MyDoo kündigen: So wirst du das Abo schnell wieder los

MyDoo oder Legion taucht als Posten auf deiner Handyrechnung auf? Dann hast du ein Abo abgeschlossen. Wir zeigen dir, wie du es wieder loswirst.

MyDoo ist eine Marke der Legion Telekommunikation GmbH, die Klingeltöne, Spiele, Bilder und Videos für dein Handy oder Smartphone anbietet. Um diese Produkte nutzen zu können, musst du ein Abo für 3,99 oder 4,99 Euro wöchentlich abschließen. Die Abos haben eine Laufzeit von einer Woche und verlängern sich automatisch. Obwohl der Abschluss des Abos laut den FAQ von MyDoo den gesetzlichen Regelungen entspricht und entsprechend auf das Abo hingewiesen wird, berichten Nutzer in Foren immer wieder, dass sie unwissentlich ein Abo abgeschlossen haben. Erfahre hier, wie du das Abo von MyDoo schnell wieder kündigen oder widerrufen kannst.

MyDoo widerrufen

Zunächst solltest du versuchen, das Abo zu widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung haben wir in den AGB von MyDoo nicht gefunden. Das Gesetz räumt dir eine Widerrufsfrist von zwei Wochen ein (§ 355 BGB). Wenn du bei Vertragsschluss auch keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, verlängert sich diese Frist sogar um ein Jahr (§ 356 Abs. 3 BGB).

MyDoo: Kündigen auf viele Arten möglich

Willst du dein Abo bei MyDoo kündigen, bietet dir der Anbieter hier viele verschiedene Möglichkeiten. Du kannst die Kündigung  über das Handy erledigen, du kannst eine E-Mail schreiben und natürlich einen Brief senden. Außerdem kannst du unser vorgefertigtes Formular für deine MyDoo Kündigung nutzen. Dieses musst du jedoch als PDF speichern, ausdrucken und selbst verschicken.

Die Kontaktdaten haben wir nachfolgend für dich aufgelistet:

MyDoo Adresse:

Zusätzlich bietet MyDoo die Möglichkeit, das Abonnement über das Handy zu beenden. Besuche dazu die Seite des jeweiligen Services:  m.kko-store.de, m.watch-it.tv oder m.sport-news.direct
Diese Seiten sind nur über das Handynetz zu erreichen, du musst also dein WLAN in diesem Fall abschalten.
Über das Kontaktformular im Web kannst du dein MyDoo-Abo ebenfalls beenden. Dieses findest du hier:  www.mydoo-international.com 

Egal welchen Weg zur Kündigung du wählst, bestehe in jedem Fall auf eine schriftliche Bestätigung.

Eine Kündigungsfrist musst du laut unseren Recherchen nicht einhalten. Deine Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. In der Regel beträgt dieser Zeitraum eine Woche.

MyDoo: Bekomme ich mein Geld zurück?

In den FAQ von MyDoo wird ausdrücklich gesagt, dass eine Rückerstattung nur in den seltensten Fällen geschieht. Solltest du dir allerdings sicher sein, dass du kein Abo abgeschlossen hast, kannst du innerhalb von 8 Wochen bei deinem Mobilfunk-Anbieter Widerspruch gegen die Forderung von MyDoo in deiner Handyrechnung einlegen. Denke aber daran, dass du die regulären Kosten für deine Handyrechnung trotzdem bezahlen musst, du darfst nur die 3,99 bzw. 4,99 Euro für das Abo zurückbehalten. Einen Musterbrief für eine solche Rückforderung findest du bei der Verbraucherzentrale Bayern. Diese bietet auch noch mehr Hinweise und Hilfestellungen.

Auch hier gilt: Je früher du handelst, desto mehr Kosten und Ärger ersparst du dir. Deshalb raten wir dir dazu, eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Diese schützt dich vor dem Abschluss eines solchen Abos. Wie genau das mit der Drittanbietersperre funktioniert, erklären wir in einem eigenen Artikel dazu.

[Update 25.2.16|Widerrufsbelehrung vorhanden

In einer erneuerten Version der MyDoo AGB (22.7.15) findet man nun unter Punkt 8 die Widerrufsbelehrung. Du kannst deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss per E-Mail widerrufen. Sende dazu deinen Widerruf einfach an info@mydoo-international.com.

Zudem schreibt MyDoo, dass nach dem Widerspruch alle Zahlungen, die bereits vorgenommen wieder bekommst. Eine Ausnahme gilt, wenn du das Produkt schon genutzt hast, dann bekommst du anteilig dein Geld zurück.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.