Wenn du umziehst, kannst du deinen Fitnessstudiovertrag kündigen. Allerdings musst du ein paar Einschränkungen beachten. So geht die Kündigung des Fitnessstudio wegen Umzugs.
Was tust du, wenn du umziehst und dein Fitnessstudiovertrag noch weiter läuft? Worauf du bei einer Kündigung des Fitnessstudios beim Umzug achten musst.
Kündigung Fitnessstudio Umzug: Rechtliche Lage
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Wie bei allen Verträgen gelten auch für Mitgliedschaften von Fitnessstudios
Sonderkündigungsrechte. Ein
Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2012 stärkt die Rechte der Verbraucher: Im Fall einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder eines Umzugs kannst du deine Mitgliedschaft vor Ende der regulären Laufzeit beenden.
Wenn du umziehst und der Anfahrtsweg zum Fitnessstudio nicht mehr zumutbar ist, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Hier musst du einen Beleg für deinen Umzug, also die Meldebescheinigung, gemeinsam mit der Kündigung vorlegen. Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen ist der § 314 des BGB. Er besagt, dass sogenannte Dauerschuldverhältnisse (zu denen auch Fitnessstudio-Verträge gehören) „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ gekündigt werden dürfen.
Aber Achtung: Wenn du Mitglied einer Fitnesskette bist, die auch an deinem neuen Wohnort ein Studio hat, hast du kein Sonderkündigungsrecht, da du schließlich in dieser Filiale trainieren kannst.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn du am neuen Wohnort einen sehr langen Anfahrtsweg zum Fitnessstudio hast, kann eine außerordentliche Kündigung ebenfalls möglich sein. Ob die Strecke zumutbar ist oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden.
Kündigung Fitnessstudio Umzug: Pausieren statt kündigen
Ziehst du nur für kurze Zeit an einen anderen Ort, z.B. ins Ausland, gibt es bei manchen Fitnessstudios die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu pausieren. Beispielsweise bei McFit kannst du laut AGB bis zu neun Monate im Jahr ohne Angabe eines Grundes die Mitgliedschaft stilllegen. In dieser Zeit bezahlst du nichts und darfst das Studio nicht benutzen. Die pausierte Zeit wird dann an deine Mitgliedschaftszeit angehängt. Auch Fitness First gibt in seinen FAQ die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu pausieren, hier musst du allerdings einen Nachweis liefern.
Akzeptiert wird eine Pause bei einem „angeordneten Auslandsaufenthalt“, Krankheit oder Schwangerschaft.
Andere Ketten sind meist sogenannte Franchise-Nehmer, d.h., dass sie zwar unter dem gleichen Namen laufen, aber jeweils einen eigenen Betreiber haben. Deswegen können sich auch die Vertragsbedingungen unterscheiden. Frage am besten direkt in deinem Fitnessstudio nach, ob du eine Pause einlegen kannst.
Kündigung Fitnessstudio Umzug: So gehst du vor!
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Du
kündigst deinen
Vertrag wie in den
AGB deines Fitnessstudios vorgesehen
per Post, Fax, E-Mail oder persönlich. Schreibe im
Kündigungsschreiben deutlich, dass du den Vertrag
fristlos kündigst und von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst. Nenne auch den Grund für deine Kündigung. Du musst einen
Nachweis, im Fall eines Umzugs also eine
Kopie der Meldebescheinigung, beilegen. Der Vertrag wird dann sofort ohne Kündigungsfrist beendet. Mehr Informationen, wie du das
Fitnessstudio kündigen kannst und
Musterschreiben für deinen Anbieter, hat aboalarm für dich.
Noch mehr rechtliche Details zu deiner Kündigung des Fitnessstudios bei Umzug hat Rechtsanwalt Thomas Hollweck in seinem Blogbeitrag für dich zusammengefasst.
Update vom 4. Mai 2016
Ein 36-Jähriger wollte wegen eines beruflich bedingten Umzugs von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sein Fitnessstudio auf diesem Wege kündigen. Erstmals landete ein derartiger Fall vorm Bundesgerichtshof (BGH) und dieser entschied, dass ein Umzug aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht ausreichen, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, da kein wichtiger Grund vorliegt. Laut §314 Abs.1 des BGB liegt nur dann „ein wichtiger Grund […] vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“ Im genannten Fall trägt laut Gericht jedoch der Kunde das Risiko, wenn er die Leistung wegen einer persönlichen Veränderung nichtmehr in Anspruch nehmen kann. Ein Wohnsitzwechsel sei – egal ob berufs- oder familienbedingt – vom Kunden beeinflussbar. So begründete der Bundesgerichtshof sein Urteil. Hier der Link zur offiziellen Pressemitteilung zum Urteil
Wenn du mehr zu diesem Fall wissen möchtest – hier ist der ausführliche Artikel: Urteil des BGH: Fitnessstudio Kündigung bei Umzug.
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