Online-Dating Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 20 Dec 2023 08:00:24 +0000 de-DE hourly 1 Abofallen, Bots, Wertersatz und Co.: Vorsicht vor Online Dating Gefahren https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/online-dating-gefahren/ Fri, 24 Aug 2018 10:00:34 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=24030 Flirten übers Netz ist super schnell und einfach – aber so locker und unbeschwert die Liebessuche per Mausklick klingen mag, es gibt beim Online Dating Gefahren, die der Romantik sehr schnell einen Dämpfer verpassen können. In unserem großen Übersichtsartikel erfährst du, worauf du achten solltest, wenn du dich im Netz auf die Suche nach einem Partner begeben möchtest. … Continued

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Flirten übers Netz ist super schnell und einfach – aber so locker und unbeschwert die Liebessuche per Mausklick klingen mag, es gibt beim Online Dating Gefahren, die der Romantik sehr schnell einen Dämpfer verpassen können. In unserem großen Übersichtsartikel erfährst du, worauf du achten solltest, wenn du dich im Netz auf die Suche nach einem Partner begeben möchtest.

statista zufolge zahlten im Jahr 2017 15,7% der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren für Online Dating. Deutschland belegte damit Platz fünf im kostenpflichtigen Online-Dating-Ranking. Kostenlose Online-Dating-Dienste dürften jedoch, gerade bei jungen Menschen, noch viel weiter verbreitet sein.

Online Dating Gefahren bei der Anmeldung

Plötzlich angemeldet

Bereits bevor du dich zu 100 Prozent für ein Online-Datingportal entschieden hast, kann es bereits zu Problemen kommen. So geschehen einem Mandanten der Berliner Anwaltskanzlei Hollweck:

Dieser hatte nur auf das Werbebanner eines Online-Dating-Dienstleisters geklickt, woraufhin der Bildschirm schwarz wurde und nur noch ein rotes „x“ in der Mitte zu sehen war. Der Versuch, das Fenster durch Click auf das „x“ zu schließen, führte zu nichts, sodass er im Endeffekt den ganzen Browser schließen musste.
Am Abend desselben Tages erhielt der ahnungslose Mandant plötzlich E-Mails mit Partnervorschlägen vom angeklickten Online-Dating-Dienst – und das ohne auch nur eine einzige Angabe auf der Website gemacht zu haben. Über einen Link in einer der E-Mails gelangte er zu seinem angeblichen Mitgliedschaftsaccount mit seiner E-Mail-Adresse und wohl per Zufallsgenerator erstellten anderen Daten wie einem Nutzernamen und Passwort.
Dem folgte ein Angebot für eine Schnuppermitgliedschaft für zwei Euro, obwohl im Mitgliedschaftskonto eine Basismitgliedschaft vermerkt war.

Teure Schnupperangebote

Die meisten Online-Datingportale bieten Interessenten sogenannte Schnupper-, Probe– oder Testabonnements. Hier kann entweder kostenlos oder zu einem Bruchteil des eigentlichen Preises über einen bestimmten Zeitraum der Dienst getestet werden. Der Haken an der Sache: Diese scheinbar so lockeren Schnuppermitgliedschaften verlängern sich meist nicht nur automatisch, sondern wandeln sich dabei in reguläre kostenpflichtige Mitgliedschaften um, die schlimmstenfalls – je nach Portal und Dauer – ganz schön ins Geld gehen können.

Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Konsequenz, die aus dem vermeintlich kurzfristigen, kostengünstigen Probeabonnement hervorgeht, und die Kündigungsformalitäten, mit denen man die Umwandlung vermeiden könnte, oftmals nur unzulänglich angegeben sind.

Auch für Vorleistungen wie Persönlichkeitstests, Tipps oder Vorschläge berechnen viele Online-Dating-Portale hohe Kosten. Mehr dazu hier.

Online Dating Gefahren bei der Nutzung

Fake-Profile

Gerade auf Online-Dating-Seiten für kurzweilige Abenteuer tummeln sich sogenannte Fake-Profile, also Profile, die falsche Bilder und/oder Angaben nutzen, zum Beispiel um besonders attraktiv zu wirken. Solche Fake-Profile sind unserem Kollegen im Selbstversuch als fiktivem Datesuchenden Simon zuhauf untergekommen: Bei der Google-Rückwärtssuche fand er heraus, dass sowohl Bilder derselben Frau auf unterschiedlichen Portalen mit Angabe unterschiedlicher persönlicher Daten genutzt wurden, und sogar Bilder und Namen öffentlicher Personen für denselben Zweck missbraucht.

Aber warum gibt es so viele Fake-Profile? Die Hintergründe haben meist mit Geld zu tun. Wir unterscheiden zwischen drei Arten:

  1. Die oftmals aus dem Ausland fungierenden „Scammernutzen Gefühle wie das Bedürfnis nach Liebe und Zuneigung und Mitleid aus, um durch oft abenteuerliche Geschichten Geld von den Liebessuchenden zu bekommen. Auch Ausweiskopien und ähnliche sensible Daten können verlangt werden, um Identitätsdiebstahl oder anderen kriminellen Tätigkeiten nachzugehen.
  2. Spammer“ können hingegen von unseriösen Online-Dating-Portalen angeheuert werden, um im Netz – gerade auch auf seriösen Datingportalen – potenzielle Kunden für das eigene Portal anzuwerben. Dabei werden Nutzer angeschrieben, in ein Gespräch verwickelt, und dann auf meist kostspielige andere Online-Dating-Dienste verwiesen, auf denen der fiktive Gesprächspartner angeblich viel aktiver ist.
  3. Weniger böse Hintergedanken sind Männern vorzuwerfen, die sich auf Datingportalen als Frauen ausgeben, um Geld zu sparen. Enttäuschung beim liebessuchenden Gegenüber wird es jedoch wohl trotzdem geben.

Wir haben uns bereits im Voraus mit Online Dating Gefahren befasst und für dich zusammengefasst, wie du Fake-Profile erkennen kannst.

Bots, Moderatoren und Animateure

Ähnlich wie im vorherigen Absatz betreiben viele Online-Dating-Portale meist „Moderatoren„, „Bots“ oder „Animateure“ genannte Fake-Profile, die entweder automatisch oder durch einen Angestellten gesteuert werden. Viele Dienste behalten sich die Nutzung von „moderierten“ Profilen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Es gibt sogar Portale, die zugeben, dass „davon auszugehen [ist], dass es sich bei sämtlichen weiblichen Profilen um fiktive Profile handelt, die von Moderatoren betrieben werden.“ Das zeigte sich zum Beispiel beim Dienst Ashley Madison, bei dem wohl 80 Prozent des Umsatzes durch solche, dort „Angels“ genannte, Fake-Profile erzielt wurden.

Diese Fake-Profile haben wohl vor allem den Job, dem Nutzer zu suggerieren, dass eine Premium-Mitgliedschaft absolut nötig ist, um die große Liebe zu finden. Zum Beispiel durch Nachrichten, die nur mit Premiumabonnement geöffnet oder beantwortet werden können.

Vermutlich hat diese Masche, Liebessuchende mit Hoffnung erregenden Angeboten in die kostenpflichtige Mitgliedschaft zu locken, keinen allzu kleinen Anteil an dem rasanten Anstieg der Umsätze in der Online-Dating-Branche.

Falsche Nachrichten

Noch eine verbreitete Masche – nicht nur von Datingportalen – hat unser Kollege in seinem Selbstversuch erlebt: Nach Abschluss der kostenlosen Mitgliedschaft wurden sofort einige Nachrichten im Postfach angezeigt. Um sie zu lesen war jedoch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nötig. Unser fiktiver Simon schloss diese daraufhin ab und wurde bitter enttäuscht. Hinter den Nachrichten steckten nur Vorschläge des Portals selbst, diejenige Person doch zu kontaktieren.

Online Dating Gefahren bei Widerruf und Kündigung

Wertersatz nach vermittelten Kontakten

Scheinbar um Widerrufe zu verhindern, verlangen einige Online-Dating-Portale horrenden Wertersatz, der nach der Anzahl der vermittelten Kontakte bemessen wird, und in manchen Fällen beinahe an den Betrag für eine Jahresmitgliedschaft herankam. Diese Berechnungsweise hat ein Gericht bereits verboten und stattdessen die Berechnung nach vergangenen beziehungsweise genutzten Tagen angewiesen.

Es lohnt sich also, sich Rat beim Fachmann zu holen und sich gegebenenfalls gerichtlich zu wehren.

Erschwerte Kündigung

So schnell und einfach wie man in einer Mitgliedschaft steckt, kommt man leider selten auch wieder raus. Oftmals gestaltet sich die Kontaktaufnahme äußerst schwer oder ist schlichtweg nicht möglich, da Kontaktdaten nicht angegeben oder versteckt sind, oder regelmäßig leicht verändert werden, kuriose TANs oder Chiffres, die dem Nutzer niemals untergekommen sind, werden verlangt oder das Kundencenter ist komplett auf eine andere Website ausgelagert und bedarf einer eigenen Anmeldung. Die Versuche, die Kündigung innerhalb der Frist zu verhindern, sind vielseitig.

Wie du Online Dating Gefahren aus dem Weg gehst

Online Dating Gefahren

Interessierst du dich für Tipps, Tricks, News und Kündigungsanleitungen zum Thema, schau doch mal in unserer BlogkategorieOnline Dating“ vorbei.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Verzweifelt allein? Dating-Portale nutzen den Valentinstag https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/valentinstag-dating-portal/ Fri, 10 Feb 2017 07:00:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=15343 Sitzt du am Valentinstag mal wieder alleine Zuhause? In deinem Kummer nimmst du das Angebot eines Dating-Portals an und bereust es wenig später. Des einen Freud ist des anderen Leid – das Sprichwort beschreibt speziell einen Tag im Jahr sehr passend: den Valentinstag. Für glücklich Verliebte auf der ganzen Welt ist der 14. Februar eine … Continued

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Sitzt du am Valentinstag mal wieder alleine Zuhause? In deinem Kummer nimmst du das Angebot eines Dating-Portals an und bereust es wenig später.

Des einen Freud ist des anderen Leid – das Sprichwort beschreibt speziell einen Tag im Jahr sehr passend: den Valentinstag. Für glücklich Verliebte auf der ganzen Welt ist der 14. Februar eine willkommene Gelegenheit gemeinsam etwas zu unternehmen, für viele Singles hingegen ist es ein trostloser Tag. Die Pralinen- und Blumenindustrie profitiert von den einen, Dating-Portale und Singlebörsen von den anderen. Durch Rabattaktionen rund um den Valentinstag locken die Dating-Portale Singles, die am Tag der Liebe besonders verzweifelt sind – ein Abo wird abgeschlossen und schnell bereut. Wir geben dir Tipps & Tricks, damit du schnell und ohne Frust wieder aus diesen Abonnements heraus kommst.

Allein am Valentinstag? Her mit deinem Geld und dir wird geholfen

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Der Valentinstag teilt die Gesellschaft in zwei Lager. Der eine Teil zelebriert ihn bzw. würde es gerne, der andere lebt ihn als einen ganz gewöhnlichen Tag. Dem Valentinstag zu entkommen scheint jedoch trotzdem unmöglich zu sein. Allein bei einem Bummel durch die Fußgängerzone oder während des normalen Wocheneinkaufs leuchten uns rote Papp-Herzen entgegen. Die Lautsprecherstimmen verkünden die Angebote: „Wenn man seinem Liebsten mal wieder eine Freude bereiten möchte“, oder wir bekommen an der Kasse noch einen Aktions-Gutschein für den nächsten Einkauf in die Hand gedrückt. Die Werbeindustrie schläft nicht!

Großes Werbe-Aufgebot am Valentinstag

Derjenigen Untergruppe die diesen Tag gerne speziell feiern würde, aber noch auf der Suche nach einem Partner ist, soll durch verschiedene Aktionen geholfen werden. RP Online beispielsweise rief ihre Leser zu einer Verkupplungs-Aktion auf – während der Suche nach einem Seelenverwandten werden fleißig Kundendaten gesammelt. Selbstverständlich versuchen auch Dating-Portale den Valentinstag zu ihrem Vorteil zu nutzen.

So bemühte sich zum Beispiel Friendscout24 sogar mit zwei verschiedenen Lockversuchen um neue Mitglieder. Haken an der Sache: vergisst man das Abonnement rechtzeitig zu kündigen, verlängert es sich automatisch zum regulären Preis.

Eine weitere Aktion zur Werbung neuer Kunden, sprang einem beim Besuch auf www.friendscout24.de regelrecht ins Auge. Wer bis 14. Februar 2016 Premium-Mitglied wird und am Valentinstag 2017 immernoch niemanden an seiner Seite hat, wird mit einer kostenlosen Jahres-Mitgliedschaft getröstet. Bedingung dafür ist, neben der durchgängigen kostenpflichtigen Mitgliedschaft, dass du aktiv bei der Partnersuche bist und mindestens 50 E-Mails im diesem Jahr verschickst.

Abo-Abschluss im Valentins-Frust – bereust du deine Entscheidung?

Solltest du aus einer Laune heraus ein Abonnement auf einem Dating-Portal abgeschlossen haben, stehen wir dir bei deinem Widerruf oder deiner Kündigung zur Seite. Wichtig ist es, dann schnell zu sein und deinen Vertrag schnell zu widerrufen. Bei weiteren Fragen rund um deine Kündigung oder deinen Widerruf, wende dich vertrauensvoll an unseren Kunden-Support.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

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D.I.E. GmbH Urteil: Mit Information gegen die Abofalle! https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/d-i-e-gmbh-urteil/ Wed, 24 Aug 2016 05:00:11 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=17336 Auf Dating-Portalen muss der Nutzer klarer über die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss hingewiesen werden, so das Landgericht Berlin, nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Landgericht Berlin setzte sich im Urteil vom 30.6.2016 mit den Dating-Plattformen dateformore und daily-date auseinander, beide von der D.I.E. GmbH. Wir berichteten bereits des Öfteren, dass diese Portale die Nutzer schlecht … Continued

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Auf Dating-Portalen muss der Nutzer klarer über die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss hingewiesen werden, so das Landgericht Berlin, nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Das Landgericht Berlin setzte sich im Urteil vom 30.6.2016 mit den Dating-Plattformen dateformore und daily-date auseinander, beide von der D.I.E. GmbH. Wir berichteten bereits des Öfteren, dass diese Portale die Nutzer schlecht informieren und somit in eine Abo-Falle locken. Auch der vzbv fand dieses Verhalten kundenunfreundlich und klagte deswegen.

Die Anschuldigung im D.I.E. GmbH Urteil

Heiko Dünkel, Rechtsreferent im vzbv, erklärte: „Wer mit einem nahezu kostenlosen Schnupperangebot lockt, muss auch klar sagen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher den späteren sehr viel teureren Vertrag wieder loswerden.“
In der Tat ist es so, dass sich eine 14-tägige Premiummitgliedschaft für einen Euro automatisch in ein sechsmonatiges Abo für 89,90 Euro pro Monat verlängert, wenn der Nutzer sein „Probeabo“ nicht rechtzeitig gekündigt hatte. Diese Information war nur im Kleingedruckten am rechten Bildschirmrand vermerkt, berichtet der vzbv. Auch die AGB wurden nur verlinkt. Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, alsbald die Inhalte genutzt werden. Mit der Anmeldung wird diese Einschränkung automatisch akzeptiert.

Das D.I.E. GmbH Urteil des Landgerichts Berlin

Auch das Gericht empfand die Gestaltung der Internetseite als unzulässig. Die Vertragsbedingungen hätten vor Vertragsschluss klar und verständlich an den Nutzer kommuniziert werden müssen. Es fehle die Information zur Kündigungsfrist, die einzuhalten ist, um nicht in die teure Vertragsverlängerung überzulaufen.
Die Richter wiesen, laut vbzv, darauf hin, dass zwar bei digitalen Inhalten ein Widerrufsrecht erlöschen kann, im Fall, dass der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist das Portal nutzen möchte. Es reicht dafür jedoch nicht die Verlinkung auf die AGB. Der Nutzer muss dieses Eingeständnis ausdrücklich geben.

Weitere Schritte des vzbv im D.I.E. GmbH Urteil

Trotz des Erfolges vor Gericht ist der vzbv noch nicht ganz zufrieden. Die Klage beinhaltete des Weiteren Punkte, wie etwa das Fehlen von wesentlichen Informationen über das Leistungsangebot. Zum Beispiel genauere Angaben über die Mitglieder des Dating-Portals, damit die Kunden im bereits vor dem Vertragsschluss abschätzen können, ob das Angebot überhaupt attraktiv für sie ist. Deswegen wird der Verbraucherzentrale Bundesverband Berufung einlegen.

Einschätzung des Urteils

Weniger zufrieden mit dem Urteil ist Rechtsanwaltskanzlei Rader. Auf deren Internetseite erklärt die Kanzlei: „Mit seinem Urteil öffnet das Gericht der Entwertung des Widerrufsrechts Tür und Tor.“
Der Rechtsanwalt befürchtet, dass nun mehrere Dating-Portale versuchen werden, das Widerrufsrecht von Verbrauchern auszuschließen.
Diese Regel kann greifen, da D.I.E. GmbH vorgibt, dass es sich bei ihrem Angebot auf den Dating-Portalen um digitale Inhalte handelt. Doch auch das zweifelt Rader an. Die eigentliche Leistung bestünde in den Augen der Kanzlei darin, dass die Erreichbarkeit des Portals gewährleistet wird und die entsprechende Infrastruktur bietet, damit Nutzer Kontakte knüpfen können. Denn der Inhalt, der laut der D.I.E. GmbH die erbrachte Leistung ist, wird eigentlich von den Nutzern selbst erstellt.

Falls sich auch dein Probe-Abo in eine kostspielige Mitgliedschaft verlängert hat, raten wir dir, dich an die Verbraucherzentrale zu wenden oder anwaltliche Hilfe einzuholen.

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Es bleibt also auch weiterhin Vorsicht geboten. Dennoch begrüßen wir, dass die Vertragsbedingungen zukünftig deutlicher sichtbar sein müssen. Ein kleiner Schritt, um Verbraucher vor Abofallen zu schützen.

Falls du auch einen Vertrag bei einer D.I.E. GmbH Seite hast und ihn kündigen möchtest, erfährst du hier mehr. Es ist nicht immer einfach, wie wir aus der Erfahrung unserer Nutzer wissen, aber wir haben einige Tippe und Tricks:

Daily-Date kündigen: Unterschiedliche Fristen
Dateformore kündigen: Gestaffelte Fristen
Just-Date kündigen: Zweifelhafte Bestimmungen

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Erfolge für aboalarm-Nutzer vor Gericht gegen ElitePartner https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/erfolge-aboalarm-nutzer-elitepartner/ Fri, 22 Apr 2016 15:05:56 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=16391 In den letzten Monaten haben wir mehrere Nutzer gegen ElitePartner vor Gericht unterstützt. Nun gibt es die ersten erfreulichen Urteile.  aboalarm setzt sich für seine Nutzer ein! Umso erfreulicher ist es, wenn Richter unseren Ansichten folgen und sich für die Verbraucher und gegen große Unternehmen durchsetzen. In den letzten Monaten gab es zwei erfreuliche Entscheidungen … Continued

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In den letzten Monaten haben wir mehrere Nutzer gegen ElitePartner vor Gericht unterstützt. Nun gibt es die ersten erfreulichen Urteile. 

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aboalarm setzt sich für seine Nutzer ein! Umso erfreulicher ist es, wenn Richter unseren Ansichten folgen und sich für die Verbraucher und gegen große Unternehmen durchsetzen. In den letzten Monaten gab es zwei erfreuliche Entscheidungen zu Gunsten unserer Nutzer. Diese hatten Probleme mit dem Dating-Anbieter ElitePartner. Vertreten durch die Kanzlei Loos können sich zwei unserer Nutzer über einen Erfolg gegen ElitePartner bzw. die EliteMedianet GmbH vor Gericht freuen.

Fall 1: Kündigung kann als Widerruf gewertet werden und unzulässiger Wertersatz

 Im ersten Fall hatte der Nutzer am 13.04.15 die Mitgliedschaft bei ElitePartner abgeschlossen. Am 15.04.15 hatte er die Kündigung über unseren Service per Fax an ElitePartner verschickt. Kurz darauf versendete er die Kündigung zusätzlich per Brief, da ElitePartner das Fax nicht akzeptierte.

ElitePartner behandelte die vom Nutzer abgegebene Erklärung wie eine Kündigung und bestimmte deshalb den 15.10.15 als Beendigungszeitpunkt des Vertrags. Tatsächlich verlangte der Nutzer allerdings eine Beendigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Daher waren wir und auch die Kanzlei Loos der Auffassung, die Kündigung sei wie ein Widerruf zu werten und werde damit sofort wirksam. Mit einher geht dieser Auffassung nach auch die Rückzahlung der bereits geleisteten Abokosten.

Der Fall landete vor dem AG Hamburg, welches am 04.03.2016 zu einem erfreulichen Urteil kam (Az.: 25b C 289/15).

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei diesem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelte und demnach ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Zudem sei die Kündigung als wirksamer Widerruf auszulegen, denn es gehe hierbei nicht um die Formulierung „Kündigung“ oder „Widerruf“ sondern einzig um den Beendigungswunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das AG Hamburg sagt in der Urteilsbegründung, dass sich „aus der Äußerung eindeutig ergebe, dass der Verbraucher den Vertrag nicht mehr gelten lassen wolle.“

Zudem erklärte da Gericht die Regelungen zum Wertersatz in den AGB von ElitePartner als unwirksam. Dort hält ElitePartner fest, dass der Nutzer nach einem Widerruf eine Gebühr für den Persönlichkeitstest und die Tipps zum Online-Dating bezahlen muss. Was genau es damit auf sich hat kannst du in unserem Blogbeitrag ElitePartner online kündigen: Ein Selbstversuch nachlesen.

Wer eine juristisch genauere Erklärung des Urteils lesen möchte findet diese im Blog der Kanzlei Loos.

Fall 2: Kündigungsklausel zur schriftlichen Kündigung unwirksam

Auch in einem zweiten Fall konnte vor Gericht ein erfreuliches Urteil für einen aboalarm-Nutzer in Bezug auf ElitePartner erreicht werden.

In der Entscheidung vom 25.01.2016 hat das AG Hamburg die Kündigungsklausel in den AGB von Elitepartner gleich aus zwei Gründen für unwirksam erklärt (Az.: 25a C 309/15

Zum Einen sei die Kündigungsklausel von elitepartner.de für den Verbraucher überraschend und damit unwirksam. Denn der Verbraucher müsse, nachdem der Vertragsschluss und auch die sonstige Kommunikation mit dem Vertragspartner nicht an die Schriftform gebunden war, nicht damit rechnen, dass er die Kündigung nur schriftlich erklären kann.

Zum Anderen benachteilige die Klausel den Verbraucher unangemessen, da durch die Kündigung per Brief eine künstliche Hürde aufgebaut werde, um dem Kunden die Kündigung zu erschweren. Das Gericht erklärte außerdem, dass es kein Geheimnis sei, dass Unternehmen häufig mit Schnupperangeboten zu Sonderkonditionen lockten, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern.

Das von ElitePartner vorgebrachte Argument, die schriftliche Kündigung wäre aufgrund von Missbrauchsgefahr durch Dritte notwendig, wurde vom Gericht abgelehnt.

Zum einen wären solche Missverständnisse schnell zu klären, ohne dass der Verbraucher dadurch einen Schaden hätte, zum anderen könnten die Unterschriften ohnehin nicht verglichen werden, da der Kunden ja zu keinem anderen Zeitpunkt eine Unterschrift geleistet hätte.

Auch die Möglichkeit der Online-Kündigung regelt an dieser Feststellung laut dem AG Hamburg nichts. Auch hier kannst du den rechtlichen Aspekt des Urteils im Blog der Kanzlei Loos nachlesen.

Wie Nutzerfreundlich diese Online-Kündigung ist, habe ich im Übrigen bereits für dich getestet. Lass mich vorneweg sagen, so einfach war das gar nicht: ElitePartner online kündigen – Ein Selbstversuch

Erfolg für unsere Nutzer und alle Verbraucher?

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Wir freuen uns sehr, dass das Gericht in Hamburg in beiden Fällen unsere Auffassung vertrat und sehen in den beiden Urteilen einen wichtigen Schritt für mehr Verbraucherfreundlichkeit. Die Hoffnung, dass ElitePartner durch die Urteile etwas an seiner Vorgehensweise ändert, hat sich leider jedoch schon kurz nach dem Urteil wieder zerschlagen. Zwar ließ ElitePartner die Frist für eine Berufung verstreichen, womit das Urteil nun rechtskräftig ist, dennoch besteht auf deren Seite wohl kein Grund zu handeln. In weiteren Fällen verweist ElitePartner darauf, dass sie davon ausgehen, dass ein anderes Gericht wohl zu einer anderen Auffassung käme.

„Die Auffassung der Abteilung 25a des  Amtsgerichts Hamburg  teilen wir nicht. Wir gehen zudem davon aus, dass aufgrund der turnusmäßigen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Hamburg eine andere Abteilung für einen neuen Rechtsstreit zuständig sein wird und zu einer anderen Ansicht als die Abteilung 25a kommen wird. Abweichende Entscheidungen innerhalb der Abteilungen eines Amtsgerichtes, so auch gerade beim Amtsgericht Hamburg, sind nicht unüblich.“

Genaueres dazu schreibt die Kanzlei Loos in ihrem Beitrag: Kündigungsklausel unwirksam. Das wird uns aber nicht daran hindern, notfalls erneut gerichtlich gegen ElitePartner und andere verbraucherfeindliche Unternehmen vorzugehen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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So erkennst du Fakeprofile – 5 Tipps https://www.aboalarm.de/blog/online-dienste/fakeprofile-erkennen-5-tipps/ Wed, 14 Oct 2015 15:05:29 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=14382 Du bist bei einer Online-Dating-Seite angemeldet und willst nun wissen, ob du mit Fakeprofilen zu tun hast? So erkennst du sie – 5 Tipps. In unserer Umfrage zu Fakeprofilen unter 1.181 männlichen Nutzern von Datingportalen, haben wir nachgefragt, ob und warum die Befragten den Eindruck hatten, es mit Fakeprofilen zu tun zu haben(Umfrage-Zeitraum 26. Juli … Continued

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Du bist bei einer Online-Dating-Seite angemeldet und willst nun wissen, ob du mit Fakeprofilen zu tun hast? So erkennst du sie – 5 Tipps.

In unserer Umfrage zu Fakeprofilen unter 1.181 männlichen Nutzern von Datingportalen, haben wir nachgefragt, ob und warum die Befragten den Eindruck hatten, es mit Fakeprofilen zu tun zu haben(Umfrage-Zeitraum 26. Juli 2015 bis 10. August 2015). Fast 76 % der Befragten gaben an, den Eindruck gehabt zu haben, dass sie mit Fakeprofilen zu tun hatten.

Mehr als 55 % gaben an, Grund dafür wär, dass sie keine Rückmeldung erhalten haben, mehr als 50 % gaben als Grund eine Anfrage kurz nach der Anmeldung an. Auch unpassende Antworten und Anfragen kurz vor Ende der Kündigungsfrist waren für 39 % bzw. 26 % ein Indiz auf Fakeprofile.

Doch wie erkennt man nun Fakeprofile? Wir haben 5 Tipps für dich zusammengestellt.

1. Professionell erstellte (Nackt-/ Erotik-)Fotos

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 Attraktive, leichtbekleidete Frauen oder besonders durchtrainierte Männer – mit diesen Bildern werden Fakeprofile meist ausgestattet. Deshalb solltest du bei professionellen Fotos, die fast „zu schön um wahr zu sein“ sind ,immer besonders vorsichtig sein. Oft stammen diese Profilfotos nämlich direkt aus dem Internet und haben mit der Person, die hinter dem Profil steckt, nicht viel gemein.

Doch zum Glück lässt sich so ein Foto auch recht schnell überprüfen – mit der Google Rückwärts-Bildersuche.

Dazu gehst du folgendermaßen vor:

  • Speichere das verdächtige Profilbild auf deiner Festplatte
  • gehe zur Google Bildersuche
  •  in der Suchleiste siehst du ein kleines Kamerasymbol
  • klicke auf das Kamerasymbol und lade das Bild hoch

Google Rückwärts-Bildersuche Screenshot

Im Anschluss erhältst du eine Übersicht darüber, wo im Web das gleiche Bild noch einmal auftaucht. So kannst du schnell sehen, woher das Bild stammt und ob es für mehrere andere Websites verwendet wurde. Besonders kritisch solltest du sein, wenn das Bild auf Porno- / Erotikseiten oder ähnlichem verwendet wird.

2. Zeitpunkt und Inhalt der Nachrichten

Zugegebenermaßen, der Zeitpunkt der Nachrichten ist ein recht schwacher Indikator dafür, ob es sich um ein Fakeprofil handeln könnte, kann aber doch Aufschluss geben, wenn mehrere verdächtige Punkte zusammenkommen. Bekommst du also direkt nach deiner Anmeldung bei einer Seite eine Nachricht, vielleicht noch ohne, dass du überhaupt schon dein Profil vollständig angelegt hast oder ein Foto hochgeladen hast – solltest du zumindest skeptisch sein.

Prüfe dann auch den Inhalt der ersten und auch der folgenden Nachrichten. Oft sind die Inhalte sehr allgemein gehalten, sodass dieselbe Nachricht an mehrere Flirtwillige geschickt werden kann. Auf deine Fragen oder Aussagen wird in der Regel kaum eingegangen. Das sollte dich stutzig machen.

3. Treffen nicht möglich

Du schlägst ein Treffen vor und dieses wird immer wieder abgesagt bzw. es kommt gar nicht erst zu einem Termin? Auch das kann ein Hinweis auf ein Fakeprofil sein.

4. Kostenpflichtige Nachrichten

Lädt dich dein Flirtpartner dazu ein, über andere Portale oder Dienste kostenpflichtige Nachrichten zu senden oder über eine teure Hotline mit ihm oder ihr zu telefonieren, sollten bei dir die Alarmglocken schrillen. Denn spätestens hier wird klar, dass dein Gegenüber nicht an dir sondern an deinem Geld interessiert ist.

5. Bitte um Geld

Auch eine bekannte Masche: Man schreibt hin und her, fühlt sich, ohne dass man sich kennt, dem Gegenüber immer mehr verbunden und dann kommt nach einiger Zeit die Frage nach Geld. Für die Zugfahrt oder das Visum, damit man sich das lang ersehnte Treffen leisten kann oder die erkrankte Tante in Amerika. Bei den Geschichten sind der Fantasie meist keine Grenzen gesetzt. Doch hier gilt: Überweise oder schicke nie (und damit meinen wir wirklich nie!) Geld an jemanden, den du noch nicht einmal persönlich kennst. Und selbst wenn du jemanden bereits getroffen hast solltest du immer noch vorsichtig sein.

Außerdem solltest du immer die AGB deines Datingportals lesen. Denn oft ist dort bereits deutlich beschrieben, dass mit sogenannten Animateuren gearbeitet wird.

Fakeprofil erkannt und nun?

Doch was tun, wenn du erkannt hast, dass du mit einem Fakeprofil zu tun hast? Zunächst einmal solltest du den Kontakt sofort abbrechen – denn mal ehrlich es macht ja auch keinen Spaß, wenn man weiß, dass das Gegenüber für seine Nachrichten und Nettigkeiten bezahlt wird. Außerdem solltest du dem Datingportal-Betreiber mitteilen, dass du ein bestimmtes Profil in Verdacht hast, nicht echt zu sein. Das gilt natürlich nur für Seitenbetreiber, die nicht schon in ihren AGB klarstellen, dass sie Fakeaccounts nutzen.

Ist trotz allem bereits Geld geflossen, solltest du Anzeige bei der Polizei erstatten.

Weiterführende Links zum Thema:

Welt.de: Wenn man „Linda, 35“ schon als „Hardcore Mandy“ kennt
Techfacts.de: Fakeprofile erkennen
Techfacts.de: Google Bilder-Rückwärtssuche
markt.de: Fakeprofile erkennen und durchschauen
Chip.de: Online-Singlebörsen – So erkennen Sie Fakeprofile

Beispiele für Fakeprofile

Der Investigativ-Blog der Welt hat einige Beispiele für Fakeprofile auf der Datingseite Parwise gesammelt. Die Ergebnisse, wie solche Bilder aussehen, wollen wir dir nicht vorenthalten.

Angeblich ist das Anna, eine Lehrerin aus Hamburg – in Wirklichkeit ein Filmausschnitt aus Lebe lieber italienisch.
Das angebliche Profil von Linda, Sales-Managerin aus NRW, ist mit einem Bild einer Pornodarstellerin versehen.
Die angebliche Hamburgerin Carola ist in Wirklichkeit eine Amerikanerin, die wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet wurde.

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Fakeprofile beim Online-Dating – eine Übersicht https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/fakeprofile-online-dating-uebersicht/ Wed, 14 Oct 2015 15:02:26 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=14384 Fakeprofile beim Online-Dating sind ein großes Thema. Nicht nur für uns, sondern auch für diverse andere. Wir haben dir einige Links zusammengestellt. Wir haben mehrfach kritisiert, dass Fakeprofile beim Online-Dating auftreten können. Dadurch sollen Personen, die auf der Suche nach einem Partner oder einem Abenteuer sind, in kostenpflichtige Abonnements gelockt werden.  In der Vergangenheit wurde … Continued

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Fakeprofile beim Online-Dating sind ein großes Thema. Nicht nur für uns, sondern auch für diverse andere. Wir haben dir einige Links zusammengestellt.

Wir haben mehrfach kritisiert, dass Fakeprofile beim Online-Dating auftreten können. Dadurch sollen Personen, die auf der Suche nach einem Partner oder einem Abenteuer sind, in kostenpflichtige Abonnements gelockt werden.

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 In der Vergangenheit wurde diese Masche bereits mehrfach von verschiedenen Stellen kritisiert. Um dir einen tieferen Einblick in diese Thematik zu ermöglichen, haben wir für dich verschiedene Zeitungsartikel und Blogposts recherchiert, in denen das Thema Fakeprofile beim Online-Dating ausführlich behandelt wurde.

Allgemeine Linkliste zu Fakeprofilen

Meedia: Nähe zu dubiosen Dating-Portalen? Medienanwalt Höcker widerspricht Welt-Bericht
Die Welt: Wie Sex- und Flitportale ihre Nutzer abzocken
Spiegel Online: Online-Partnerbörsen: Die virtuelle Liebefalle
Lovepoint: Abzocke und Betrug beim Online-Dating: Die 7 größten Flirt-Fallen und wie Sie sich schützen
test.de: Partnersuche: Im Netz der einsamen Herzen
Der große Singlebörsen-Vergleich: Liebesbetrüger immer raffinierter: Betrug via Facebook, Flirtbörse & Skype

Fakeprofile: Das machen einzelne Portale

Verschiedene Stellen haben sich mit Fakeprofilen bei einzelnen Online-Dating-Plattformen auseinandergesetzt. Um dir eine kurze Übersicht zu bieten, haben wir hier eine kleine Auswahl für dich getroffen:

Fakeprofile bei Ashley Madison

Gizmondo: One Chart That Shows How Much Money Ashley Madison Made Using Bots
Gizmondo: How Ashley Madison Hid Its Fembot Con From Users and Investigators

Fakeprofile bei Lovoo

heise online: Verdacht auf Abzocke bei Dating-Plattform Lovoo
FAZ: Dating-App Lovoo unter Betrugsverdacht
Süddeutsche Zeitung: Dating-App Lovoo: Verdachte auf Fake-Accounts in großem Stil

Fakeprofile bei C-Date

Singlebörsentest: C-Date – Test und Erfahrungen
Singlebörsen-Experten.de: C-Date – Erotische Kontakte

Fakeprofile bei Tinder

Focus Online: Hacker lässt ahnungslose Männer auf Tinder miteinander flirten
Focus Online: Nutzer von Sex-App Tinder klagen über Fake-Frauen

Fakeprofile bei Parwise

Die Welt: Dating-Portal Parwise präsentiert Fantasie-Frauen
Die Welt: Wenn man „Linda, 35“ schon als „Harcore Mandy“ kennt

Fakeprofile – lieber zweimal hinschauen

Dergleichen Beispiele gibt es noch mehr. Viele Datingportale scheinen auf Fakeprofile zurückzugreifen um Nutzer in kostenpflichtige Abos zu locken – wie diese Beispiele zeigen, haben nicht nur wir von aboalarm diesen Verdacht.

Doch nicht nur im Internet ist das Thema Fakeprofile beim Online-Dating wichtig. Auch Spiegel TV hat diese Problematik beispielsweise in einem eigenen Beitrag aufgegriffen.

Fakeprofile
© julijacernjaka – Fotolia.com

All diese Beispiele haben eines gemeinsam: Sie zeigen, dass du bei der Partnersuche im Internet gut aufpassen solltest. Denn hinter dem vermeintlichen Traumpartner könnte sich nur eine miese Masche verbergen, um dir dein Geld aus der Tasche zu ziehen. Schaue also lieber zweimal hin, ob es sich bei diesem Profil um ein Fakeprofil handelt oder nicht. Meistens lassen sich Fakes relativ einfach erkennen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Friendscout24 kündigen – Gute Bedingungen für die Vertragsbeendigung https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/friendscout24-kuendigen/ Tue, 05 Aug 2014 15:29:50 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=10098 Die Partnerbörse Friendscout24 gilt als seriöse Partnervermittlung und belegte in einigen Tests die vorderen Plätze. Doch wie sieht es mit den Bedingungen aus, wenn du Friendscout24 kündigen willst? Friendscout24 hat nach eigenen Angaben über 1 Millionen Erfolgspaare zu verzeichnen. Damit zählt die Partnerbörse zu den größten in Deutschland. Doch wie sehen die Bedingungen aus, wenn … Continued

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Die Partnerbörse Friendscout24 gilt als seriöse Partnervermittlung und belegte in einigen Tests die vorderen Plätze. Doch wie sieht es mit den Bedingungen aus, wenn du Friendscout24 kündigen willst?

Friendscout24 hat nach eigenen Angaben über 1 Millionen Erfolgspaare zu verzeichnen. Damit zählt die Partnerbörse zu den größten in Deutschland. Doch wie sehen die Bedingungen aus, wenn du Friendscout24 kündigen willst? Von einigen anderen Partnerbörsen wie eDates, Elitepartner und Parship sind wir einigen Kummer gewöhnt. Lies hier, ob es bei Friendscout24 anders aussieht.

Friendscout24 kündigen – Frist und Form

Wenn du Friendscout24 kündigen willst, findest du die Bestimmungen dazu in den Friendscout24-AGB bei Artikel 8. Laut den Angaben musst du deinen Vertrag zwei Tage bzw. 48 Stunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, ansonsten verlängert er sich jeweils um die vorherige Laufzeit. In deinem Profil unter „Meine Mitgliedschaft“ kannst du sehen, wie lange dein jeweiliger Vertrag noch läuft. In der E-Mail mit der Zahlungsbestätigung kannst du dann auch noch nachlesen, um welche Zeit sich dein Vertrag verlängert, wenn du nicht kündigst.

Laut den AGB ist die Kündigung per E-Mail, Fax, Brief oder auch telefonisch durchführbar. Natürlich kannst du hierfür unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben nutzen, wenn du Friendscout24 kündigen willst. Alternativ hast du auch die Möglichkeit, deine Mitgliedschaft online über den Kündigungsbutton in deinem Kundenkonto zu beenden.

Friendscout24 kündigen – Kontaktdaten

Schicke deine Friendscout24-Kündigung an folgende Adresse:

Übrigens: Wenn du die Kontaktdaten zu einem Anbieter mal nicht findest, lohnt sich ein Blick in die aboalarm-Adress-Datenbank. Dort haben wir Adressen von mehreren 1000 Anbietern gesammelt und für dich zur Verfügung gestellt.

Friendscout24 kündigen – Sehr gutes Ergebnis im Kündigungs-Check

Anders als bei manch anderen Partnerbörsen sind die Kündigungsbedingungen bei Friendscout24 sehr fair. Die Kündigungsfrist von zwei Tagen ist sehr kundenfreundlich. Allerdings musst du bei einer Kündigung per Brief bedenken, diese früh genug abzuschicken.

Auch die Möglichkeit der Kündigung per Telefon und online über dein Kundenkonto ist äußerst nutzerfreundlich.

[Update 5.7.2016] FriendScout24 heißt jetzt LoveScout24

Das Datingportal FriendScout24 heißt ab dem 5. Juli 2016 LoveScout24. Die Namensänderung sei notwendig gewesen um sich klar als Dating-Portal zu positionieren wird der Marketingleiter von LoveScout24 Peter Breiling vom Online-Magazin Horizont zitiert. Des Weiteren wolle man sich noch mehr von sozialen Netzwerken abgrenzen. Die Zielgruppe 25- bis 45-jährige Singles soll mehr angesprochen werden.

An den Kündigungsbedingungen ändert sich laut AGB grundsätzlich nicht viel, außer der Adresse und der Fax-Nummer. Die Kündigung ist zukünftig an FriendScout24 GmbH, Weihenstephaner Str. 7, 81673 München zu richten. Den Kundenservice von LoveScout24 erreichst du zukünftig unter der E-Mail-Adresse: kundenservice@lovescout24.de oder telefonisch unter +49 (0) 89 24445318. Die Faxnummer ist die +49 89 12 50 12 – 941.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

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Flirt-Apps: Der AGB-Check https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/flirt-apps-agb-check/ Fri, 27 Jun 2014 08:59:21 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=9629 Neben den klassischen Online-Dating-Portalen gewinnen auch Flirt-Apps immer mehr an Beliebtheit. Wir haben uns die AGB der großen Anbieter angesehen. Immer mehr Singles nutzen Flirt-Apps, um Gleichgesinnte zu finden und ihrem Single-Dasein ein Ende zu machen. Ähnlich wie Online-Dating-Portale bieten auch Flirt-Apps teilweise kostenpflichtige Mitgliedschaften an. Deshalb haben wir uns für dich umgesehen und die … Continued

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Neben den klassischen Online-Dating-Portalen gewinnen auch Flirt-Apps immer mehr an Beliebtheit. Wir haben uns die AGB der großen Anbieter angesehen.

Immer mehr Singles nutzen Flirt-Apps, um Gleichgesinnte zu finden und ihrem Single-Dasein ein Ende zu machen. Ähnlich wie Online-Dating-Portale bieten auch Flirt-Apps teilweise kostenpflichtige Mitgliedschaften an. Deshalb haben wir uns für dich umgesehen und die AGB der großen Anbieter gecheckt. Dabei haben wir bewusst die Apps der großen Partnerportale wie Elitepartner, Neu.de, eDarling, Friendscout und Parship außen vor gelassen und uns auf Anbieter konzentriert, deren Schwerpunkt die Flirt-App ist.

Flirt-Apps: Das Angebot

Badoo

Badoo ist mit über 200 Millionen Nutzern die mit Abstand größte Flirt-App, die es auf dem Markt gibt. Doch Vorsicht, nicht alle, die hier angemeldet sind, sind Single und auf der Suche nach einer Partnerschaft oder einem Flirt. Manche suchen einfach nur Freunde oder Leute, mit denen sie etwas unternehmen können.  Du kannst dich über Facebook anmelden und dir die Leute anzeigen lassen, die sich gerade in deinem Umfeld befinden und mit ihnen Kontakt aufnehmen. Die Grundfunktionen sind kostenlos, es gibt aber auch ein sogenanntes Super Power-Abo. Hast du ein solches Abo, wirst du beispielsweise direkt am Anfang der Suchergebnisse angezeigt und kannst mehr Chats starten, als Nicht-Mitglieder.
Das Super-Power-Abo bei der Flirt-App kannst du für eine Woche, einen, drei oder sechs Monate abschließen. Das Wochenabo kostet 2,49 Euro, die Monats-Abos kosten zwischen 6,66 und 8,49 Euro monatlich.
Zusätzlich hat Badoo ein Punktesystem. Diese Punkte ermöglichen dir unterschiedliche Zusatzfunktionen. Die Punkte gibt es in verschiedenen Paketen, die zwischen 2 und 39,99 Euro kosten. Achte darauf, dass du beim Kauf dieser Punkte das automatische Aufladen abstellen kannst.

Zoosk

Zoosk ist mit 25 Millionen Mitgliedern nach Badoo die zweitgrößte Flirt-App im deutschen Raum. Kostenlos kannst du dich nur umsehen, wenn du Mails schreiben und lesen willst, brauchst du eine Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kannst du über einen, drei oder sechs Monate abschließen. Sie kostet zwischen  14,87 und 29,47 Euro im Monat.

Lovoo

Lovoo hat täglich etwa 1 Million Besucher. Mit Hilfe des Flirt-Radars bekommst du Singles in deiner Nähe angezeigt. Außerdem macht die Flirt-App Partnervorschläge und bietet verschiedene Wege der Kontaktaufnahme. Bei der Lovoo-App kannst du durch bestimmte Aktionen Credits sammeln oder diese kaufen. Diese ermöglichen dir wiederum andere Aktionen, um dein Gegenüber auf dich aufmerksam zu machen. Alternativ kannst du eine Mitgliedschaft über ein, drei, sechs oder 12 Monate abschließen. Die Mitgliedschaften kosten zwischen 3,75 Euro und 7,99 Euro monatlich.

Flirt-Apps: Die Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen der Flirt-Apps findest du in der folgenden Tabelle.

AnbieterVertragslaufzeitKündigungsfristVertragsverlängerung
Badoo3, 6 oder 12 MonateJederzeit Jeweils um die Vertragslaufzeit
Zoosk1, 3 oder 6 Monate Jederzeit Jeweils um die Vertragslaufzeit
Lovoo1, 3, 6 oder 12 Monate24 h vor Ablauf der VertragslaufzeitJeweils um die Vertragslaufzeit

Flirt-Apps: Die Kündigungsform

Bei Badoo kannst du das Abo ganz einfach in deinem Nutzerkonto kündigen. Gehe dazu auf „Zahlungseinstellungen“ und dann auf „kündigen“.
Wenn du das Abo über einen der App-Stores abgeschlossen hast, musst du es auch dort kündigen. Wie das für den Apple App-Store funktioniert, erfährst du in einem eigenen Artikel.

Willst du deine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Zoosk kündigen, geht das ganz einfach in den Einstellungen deines Profils. Klicke dort auf „Abonnement“ und folge dann den Anweisungen. Hast du dein Abo über einen der App-Stores abgeschlossen, musst du es auch dort kündigen.

Auch bei Lovoo kannst du die automatische Verlängerung der VIP-Mitgliedschaft einfach in deinen Kontoeinstellungen deaktivieren. Beachte, dass du dies spätestens 24 Stunden vor dem Ablauf der Laufzeit machen musst.

Flirt-Apps: Unser Fazit

Alle der von uns getesteten Flirt-Apps haben nutzerfreundliche und faire Kündigungsbedingungen. Sie sind alle online kündbar und das nahezu ohne Frist. Auch haben wir keine nutzerunfreundlichen Klauseln in den AGB entdeckt. Insgesamt ein positives Ergebnis, das wir uns von Dating-Anbietern wie Elitepartner, eDates, C-Date und CougarLife auch wünschen würden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Parship – Abzocke bei Widerruf? https://www.aboalarm.de/blog/online-dienste/parship-abzocke-bei-widerruf/ Fri, 14 Mar 2014 16:22:14 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=7951 Wer seine Mitgliedschaft bei Parship widerruft, bekommt kurz danach Rechnungen über mehrere hundert Euro. Die Verbraucherzentrale klagt das nun an.   Widerruft man bei Parship sein Konto, werden bis zu mehrere hundert Euro für bereits entstandene Kontakte fällig. Wöchentlich gehen mehrere Beschwerden über Parship bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Grund genug, die Praxis von Parship … Continued

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Wer seine Mitgliedschaft bei Parship widerruft, bekommt kurz danach Rechnungen über mehrere hundert Euro. Die Verbraucherzentrale klagt das nun an.  

Widerruft man bei Parship sein Konto, werden bis zu mehrere hundert Euro für bereits entstandene Kontakte fällig. Wöchentlich gehen mehrere Beschwerden über Parship bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Grund genug, die Praxis von Parship anzuklagen. Vor allem die völlig überzogenen Summen des Wertersatzes bemängeln die Verbraucherschützer.

Hintergrund der Klage gegen Parship

In diesem Fall geht es insbesondere um die Forderung von Parship in Höhe von knapp 307 Euro an eine Kundin, die innerhalb der zweiwöchigen Frist ihren Vertrag widerrufen hatte. Diese 307 Euro werden von Parship als Wertersatz für die 10 Kontakte, die die Kundin bis dahin über das Portal geschlossen hatte, verlangt. Für ihr Jahresabo hätte sie nur unwesentlich mehr bezahlt, nämlich etwa 410 Euro. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg wirft Parship vor, die Verbraucher so von ihrem Widerrufsrecht abhalten zu wollen. Im Gegensatz zum Wertersatz für die 10 Kontakte fordert die Verbraucherzentrale Hamburg eine anteilige Verrechnung für die bereits genutzten Tage. Das wären im vorliegenden Fall knapp 14 Euro.

Parship bestreitet die Vorwürfe

Parship bestreitet die angeklagte Praxis nicht, sieht in ihr aber keinen Verstoß, da in den AGB ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines Widerrufs ein Wertersatz fällig wird. Dieser Hinweis wäre sogar deutlicher als durch den Gesetzgeber gefordert.

Die Rechnung von Parship sieht im vorliegenden Fall so aus:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 409,32 Euro
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 10
Bereits von Ihnen gezahlt: 409,32 Euro
Rückerstattung: 102,33 Euro

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.”

Dabei ist Parship nicht der einzige Anbieter von Online-Partnervermittlungen, der einen solchen Wertersatz fordert. Mehr zu versteckten Kosten beim Online-Dating haben wir bereits in einem anderen Blogartikel für dich zusammengefasst.

Bisher ist das Urteil des Landgerichts Hamburg noch nicht gesprochen. Sollte der Verbraucherzentrale Recht gegeben werden, wird sich bei einigen Partnerbörsen etwas ändern müssen. Über die Entwicklungen halten wir dich hier im aboalarm-Blog auf dem Laufenden.

Update 27.11.14:

Das Landesgericht Hamburg hat der Verbraucherzentrale Hamburg mit einem Urteil (Az. 406 HKO 66/14) recht gegeben: Kunden von Parship müssen künftig nicht mehr für die Zahl der entstandenen Kontakte bezahlen. Stattdessen darf das Dating-Portal nur noch die Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf in Rechnung stellen. Wenn du deine Mitgliedschaft bei Parship beispielsweise nach 10 Tagen widerrufst, darf das Datingportal dir 10 Tage in Rechnung stellen – und keine höhere Summe wegen eventuell zustande gekommener Kontakte. Da Parship Berufung eingelegt hat, ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig: Bisher hast du also noch keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

Update 10.5.15:

Leider schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg nichts mehr dazu, ob das Urteil inzwischen rechtskräftig ist. Auch sonst habe ich leider keine Quelle gefunden, die mehr dazu berichtet und habe mich deshalb direkt an die Pressestelle der Verbraucherzentrale gewandt.  Dennoch gibt es erfreuliche Nachrichten: In zwei Fällen ist das Amtsgericht Hamburg dem Urteil des Landgerichts gefolgt und hat zwei ehemaligen Parship-Kunden, die gegen die Zahlung des Wertersatzes geklagt hatten, Recht gegeben (Az. 18 b C 184/15 und Az. 49 C 607/14).

Hast du also Probleme mit Parship wegen des Wertersatzes, kann es sich lohnen, sich zu wehren!

Jetzt Parship widerrufen

Update 06.03.17:

Endlich gibt es Neuigkeiten im Fall der Parship Wertersatzforderungen. Wie wir bereits berichteten, hatte die PE Digital GmbH gegen das Urteil vom 22.07.2014 Berufung eingelegt. Nun ist die Entscheidung gefallen: Das Gericht erteilte der Wertersatzberechnung von Parship eine Absage (12 C 196/16), wie die Kanzlei Rader berichtet. Laut Urteil ist der Wertersatz zeitbezogen, also im Verhältnis zum Gesamtpreis für den vereinbarten Zeitraum und nicht, wie von Parship bisher, in Abhängigkeit der Anzahl der in Anspruch genommenen Kontakte zu berechnen.

Dies sind erfreuliche Neuigkeiten für Verbraucher. Deswegen empfehlen wir dir, dich unbedingt gegen Wertersatzforderungen des Unternehmens zur Wehr zu setzen, denn das kann sich lohnen.

Update 09.01.18:

Die Rechtsanwaltskanzlei Alexander Hufschmid hält auch diese Forderung für ungerechtfertigt. Das Amtsgericht Hamburg ist der selben Meinung und hat mit einem Urteil vom 21.11.2017 festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz verlangen darf. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass der Anbieter seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen eines Widerrufs belehrt. Mit Erfolg: Parship hat die Forderungen in vollem Umfang an den Mandanten ausgezahlt.

Wie du siehst, kann es sich auf jeden Fall lohnen, sich gegen die Wertersatzforderungen zu wehren.

Hast du auch Probleme mit Anbietern von Online-Dating Portalen? Dann wende dich an die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland. Bedenke aber, dass die Beratung bei den Verbraucherzentrale in der Regel nicht kostenlos ist. Eine Übersicht über die Kosten für die Beratung haben wir bereits für dich vorbereitet.

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Kostenfalle Online-Dating: Vorsicht ist gefragt https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/kostenfalle-online-dating-vorsicht/ Mon, 10 Mar 2014 12:55:11 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=7858 Online-Dating liegt voll im Trend. Doch oft warten hohe Rechnungen auf die Flirt-Willigen. Welche Kostenfallen es gibt, erfährst du im Aboalarm-Blog. Online-Dating ist in den letzten Jahren sehr populär geworden. Inzwischen gibt es rund 2.000 Online-Dating-Plattformen mit den unterschiedlichsten Ausrichtungen. Von der langfristiger Partnerschaft bis zum kurzen Abenteuer, im Internet findet man Partner für jede … Continued

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Online-Dating liegt voll im Trend. Doch oft warten hohe Rechnungen auf die Flirt-Willigen. Welche Kostenfallen es gibt, erfährst du im Aboalarm-Blog.

Online-Dating ist in den letzten Jahren sehr populär geworden. Inzwischen gibt es rund 2.000 Online-Dating-Plattformen mit den unterschiedlichsten Ausrichtungen. Von der langfristiger Partnerschaft bis zum kurzen Abenteuer, im Internet findet man Partner für jede Gelegenheit. Dabei hat die Online-Suche nach einem Partner  längst den etwas peinlichen Beigeschmack verloren. Heute ist Online-Dating nicht mehr nur für Versager und solche, die im realen Leben keine Chance haben einen Partner zu finden. Es ist inzwischen ganz normal geworden über ein Online-Portal nach einem Partner zu suchen.

Doch bei allen Hoffnungen der flirtwilligen Singles kommt die Ernüchterung oft schon bald nach der Anmeldung. Viele der Dienste müssen teuer bezahlt werden, um sie vollumfänglich nutzen zu können und selbst nach der Abmeldung oder Kündigung kommen weiter Rechnungen nach Hause. Deshalb haben wir für dich zusammengestellt, welche Kostenfallen lauern und worauf du achten musst.

Kostenfalle Online-Dating: kein Flirt ohne Abo

Die meisten Online-Dating Portale bieten eine kostenlose Basis-Mitgliedschaft an. Je nach Anbieter hast du mit dieser verschiedene Möglichkeiten. Den meisten Partnervermittlungen gemeinsam ist jedoch eins: Willst du die Seite vollumfänglich nutzen und mehrere Leute anschreiben oder das ganze Profil der potenziellen Partner sehen, musst du ein kostenpflichtiges Abo abschließen.

Doch auch bei zunächst kostenlosen Probezeiträumen lauern versteckte Kosten. Denn oft wird für bereits in Anspruch genommene Leistungen des Portals im Nachhinein eine Rechnung gestellt, falls man nach dem Probeabo nicht ein ein kostenpflichtiges Abo wechseln will.

So ist bei vielen Anbietern ein Persönlichkeitstest notwendig, der bei einer Kündigung in Rechnung gestellt wird. Dann bezahlt man schnell 100 Euro für einen Persönlichkeitstest, den man eigentlich nie haben wollte. Oft in den AGB versteckt ist auch der sogenannte Wertersatz, der bei einer Kündigung für bereits geleistete Dienste der Online-Dating-Plattform in Rechnung gestellt wird. Pro geschriebener Nachricht werden hier teilweise Beträge bis zu 15 Euro fällig, pro gelesener Nachricht sogar bis zu 35 Euro.

Kostenfalle Online-Dating: So schützt du dich

Zunächst einmal solltest du dir vor Beitritt in eine Online-Dating Börse genau überlegen, was du dir davon versprichst und wie viel du bereit bist auszugeben. Suchst du nach einer festen Partnerschaft, kommen andere Portale in Frage als bei der Suche nach unverbindlichen Flirts und Abenteuern. Eine Übersicht über die Preise verschiedener Online-Dating Plattformen gibt der Ratgeber von Online-Partnersuche.de.

Wichtig ist auch, dass du dir die AGB der Partnerbörse deiner Wahl genau durchliest. Dort findest du die Bedingungen für die Kündigung und auch Hinweise auf mögliche Kosten, die auch nach einer Kündigung auf dich zukommen können. Besonders bei dem Wörtchen „Wertersatz“ solltest du hellhörig werden und genau hinsehen. Ausführlich angesehen haben wir uns bereits einige große Partnervermittlungen wie eDates, C-Date und Elitepartner. Weitere Tipps zum Verhalten bei Problemen mit Online-Dating Plattformen gibt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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