kosten verbunden, die für dich als Verbraucher auf den ersten Blick oftmals gar nicht ersichtlich sind.

So viel zahlst du für das Zahlen mit der Girokarte wirklich 

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Die Karte auf das Lesegerät legen und schon ist der Einkauf bezahlt – so einfach geht das Einkaufen dank kontaktloser Bezahlung. Beträge bis zu 50 Euro kannst du durch Auflegen der Karte auf das Lesegerät bezahlen, bei Beträgen bis zu 25 Euro ist dazu nicht einmal die PIN-Eingabe nötig.  

Was viele nicht wissen: Meist fallen pro Zahlungsvorgang mit der Girokarte Kosten von bis zu 0,70 Euro an. Laut des Verbraucherportals biallo.de verlangt mehr als jede dritte Bank von ihren Kunden Gebühren bei Bezahlung mit der Girokarte. Das sind pro Bezahlvorgang beim Bäcker, Friseur oder im Geschäft zwischen 0,02 Euro und 0,70 Euro, also durchschnittlich 0,35 Euro. Sparkassen verlangen im Schnitt 0,33 Euro, die Volksbanken um die 0,36 Euro und andere Banken durchschnittlich 0,28 Euro pro Einsatz der Girokarte.

In der folgenden Tabelle siehst du die Gebühren für das Zahlen mit der Girocard bei verschiedenen Banken: 

Die Kosten unterscheiden sich je nach Bank und vor allem Kontomodell: Wenn du ein preisgünstiges, klassisches Konto, Onlinekonto oder Basiskonto hast, fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebühren für die Zahlung mit Karte an. Besitzt du ein Premiumkonto für mindestens zehn Euro monatlich, fallen die Gebühren für kontaktloses Zahlen oft weg. Das mit Abstand teuerste Kontomodell ist das “Giro Nispa Klassik”-Modell der Sparkasse Rhein-Lippe mit 0,70 Euro pro Transaktion.

Was nun auf den ersten Blick nicht viel erscheint, summiert sich am Ende des Jahres: Angenommen du bezahlst dreimal täglich mit deiner Girokarte, dann sind das monatlich ungefähr 30 Euro, also bis zu 360 Euro jährlich – zuzüglich zu den regulären Gebühren.

Aufgepasst: Hier solltest du genauer hinsehen 

Das Zahlungskontengesetz von 2015 verpflichtet alle Banken und Sparkassen mit Girokonten dazu, die Kosten auf ihrer Webseite öffentlich einsehbar zu machen.  

Meist findest du die Kosten unter der Bezeichnung „Pflichtinformationen“ oder „Entgeltinformationen gemäß Zahlungskontengesetz“. Doch nicht alle Banken sind transparent, weshalb du die gesuchten Kosten oft nicht in den PDF-Dokumenten finden wirst. Das heißt aber nicht, dass es die Kosten nicht gibt. Meist findest du die Kosten für kontaktloses Bezahlen hinter anderen Posten.

Besonders die Bezeichnung „beleglose Buchungen“ solltest du dir genauer ansehen, denn dahinter können sich Kosten, wie z.B. für kontaktloses Bezahlen verbergen.

Du zahlst zu viel? So wirst du teure Gebühren einfach los  

Banken verlangen schon immer Gebühren für das kontaktlose Bezahlen. Da seit der Corona-Pandemie vermehrt mit Karte bezahlt wird, fallen die Kosten jetzt ins Gewicht. Vergleiche deine aktuelle Gebührenabrechnung mit der der Vorjahre. Unter dem Punkt „Buchungsgebühren“ kannst du eventuell preisliche Unterschiede feststellen, wenn du dieses Jahr häufiger mit deiner Girokarte bezahlt hast.

Du zahlst gerne mit deiner Girokarte, die Kosten sind dir aber zu hoch? Bei wenigen Banken, wie der DKB, der Commerzbank und der ING-DiBa gibt es Kontomodelle ohne Gebühren für der Zahlung mit der Girokarte.  

Vergleiche regelmäßig verschiedene Kontomodelle und Banken miteinander. Hast du dich für ein Konto entschieden, verabschiede dich ohne Frist von deinem alten Kontovertrag.

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Hohe Dispozinsen trotz Niedrigzinsphase? Jetzt Bank wechseln und sparen! https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/hohe-dispozinsen/ Wed, 03 Jun 2020 11:15:46 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=29501 Hohe Dispozinsen können dazu führen, dass sich Verbraucher in finanziell schwierigen Zeiten immer mehr verschulden. Worauf du bei der Wahl deiner Bank achten sollest und wie du wechseln kannst, liest du im Beitrag!

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Hohe Dispozinsen können dazu führen, dass sich Verbraucher in finanziell schwierigen Zeiten immer mehr verschulden. Worauf du bei der Wahl deiner Bank achten sollest und wie du wechseln kannst, erfährst du hier!

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Gerade zur aktuellen Zeit dürften die Verbraucher vermehrt auf ihren Dispokredit zurückgreifen: Viele befinden sich aufgrund der Corona-Pandemie in einem finanziellen Engpass und haben keine andere Wahl, als sich temporär Geld von ihrer Bank zu leihen. Durch die überhöhten Dispozinsen kann sich dabei allerdings schnell ein hoher Schuldenberg auftürmen, der zu noch mehr Schwierigkeiten führt. Erhebt auch deine Bank hohe Dispozinsen, solltest du dir überlegen zu einer Bank mit besseren Konditionen zu wechseln.

Hohe Dispozinsen bei vielen Banken

Obwohl die Banken selbst derzeit wenig bis kaum Zinsen bezahlen müssen, verlangen sie im Durchschnitt 10 Prozent Dispozinsen von ihren Kunden, wenn diese ihr Konto überziehen. Besonders angesichts der aktuellen Lage werden immer mehr Stimmen laut, welche die Dispozinsen der Banken als „deutlich überhöht“ bezeichnen. Sie appellieren nun an die Banken und fordert eine Anpassung des Dispozinses nach unten. Eine Senkung könnte zu einer erheblichen Entlastung verschuldeter Bürger führen und einen Beitrag dazu leisten, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest in finanzieller Hinsicht abzumildern.

Bei der Wahl der Bank: Alle Gebühren beachten

Viele Banken werben mit einem kostenlosen Girokonto. Dabei sind allerdings meist nur die Kontoführungsgebühren gemeint. Die Banken verlangen dafür an anderer Stelle Gebühren von ihren Kunden, zum Beispiel für Überweisungen. Du solltest deshalb unbedingt alle Gebühren einer Bank vergleichen und überlegen, welche Konditionen am besten zu deinen Bedürfnissen passen. So kannst du die für dich passende Bank auswählen.

Die Gebühren der größten Banken Deutschlands im Überblick

Um dir diesen Schritt einfacher zu machen und dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir dir hier einmal die gängigen Gebühren einiger großer Banken in Deutschland aufgelistet:

Dispozinsen zu hoch? Wechsle zu einer Bank mit besseren Konditionen!

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Die Konditionen deiner Bank passen nicht mehr zu deinen Bedürfnissen? Wenn du nicht hinnehmen möchtest, dass deine Bank hohe Dispozinsen verlangt, solltest du dein Konto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Das funktioniert einfacher als du denkst und ist mit unseren Tipps schnell und reibungslos erledigt:

  • Zuerst solltest du dir eine Bank aussuchen, die zu deinen Bedürfnissen passt und dort ein Konto eröffnen.
  • Jetzt geht es daran, deinen Finanzpartnern die neue Kontoverbindung mittzuteilen und den Umzug zu koordinieren.
  • Erst wenn das erledigt ist, solltest du dein altes Konto kündigen. Dazu kannst du unser vorgefertigtes Formular verwenden und deine Kündigung direkt über aboalarm versenden.

Seit 2016 sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, dir beim Kontowechsel zu helfen, wenn du das wünscht. Setze dich dazu am besten direkt mit deinem neuen Anbieter in Verbindung.

Weitere Tipps zum Kontowechsel erhältst du in unserem Artikel Konto kündigen: Leichter als du denkst.

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Schufa Auskunft kostenlos anfordern: In 5 Schritten https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/schufa-auskunft-kostenlos-anfordern/ Tue, 19 May 2020 07:51:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=9800 In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du einmal im Jahr deine Schufa Auskunft kostenlos anfordern kannst und was du dabei beachten musst. Bevor du einen Kredit beantragst oder in anderen Situationen, in denen du deine Bonität nachweisen musst, kann es sich lohnen, eine Schufa Auskunft anzufordern. Diese ist einmal im Jahr kostenlos. So kannst … Continued

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In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du einmal im Jahr deine Schufa Auskunft kostenlos anfordern kannst und was du dabei beachten musst.

Bevor du einen Kredit beantragst oder in anderen Situationen, in denen du deine Bonität nachweisen musst, kann es sich lohnen, eine Schufa Auskunft anzufordern. Diese ist einmal im Jahr kostenlos.

Die Schufa bietet Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person oder einer Firma. Seit 2010 ist die Schufa gesetzlich (§ 34 Abs. 4 BDSG) verpflichtet, jedem Bürger einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über seine Daten zu geben. Zudem muss die Schufa falsche Daten sofort ausbessern.

So kannst du die SCHUFA Auskunft kostenlos anfordern

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Deine kostenlose Schufa Auskunft erhältst du nur schriftlich. Es gibt auch die Möglichkeit, deine Schufa Auskunft online einzusehen, allerdings musst du dafür das einjährige Abonnement „MeineSCHUFA kompakt“ mit monatlichen Kosten von 3,95 Euro abschließen. Möchtest du das nicht, achte unbedingt darauf, die richtige Option auszuwählen. Gehe dafür so vor:

  • Gehe auf die Seite meineschufa.de und wähle die Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) aus. Klicke auf „Jetzt bestellen“.
  • Fülle alle notwenigen Felder zu deinen persönlichen Daten aus. Diese benötigt die Schufa, um dich eindeutig zu identifizieren.
  • Lade eine Kopie deines Personalausweises hoch, um deine Identität zu bestätigen. Dabei müssen nur die Angaben zu Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Gültigkeitsdatum lesbar sein. Die anderen Angaben sowie das Foto darfst du schwärzen. Alternativ ist auch der Upload deines Reisepasses in Kombination mit deiner Meldebescheinigung möglich.
  • Überprüfe im nächsten Schritt, ob alle deine Angaben richtig sind und schicke deinen Antrag ab.
  • Die Schufa wird dir deine persönliche Datenauskunft nun innerhalb von einigen Wochen postalisch zusenden.

Schufa Auskunft anfordern: Darauf achtet die Schufa

Die Schufa-Auskunft enthält Wahrscheinlichkeitswerte über deine Bonität sowie eine Auflistung aller deiner gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und deinen Schufa Basisscore. 
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf die Schufa ihre Formel aber grundlegend geheim halten und muss Verbrauchern keine genauen Auskünfte darüber geben, wie der errechnete Wert zur Kreditwürdigkeit zustande gekommen ist.

Der NDR hat allerdings einige Informationen gesammelt die zeigen, welche Daten wie stark zur Kreditwürdigkeit einer Person beitragen. Demnach ist der Schufa vor allem wichtig, wie alt eine Person ist und wie lange ein bestimmtes Merkmal, wie ein Bankkonto, schon bekannt ist. Zudem fließt auch die Häufigkeit an Kreditanfragen eines Verbrauchers oft in den Schufa-Wert mit ein.

Mehr zum Thema Schufa erfährst du in diesen Artikeln:

Schufa-Abo – monatliche Gebühren für Online-Benachrichtigung
Schufa Klausel: Was du wissen musst

Schaffe Ordnung in deinem Vertragschaos

Schufa Einträge sind ärgerlich in einigen Fällen, wie zum Beispiel bei zu spät bezahlten Rechnungen, jedoch vermeidbar. Möchtest du Schufa Einträgen aufgrund von verpassten Rechnungen in Zukunft aus dem Weg gehen, schaffe am besten Ordnung in deinem Vertragschaos.

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Sicher bezahlen – worauf kommt es bei Online-Zahlungsdiensten an? https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/sicher-bezahlen/ Fri, 15 Nov 2019 11:00:24 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28384 Es sind Dienstleistungen, die wir fast täglich nutzen. Doch was sollten Online-Zahlungsdienstleister vorweisen, damit wir wirklich sicher bezahlen können? Bei fast jedem Einkauf im Internet kommen wir mit ihnen in Verbindung: Zahlungsdienstleister. Sie wickeln Transaktionen ab, ziehen Kosten ein oder nehmen Beträge entgegen. Es gibt kaum einen Onlinehändler, der seinen Zahlungsverkehr noch selbst abwickelt. Beinflusst … Continued

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Es sind Dienstleistungen, die wir fast täglich nutzen. Doch was sollten Online-Zahlungsdienstleister vorweisen, damit wir wirklich sicher bezahlen können?

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Bei fast jedem Einkauf im Internet kommen wir mit ihnen in Verbindung: Zahlungsdienstleister. Sie wickeln Transaktionen ab, ziehen Kosten ein oder nehmen Beträge entgegen. Es gibt kaum einen Onlinehändler, der seinen Zahlungsverkehr noch selbst abwickelt. Beinflusst durch das enorme Wachstum des Onlinehandels und der Fülle an Aufträgen, ist stattdessen ein eigener Dienstleistungszweig entstanden. Dazu zählen laut advogarant.de nachfolgend aufgezählte Geschäftszweige:

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Sicher online bezahlen – hier triffst du auf Zahlungsdienste

Sowohl Zahler, als auch Zahlungsempfänger sind Kunden bzw. Partner der Zahlungsdienste. Bestellst du also online einen Artikel, erhält der Zahlungsdienst, mit dem dein Onlinehändler zusammenarbeitet, automatisch einen Auftrag –  indem er Geld bereitstellt, übermittelt oder abheben lässt. Auch bei einer Kauf-Finanzierung, die du online abschließt, läuft die Abwicklung über einen Zahlungsdienst. Und selbst, wenn du deine Bankgeschäfte teilweise oder ganz online erledigst, kommst du mit Zahlungsdiensten in Verbindung.
Denn solltest du online einkaufen, jedoch die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, stellt dir vermutlich ein Zahlungsdienst diese Rechnung und achtet auf rechtzeitigen Zahlungseingang. Die Überweisung leistest du höchstwahrscheinlich direkt an den Zahlungsdienst, welcher den Zahlungseingang dann erfolgreich verbucht und dies an den Verkäufer weitergibt.

Hierbei unterscheidet man vorallem zwischen zwei Arten von Geschäften: den Push- und den Pull-Geschäften.

Sicher bezahlen

Sicher bezahlen – was bedeutet der neue Standard PSD2?

Es geht um Geld und es geht auch um sensible Daten. Natürlich sollte der Prozess rund um eine Zahlung möglichst sicher sein, damit er nicht missbräuchlich genutzt werden kann.

Die Europäische Kommission hat deshalb schrittweise nach der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (auf englisch: PSD – Payment Service Directive), nun auch den zweiten und sichereren Standard PSD2 in Deutschland eingeführt.

Doch was bedeutet dieser Standard für dich als Verbraucher? In erster Linie kommen auf die Händler härtere Anforderungen zu, denn die PSD2 reguliert alle existierenden Zahlungsdienste und Dienstleister.

Dir soll die Einführung der PSD2 mehr Transparenz und Sicherheit im Zahlungsverkehr bringen. Es gibt eine Reihe von Neuerungen, die im Rahmen der PSD2 umgesetzt werden sollen. Wenn du sicher bezahlen möchtest, solltest du acht geben, dass diese Richtlinien eingehalten werden.

Die Neuregelungen und was sie bedeuten

Sie sollen vor allem die Sicherheit erhöhen und dir die Möglichkeit geben, so sicher wie möglich zu bezahlen. Dadurch, dass bargeldloses Zahlen nichts mehr kosten darf, werden die Verbraucherrechte gestärkt. Weiter wird über eine Schnittstelle der Kontoinhaber und nicht die Bank, als eindeutiger Besitzer eines Bankontos definiert. Dies geschieht nur nach ausdrücklicher Genehmigung seitens des Inhabers und soll für eine diskriminierungsfreien Zugang zu Bankdaten und Bankkonten sorgen. Der Zugriff findet nur in dem Rahmen statt, in dem ihn der Kontoinhaber genehmigt hat und auch nur in dem Umfang, in dem die Daten für die Erbringung der Dienstleistung benötigt werden. Auch der Service soll in Zukunft verbessert werden und den Banken oder Drittanbietern soll die Möglichkeit gegeben werden, Multi-Banking-Apps oder Online-Kreditplattformen anzubieten. Eine hohe Sicherheit für Händler bringt eine Server-zu-Server-Kommunikation zur Bank. Hierüber erhalten sie die genaue Authentifizierung des Kunden und die Einsicht der Kontodeckung in Echtzeit. Willst du online auf ein Konto zugreifen, dann musst du dich in Zukunft stärker authentifizieren, als bisher. Das soll sicherstellen, dass du der tatsächliche Inhaber des Kontos bist und Mißbrauch deiner Daten verhindern. In Zukunft bist du also besser vor Fremdzugriff geschützt.

Sicher bezahlen

Sicher bezahlen – darauf solltest du achten

Du solltest also auf eine sichere Verbindung und Abfrage deiner Authentifizierung achten. Zudem dürfen keine Kosten für dich anfallen, wenn du bargeldlos zahlst.

Falls du online bei einem Zahlungsdienst doch auf Unstimmigkeiten stößt und die Sicherheitsaspekte scheinbar fragwürdig sind, hast du zukünftig die Möglichkeit, diesen Zahlungsdienst zu überprüfen.
Zumindest alle Zahlungsdienste, deren Sitz sich innerhalb Deutschlands befindet, benötigen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin.
Dort findest du auch Hinweise und Merkblätter, solltest du dich genauer informieren wollen. Auch die Möglichkeit einer Beschwerdeeinreichung ist gegeben.

Sicher online bezahlen – einfach besserer Betrugsschutz!

Die Pin wird häufiger abgefragt und es kann sein, dass du dich zusätzlich über dein Smartphone mit dem Fingerabdruck-Scanner identifizieren musst oder es wird eine Tan an dich versendet, die du für den Login eingeben musst. Das alles sind Beispiele dafür, wie PSD2 in der Umsetzung aussehen kann. Sie dient sowohl deiner Sicherheit, als auch der Absicherung der Händler.

Deine Tan-Liste für das Banking-Login besitzt seit Mitte September auf jeden Fall keine Gültigkeit mehr! Sie erfüllt nicht mehr den, nun geforderten, Sicherheitsstandard.

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Mahnung erhalten – so reagierst du richtig https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/mahnung/ Mon, 25 Jul 2016 13:53:02 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=17071 Du hast eine Mahnung im Briefkasten und weißt nicht, wie du reagieren sollst? Verbraucheranwalt Thomas Hollweck weiß Rat. Taucht eine Mahnung im Briefkasten oder Postfach auf, ist die Aufregung meist erst einmal groß. Aber wie gehst du vor, wenn die Mahnung ins Haus flattert? Was muss ich tun wenn sie unberechtigt ist? Und was wenn … Continued

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Du hast eine Mahnung im Briefkasten und weißt nicht, wie du reagieren sollst? Verbraucheranwalt Thomas Hollweck weiß Rat.

Taucht eine Mahnung im Briefkasten oder Postfach auf, ist die Aufregung meist erst einmal groß. Aber wie gehst du vor, wenn die Mahnung ins Haus flattert? Was muss ich tun wenn sie unberechtigt ist? Und was wenn ich nicht bezahlen kann?

All diese und noch viel mehr Fragen hat uns Verbraucheranwalt Thomas Hollweck in diesem ausführlichen Interview beantwortet.

1. Ein Inkassoschreiben kommt per E-Mail bei mir an – muss ich darauf reagieren oder erst wenn ein Brief kommt?

Grundsätzlich kann eine Mahnung auch per E-Mail versendet werden, um als rechtmäßig zu gelten. Handelt es sich aber um ein seriöses Inkassounternehmen, so kommt die Mahnung in jedem Fall per Post. Egal, wie das Inkassoschreiben eintrifft, Du musst auf jeden Fall darauf reagieren, denn eine unberechtigte Forderung bedarf immer eines zeitnahen Widerspruchs und einer Begründung. Kommt die Mahnung per E-Mail, so würde ich Dir daher empfehlen, sofort darauf zu antworten, und nicht erst das evtl. noch per Post folgende Mahnschreiben abzuwarten.
Ein zeitnaher Widerspruch ist immer deswegen besonders wichtig, damit es nicht zu einem negativen Schufaeintrag kommt. Ein solcher ist die größte Gefahr bei einer unberechtigten Forderung, denn die Schufa prüft nicht, ob diese ursprünglich gerechtfertigt war, sie prüft nur ob ein Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Um auf der sicheren Seite zu sein sollte daher jeder unberechtigten Forderung immer widersprochen werden, egal ob per E-Mail oder per Post.
Leider verhält es sich so, dass in Deutschland ein paar sehr unseriöse Inkassounternehmen agieren. Diese addieren beispielsweise viel zu hohe Inkassogebühren hinzu, um aus der ursprünglichen Rechnung noch etwas mehr Gewinn herauszuholen. Ich empfehle daher, sogar bei berechtigten Forderungen immer einen Widerspruch einzulegen.

2. Wie reagiere ich am besten auf ein Inkassoschreiben? Immer schrifltich oder wenn es per E-Mail kommt auch per E-Mail?

Wichtig ist, dass man später den eigenen Widerspruch nachweisen kann. Es empfiehlt sich daher ein Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung. Zusätzlich kann das Widerspruchsschreiben per PDF im E-Mail-Anhang verschickt werden.
Meine Empfehlung lautet, zumindest das allererste Widerspruchsschreiben auf allen drei Wegen zu verschicken, also per Einschreiben, per Fax und per E-Mail. Dann kann man ganz sicher gehen, dass das Inkassobüro den Widerspruch erhalten hat. Später kann das dann wichtig werden, wenn die Gegenseite behauptet, dass nie ein Widerspruch eingegangen wäre. Hast Du deinen Widerspruch dreifach verschickt, so kannst Du dieser Behauptung damit einfach und wirkungsvoll entgegen treten.

3. Wie erkenne ich, ob die Forderung berechtigt ist? Wie erkenne ich, ob die Inkassogebühren nicht viel zu hoch sind?

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Das Inkassobüro ist dazu verpflichtet, die Höhe der Hauptforderung anzugeben, den ursprünglichen Vertragspartner, und aus welchem Grund genau die jetzige Forderung geltend gemacht wird. Anhand dieser Angaben kann man überprüfen, ob die Forderung zurecht besteht, oder ob es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.
Zunächst solltest Du Deine Unterlagen durchsehen und prüfen, ob die angemahnte Forderung tatsächlich sein kann, evtl. unter Heranziehung Deiner Kontoauszüge. Taucht da ein offener Betrag auf, der dem entspricht, was das Inkassobüro fordert, so handelt es sich um eine berechtigte Forderung. Bleiben Zweifel, so empfiehlt sich ein Anruf oder eine E-Mail an den ursprünglichen Vertragspartner, ob denn tatsächlich noch ein Dir unbekannter offener Betrag bestanden hat.
Hinsichtlich der Inkassogebühren ist Vorsicht anzuraten, denn die sind nach meinen Erkenntnissen leider sehr oft zu hoch angesetzt. Zunächst solltest Du die einzelnen Posten genau anschauen, und prüfen, ob diese jeweils berechtigt sind.
Wird z.B. eine Gebühr für eine Adressnachforschung angesetzt, hatte sich Deine Anschrift aber in den letzten Jahren nicht verändert und war dementsprechend bekannt, so ist diese Gebühr unberechtigt.
Werden Zinsen angesetzt, so sind diese nur dann berechtigt, wenn es sich auch um eine berechtigte Forderung handelt, denn rechtswidrige Forderungen können keine Zinspflicht auslösen. Außerdem sind die Zinsen manchmal mit Fantasie-Zinssätzen belegt, die viel zu hoch sind und weit über dem gesetzlichen Regelzinssatz liegen. Solche Zinsen müssen natürlich nicht bezahlt werden.
Oftmals finden sich bestimmte Posten in der Inkassorechnung, mit denen beispielsweise Büromaterial, bestimmte Auskünfte, Porto o.ä. berechnet werden. Solche Sachen dürfen nicht pauschal angesetzt werden, sondern müssen tatsächlich entstanden sein. Hier würde ich empfehlen, hinsichtlich eines jeden einzelnen Postens nachzufragen, wofür diese genau angesetzt wurde, und um einen Beleg in Kopie zu bitten. Meist stellt sich dann heraus, dass das Inkassobüro dies überhaupt nicht kann, da weder die Ausgaben stattgefunden haben noch ein Beleg existiert.
Die Gebühr für die Bearbeitung ist ein weiterer Streitpunkt in den Inkassomahnungen, gerade diese wird oft viel zu hoch angesetzt. Hier sollte nach der konkreten gesetzlichen Grundlage nachgefragt werden, die die Berechnung der Bearbeitungsgebühr erlaubt. Meist kann das Inkassobüro das nicht, und setzt die Bearbeitungsgebühr freiwillig herunter.

4. Muss ich Angst vor einem Schufaeintrag oder einer Lohnpfändung haben?

Hat man rechtzeitig Widerspruch eingelegt, so besteht kein Grund, Angst vor einem Schufaeintrag zu haben. In die Schufa dürfen nur dann Forderungen eingetragen werden, wenn diese vom Schuldner nicht bestritten wurden, sprich, wenn nie ein Widerspruch eingelegt wurde. Forderungen, gegen die ein Widerspruch eingelegt wurde, dürfen nicht an eine Auskunftei wie die Schufa weitergegeben werden.
So heißt es hierzu in §28a Absatz 1 Nummer 4d Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): „Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.“ Der letzte Teil des Satzes ist entscheidend, darin steht dass widersprochene Forderungen nicht eintragungsfähig sind.
Manche Inkassobüros oder Inkasso-Kanzleien drohen nach einer Weile einen Gerichtsvollzieher, eine Gehaltspfändung oder eine Kontopfändung an. Diese Drohungen sind haltlos, da das ohne vollstreckbaren gerichtlichen Titel nicht möglich ist. Einen Titel hat das Inkassobüro aber erst dann, wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid (hier wichtige Informationen dazu: Die Drohung mit dem Mahnbescheid) beantragt hat, dem der Schuldner nicht widersprochen hat, und dann daraufhin noch einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldner erneut keinen Einspruch einlegt. Ansonsten kommt es zu einem Titel nur dann, wenn ein gerichtliches Klageverfahren stattgefunden hat.
Ist beides nicht gegeben, weder ein Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid, noch ein Gerichtsurteil, so gibt es keinen Titel. Eine Lohnpfändung ist dann nicht möglich, ebensowenig eine Gehaltspfändung oder der Besuch eines Gerichtsvollziehers.
Manchmal drohen die Inkassounternehmen eine gerichtliche Klage an, und legen sogar einen sog. „Klageentwurf“ anbei. Auch das soll Dir lediglich Angst machen. Bitte halte in einem solchen Fall lediglich den Forderungswiderspruch aufrecht, und leiste in keinem Fall eine Zahlung. Es gilt der Grundsatz: Egal was der Inkassodienstleister schreibt, Du hälst den Widerspruch aufrecht und zahlst nichts.

5. Was, wenn ich nicht bezahlen kann?

Handelt es sich um eine vollständig berechtigte Forderung, so sollte dennoch zunächst Widerspruch eingelegt werden. Das klingt seltsam, wird aber dann verständlich, wenn man die fast immer zu hoch angesetzten Inkassogebühren bedenkt. Insofern ist eine Inkassomahnung immer ein bisschen fehlerhaft, so dass ein Widerspruch gerechtfertig ist. Zudem verhindert der Widerspruch einen Eintrag in die Schufa.
Anschließend kann im selben Schreiben ein Vorschlag zur gütlichen Einigung gemacht werden. Hier geht man so vor, dass man dem Inkassounternehmen einen ganz bestimmten Teilbetrag anbietet, und vorschlägt, dass nach dessen Bezahlung die Angelegenheit vollständig erledigt ist. Diesen Betrag zur gütlichen Einigung (auch „Vergleich“ genannt), setzt Du zunächst eher niedrig an, und geht das Inkassobüro nicht auf den Vorschlag ein, so kannst Du Dein Angebot ein bisschen erhöhen. Letztendlich führt eine solche gütliche Einigung dazu, dass beide Seiten zufrieden sind, sowohl der Inkassodienstleister, da er zumindest einen Teilbetrag erhalten hat, und Du, da Du nicht den vollen geforderten Betrag entrichten musstest.
Hast Du wirklich wenig Geld, und kannst nicht einmal den Betrag im Rahmen einer gütlichen Einigung bezahlen, so bietest Du dem Inkassobüro eine Ratenzahlung an. Schreib genau auf, warum Du derzeit einen finanziellen Engpass hast, und wieviel Du deshalb an monatlicher Rate begleichen könntest. Das Inkassounternehmen sollte anhand Deiner Schilderung (evtl. unter Beifügung entsprechender Belege) erkennen können, dass Du die Wahrheit sagst und momentan wirklich kaum zahlungsfähig bist. Ich kenne viele Fälle, in denen das Inkassobüro dann sogar vollständig auf seine Forderungen verzichtet. Das liegt dann daran, dass das Inkassounternehmen den Aufwand für die weitere Forderungseintreibung höher einschätzt als den erzielbaren Gewinn. Um Verluste zu vermeiden, storniert es dann lieber gleich den gesamten Betrag.

6. Wann wird überhaupt ein Inkasso-Büro eingeschaltet? Was unterscheidet das Inkasso-Schreiben von einer Mahnung vom Händler/Anbieter?

Ab dem Moment der Übergabe an ein Inkassounternehmen fordert nicht mehr die ursprüngliche Gegenseite die Zahlung, sondern der Inkassodienstleister. Dieser muss ab dem Moment der Forderungsannahme auf eigenen Gewinn wirtschaften, da das Inkassounternehmen die Forderung vollständig aufkauft(!) und hierfür einen bestimmten Betrag bezahlt hat. Das Inkassounternehmen versucht nun, über das Eintreiben der Forderung diesen Betrag wieder einzuholen und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften. Eventuelle Zahlungen würden nicht mehr an die ursprüngliche Gegenseite gehen, sondern nur noch an den Inkassodienstleister. Das frühere Unternehmen hat mit Abgabe der Forderung an einen Inkassodienstleister meist nichts mehr mit dem Fall zu tun, weitere Schreiben direkt an dieses wären ergebnislos, da die Schreiben nur an das Inkassounternehmen weitergeleitet werden würden.

7. Muss ich Angst vor Hausbesuchen haben?

Leider gibt es tatsächlich einige sehr unseriös agierende Inkassounternehmen, die Hausbesuche durchführen oder zumindest als Druckmittel androhen, die Mehrheit lässt zum Glück davon ab. Sollte bei Dir ein Mitarbeiter eines Inkassounternehmens vor der Tür stehen, so lässt Du ihn auf keinen Fall herein. Stattdessen verständigst Du sofort die Polizei und erstattest Anzeige gegen die Person wegen Bedrohung, Nötigung, und Verdacht auf versuchten Betrug.
In unserem Rechtssystem sind grundsätzlich keine Hausbesuche zum Forderungseinzug vorgesehen, denn  dafür gibt es den schriftlichen Weg: Rechnungen, Mahnungen, gerichtlicher Mahnbescheid und gerichtliches Klageverfahren. Alles, was darüber hinausgeht ist unseriös und wird meist nur zu dem einen Zweck eingesetzt, nämlich um den Zahlunsgdruck auf den vermeintlichen Schuldner zu steigern.
Hast du noch weitere Fragen? Dann stell sie in den Kommentaren!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

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Kreditkartendaten geklaut – Kunden erhalten Ersatzkarte https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/kreditkartendaten-geklaut/ Thu, 21 Jan 2016 17:12:57 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=15274 Möglicherweise sind bei Visa und Mastercard Kreditkartendaten geklaut worden. Die betroffenen Banken sind gewarnt und handeln vorsorglich. Die Welt berichtet über einen möglichen Datenklau von Kreditkartendaten, der die Banken nun zur Handlung zwingt. Was genau vorgefallen ist und wie du dich als Kunde nun verhältst, erfährst du in unserem Blog-Beitrag. Datenleck bei Visa und Mastercard … Continued

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Möglicherweise sind bei Visa und Mastercard Kreditkartendaten geklaut worden. Die betroffenen Banken sind gewarnt und handeln vorsorglich.

Die Welt berichtet über einen möglichen Datenklau von Kreditkartendaten, der die Banken nun zur Handlung zwingt. Was genau vorgefallen ist und wie du dich als Kunde nun verhältst, erfährst du in unserem Blog-Beitrag.

Datenleck bei Visa und Mastercard – Kreditkartendaten geklaut

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Die Kreditkartenorganisationen Visa und Mastercard haben laut eines Commerzbank-Sprechers die Bank darüber informiert, die Möglichkeit bestehe, dass Unbefugte in den Besitz von Kreditkartendaten ihrer Kunden gekommen sind. Davon betroffen ist nicht nur die Commerzbank, sonder neben der Postbank und Comdirect sicher noch andere Banken. Diese sind zur Handlung aufgefordert und informieren momentan ihre Kunden über einen anstehenden Tausch ihrer Kreditkarte. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die jedoch nicht jedes Finanzinstitut einleitet. Betroffen sind nur Kreditkarten von Visa und Mastercard, um dein Giro- oder Sparkonto muss sich demnach kein Kunde Sorgen machen. Außerdem soll nur ein Bruchteil der Kreditkarten betroffen sein, trotzdem tauscht die Commerzbank momentan knapp 15.000 Karten aus, weitere 20.000 bei dem Tochterunternehmen Comdirect. Die Postbank bescherte 55.000 Kunden vorsichtshalber eine neue Kreditkarte.

Kreditkartendaten geklaut: Das kannst du tun

Du bist in Sorge, dass deine Kreditkartendaten geklaut wurden? Zunächst solltest du nicht in Panik verfallen, solange du keine Post von deinem Finanzinstitut bekommen hast, sollte deine Karte sicher sein. Behalte jedoch trotzdem deine Kreditkartenabrechnung im Auge – fällt dir eine unseriöse Abbuchung auf, die du nicht zuordnen kannst, melde sie umgehend deiner Bank. Im Falle eines Schadens durch ein solches Datenleck, übernimmt deine Bank den Schaden und du bekommst dein Geld zurück.

Dies gilt jedoch nicht für einen selbst verschuldeten Schaden auf deiner Kreditkartenabrechnung. Kommt ein Dritter an deine Daten weil du beispielsweise deine Karte in den sozialen Medien geteilt hast, übernimmt deine Bank den entstandenen Schaden nicht. Gehe in jedem Fall vorsichtig mit deinen Daten um und achte bei Zahlungsaufforderungen im Internet auf die Seriösität der Seite.

 

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Sparkasse Konto kündigen – schnell & unkompliziert https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/sparkasse-konto-kuendigen/ Fri, 12 Jun 2015 07:46:06 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=12772 Willst du dein Sparkasse Konto kündigen – wir haben alle Infos zum einfachen und schnellen Vorgehen für dich zusammengefasst.  Willst du dein Sparkasse Konto kündigen so ist das nicht so kompliziert, wie du dir vorstellst. Wir haben alle wichtigen Infos zur Konto Kündigung wie beispielsweise zur Sparkasse Konto Kündigungsfrist oder zur Kündigung per Brief für dich … Continued

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Willst du dein Sparkasse Konto kündigen – wir haben alle Infos zum einfachen und schnellen Vorgehen für dich zusammengefasst. 

Willst du dein Sparkasse Konto kündigen so ist das nicht so kompliziert, wie du dir vorstellst. Wir haben alle wichtigen Infos zur Konto Kündigung wie beispielsweise zur Sparkasse Konto Kündigungsfrist oder zur Kündigung per Brief für dich zusammengestellt.

Sparkasse Konto kündigen: Die Vorbereitungen

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Um den Wechsel des Kontos zu erleichtern, solltest du ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, bevor du dein Sparkasse Konto kündigst. Idealerweise sollten die beiden Konten eine Weile parallel laufen (1-2 Monate) damit du sicherstellen kannst, dass wirklich alle Zahlungen ankommen und die deine neue Bankverbindung an alle wichtigen Stellen weitergegeben hast. Einige Banken bieten hierzu auch einen Wechsel-Service an, frage einfach bei deiner neuen Bank nach.

Bei der Wahl eines neuen Kontos gilt es einige Punkte zu beachten:

Kontoführungsgebühren, Zinskonditionen, Guthabenzinsen, Geldautomaten in der Nähe, Filiale in der Nähe, Mindestgeldeingang oder kostenlose Kreditkarten – je nachdem, was dir bei deinem Konto wichtig ist.

Sparkasse Konto kündigen: So geht´s

Hast du alle Vorbereitungen getroffen, kannst du dein Sparkassen Konto per Brief, Fax oder persönlich in deiner Filiale auflösen bzw. kündigen. Auch eine Online-Kündigung ist möglich.
Eine Kündigungsfrist für dein Sparkasse Konto gibt es dabei aber nicht. Du solltest dir jedoch den Erhalt der Kündigung in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen.

Dein Kündigungsschreiben sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:

Dein Name und deine Adresse

Kontonummer des Kontos, das gekündigt werden soll

Kontonummer und Bankleitzahl /IBAN und BIC des neuen Kontos  für die Überweisung des restlichen Guthabens

Unterschrift

Eine Online-Kündigung ist laut Aussage der Sparkasse über das Online-Banking möglich. Auch hier solltest du dir die Kündigung schriftlich bestätigen lassen.

Bitte achte darauf, dass dein Konto zum Zeitpunkt der Kündigung nicht im Minus sein darf, ansonsten kann es nicht gekündigt werden!

So kündigst du dein Sparkasse Konto schnell, einfach und sicher

Mit den vorgefertigten Kündigungsschreiben von aboalarm beendest du deinen Vertrag mit der Sparkasse einfach und vor allem sicher. Wähle deine Sparkasse über das Suchfeld aus, trage deine Daten in das Schreiben ein und sende deine Kündigung direkt über uns an die Filiale deiner Sparkasse.

Dieser Weg ist nur möglich, wenn du mit deiner Sparkasse nicht vereinbart hast, dass deine Kündigung in Schriftform eingehen muss. Wirf vor der Kündigung unbedingt einen Blick in deine Vertragsunterlagen und sieh nach, welche Versandformen hier vermerkt wurden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Einzugsermächtigung widerrufen – Infos und Vorgehen https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/einzugsermaechtigung-widerrufen/ Tue, 09 Jun 2015 09:31:22 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=12771 Egal aus welchem Grund du eine Einzugsermächtigung widerrufen willst – hier erfährst du wie du am besten vorgehst und was du beachten musst. Mit einer Einzugsermächtigung kann dein Vertragspartner einmalig oder regelmäßig Geld von deinem Konto abbuchen. Bei einer einmaligen Abbuchung musst du die Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Handelt es sich um regelmäßige Zahlungen, die du … Continued

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Egal aus welchem Grund du eine Einzugsermächtigung widerrufen willst – hier erfährst du wie du am besten vorgehst und was du beachten musst.

Mit einer Einzugsermächtigung kann dein Vertragspartner einmalig oder regelmäßig Geld von deinem Konto abbuchen. Bei einer einmaligen Abbuchung musst du die Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Handelt es sich um regelmäßige Zahlungen, die du in Zukunft zum Beispiel selbst überweisen willst, musst du die Einzugsermächtigung kündigen bzw. widerrufen.

Einzugsermächtigung widerrufen: So geht´s

Eine Einzugsermächtigung muss immer schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift widerrufen werden. Du kannst also nur per Brief widerrufen, ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, jedoch solltest du rechtzeitig vor der nächsten fälligen Abbuchung widerrufen. Rechne dabei sowohl den Postversand als auch ein bis zwei Werktage als Bearbeitungszeit mit ein.

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  • sichere Kündigung
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Inhalt des Widerrufsschreibens

Dein Widerrufsschreiben für die Einzugsermächtigung sollte nachfolgende Angaben erhalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens (dessen Einzugsermächtigung widerrufen wird)
  • Dein Name und deine Anschrift
  • Datum des Widerrufsschreibens
  • Kunden- bzw. Vertragsnummer
  • Die Formulierung „Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für meine IBAN DEXXXX, BIC XXXX bei der XX Bank mit sofortiger Wirkung bzw. zum XX.XX.XXXX. Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.

Wichtig: Das Widerrufsschreiben muss handschriftlich und eigenhändig unterschrieben sein, damit es gültig ist. Wenn du das Widerrufsschreiben per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschickst, bist du immer auf der sicheren Seite.

Folgen des Widerrufs der Einzugsermächtigung

Hast du die Einzugsermächtigung widerrufen, musst du dich ab dem Zeitpunkt selbst darum kümmern, dass die offenen Beträge rechtzeitig bezahlt werden. Entweder du überweist die Beträge oder du richtest einen Dauerauftrag ein.

Beachte unbedingt: Der Widerruf der Einzugsermächtigung ersetzt nicht die Kündigung eines Vertrages!

Wann musst du eine Einzugsermächtigung widerrufen?

Hast du einen Vertrag wirksam gekündigt, für den du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, so hat der Vertragspartner kein Recht mehr, Geld von deinem Konto abzubuchen. Macht er das dennoch, kannst du der Abbuchung bis zu 8 Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges, ohne Angabe von Gründen, bei deiner Bank widersprechen. Das bedeutet, deine Bank bucht das Geld wieder auf dein Konto zurück.

Du solltest in diesem Fall am besten einen Nachweis haben, dass du deinen Vertrag wirklich gekündigt hast. Denn die Beweislast liegt im Zweifel bei dir als Vertragsinhaber.

Auch bei Streitfällen kann es sinnvoll sein, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, bis der Streit geklärt ist. Natürlich solltest du dich zeitgleich an den Abbuchenden wenden und erforderliche Schritte einleiten. Es reicht nicht, wenn du nur das Geld zurückhältst.

Zudem kann es sinnvoll sein, Einzugsermächtigungen zu widerrufen, wenn du in Zukunft mehr Überblick behalten und das Geld selbst überweisen willst. Dann solltest du jedoch aufpassen, dass du das Geld rechtzeitig überweist und so eventuelle Mahngebühren vermeidest.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Günstiger Strom: Sparen beim Stromanbieter https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/guenstiger-strom/ Mon, 15 Dec 2014 13:06:08 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=11528 Laut Computerbild kannst du 351€ sparen, wenn du den Tarif deines Grundversorgers kündigst. Wir sagen dir, wie du günstigen Strom bekommst. Die Einkaufskosten, zu denen Energieversorger ihren Strom beziehen, sind das erste Mal seit Jahren gesunken. Auch die EEG-Umlage ist nicht weiter angestiegen. Anders als ursprünglich erwartet, haben nur wenige Grundversorger angekündigt, den Strom günstiger … Continued

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Laut Computerbild kannst du 351€ sparen, wenn du den Tarif deines Grundversorgers kündigst. Wir sagen dir, wie du günstigen Strom bekommst.

Die Einkaufskosten, zu denen Energieversorger ihren Strom beziehen, sind das erste Mal seit Jahren gesunken. Auch die EEG-Umlage ist nicht weiter angestiegen. Anders als ursprünglich erwartet, haben nur wenige Grundversorger angekündigt, den Strom günstiger zu machen. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass der Strom bei vielen Grundversorgern nächstes Jahr (2015) nicht günstiger wird. Das gilt nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern für ganz Deutschland. Laut Computerbild haben nur ein Drittel der Grundversorger angekündigt, den Strom günstiger zu machen. Durchschnittlich wollen sie den Strompreis um 2,4 Prozent senken.

Günstiger Strom von alternativen Anbietern

Trotz der Preissenkungen ist der örtliche Grundversorger in der Regel mit Abstand der teuerste. Durchschnittlich 351€ kannst du sparen, wenn du von deinem örtlichen Grundversorger zu einem günstigeren Stromanbieter wechselst. Bei alternativen Anbietern ist der Strom um bis zu 30 Prozent günstiger. Dennoch bezieht laut FAZ beinahe die Hälfte der Deutschen noch immer den Grundversorgertarif.

Viele alternative Stromversorger bieten im ersten Jahr besonders günstigen Strom an: Du bekommst oftmals einen Willkommens-Bonus von mehr als 100 Euro. Teilweise gibt es sogar noch einen Rabatt von 25 Prozent auf den Jahrespreis obendrauf. Ab dem zweiten Jahr zahlst du den normalen Strompreis. Daher ist es ratsam, den Stromanbieter jedes Jahr – frühzeitig – zu kündigen, damit du immer von solchen Rabatten profitieren kannst.

Der Grundtarif kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Andere Anbieter haben meistens Laufzeitverträge. Die Kündigungsbedingungen kannst du dann in der Regel in deinen Vertragsunterlagen nachlesen. Wenn du deinen Stromanbieter wechseln möchtest, um günstigeren Strom zu beziehen, nutze hierfür am besten eine unserer Stromanbieter-Musterkündigungen. Gib dazu in das Suchfeld einfach den Namen deines Anbieters ein.

Jetzt Stromanbieter kündigen

Günstiger Strom: Kauf nicht die Katze im Sack

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt einen Anbieterwechsel, wenn dein jetziger Anbieter seine Preise nicht senkt. Außerdem rät sie von Preisgarantien ab: Sie geht nämlich davon aus, dass die Strompreise in nächster Zeit weiter sinken werden. Und mit langen Laufzeiten bist du nicht flexibel genug, um jederzeit kündigen zu können und von den sinkenden Preisen zu profitieren.

Wir empfehlen dir außerdem, nachzulesen, wie andere Kunden einen Stromversorger bewertet haben, bevor du einen neuen bei ihm Tarif abschließt. Denn unter den seriösen Anbietern befinden sich auch immer wieder schwarze Schafe.

Jetzt Stromanbieter kündigen

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