Zeitungsabo kündigen. Garantiert*.

Über 10 Millionen Verträge erfolgreich gekündigt!

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Das sagen zufriedene
aboalarm-Nutzer

„Tolle Arbeitserleichterung für Leute die ihre Freizeit nicht mit mühsamen Kündigungsschreiben verbringen wollen. Einfacher geht Kündigen nicht.”

Leia H. (kündigte Vodafone)

„War immer zu faul, die Kündigung zu schreiben, auszudrucken und in den Briefkasten zu schmeißen. Und dann noch Porto. Dank aboalarm hab ich mir Zeit und Geld gespart.”

Stefan E. (kündigte Hörzu)

„Ohne aboalarm hätte ich für die Bahncard 220 Euro gezahlt, obwohl ich nun 1 Jahr im Ausland lebe, ich wurde rechtzeitig erinnert und meine Kündigung wurde sofort bestätigt.”

Lena A. (kündigte ihre Bahncard)

aboalarm Blogbeiträge zum Thema
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Zeitungsabo kündigen: Hilfreiche Tipps für eine schnelle Kündigung

Bild zum Thema
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Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich? Welche Bedingungen gelten für die ordentliche Kündigung deines Zeitungsabos und wie wirst du ein ungewolltes Abo wieder los? Wir haben Tipps für eine erfolgreiche Kündigung.

Die richtige Kündigungsfrist: Gesetzliche Obergrenzen

Die Kündigungsfrist eines Zeitungsabos unterscheidet sich je nach Vertragspartner und Form des Abonnements. So liegt diese in den meisten Fällen zwischen drei Wochen und drei Monaten. Zwar gibt es auch Verträge, die jederzeit kündbar sind, eine Kündigungsfrist, die länger als drei Monate beträgt, verstößt jedoch gegen geltendes Recht. Die für deinen Vertrag angesetzte Frist entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen. Die Einhaltung dieser ist besonders wichtig, da sich die meisten Verträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch verlängern.

Beachte: Du darfst nicht länger als 24 Monate an den Vertrag gebunden sein. Eine Kündigungsfrist darf maximal drei Monate betragen und eine anschließende Verlängerung darf ein Jahr nicht überschreiten.

Findest du eine hiervon abweichende Klausel in deinem Vertrag, ist diese ungültig und muss nicht beachtet werden.

Kündigungsform: Die Sache mit dem Versandnachweis

Auf welchen Wegen du dein Zeitungsabo kündigen kannst, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Für Verträge, die ab Oktober 2016 online geschlossen wurden, gilt in den meisten Fällen allerdings die Textform, also der Versand per Fax, E-Mail oder Brief. Wir empfehlen den Versand per Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung zu erhalten, den du in einem möglichen Streitfall verwenden kannst.

Weißt du nicht sicher, ob dein Anbieter eine Kündigung per Textform akzeptiert, bist du bei einem Versand per Einschreiben mit Rückschein auf der sicheren Seite.

Selbstverständlich kannst du für deine Zeitungsabo-Kündigung auch unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben verwenden. So sparst du dir nervenaufreibende Formulierungen. Einfach die fehlenden Daten eintragen und direkt versenden. Für einen Großteil aller Anbieter gilt zudem die aboalarm Kündigungsgarantie. Diese garantiert dir eine rechtssichere Kündigung ohne Folgekosten.

Zeitungsabo kündigen: Achte auf den richtigen Empfänger

Die richtige Kündigungsfrist: Gesetzliche Obergrenzen
©aboalarm

Hast du die auf dein Zeitungsabo zutreffenden Kündigungsbedingungen herausgefunden und das passende Kündigungsschreiben aufgesetzt, bleibt nur noch die Frage nach dem richtigen Empfänger. An wen die Kündigung zu richten ist, entnimmst du am besten den Vertragsunterlagen. Adressat ist in den meisten Fällen der Verlag, es sei denn dein Zeitungsabo wurde über einen sogenannten Abovermittler, wie beispielsweise die Pressevertriebszentrale, geschlossen. Mehr zur PVZ findest du im Blog.

Vertrag direkt beim Anbieter kündigen

Hast du einen Vertrag beim Anbieter, beispielsweise der Bild oder Süddeutschen Zeitung direkt geschlossen, gelten die jeweils dort in den AGB vermerkten Kündigungsbedingungen. Bist du dir unsicher, ob dein Abonnement beim Anbieter direkt oder über einen externen Vermittler geschlossen wurde, wirf am besten einen Blick in deine Vertragsunterlagen oder auf die monatliche Rechnung. Hier ist dein Vertragspartner vermerkt. Die folgende Grafik liefert dir einen Überblick über die wichtigsten Kündigungsbedingungen der großen Zeitungen. Die zugehörigen Kündigungsschreiben findest du hier:
BILD kündigen
BILD am Sonntag kündigen
Süddeutsche Zeitung kündigen
Die Welt kündigen
Die Zeit kündigen
FAZ kündigen

Angebote der PVZ kündigen

Die Pressevertriebszentrale, kurz PVZ, verwaltet Abos von verschiedenen Auftraggebern. Hast du ein Zeitungsabo über die PVZ oder einen anderen Abovermittler geschlossen, musst du dieses auch direkt beim Vermittler kündigen. Angaben zur Kündigungsfrist und –form findet man auf der Website solcher Abovermittler allerdings nur in den seltensten Fällen, da sich die Kündigungsbedingungen nach den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber richten.

Wenn du dein Abo bei der PVZ kündigen möchtest, wirf also auf jeden Fall einen Blick in deine Vertragsunterlagen. Hier findest du alle nötigen Angaben zur Kündigungsfrist und –form.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du Angebote von Abovermittlern immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen, um einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung zu erhalten. Die PVZ ist zudem dafür bekannt, ihren Kunden ungewollte Zeitungsabos zu verkaufen. Deswegen raten wir dir grundsätzlich davon ab auf der Straße oder am Telefon persönliche Daten oder Kontoverbindungen preiszugeben. Bist du dennoch in die Abofalle getappt, solltest du deinen Vertrag so schnell wie möglich widerrufen.

Zeitungsabo widerrufen: Der schnelle Weg aus dem Vertrag

Hast du einen ungewollten Vertrag geschlossen oder kurz nach Vertragsschluss festgestellt, dass das Zeitungsabo doch nicht deinen Vorstellungen entspricht, kannst du deinen Vertrag widerrufen. Sende hierzu unser vorgefertigtes Widerrufsschreiben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich an deinen Anbieter. Gründe für den Widerruf musst du nicht angeben.

Das Widerrufsrecht gilt nur für online oder am Telefon geschlossene Verträge!

Zeitungsabo Sonderkündigungsrecht - nur in bestimmten Fällen

Kannst du dein Zeitungsabo weder widerrufen, noch ordentlich kündigen? In bestimmten Fällen steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung oder Leistungsänderung

Nimmt dein Anbieter Leistungsänderungen vor oder erhöht die Preise deines Zeitungsabos, muss er dich darüber frühzeitig informieren. Nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Änderung, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen.

In den meisten Fällen ist auf der Mitteilung eine Frist zwischen zwei und sechs Wochen festgehalten, innerhalb der du dein Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.

Ist diese Frist verstrichen, stimmst du den geänderten Konditionen automatisch zu und der Vertrag ist erst wieder regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.

Die außerordentliche Kündigung wegen Todesfall

Der Vertragsinhaber des Zeitungsabos ist verstorben und der Vertrag läuft trotzdem weiter? Laut Gesetz steht dir in einem solchen Fall kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings agieren die meisten Anbieter kulant und akzeptieren eine außerordentliche Kündigung wegen Todesfall. Erwähne in deiner Kündigung unbedingt, dass es sich um einen Sterbefall handelt und lege die Sterbeurkunde bei.

Manche Anbieter verlangen bei Kündigung wegen Todesfall zudem von dir, dass du dich als rechtmäßiger Erbe ausweist. Dazu reicht ein gültiger Erbschein aus.

Zeitungsabo kündigen: Infos auf einen Blick

Du möchtest dein Zeitungsabo kündigen? Hier findest du alle Infos auf einen Blick: - Die Kündigungsfrist eines Zeitungsabos beträgt in der Regel zwischen drei Wochen und drei Monaten. - Sie in deinen Vertragsunterlagen nach mit wem dein Vertrag geschlossen wurde. - Verschicke deine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll um einen Nachweis zu erhalten. - Nutze dein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung oder Leistungsänderung. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung wegen Todesfall ist von der Kulanz des Anbieters abhängig.

Aktualisiert: 1. März 2023

Autor: Elena Petznik

aboalarm Kündigungsgarantie

Wir erwirken für dich die erfolgreiche Kündigung deines Vertrages - garantiert!

  • Service

    Persönlicher Kundenservice-Ansprechpartner bei aboalarm

  • Anwalt

    100% kostenlose anwaltliche Hilfe, wenn dein Anbieter sich nicht korrekt verhält

  • Kosten

    Übernahme der Kosten bei ungewollter Vertragsverlängerung

* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.