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Klick und weg: Verträge online kündigen per Kündigungsbutton
Handy, Internet, Strom, Dating, Pay-TV, Streaming, Fitnessstudio – solche Verträge lassen sich online ab 01.07.2022 leichter kündigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Online-Kündigung per Kündigungsbutton.
Der Tod eines Angehörigen bringt oftmals viele Fragen und Probleme mit sich, auch in Bezug auf Abos und Verträge. Denn mit dem Ableben eines Menschen gehen sämtliche Verträge auf die Erben über.
Lediglich höchstpersönliche Rechtsgeschäfte erlöschen mit dem Tod. Dies sind Vertragsverhältnisse, bei denen nur der Verstorbene persönlich die Leistung erbringen kann: beispielsweise der Arbeitsvertrag, Vereinsmitgliedschaften, der Pflegevertrag, die Krankenversicherung oder auch der Ehevertrag.
Alle anderen Verträge und Abonnements bestehen über den Tod hinaus. Sie gehen auf die Erben über und müssen explizit gekündigt werden. Dazu zählen Handy- und Telefonverträge, Zeitschriftenabos, Fitnessstudioverträge, Pay-TV-Abos sowie Versicherungen und Bankkonten.
Es gibt kein allgemein gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Für dich als Erbe gelten in der Regel die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Viele Anbieter zeigen sich jedoch bei einem Trauerfall kulant und beenden den Vertrag direkt. In den AGB des Anbieters findest du häufig Informationen zum Thema Todesfall.
Benötigte Unterlagen für eine Kündigung im Todesfall
Um einen Vertrag oder das Abo eines Verstorbenen zu kündigen, benötigst du folgende Unterlagen:
Sterbeurkunde im Original oder als Kopie
Adresse des Verstorbenen
Erbschein, um dich als Erben auszuweisen
Versicherungsschein im Original oder als Kopie (einige Versicherungen verlangen das Original)
Sonderkündigung im Sterbefall
Für einige Verträge und Abos gibt es gesetzliche Regelungen im Todesfall. Diese gelten für Mietverträge, Strom- und Gasverträge, Bankkonten sowie Versicherungen. Hier findest du alle Informationen:
Sonderkündigungsrecht Mietvertrag bei Todesfall
Verstirbt ein Mieter, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls kann sowohl der Erbe als auch der Vermieter unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen.
Damit die Kündigung rechtswirksam ist, müssen alle Erben bzw. eintrittsberechtigte Personen die Kündigung des Mietvertrags unterschreiben.
Sonderkündigung Strom- und Gasvertrag
Führst du die Wohnung des Verstorbenen nicht weiter, kannst du den Strom- oder Gasvertrag vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Füge dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei und gib eine Adresse an, an die der Energieversorger die Abschlussrechnung schicken soll.
Notiere dir bei der Wohnungsübergabe den aktuellen Zählerstand.
Besonderheit bei Bankkonten im Todesfall
Banken wandeln das Bankkonto im Todesfall automatisch in ein Nachlasskonto um. Das Konto wird gesperrt, bis der Erbe einen wirksamen Erbschein vorlegt oder ein Hinterbliebener mit Bankvollmacht erscheint.
Alle Daueraufträge des Nachlasskontos werden weiterhin ausgeführt. Der Bevollmächtigte oder Erbe mit Erbschein kann das Konto weiterführen oder auflösen.
Sonderkündigungsrecht Versicherung bei Todesfall
Bei Versicherungen sind die Kündigungsfristen nach Kenntnis des Sterbefalls häufig sehr knapp. Hier solltest du schnell handeln, sonst kann die Versicherung die Leistung weiter abziehen oder sogar verweigern.
In einigen Fällen benötigst du für die Kündigung den originalen Versicherungsschein des Verstorbenen. Bewahre dir unbedingt eine Kopie davon für deine Unterlagen auf.
Innerhalb dieser Fristen sollte der Erbe die Versicherungen kontaktieren:
Unfallversicherung: innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis
Lebensversicherung: innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Kenntnis
Krankenversicherung: endet automatisch mit dem Tod
Privathaftpflichtversicherung: endet automatisch mit dem Tod
GEZ kündigen im Sterbefall
Bei einem Todesfall muss der Erbe den Verstorbenen von der GEZ bzw. den Rundfunkgebühren abmelden. Hierfür ist eine Kopie der Sterbeurkunde notwendig.
Die Abmeldung solltest du so schnell wie möglich vornehmen: Denn sie ist erst ab dem nächsten vollen Monat gültig, nachdem die Rundfunkanstalt die Mitteilung erhalten hat.
Handy-, DSL- und Telefonvertrag bei Todesfall auf Kulanz kündigen
Für Mobilfunk-, DSL- und Festnetzverträge gibt es keine keine gesetzlichen Regelungen im Todesfall. In der Regel musst du dich als Erbe an die vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen halten.
Die meisten Anbieter zeigen sich jedoch kulant, wenn du den Vertrag des Verstorbenen vorzeitig beenden möchtest. Lege der Kündigung des Handy- oder Telefonanbieters eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Bei allen anderen Verträgen ist eine außerordentliche Kündigung im Sterbefall von der Kulanz des Anbieters abhängig. Unserer Erfahrung nach erweisen sich die meisten Anbieter als sehr kulant und gewähren eine außerordentliche Kündigung.
Kündigung im Sterbefall über aboalarm
Schnell und sicher kündigst du im Todesfall über aboalarm. Trage den Anbieter in der Suche ein und wähle als Kündigungsgrund “Kündigung im Sterbefall”. Ergänze deine und die persönlichen Daten des Verstorbenen in unserer anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage und füge die nötigen Dokumente, wie die Sterbeurkunde, bei. Anschließend kannst du die Kündigung direkt über aboalarm versenden. Mit der Versandbestätigung besitzt du einen Nachweis über den fristgerechten Versand deiner Kündigung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Der Erfolg von Sonderkündigungen beruht oftmals auf Einzelfallentscheidungen, die häufig auf Kulanz des Anbieters basieren.
Aktualisiert: 1. Juni 2023
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* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.