Einzugsermächtigung widerrufen – Infos und Vorgehen

Egal aus welchem Grund du eine Einzugsermächtigung widerrufen willst – hier erfährst du wie du am besten vorgehst und was du beachten musst.

Mit einer Einzugsermächtigung kann dein Vertragspartner einmalig oder regelmäßig Geld von deinem Konto abbuchen. Bei einer einmaligen Abbuchung musst du die Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Handelt es sich um regelmäßige Zahlungen, die du in Zukunft zum Beispiel selbst überweisen willst, musst du die Einzugsermächtigung kündigen bzw. widerrufen.

Einzugsermächtigung widerrufen: So geht´s

Eine Einzugsermächtigung muss immer schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift widerrufen werden. Du kannst also nur per Brief widerrufen, ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, jedoch solltest du rechtzeitig vor der nächsten fälligen Abbuchung widerrufen. Rechne dabei sowohl den Postversand als auch ein bis zwei Werktage als Bearbeitungszeit mit ein.

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Inhalt des Widerrufsschreibens

Dein Widerrufsschreiben für die Einzugsermächtigung sollte nachfolgende Angaben erhalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens (dessen Einzugsermächtigung widerrufen wird)
  • Dein Name und deine Anschrift
  • Datum des Widerrufsschreibens
  • Kunden- bzw. Vertragsnummer
  • Die Formulierung „Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für meine IBAN DEXXXX, BIC XXXX bei der XX Bank mit sofortiger Wirkung bzw. zum XX.XX.XXXX. Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.
Wichtig: Das Widerrufsschreiben muss handschriftlich und eigenhändig unterschrieben sein, damit es gültig ist. Wenn du das Widerrufsschreiben per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschickst, bist du immer auf der sicheren Seite.

Folgen des Widerrufs der Einzugsermächtigung

Hast du die Einzugsermächtigung widerrufen, musst du dich ab dem Zeitpunkt selbst darum kümmern, dass die offenen Beträge rechtzeitig bezahlt werden. Entweder du überweist die Beträge oder du richtest einen Dauerauftrag ein.

Beachte unbedingt: Der Widerruf der Einzugsermächtigung ersetzt nicht die Kündigung eines Vertrages!

Wann musst du eine Einzugsermächtigung widerrufen?

Hast du einen Vertrag wirksam gekündigt, für den du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, so hat der Vertragspartner kein Recht mehr, Geld von deinem Konto abzubuchen. Macht er das dennoch, kannst du der Abbuchung bis zu 8 Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges, ohne Angabe von Gründen, bei deiner Bank widersprechen. Das bedeutet, deine Bank bucht das Geld wieder auf dein Konto zurück.

Du solltest in diesem Fall am besten einen Nachweis haben, dass du deinen Vertrag wirklich gekündigt hast. Denn die Beweislast liegt im Zweifel bei dir als Vertragsinhaber.

Auch bei Streitfällen kann es sinnvoll sein, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, bis der Streit geklärt ist. Natürlich solltest du dich zeitgleich an den Abbuchenden wenden und erforderliche Schritte einleiten. Es reicht nicht, wenn du nur das Geld zurückhältst.

Zudem kann es sinnvoll sein, Einzugsermächtigungen zu widerrufen, wenn du in Zukunft mehr Überblick behalten und das Geld selbst überweisen willst. Dann solltest du jedoch aufpassen, dass du das Geld rechtzeitig überweist und so eventuelle Mahngebühren vermeidest.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.