Kirchenaustritt: Freie Wahl der Religion

Die Religionsfreiheit gehört zu den Menschenrechten. Wir sagen dir was du beachten solltest, wenn du über einen Kirchenaustritt nachdenkst.

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte. Eines dieser Rechte ist die freie Wahl der Religion. Das heißt, du kannst selbst entscheiden, ob du eine Religion haben möchtest und wenn ja welche. Umgekehrt steht dir natürlich auch ein Kirchenaustritt frei. In Deutschland wird dieses Menschenrecht in Artikel 4 des Grundgesetztes (GG) festgehalten.

Kirchenaustritt nur bei Körperschaftsstatus

In Deutschland ist ein Kirchenaustritt nur dann erforderlich, wenn deine Glaubensgemeinschaft einen Körperschaftsstatus hat. Das heißt sie muss Mitglieder haben, aber auch unabhängig von ihnen existieren können. Darunter fallen beispielsweise die katholische und die evangelische Kirche.

Der Kirchenaustritt wird in Deutschland in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Je nach Wohnort und Religion musst du eventuell eine Gebühr bezahlen, unterschiedliche Dokumente vorlegen oder dich an eine andere Stelle wenden. In Brandenburg ist der Kirchenaustritt beispielsweise kostenlos, in Bayern zahlst du dafür 31€. Wie der Kirchenaustritt in deinem Bundesland geregelt wird, kannst du jederzeit nachschauen.

Selbstständiger Kirchenaustritt ab 14 Jahren

Nach deinem Kirchenaustritt musst du keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Dank der elektronischen Lohnsteuerkarte wird diese Information direkt an das Finanzamt und von dort aus an deinen Arbeitgeber übermittelt. Du musst dich also nicht mehr darum kümmern.
Berufliche Konsequenzen hat ein Kirchenaustritt nur für Angestellte bei einem kirchlichem Träger, beispielsweise der Caritas. Wenn du dort arbeitest, kann es passieren, dass du deinen Arbeitsplatz verlierst. Dies hat vergangenes Jahr das Bundesarbeitsgericht bestätigt.

Prinzipiell steht es jedem frei aus der Kirche auszutreten – bei Kindern unter 12 Jahren können es nur die Eltern entscheiden. Zwischen 12 und 14 haben Kinder ein Mitspracherecht: Der Erziehungsberechtigte muss dem Austritt zwar zustimmen, kann aber nicht gegen den Willen des Kindes darüber entscheiden. Ab 14 Jahren bist du religionsmündig und kannst selbst entscheiden, welcher Glaubensgemeinschaft du angehören möchtest.

Wenn du aus der Kirche austreten möchtest, hat das nicht nur staatliche sondern auch kirchliche Folgen. Wenn du katholisch bist, kannst du nach einem Austritt beispielsweise nicht mehr kirchlich heiraten.

Nachweispflicht des Kirchenaustritts

Wenn du dich für einen Kirchenaustritt entscheidest, solltest du dir darüber unbedingt einen Nachweis geben lassen – automatisch erhältst du ihn nicht. Es könnte nämlich durchaus sein, dass du nach ein paar Jahren beweisen musst, dass du tatsächlich aus der Kirche ausgetreten bist. Wenn du das nicht kannst müsstest du die Kirchensteuer für die letzten Jahre nachbezahlen.

Ob dein Kirchenaustritt richtig dokumentiert wurde kannst du ganz einfach nachprüfen: Auf deiner Gehaltsabrechnung findest du einen Vermerk über deine Konfession. Wenn dort zwei Striche sind, hat der Arbeitgeber die neuen Informationen erhalten und wird keine Kirchensteuer mehr abführen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.