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Entspannt kündigen – wir kümmern uns um den Rest

Nach dem Absenden deiner Kündigung kannst du dich entspannt zurücklehnen. Wir schicken deine Kündigung direkt und immer auf dem besten Weg zum Anbieter, bspw. elektronisch, per Brief, Fax oder Einschreiben.

Regulär oder vorzeitig: So kannst du deine ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen

Du möchtest deine ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen? Neben der regulären Kündigung gibt es noch einige Fälle, in denen das möglich ist. Welche das sind und auf was du sonst noch bei deiner Kündigung achten solltest, erfährst du hier.

Der ADAC ist dir wahrscheinlich bereits als Allgemeiner Deutscher Automobil-Club bekannt, der zum Beispiel bei Unfällen oder Pannen Unterstützung bietet. Du kannst jedoch auch Versicherungen abschließen, zum Beispiel eine Reiserücktritt – oder eben Rechtsschutzversicherung. Wie du diese ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen kannst, erklären wir dir hier.

Überblick über die ADAC Rechtsschutzversicherungen

Der ADAC bietet insgesamt vier verschiedene Rechtsschutzversicherungen an: Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz. Diese können im Bausteinsystem ausgewählt und miteinander kombiniert werden, sowie um einen sogenannten Premiumschutz erweitert werden. Möglich ist außerdem, neben dem herkömmlichen Einzelvertrag, ein Familienvertrag.

Was für eine Rechtsschutzversicherung du gebucht hast, kannst du in deinen Vertragsunterlagen nachlesen. Dort könnten auch individuelle Kündigungsbedingungen festgehalten sein, über die du dir vor deiner Kündigung auf jeden Fall einen Überblick verschaffen solltest!

Die ADAC Rechtsschutzversicherung ist sowohl für ADAC-Mitglieder, als auch für Nicht-Mitglieder zugänglich, jedoch zahlst du als Mitglied einen niedrigen Beitrag.

Ordentliche ADAC Rechtsschutzversicherung Kündigung: Frist und Form

Wie bei Versicherungsverträgen üblich, beläuft sich die Dauer einer ADAC Rechtsschutzversicherung den ADAC-AGB zufolge auf ein Jahr. Nach Ablauf des Versicherungsjahres verlängert sie sich automatisch.

Möchtest du deine ADAC Rechtsschutzversicherung beenden, musst du dich an eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres halten. Das bedeutet, dass die Kündigung mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim ADAC angekommen sein muss.

Die ADAC Rechtsschutzversicherung Kündigung ist in Textform möglich. Du kannst dem ADAC deine Kündigung also per Post, Fax oder E-Mail zuschicken. Wir raten jedoch bei wichtigen Dokumenten, wie einer Kündigung, zum Versand per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll, da du so Nachweise für deine Kündigung in der Hand hältst, die im Streitfall wichtig werden können.

Zieh unbedingt vor deiner Kündigung deine Vertragsunterlagen zurate! Es kann nämlich sein, dass dein Vertrag individuelle Regelungen beinhaltet, zum Beispiel eine andere Laufzeit oder Kündigungsfrist. Du solltest dich bei deiner Kündigung dann an die Kündigungsbedingungen in deinem eigenen Vertrag halten, nicht an die hier aufgeführten.

Schnell und einfach per Vorlage: ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen

Willst du dich nicht länger als nötig mit dem Thema Kündigung beschäftigen, kannst du mit unserem Kündigungsservice innerhalb weniger Minuten kündigen. Ergänze das Kündigungsschreiben einfach mit deinen persönlichen Angaben – wie Name, Adresse und Kundennummer – und versende es direkt mit unserem Kündigungsversand. Im Anschluss erhältst du von uns die Versandbestätigung, die dir als Nachweis für den Versand deiner Kündigung dient.

Bei Fragen oder Problemen steht dir unser  Kundensupport  gerne zur Seite.

Kontakt zu ADAC Rechtsschutzversicherung

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
Rechtschutzversicherung
Hansastr. 19
80686 - München
Deutschland

E-Mail: service@adac.de
Fax: 089 76 76 63 46
Hotline: 0800 5 12 10 06

Doch zu früh entschieden: ADAC Rechtsschutzversicherung widerrufen

Wenn du den Abschluss deiner ADAC Rechtsschutzversicherung bereust, hast du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen die Möglichkeit, deinen Versicherungsvertrag zu widerrufen.

Auch für deinen Widerruf bieten wir dir eine vorgefertigte ADAC Rechtsschutzversicherung Widerrufsvorlage. Zu dieser gelangst du wieder über den Klick auf den Banner oder über unsere Widerrufsmaske.

Wie bei unserem Kündigungsservice trägst du hier auch einfach deine Daten in die vorgesehenen Felder ein und kannst das Schreiben über aboalarm direkt an den ADAC versenden.

Eine Ausnahme ist, wenn du ausdrücklich geäußert bzw. zugestimmt hast, dass die Leistungen von beiden Seiten bereits vollständig erfüllt sind, bevor du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast – du hast dann kein Widerrufsrecht mehr.

ADAC Rechtsschutzversicherung Sonderkündigung: Vorzeitig aus der Versicherung…

…nach einem Versicherungsfall

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dir dann zu, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, du also den Rechtsschutz nun tatsächlich benötigst. Außerdem darfst du kündigen, wenn der ADAC eine Entscheidung über deinen Rechtsschutz gefällt hat – egal, ob er ihn zugesagt oder abgelehnt hat.

Hast du also durch eine Mitteilung vom ADAC über deinen Schadensfall bzw. das Urteil erhalten, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, um deine Sonderkündigung einzureichen. Du darfst selbst entscheiden, ob deine Kündigung direkt mit Zugang wirksam sein soll, oder lieber erst zu einem späteren Zeitpunkt, was zum Beispiel sinnvoll ist, wenn du bis dahin bereits eine neue Versicherung hast.

…nach Änderung wesentlicher Vertragsumstände

Du darfst ebenfalls dann kündigen, wenn von deiner Seite aus eine Änderung eintritt, die den Vertrag wesentlich beeinflusst. Hast du beispielsweise deinen privaten Wagen mit dem ADAC Rechtsschutz versichert und möchtest diesen jetzt als Taxi nutzen, steigt natürlich die Gefahr eines Versicherungsfalls an.

Der ADAC kann dieses Risiko dann mit einer Beitragserhöhung ausgleichen. Beträgt diese mehr als zehn Prozent, darfst du deine ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen. Dasselbe Recht hast du, wenn der ADAC das neue Risiko gänzlich ausschließen möchte.

Auch hier gilt ein Monat nach Zugang der Mitteilung durch den ADAC, in dem du deinen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen darfst.

…vor einer Beitragserhöhung

Auch eine reguläre Beitragserhöhung kann ein Grund zur vorzeitigen Kündigung sein. Erhältst du vom ADAC eine Mitteilung, dass eine Beitragserhöhung ansteht, hast du das Recht, innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag zu beenden.

Der ADAC informiert dich in den Mitteilungen darüber, ob dir in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

Sieh genau hin, es lohnt sich!

Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!

Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!

Erfahrungen mit aboalarm: Was Experten und Kunden sagen.

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    Übernahme der Kosten bei ungewollter Vertragsverlängerung

* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.