Einfach sonderkündigen.

Für jede Sonderkündigung haben wir das richtige Kündigungsschreiben!

Aus welchem Grund kündigst du?

  • über 25.000 geprüfte Kündigungsvorlagen
  • Sofort online versenden

Infos zur Sonderkündigung

Was du bei einer Sonderkündigung beachten solltest und welche Fristen gelten: Wir kennen die Details.

Mehr erfahren

Erfahrungen mit aboalarm: Was Experten und Kunden sagen.

  • Mit der App Aboalarm ist man auf der sicheren Seite. Einfach die Daten zur Laufzeit eintragen, und schon wird man rechtzeitig informiert.

    tv14, 16.09.2021

  • „Vorreiter in Sachen Kündigungsservice.“

    FOCUS-MONEY (Ausgabe 27/2020), 24.06.2020

  • „Aboalarm macht Ihre Kündigung bei Dienstleister, Versorger & Co. denkbar einfach.“

    COMPUTER BILD (Ausgabe 11/2020), 12.05.2020

  • „Die geniale App Aboalarm hat alles, was jeder zum Kündigen und Widerrufen von seiner vielen Verträgen im Alltag braucht.“

    marktEINBLICKE (Ausgabe 1/2020), 12.12.2019

  • „Aboalarm ist definitiv einen Blick wert, wenn man Probleme mit der Kündigung eines Abonnements hat.“

    GIGA, 25.10.2019

  • „Aboalarm ist seriös und bietet einen schnellen und einfachen Weg Abonnements und Verträge zu kündigen.“

    CHIP, 06.02.2019

  • „Aboalarm – Platzhirsch für Vertragskündigungen“

    netzwelt, 09.11.2017

  • „Der beste Kündigungsdienst ist Aboalarm – Aboalarm ist seit 2009 tätig und hat damit von allen verglichenen Plattformen die meiste Erfahrung.“

    PC Magazin, 20.01.2017

Alles Wichtige und Wissenswerte rund um die Sonderkündigung

1. Was ist eine Sonderkündigung?

Bei den meisten Verträgen und Abonnements besitzt du unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Eine Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung bedeutet, dass du einen Vertrag vor Ende der Laufzeit und häufig auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden kannst.

Sonderkündigungen sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und beruhen bis auf wenige Ausnahmen auf der Kulanz des Anbieters.

Auf dieser Seite informieren wir dich über:

  • Besonderheiten des Sonderkündigungsrechts
  • Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen
  • Zusätzliche Unterlagen, die bei einer Sonderkündigung notwendig sind

Auch in unserem Blog findest du zahlreiche Tipps rund um das Sonderkündigungsrecht.

1.1 Die Sonderkündigung über aboalarm

Eine Sonderkündigung über aboalarm geht einfach und schnell:

Für jedes Anliegen findest du auf unserer Seite eine anwaltlich geprüfte Vorlage für deine Sonderkündigung. Wähle den Grund für deine außerordentliche Kündigung aus und gib den Anbieter in die Suche ein. Ergänze diese mit deinen persönlichen Daten und lade die nötigen Dokumente hoch. Versende deine fertige Sonderkündigung anschließend über uns direkt an deinen Anbieter.

2. Kündigungsschreiben Telekommunikationsgesetz

2.1 Was ist das Telekommunikationsgesetz?

Das Telekommunikationsgesetz wurde im Mai 2021 von der Bundesregierung beschlossen und ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Bestimmungen sollen den Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche fördern und die Rechte von Verbrauchern stärken.

Das neue Gesetz soll unter anderem den flächendeckenden Internetausbau voranbringen, für schnelleres Internet sorgen und eine schnellere Kündigung von Verträgen erleichtern.

Durch das Telekommunikationsgesetz erhältst du mehr Rechte bei deinen Telefon-, Internet- und Handyverträgen.

Diese neuen Kündigungsmöglichkeiten bietet dir das Gesetz:

  • Nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen
  • Kündigung bei Änderung des Vertrags durch den Anbieter
  • Kürzere Kündigungsfrist bei einem Umzug
  • Kürzere Kündigungsfrist bei einem Umzug
  • Bei regelmäßigen Störungen oder kontinuierlich schlechter Internetverbindung außerordentlich kündigen

2.2 Für welche Verträge gilt das Telekommunikationsgesetz?

Das Telekommunikationsgesetz gilt für alle Handy-, Festnetz- und Internetverträge. Es gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 abgeschlossen hast. Ist deine Mindestlaufzeit beispielsweise im Juli 2021 abgelaufen und dein Vertrag hat sich bis Juli 2022 verlängert, kannst du trotzdem jederzeit monatlich kündigen.

2.3 Vertragslaufzeiten und Tarifalternativen

Verträge aus den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Internet dürfen maximal 24 Monate laufen. Jeder Anbieter ist verpflichtet, eine Alternative mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anzubieten. Diese können jedoch teurer als die längeren Varianten sein.

Einige Anbieter bieten inzwischen Verträge ohne Laufzeit – diese kannst du jederzeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist beenden.

2.3.1 Einmonatige Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit

Ändert dein Anbieter deinen Vertrag und sind die Änderungen nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend, kannst du innerhalb von drei Monaten kündigen. Dein Vertrag endet frühestens dann, wenn die Vertragsänderung wirksam werden sollte.

2.3.3 Schnellere Kündigung bei Umzug

Bei einem Umzug hast du nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Kann dein Anbieter deine bisherigen vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort jedoch nicht erfüllen, kannst du außerordentlich kündigen. Das war vor dem 01. Dezember 2021 auch schon möglich, neu ist allerdings die kürzere Kündigungsfrist von einem Monat (vorher drei Monate).

2.3.4 Bei Störungen oder schlechter Internetverbindung kündigen

Treten bei dir regelmäßig Störungen im Netz auf, kannst du deinen Vertrag ebenfalls außerordentlich beenden. Auch wenn deine Internetgeschwindigkeit kontinuierlich schlechter ist, als dein Anbieter vertraglich zugesagt hat, kannst du kündigen. Eine Kündigungsfrist musst du nicht beachten.

Unterbrechungen oder schlechte Surfqualität müssen regelmäßig auftreten. Hast du lediglich an bestimmten Orten kein Netz, ist das kein Grund für eine Kündigung.

Möchtest du trotz schlechtem Internet nicht sofort kündigen, kannst du seit Dezember 2021 auch eine Minderung deiner monatlichen Kosten verlangen. Kommt beispielsweise nur die Hälfte der vereinbarten Megabits pro Sekunde an, musst du auch nur die Hälfte deines Monatstarifs bezahlen. Die Abweichungen musst du mit mehreren Messungen zu unterschiedlichen Tageszeiten nachweisen.

2.4 Telekommunikationsgesetz Kündigungsschreiben formulieren

Da das Telekommunikationsgesetz bereits in Kraft getreten ist, müssen Anbieter jede Kündigung ab 01. Dezember 2021 bereits entsprechend der neuen Regelung bearbeiten. Deshalb musst du auf keine besondere Formulierung bei deinem Kündigungsschreiben Telekommunikationsgesetz achten.

Allerdings: Nicht alle Anbieter verhalten sich fair. Einige versuchen weiter, Handy- oder Telefonverträge nach der Mindestlaufzeit um 12 Monate zu verlängern.

Gib im Kündigungsschreiben an, dass du deinen Vertrag aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes § 56 Abs. 3 TKG-neu zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden willst. Du kannst dafür auch unsere Kündigungsvorlage Telekommunikationsgesetz am Anfang dieser Seite nutzen, die wir zu dieser Änderung formuliert haben.

2.5 Kostenlose Rufnummernmitnahme nach Kündigung

Willst du deine alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, ist das jetzt kostenlos. Weder dein alter Anbieter noch der neue dürfen dir Kosten für die Portierung in Rechnung stellen

Verzögert sich die Mitnahme deiner Nummer um mehr als einen Arbeitstag, darfst du eine Entschädigung von zehn Euro oder 20 Prozent deines Monatstarifs verlangen.

3. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht dein Anbieter seine Preise, ohne gleichzeitig die Leistung zu verbessern, steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall kannst du vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kündigen.

Für folgende Vertragsarten gelten gesetzliche Regelungen in Bezug auf eine Sonderkündigung bei Preiserhöhung:

  • Kfz-Versicherung
  • Krankenversicherung
  • Strom- und Gasvertrag
  • Mietvertrag
  • Bankkonto
  • DSL-Vertrag
  • Handyvertrag

3.1 Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung bei Preiserhöhung

Du besitzt ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Kfz-Versicherung die Beitragssumme erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern. Dies gilt auch dann, wenn deine Kfz-Versicherung die Leistungen bei gleichbleibendem Preis einschränkt.

Sobald du die Mitteilung über die Preiserhöhung erhältst, kannst du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

3.2 Sonderkündigungsrecht Krankenkasse bei Preiserhöhung

Für den Fall, dass deine gesetzliche oder private Krankenkasse die Beiträge erhöht, greift das Sonderkündigungsrecht. Sollte deine Krankenkasse eine angekündigte Prämienreduzierung oder -rücknahme vornehmen, kannst du ebenfalls außerordentlich kündigen.

In beiden Fällen musst du in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten.

3.3 Sonderkündigungsrecht Strom und Gas bei Preiserhöhung

Bei Preiserhöhungen für Strom und Gas hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag vorzeitig beenden.

Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Mitteilung deines Energieanbieters erhältst, beginnt deine zweiwöchige Kündigungsfrist.

3.4 Sonderkündigungsrecht Mietvertrag bei Preiserhöhung und Modernisierung

Im Falle einer Mieterhöhung oder einer umfangreichen und langwierigen Modernisierung hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Erhöht dein Vermieter die Miete auf die örtliche Vergleichsmiete, kannst du zwei Monate außerordentlich kündigen. Nach Ankündigung der Modernisierungsarbeiten kannst du bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Der Mietvertrag wird unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet.

3.5 Sonderkündigungsrecht Bank bei Preiserhöhung

Wenn deine Bank die Preise erhöht, muss sie dich mindestens zwei Monate vor der Erhöhung in Kenntnis setzen.

In dieser Zeit kannst du gegen die Preiserhöhung widersprechen und jederzeit fristlos kündigen.

Abhängig von deiner Bank und deinem Kontomodell kannst du ohnehin laufend fristlos kündigen.

3.6 Sonderkündigungsrecht DSL bei Preiserhöhung

Erhöht dein DSL-Anbieter die Preise, erweitert aber gleichzeitig nicht den Leistungsumfang, entsteht für dich ein Sonderkündigungsrecht.

Hier musst du schnell reagieren: Nach der Mitteilung der Preiserhöhung kannst du nur innerhalb von zwei Wochen außerordentlich kündigen.

3.7 Sonderkündigungsrecht Handyvertrag bei Preiserhöhung

Während der Mindestlaufzeit deines Handyvertrags muss sich dein Anbieter an die vereinbarten Leistungen und Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses halten. Erhöht er trotzdem die Preise, besitzt du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Vertrag vorzeitig beenden. Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit werden Handytarife häufig automatisch teurer. Oftmals haben die Anbieter diese Preiserhöhung in deinem Vertrag vermerkt. Ist das der Fall, kannst du nur innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.

Um die genauen Kündigungsbedingungen einzusehen, die bei deinem Vertrag gelten, wirf am besten einen Blick in die AGB deines Anbieters. Auch bei vielen anderen Vertragsarten steht dir bei einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nutze dafür unsere vorformulierte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage für Sonderkündigungen.

4. Sonderkündigungsrecht bei Preissenkung

Obwohl sich eine Preissenkung erstmal gut anhört, kann es sein, dass du weiterhin mehr bezahlst als bei einem anderen Anbieter. Solltest du also immer noch in einem vergleichsweise teuren Vertrag stecken, dann nutze die Preissenkung als Chance, deine Sonderkündigung auszusprechen!

Du hast immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn dein Anbieter eine Preisänderung vornimmt. Dies gilt sowohl, wenn der Preis steigt, als auch wenn er fällt.

Wenn ein Schreiben Anbieters ankommt, schau immer genau hin. Dein Anbieter muss dich in der Regel sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich informieren. Zudem muss dein Anbieter dich in seiner Mitteilung auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Mitteilung erhältst, beginnt die zweiwöchige Kündigungsfrist.

Im Fall einer Sonderkündigung bzw. außerordentlichen Kündigung solltest du deinen Vertrag selbst kündigen. Überlasse das besser nicht deinem neuen Anbieter. Stattdessen solltest du deine Kündigung selbst abschicken. Du kannst sonst nicht sicher sein, dass dein alter Anbieter deine Kündigung innerhalb der kurzen Frist des Sonderkündigungsrechts erhält und akzeptiert!

5. Sonderkündigung bei Umzug

Wenn du umziehst, hast du bei einigen Verträgen die Möglichkeit einer Sonderkündigung.

5.1 Festnetz-Telefonanschluss bei einem Umzug: Sonderkündigung möglich

Für den Vertrag deines Telefonanschlusses gibt es mehrere Lösungen. Hier geht es vor allem darum, wo sich dein neuer Wohnsitz im Vergleich zum jetzigen Wohnort befindet. Deinen neuen Wohnort solltest du deinem Festnetz-Anbieter unter Nennung des Umzugsdatums mitteilen. Liegt dieser innerhalb deines bisherigen Vorwahlbezirks, kannst du deine Telefonnummer sogar mitnehmen. Die Bearbeitungszeit für diesen Vorgang kann mitunter bis zu sechs Wochen dauern, erkundige dich also am besten frühzeitig.

Solltest du am neuen Wohnort dein Vertragsvolumen nur noch reduziert nutzen können, darfst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

5.2 Gas, Wasser und Strom: Vor dem Umzug regulär kündigen

Vor dem Umzug müssen die Gas-, Wasser- und Stromverträge deines alten Wohnsitzes gekündigt werden. Beachte hierbei, dass bei der Kündigung die aktuellen Verbrauchszahlen vermerkt werden sollten. Diese sind oft zum Kündigungszeitpunkt noch nicht komplett ausgewertet, aus diesem Grund wird die Abrechnung meist erst nachträglich vollzogen.

5.3 Bildung eines gemeinsamen Haushalts: Versicherungen zusammenlegen, einzelne Policen sonderkündigen

Beim gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel unter Lebenspartnern oder nach einer Hochzeit, können bzw. sollten einige Versicherungen zusammengelegt werden.

Versicherungen, die zusammengelegt werden können:

  • Kfz-Versicherung
  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Ist eine Zusammenlegung nicht möglich, da es sich ausdrücklich um Single-Policen handelt, hast du gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Im Anschluss hast du die Möglichkeit, eine Partnerversicherung abzuschließen. Setze dich für mehr Informationen hierzu am besten mit deiner Versicherung in Verbindung und lass dich dort umfassend beraten.

Nähere Informationen zur sogenannten Doppelversicherung – und warum du eine solche unbedingt vermeiden solltest – erhältst du in unserem Blogartikel dazu.

5.4 Ist der Rundfunkbeitrag (GEZ) kündbar?

Der Rundfunkbeitrag, früher GEZ-Beitrag, wird mittlerweile pro Wohnung berechnet. Eine Sonderkündigung dieses Beitrages und somit die Abmeldung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung ist nur unter folgenden Umständen möglich:

  • beim Tod des Beitragszahlers
  • beim Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft
  • beim Umzug in Pflegeeinrichtungen oder dauerhaft ins Ausland
  • bei Aufgabe einer der eigenen Wohnungen
  • beim Umzug zu jemandem, der bereits den Beitrag zahlt

Ziehst du zum Beispiel in eine WG, ist unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Nur ein Mitbewohner benötigt also ein Beitragskonto, alle anderen können abgemeldet werden.

Solltest du mehr Infos über die Abmeldung einer Wohnung vom Rundfunkbeitrag benötigen, findest du diese in unserem dazu passenden Blogbeitrag.

5.5 Verträge, die du im Falle eines Umzugs sonderkündigen kannst:

  • Strom, Gas, Wasser
  • Telefon und Internet
  • Handyvertrag
  • Hausratversicherung
  • Vereine und Fitnessstudio
  • Kita

Bitte beachte unbedingt deine Vertragsbedingungen, die du in den AGB des Anbieters und deinen Vertragsunterlagen findest! Dort findest du die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit du bei einem Umzug sonderkündigen kannst. Das variiert mitunter von Anbieter zu Anbieter und kann je nach Vertrag unterschiedlich sein.

6. Sonderkündigung bei Sterbefall

Der Tod eines Angehörigen bringt oftmals viele Fragen und Probleme mit sich, auch in Bezug auf Abos und Verträge. Denn mit dem Ableben eines Menschen gehen sämtliche Verträge auf die Erben über.

Lediglich höchstpersönliche Rechtsgeschäfte erlöschen mit dem Tod. Dies sind Vertragsverhältnisse, bei denen nur der Verstorbene persönlich die Leistung erbringen kann: beispielsweise der Arbeitsvertrag, Vereinsmitgliedschaften, der Pflegevertrag, die Krankenversicherung oder auch der Ehevertrag.

Alle anderen Verträge und Abonnements bestehen über den Tod hinaus. Sie gehen auf die Erben über und müssen explizit gekündigt werden. Dazu zählen Handy- und Telefonverträge, Zeitschriftenabos, Fitnessstudioverträge, Pay-TV-Abos sowie Versicherungen und Bankkonten.

Es gibt kein allgemein gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Für dich als Erbe gelten in der Regel die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Viele Anbieter zeigen sich jedoch bei einem Trauerfall kulant und beenden den Vertrag direkt. In den AGB des Anbieters findest du häufig Informationen zum Thema Todesfall.

6.1 Benötigte Unterlagen für eine Kündigung bei Todesfall

Um einen Vertrag oder das Abo eines Verstorbenen zu kündigen, benötigst du folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde im Original oder als Kopie
  • Adresse des Verstorbenen
  • Erbschein, um dich als Erben auszuweisen
  • Versicherungsschein im Original oder als Kopie (einige Versicherungen verlangen das Original)

6.2 Sonderkündigungsrecht Mietvertrag bei Todesfall

Verstirbt ein Mieter, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls können sowohl der Erbe als auch der Vermieter unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen.

Damit die Kündigung rechtswirksam ist, müssen alle Erben bzw. eintrittsberechtigten Personen die Kündigung des Mietvertrags unterschreiben.

6.3 Sonderkündigung Strom- und Gasvertrag bei Todesfall

Führst du die Wohnung des Verstorbenen nicht weiter, kannst du den Strom- oder Gasvertrag vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Füge dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei und gib eine Adresse an, an die der Energieversorger die Abschlussrechnung schicken soll.

Notiere dir bei der Wohnungsübergabe den aktuellen Zählerstand.

6.4 Besonderheit bei Bankkonten bei Todesfall

Banken wandeln das Bankkonto im Todesfall automatisch in ein Nachlasskonto um. Das Konto wird gesperrt, bis dem Erben ein wirksamer Erbschein vorliegt oder ein Hinterbliebener mit Bankvollmacht erscheint.

Alle Daueraufträge des Nachlasskontos werden weiterhin ausgeführt. Der Bevollmächtigte oder Erbe mit Erbschein kann das Konto weiterführen oder auflösen.

6.5 Sonderkündigungsrecht Versicherung bei Todesfall

Bei Versicherungen sind die Kündigungsfristen nach Kenntnis des Sterbefalls häufig sehr knapp. Hier solltest du schnell handeln, sonst kann die Versicherung die Leistung weiter abziehen oder sogar verweigern.

In einigen Fällen benötigst du für die Kündigung den originalen Versicherungsschein des Verstorbenen. Bewahre dir unbedingt eine Kopie davon für deine Unterlagen auf.

Innerhalb dieser Fristen sollte der Erbe die Versicherungen kontaktieren:

  • Unfallversicherung: innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis
  • Lebensversicherung: innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Kenntnis
  • Krankenversicherung: endet automatisch mit dem Tod
  • Privathaftpflichtversicherung: endet automatisch mit dem Tod

6.6 GEZ kündigen bei Sterbefall

Bei einem Todesfall muss der Erbe den Verstorbenen von der GEZ bzw. den Rundfunkgebühren abmelden. Hierfür ist eine Kopie der Sterbeurkunde notwendig.

Die Abmeldung solltest du so schnell wie möglich vornehmen: Denn sie ist erst ab dem nächsten vollen Monat gültig, nachdem die Rundfunkanstalt die Mitteilung erhalten hat.

6.7 Handy-, DSL- und Telefonvertrag bei Todesfall auf Kulanz kündigen

Für Mobilfunk-, DSL- und Festnetzverträge gibt es keine gesetzlichen Regelungen bei einem Todesfall. In der Regel musst du dich als Erbe an die vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen halten.

Die meisten Anbieter zeigen sich jedoch kulant, wenn du den Vertrag des Verstorbenen vorzeitig beenden möchtest. Lege der Kündigung des Handy- oder Telefonanbieters eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Bei allen anderen Verträgen ist eine außerordentliche Kündigung im Sterbefall von der Kulanz des Anbieters abhängig. Unserer Erfahrung nach erweisen sich die meisten Anbieter als sehr kulant und gewähren eine außerordentliche Kündigung.

6.8 Kündigung im Sterbefall über aboalarm

Schnell und sicher kündigst du bei einem Todesfall über aboalarm. Trage den Anbieter in der Suche ein und wähle als Kündigungsgrund “Kündigung im Sterbefall”. Ergänze deine und die persönlichen Daten des Verstorbenen in unserer anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage und füge die nötigen Dokumente, wie die Sterbeurkunde, bei. Anschließend kannst du die Kündigung direkt über aboalarm versenden. Mit der Versandbestätigung besitzt du einen Nachweis über den fristgerechten Versand deiner Kündigung.

7. Sonderkündigung im Schadensfall

Wie kann ich im Schadensfall meine Versicherung kündigen?

Wir informieren dich über Besonderheiten des Sonderkündigungsrechts bei einem Schadensfall:

  • Kündigung durch den Versicherer
  • Kündigung durch den Versicherungsnehmer
  • Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen
  • Zusätzliche Unterlagen, die bei einer Sonderkündigung notwendig sind

7.1 Kündigungsmöglichkeiten nach einem Schadensfall

Nach einem Schadensfall gibt es zwei Möglichkeiten einer Sonderkündigung:

  • Entweder du als Versicherungsnehmer kündigst deinen Vertrag bei der entsprechenden Versicherung
  • Oder deine Versicherung kündigt dir den Vertrag vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit

7.1.2 Kündigung des Versicherungsnehmers

Tritt ein Schaden ein, reguliert die Versicherung diesen Schaden in der Regel. Falls du mit der Leistung deiner Versicherung bei der Schadensregulierung nicht zufrieden bist, hast du die Möglichkeit, deine Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Du erhältst dennoch die Leistung, auch wenn du die Kündigung aussprichst.

7.1.3 Kündigung seitens der Versicherung

Auch deine Versicherung hat das Recht, nach der Schadensregulierung innerhalb eines Monats die Kündigung zu erwirken. Auch hier gilt, dass die Versicherung natürlich noch den gemeldeten Schaden regulieren muss.

Angenommen du hast die Leistungen deiner Versicherung bereits mehrfach in Anspruch nehmen müssen und die Versicherung möchte dich nicht mehr zu deinen ursprünglich vereinbarten Konditionen versichern. Dann wird sie dir zu hoher Wahrscheinlichkeit den bestehenden Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Danach ist es durchaus möglich, dass deine Versicherung dir einen neuen Vertrag anbietet, jedoch zu geänderten Konditionen.

Du hast natürlich in einem solchen Fall auch die Möglichkeit, den Anbieter komplett zu wechseln und dort günstige Neukunden-Konditionen zu erhalten.

7.2 Folgende Versicherungsarten können im Schadensfall vorzeitig gekündigt werden:

Vom Versicherungsnehmer:

  • Unfallversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Wohngebäude-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Sonderkündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht möglich bei: Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Vertrag, Risikoversicherung

Vom Versicherer:

  • Unfallversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Wohngebäude-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Sonderkündigung durch den Versicherer ist nicht möglich bei: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Vertrag, Risikoversicherung

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Der Erfolg von Sonderkündigungen beruht oftmals auf Einzelfallentscheidungen, die häufig auf Kulanz des Anbieters basieren.