Telekommunikation Archives - aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/telekommunikation/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Wed, 20 Dec 2023 11:11:22 +0000 de-DE hourly 1 Abofalle Handy, Festnetz und Internet: das Treuegeschenk https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/abofalle-handy/ Thu, 05 Dec 2019 11:00:45 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=28503 Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.? Treue lohnt sich nicht – oder doch? Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken … Continued

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Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.?

Treue lohnt sich nicht – oder doch?

Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken in überteuerten Verträgen fest und bekommen nichts von den Vorteilen zu spüren, mit denen ihre Anbieter Neukunden anlocken und binden wollen.

Kurz gesagt: Treue wird nicht belohnt!

Wie schön ist es da doch zu hören, dass es scheinbar Ausnahmen gibt! Berichtet wird von sogenannten Treuegeschenken und man möchte glauben, dass ein Umdenken stattgefunden hat und die Anbieter endlich auch Bestandskunden belohnen.

Zu schön, um wahr zu sein: das Treuegeschenk

Es wird von Rabatten, mehr Datenvolumen oder einer zusätzlichen SIM-Karte berichtet. Diese vermeintlichen Geschenke möchten Anbieter ihren Kunden machen. Es soll ein Dankeschön für deine Treue sein und wird dir meist mit einem Telefonat nähergebracht.

Aber Vorsicht! Wenn dein Anbieter mit Geschenken um sich wirft, solltest du vorsichtig sein!

Das schöne Geschenk: doch nur eine versteckte Abofalle?

In der Tat berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg genau das. Das Treuegeschenk einiger Anbieter ist nicht, was es auf den ersten Blick zu sein scheint. Beschrieben werden Fälle, bei denen Kunden Anrufe ihres Anbieters erhalten und ihnen Rabatte auf die nächste Rechnung, mehr Datenvolumen oder eine zusätzliche SIM-Karte als Geschenk für ihre Treue angeboten wird. Natürlich überwiegt erst einmal die Freude über das Treuegeschenk, denn wer mag keine Geschenke? Und wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy-, Festnetz- oder Internetverträgen?
Doch wie sich bereits kurze Zeit später herausstellt, sind diese zusätzlich versprochenen Extra-Leistungen keineswegs kostenlos und bringen meist einen zusätzlichen Vertrag oder gar einen teureren Tarif mit sich. Das Erwachen kommt spätestens, sobald du die nächste Rechnung in der Hand hältst.

Und nicht nur das! Meist verlängert sich dein Vertrag außerdem ungewollt, da du mit den neuen Optionen meist unwissentlich einem neuen Vertrag zugestimmt hast. So fängt ab diesem Zeitpunkt eine neue Vertragslaufzeit an.
Oftmals erinnern sich die Betroffenen danach nicht daran einem neuen Vertrag zugestimmt zu haben. Sie hatten ja nur ein Geschenk angenommen und sind dadurch in der Abofalle gelandet.

Abofalle Handy, Festnetz und Internet vermeiden – das kannst vorab tun

Am besten du lässt dich am Telefon auf keinerlei Gespräche um Vertragssachen mit deinem Anbieter ein. Auch wenn es dir unhöflich vorkommt, solltest du das Gespräch abbrechen und keinerlei kostenlosen Zusatzleistungen zustimmen. Das fällt sicher schwer, schützt dich aber vor zusätzlichen Kosten, die hierbei entstehen können. Um ganz sicher zu gehen, dass dein Anbieter dich nicht anruft, untersage Anrufe zu sogenannten Werbezwecken. Das kannst du auch bereits bei Vertragsabschluss tun und es dir am besten schriftlich bestätigen lassen. Falls du dies damals versäumt hast, kannst du den Widerspruch jederzeit nachreichen. Denn dein Anbieter darf dich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zu Werbezwecken kontaktieren.

In die Abofalle Handy, Festnetz und Internet getappt? So kommst du raus!

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Normalerweise darf ein Vertrag am Telefon nur dann zustande kommen, wenn du die Konditionen vorher ausführlich und verständlich erläutert bekommen hast. Doch es ist natürlich im Nachhinein schwierig nachzuweisen, dass das nicht geschehen ist.

Du hast bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit diesen innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen, solltest du dich noch innerhalb der Frist befinden.

Das kannst du ganz einfach und schnell über unseren Versandservice machen, indem du das passende Widerrufsschreiben ausfüllst und direkt über uns an deinen Anbieter verschickst. Du erhältst direkt im Anschluss den Versandnachweis bequem per E-Mail und kannst dich erst einmal zurücklehnen.

Leider ist auch nicht für jeden Vertragsabschluss zwingend eine Unterschrift von dir notwendig. Man sollte jedoch meinen, dass die Vertragsmodalitäten bei Telekommunikationsverträgen so umfangreich sind, dass es hier einer schriftlichen Zustimmung, inklusive der Unterschrift des Vertragsinhabers, bedarf. Der Bundesgerichtshof sieht das in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 tatsächlich ähnlich.
Es empfiehlt sich also den Anbieter darauf hinzuweisen, dass du am Telefon keinem neuen Vertrag zugestimmt hast bzw. zustimmst und natürlich erwartest, dass man dir Änderungen in diesem Umfang immer in schriftlicher Form zukommen lässt.

Solltest du betroffen sein und weitere Schwierigkeiten mit deinem Anbieter auftreten, ist die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland eine gute Anlaufstelle. Man hat hier bereits Erfahrungen mit dieser Art von Abofalle bei Handy-, Festnetz- und Internetverträgen gesammelt und kann dir Tipps geben, wie du weiter dagegen vorgehen kannst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Plötzlich hohe Handyrechnung? So reagierst du richtig https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/hohe-handyrechnung-richtig-reagieren/ Fri, 15 Feb 2019 14:29:17 +0000 http://www.aboalarm.de/blog/?p=7447 Auf deiner Handyrechnung sind neben deinem regulären Tarif Zusatzzahlungen aufgetaucht und du weißt nicht woher sie kommen? Erfahre hier was die Ursache für deine plötzlich hohe Handyrechnung sein kann und wie du dich dagegen zur Wehr setzt. Der Schock ist groß, wenn die eigene Handyrechnung plötzlich Beträge von mehreren Hundert Euro aufweist, ohne dass man … Continued

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Auf deiner Handyrechnung sind neben deinem regulären Tarif Zusatzzahlungen aufgetaucht und du weißt nicht woher sie kommen? Erfahre hier was die Ursache für deine plötzlich hohe Handyrechnung sein kann und wie du dich dagegen zur Wehr setzt.

Der Schock ist groß, wenn die eigene Handyrechnung plötzlich Beträge von mehreren Hundert Euro aufweist, ohne dass man weiß, wie diese zustande gekommen sind. Hier ist es gefragt, einen kühlen Kopf zu bewahren und möglichst schnell zu reagieren. Wir sagen dir, was du bei einer überhöhten Handyrechnung tun kannst und wie du ungewollte Kosten vermeidest.

Mögliche Ursachen einer plötzlich hohen Handyrechnung

Wenn dein Anbieter hohe Gebühren von dir verlangt und du erst einmal nicht weißt wieso, kommen in den meisten Fällen drei Ursachen dafür in Frage: Gebühren für Internetnutzung auf deinem Smartphone, Abrechnung von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung oder die Nutzung von Online-Spielen auf deinem Handy.

Ungewollte Internetgebühren

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Eine große Kostenfalle lauert bei der Internetnutzung im außereuropäischen Ausland, da hier die Roaming-Gesetze nicht greifen. Bist du zum Beispiel in Südamerika oder der Schweiz unterwegs kann selbst das beiläufige Checken deiner Mails oder das Versenden von WhatsApp-Nachrichten schnell horrende Kosten verursachen. Selbiges gilt auch für die Internetnutzung auf Schiffen oder in Flugzeugen.

Auch wenn du in grenznahen Gebieten unterwegs bist, die nicht zur EU gehören, solltest du unbedingt darauf achten, dass sich dein Handy nicht aus Versehen ins ausländische Netz einwählt.

Doch auf für Nutzer im Inland, die keine Datenflat haben, kann es teuer werden. Auch hier versucht das Handy die Internetverbindung über das Handynetz herzustellen, wenn die WLAN-Verbindung nicht verfügbar ist. Viele Smartphones verbinden sich automatisch mit dem Internet um Daten und Apps zu synchronisieren. So kann es passieren, dass du als Nutzer gar nicht aktiv ins Internet gegangen bist, dieser Posten aber trotzdem auf deiner Rechnung auftaucht. Willst du das nicht, so schalte die Datendienste in den Einstellungen deines Handys oder Tablets komplett ab.

Beachte: nicht bei allen Prepaid-Verträgen ist auch eine Datenflat inbegriffen. Nutzt du trotzdem mobile Daten, kann das mitunter schnell ins Geld gehen. Überprüfe deshalb, was genau in deinem Vertrag enthalten ist und buche bei Bedarf eine Internetflatrate hinzu.

Verträge mit Drittanbietern

Oft sind auch ungewollte Verträge über Abos mit Drittanbietern schuld an den hohen Kosten der Handyrechnung. Dort wird oft über Gewinnspiele und Tests gelockt. Generell gilt: Sobald nach deiner Handynummer gefragt wird, solltest du skeptisch werden. Problematisch ist hierbei oft, das man im Nachhinein kaum weiß, mit wem man den Vertrag überhaupt geschlossen hat, oder wann und wie dieser  genau zustande kam. Gerade für Prepaid-Kunden ist es oft schwer, das bereits verlorene Geld wiederzubekommen.

Auch hier gilt: Wende dich so schnell wie möglich an deinen Anbieter und widerspreche. Um zu verhindern, dass solche Abos mit Drittanbietern versehentlich abgeschlossen werden, kannst du bei deinem Netzanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre fordern. Ansonsten hilft nur, ganz genau hinzuschauen und skeptisch zu werden, sobald eine Handynummer angefordert wird.

Kostenfalle Online-Spiele

Bei vielen Online-Spielen ist es üblich, dass man gegen Geld virtuelle Zusatzleistungen erwerben kann, um mehr Erfolg zu haben. Oft passiert dies jedoch unbewusst, sodass der Schreck am Ende groß ist, wenn plötzlich ein hoher Posten auf der Handyrechnung auftaucht. Überprüfe deshalb immer genau, für welche Online-Spiele gegebenenfalls Zusatzgebühren anfallen können.

Wurden die Käufe von deinen minderjährigen Kindern getätigt, ist nach deutschem Gesetz kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen und du musst im Regelfall nicht bezahlen. Mehr Infos findest du in unserem Blogbeitrag Verträge mit Minderjährigen – haften Eltern wirklich für ihre Kinder?

Plötzlich hohe Handyrechnung? Sofort Widerspruch einlegen

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Erhältst du eine zu hohe Handyrechnung, deren Kostenzusammenstellung du nicht nachvollziehen kannst (etwa, weil du besagte Dienste nicht genutzt hast oder gar nicht so viel gesurft hast), schicke in jedem Fall einen schriftlichen Einspruch an das Unternehmen. Dazu hast du acht Wochen Zeit. Generell gilt aber, je früher, desto besser. Erkläre in deinem Schreiben ganz genau, warum du nicht mit der Rechnung einverstanden bist und bitte um eine genaue Auflistung der Kosten und wie sie zustande kamen. Dabei können ein Prüfprotokoll und der Einzelverbindungsnachweis helfen. Gib deinem Anbieter dafür eine festgelegte Frist. Die Kanzlei Hollweck sieht dabei drei Wochen als angemessen an.

Schicke diesen Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein an deinen Anbieter, zusätzlich empfiehlt sich die sofortige Zusendung als Fax und/oder E-Mail. Kündige zudem an, dass du den geforderten Betrag nicht überweisen wirst, sondern nur den Teilbetrag, der gerechtfertigt ist. Hast du deinem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, hole den Betrag zurück und überweise nur den gerechtfertigten Betrag.

Nach diesem Schritt musst du keine Sorge haben, dass dein Anbieter dir deinen Anschluss sperrt oder es zu Mahnkosten kommt. Du kannst also zunächst die Antwort abwarten.

Erkennt der Anbieter deinen Widerspruch an, wird er dir eine überarbeitete Rechnung zuschicken und das Problem ist damit für dich vom Tisch. Hält er aber an seinen Forderungen fest, nimm dir Zeit, die Prüfprotokolle und den Einzelverbindungsnachweis genau durchzulesen. Findest du dort die Posten, die für die hohe Rechnung verantwortlich sind, prüfe sie anhand der nachfolgenden Kriterien.

Plötzlich hohe Handyrechnung? Prüfe folgende Kriterien

Die Kanzlei Hollweck listet die folgenden Kriterien auf, auf Grund derer du die überteuerte Handyrechnung anfechten kannst.

1. Es gibt keine vertragliche Grundlage für die Forderung: Werden in deiner Rechnung Zusatzleistungen wie Datendienste, Virenscanner oder ähnliches aufgelistet, die du nie bestellt hast und die auch nicht Gegenstand deines Vertrags sind, so dürfen diese nicht abgerechnet werden.

2. Du hast die abgerechneten Leistungen nicht genutzt: Stehen auf deiner Rechnung Telefonate, SMS, Datenverbindungen oder Fremdanbieterleistungen, die du nicht genutzt hast, so musst du dafür natürlich auch nicht bezahlen.

3. Fehlerhafte AGB: Wurdest du beim Abschluss des Vertrags nicht auf die AGB hingewiesen oder enthalten diese ungültige Klauseln, die die Mehrkosten verursachen, so werden diese nichtig.

4. Mitschuld des Handyanbieters:  Grundsätzlich muss bei einer Vertragsschließung jede Partei Rücksicht auf die andere nehmen. Das bedeutet, dass dein Anbieter nicht zusehen darf, wie deine Handyrechnung in unendliche Höhen schnellt. Gerade beim Surfen im Ausland ist diese Gefahr sehr groß, weshalb es eine gesetzliche Kostenbremse gibt, die bei etwa 60 Euro liegt.

Liegt einer dieser Punkte vor, so schildere deine Einwände gegenüber dem Unternehmen und beharre auf deinem Widerruf. Damit solltest du gute Karten haben, dass die unrechtmäßigen Kosten gestrichen werden.

Sonderkündigungsrecht nach fehlerhafter zu hoher Handyrechnung

Du erhältst falsche Rechnungen von deinem Anbieter und willst ihn deshalb schnell loswerden? Dann haben wir gute Neuigkeiten für dich: wenn dir dein Anbieter wiederholt fehlerhafte und zu hohe Rechnungen ausstellt und nicht auf deinen Widerspruch reagiert, kannst du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Verhalte dich zunächst wie oben beschrieben: widerspreche der falschen Rechnung und setze deinem Vertragspartner eine Frist, in der er die Rechnung überprüfen und korrigieren musst. Kommt dein Anbieter diesen Forderungen nicht nach und erstellt dir weiterhin fehlerhafte Rechnungen, kannst du die Kündigung aussprechen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Werbeanrufe blockieren: Wie du die ungewollten Anrufer loswirst https://www.aboalarm.de/blog/telekommunikation/werbeanrufe-blockieren/ Mon, 17 Dec 2018 08:18:03 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=25296 Manchmal scheinen sie einen geradezu auf dem Kieker zu haben: Mehrmals am Tag können fremde Nummern anrufen. Am anderen Ende der Leitung dann statt der Lieben ein Werber oder eine Roboterstimme mit demselben Zweck. Doch dem kannst du einen Riegel vorschieben. Wir zeigen dir, wie du Werbeanrufe blockieren kannst und wie du dich überhaupt erst … Continued

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Manchmal scheinen sie einen geradezu auf dem Kieker zu haben: Mehrmals am Tag können fremde Nummern anrufen. Am anderen Ende der Leitung dann statt der Lieben ein Werber oder eine Roboterstimme mit demselben Zweck. Doch dem kannst du einen Riegel vorschieben. Wir zeigen dir, wie du Werbeanrufe blockieren kannst und wie du dich überhaupt erst davor schützt.

Bei Werbeanrufen sollte man sich gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln lassen, denn man ist schneller in eine Abofalle geraten, als man glaubt.

In diesem Artikel erfährst du, wie du einen Aboanruf erkennst.

Werbeanrufe blockieren: Zu Hause

Im Festnetz

Zwar gibt es mittlerweile auch Festnetztelefone, bei denen sich unerwünschte Nummern sperren lassen, jedoch ist dies nicht standardisiert. Um herauszufinden, ob dein Telefon diese Funktion unterstützt, lies am besten in der Gebrauchsanweisung nach und gehe den individuellen Anleitungen nach.

In der Telefonanlage

Bei einer Fritz!Box zum Beispiel kannst du unerwünschte Werbeanrufe im Seitenmenü „Telefonie“ des Fritz!Box-Internetauftritts blockieren. Unter „Rufbehandlung“ kannst du dort eine „Neue Rufsperreeinrichten. Dafür wählst du „ankommende Anrufe“, gibst die jeweilige Nummer ein und bestätigst mit „OK“.

Wie im Festnetz kann sich dieser Vorgang jedoch von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Werbeanrufe blockieren: Auf dem Handy

Auf dem iPhone

Apple erlaubt es, mit wenigen Klicks eine Nummer zu sperren, die dich angerufen hat. Dafür gehst du in deiner Telefon-App auf die Anruferliste und tippst auf das kleine, eingekreiste „i“ rechts neben der jeweiligen Nummer. Dort kannst du dann den Anrufer blockieren.

Auf einem Android-Handy

Ebenso wie auf dem iPhone musst du zum Blockieren eines Anrufers auf einem Android-Handy in die Anruferliste. Dort drückst du lange auf die jeweilige Nummer, bis sich ein Menü öffnet. Anschließend kannst du dort den „Kontakt blockieren“. Bestätige mit „OK“.

So schützt du dich: Tipps gegen Werbeanrufe

Alles in allem kann man sagen: Sei achtsam! Wie auch deine anderen persönlichen Daten solltest du gut darüber nachdenken, wem du deine Telefonnummer gibst. Oftmals ist eine Angabe deiner Nummer im Netz gar nicht nötig – trotzdem wird sie verlangt. Gerade bei dubiosen Gewinnspielen werden gerne Nummern gesammelt. In solchen Fällen kannst du eine falsche Nummer angeben.

Lässt ein Werber nicht locker, kannst du eine eventuell gegebene Zustimmung zur Nutzung deiner Daten für Werbezwecke schriftlich widerrufen. Wie das geht, erfährst du hier.

Du kannst Werbeanrufe, die ohne Erlaubnis geschehen, bei der Verbraucherzentrale melden. Ruft der Werber mit einer 0900- oder 0137-Vorwahl an, wende dich an die Bundesnetzagentur.

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Werbeanrufe verboten? Das gilt für Werbeanrufe nach der Kündigung https://www.aboalarm.de/blog/telekommunikation/werbeanrufe-verboten/ Thu, 13 Jul 2017 10:00:56 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=21047 Du hast bei deinem Anbieter bereits die Kündigung eingereicht, wirst danach jedoch mit zahlreichen Werbeanrufen belästigt? Ob das überhaupt erlaubt ist und wie du in solchen Fällen vorgehen kannst, erfährst du von uns! In regelmäßigen Abständen klingelt dein Telefon und der Anrufer ist dein alter Anbieter, der für einen erneuten Vertragsabschluss Werbung machen möchte? Das … Continued

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Du hast bei deinem Anbieter bereits die Kündigung eingereicht, wirst danach jedoch mit zahlreichen Werbeanrufen belästigt? Ob das überhaupt erlaubt ist und wie du in solchen Fällen vorgehen kannst, erfährst du von uns!

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In regelmäßigen Abständen klingelt dein Telefon und der Anrufer ist dein alter Anbieter, der für einen erneuten Vertragsabschluss Werbung machen möchte? Das ist nicht nur nervig, sondern kann auch gegen das Gesetz verstoßen! Woher du weißt, ob in deinem Fall solche Werbeanrufe verboten sind und wie du dich in Zukunft davor schützen kannst, haben wir dir hier zusammengefasst.

Wann genau sind Werbeanrufe verboten?

Generell ist es so, dass Werbeanrufe nur dann erlaubt sind, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass deine Daten zu werblichen Zwecken verwendet werden dürfen. Meistens enthalten die AGB von Unternehmen eine solche Klausel. Indem du bei Vertragsschluss die AGB akzeptierst, stimmst du dieser Klausel zu und erlaubst es dem Unternehmen somit, dich für Werbung zu kontaktieren. Hast du diese Einwilligung nicht gegeben, zum Beispiel weil du nie Kunde bei dieser Firma warst oder deine Einwilligung bereits widerrufen hast, sind solche Werbeanrufe verboten! Nach einer Kündigung gibt es eine spezielle Regelung. So ist es in Ausnahmefällen erlaubt, einen ehemaligen Kunden zu kontaktieren, um ihm Fragen zur Verbesserung des eigenen Vertriebs zu stellen. Eine sogenannte „Nachfasswerbung„, bei der dir das betreffende Unternehmen nach Vertragsende aktiv neue Tarife vorstellt, ist gesetzlich verboten.

Erfreuliche News für Verbraucher: 2017 gab das Oberlandesgericht Köln einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg recht und verschärfte damit das Werbeverbot nach Vertragende für Anbieter. In dem Fall ging es um eine Klausel in einem Telekomvertrag, die Werbeanrufe für bis zu 2 Jahre nach Vertragsende für zulässig erklärte. Laut Urteil verstößt diese Werbebefugnis allerdings gegen das „Verbot belästigender Werbung„.
Werbeanrufe nach Vertragsende unzulässig
Screenshot vom 10.07.2017 – Beispiel aus dem Telekom hilft Forum

Werbeanrufe verboten – und jetzt? 5 Tipps, wie du dich vor ihnen schützen kannst!

Auch wenn du Werbeanrufe nicht komplett verhindern kannst, gibt es einige Maßnahmen, die du treffen kannst, um sie zumindest unwahrscheinlicher zu machen:

  • Sei sparsam mit deinen Daten. Gebe deine Telefonnummer bei einem Vertragsabschluss nur dann an, wenn es unbedingt nötig ist!
  • Vorsicht bei Gewinnspielen! Auch hier gilt: wenn du die Telefonnummer nicht zwingend angeben musst, vermeide diese Angabe.
  • Untersuche einen Vertrag bevor du ihn abschließt immer auf solche Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben, deine Daten zu Werbezwecken zu speichern und zu gebrauchen. Bist du nicht damit einverstanden, streiche die betreffenden Klauseln aus dem Vertrag!
  • Mache von deinem Recht zum Widerspruch Gebrauch. Du kannst jederzeit – ob direkt zum Vertragsschluss oder zur Kündigung – der Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken widersprechen.
  • Wirst du von derselben Nummer immer und immer wieder unerlaubt mit Werbeanrufen belästigt, solltest du sie der Bundesnetzagentur melden. Diese kann dann Bußgelder verhängen sowie die Rufnummer sperren lassen.

Eine Anleitung, wie du Werbeanrufe blockierst, haben wir dir in unserem Artikel Werbeanrufe blockieren: Wie du die ungewollten Anrufer loswirst zusammengefasst.

Verbotene Werbeanrufe melden

Bist du Opfer verbotener Werbeanrufe geworden, kannst du bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Dazu kannst du dir online auf der Website der Bundesnetzagentur kostenlos ein Beschwerdeformular herunterladen. Dies kannst du dann ausgedruckt als Brief, per Fax oder eingescannt per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de senden. Alternativ kannst du auch direkt über das Onlineformular der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Folgende Angaben solltest du dafür bereit halten:

  • deine persönlichen Daten
  • die genauen Daten zum Anruf, wie Datum, Uhrzeit oder angezeigte Rufnummer
  • Name des Anrufers bzw. des Unternehmens
  • die Namen der Produkte, für die während des Anrufes geworben wurde
  • einen Überblick über den genauen Gesprächsverlauf
  • Angaben darüber, ob du zuvor eine Einwilligung zum Werbeanruf erteilt bzw. diese widerrufen hast

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Ist eine telefonische Kündigungsbestätigung notwendig? https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/telefonische-kuendigungsbestaetigung-notwendig/ Fri, 28 Nov 2014 13:29:34 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=11406 Immer mehr Mobilfunkanbieter fordern eine telefonische Kündigungsbestätigung und Kontaktaufnahme durch den Kunden. Doch ist das rechtlich wirksam? Unsere Nutzer berichten uns immer wieder, dass der gekündigte Mobilfunkanbieter einen Anruf des Kunden verlangt, um die Kündigung zu bestätigen. Grund genug, uns zu fragen, ob dies eine rechtlich wirksame Forderung ist und die Kündigung tatsächlich erst nach dem … Continued

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Immer mehr Mobilfunkanbieter fordern eine telefonische Kündigungsbestätigung und Kontaktaufnahme durch den Kunden. Doch ist das rechtlich wirksam?

Unsere Nutzer berichten uns immer wieder, dass der gekündigte Mobilfunkanbieter einen Anruf des Kunden verlangt, um die Kündigung zu bestätigen. Grund genug, uns zu fragen, ob dies eine rechtlich wirksame Forderung ist und die Kündigung tatsächlich erst nach dem Anruf wirksam wird. Oder ist dies nicht eher eine Masche, um den Kunden doch noch ein neues Angebot aufschwatzen zu können und sie zum Bleiben zu überreden?

Dazu haben wir unter anderem mit dem Fachanwalt Holger Loos gesprochen.

Telefonische Kündigungsbestätigung – wer verlangt sie?

Besonders oft berichten Kunden von O2 über dieses Vorgehen. Dabei berichten die Aboalarm-Nutzer unter anderem von sehr langen Wartezeiten von mindestens 45 Minuten und davon, dass die Hotline erst nach Verstreichen der Kündigungsfrist erreichbar war.

Auch bei Talkline scheint dieses Vorgehen durchaus üblich zu sein, wie Erfahrungsberichte der Nutzer zeigen.

Auch ehemalige Kunden von Mobilcom-Debitel beklagen sich über dieses Vorgehen.

Bist auch du schon nach einer Kündigung zu einer telefonischen Bestätigung aufgerufen worden? Dann schreib uns – am besten unten in den Kommentaren. Denn wir sind sicher, dass das noch nicht alle Anbieter sind, die so vorgehen.

Telefonische Kündigungsbestätigung – wie ist die Rechtslage?

Die erste Frage die sich uns bei diesem Vorgehen natürlich stellt ist, ob der Anruf denn wirklich nötig ist, um die Kündigung rechtskräftig zu machen. Dazu haben wir mit dem Fachanwalt Holger Loos gesprochen.

Ist es rechtlich ok, dass eine Kündigung erst nach einem Anruf wirksam wird?

„Nein, das ist absoluter Quatsch! Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das zwar empfangsbedürftig ist – also zugehen muss – aber keinerlei Bestätigung oder ähnlichem bedarf.“

Was mache ich als Kunde, wenn mein Anbieter das fordert?

„Man kann natürlich anrufen, dazu besteht aber keine Verpflichtung. Man kann also auch einfach gar nichts machen, wenn man sich sicher ist, dass die Kündigung zugegangen ist.“

Kann man darauf bestehen, dass die Kündigung auch ohne Anruf gilt – wenn ja, wie?

„Einen Anspruch auf eine Bestätigung der Kündigung hat man rechtlich leider nicht – aber diese braucht man auch nicht zwingend. Sie würde allerdings Sicherheit schaffen, dass die Kündigung wirklich angekommen ist. Wenn der Anbieter aber sagt, die Kündigung wäre erst nach dem Anruf wirksam, könnte man eine Feststellungsklage gegen ihn erheben mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass wirksam gekündigt ist.“

Was bedeutet das also für dich?

Die Verwirrung bei den Nutzern entsteht vor allem durch die Unklarheit bei den Begriffen. Der Anruf ist für die Kündigungsbestätigung nötig – so sagen es die Anbieter. Doch was sie natürlich nicht sagen, ist, dass eine Kündigungsbestätigung für eine wirksame Kündigung überhaupt nicht notwendig ist. Weder für dich noch für deinen Anbieter.

Rufst du also nach einer Kündigung nicht bei deinem Anbieter an und dieser ignoriert die Kündigung, so kannst du dich wehren.

Wichtig ist, dass du einen Nachweis deiner Kündigung hast, das Sendeprotokoll tut hier gute Dienste, der Rückschein eines Einschreibens mit einem Zeugen für das Abschicken ist noch besser. Wir raten dir, mit deinem Anbieter Kontakt aufzunehmen und ihn darauf hinzuweisen, dass eine Kündigung auch ohne Anruf gültig ist und du einen Nachweis für den Zugang deiner Kündigung hast. Normalerweise sollte der Anbieter dann einlenken und die Kündigung annehmen.

Sollte das nicht ausreichen, könntest du, wie Holger Loos beschreibt, eine Feststellungsklage gegen ihn erheben.

Telefonische Kündigungsbestätigung – das Fazit

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Kündigung auf jeden Fall wirksam ist, wenn sie beim Anbieter nachweisbar eingegangen ist – völlig unabhängig davon, ob du angerufen hast oder nicht. Dies wissen auch die Anbieter und werden es in der Regel nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Besonders nicht, wenn du nachweisen kannst, dass du rechtmäßig gekündigt hast (innerhalb der Frist, auf dem richtigen Weg, mit allen nötigen Angaben).

Die Anbieter setzen hier auf die Unwissenheit der Kunden – und das mit Erfolg. Viele sind verunsichert und rufen deshalb die Kündigungshotline an, um ihre Kündigung zu bestätigen. Ein wunderbarer Ansatzpunkt für die Kundenrückgewinnung der Unternehmen, die dann jeden Kunden, der schon gekündigt hat, nochmal ans Telefon bekommt und die Chance hat ihn mit Ach-so-tollen-Angeboten dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzunehmen.

Update 12.05.15

Die Ansichten von Holger Loos wurden nun auch gerichtlich bestätigt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat vor dem Landgericht Kiel gegen mobilcom-debitelgeklagt. Grund hierfür war, dass der Mobilfunkanbieter eine telefonische Kündigungsbestätigung verlangt. Am 9.4.2015 haben die Richter ein Urteil gefällt (Az. 15 O 99/14). Mehr zum Urteil kannst du in unserem Blogbeitrag Urteil: Telefonische Kündigungsbestätigung unnötig nachlesen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Fonic Rufnummernmitnahme – einfach Nummer behalten https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/fonic-rufnummernmitnahme/ Sun, 31 Aug 2014 09:06:07 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=10443 Fonic Rufnummernmitnahme – wir zeigen dir, wie du deine Rufnummer mit zu Fonic oder zu einem anderen Anbieter nehmen kannst. Unabhängig davon, bei welchem Anbieter du bist, hast du als Verbraucher laut Telekommunikationsgesetz (§59) stets das Recht, deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Die Fonic Rufnummernmitnahme ist selbstverständlich in zwei Richtungen möglich: Du hast … Continued

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Fonic Rufnummernmitnahme – wir zeigen dir, wie du deine Rufnummer mit zu Fonic oder zu einem anderen Anbieter nehmen kannst.

Unabhängig davon, bei welchem Anbieter du bist, hast du als Verbraucher laut Telekommunikationsgesetz (§59) stets das Recht, deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen.

Die Fonic Rufnummernmitnahme ist selbstverständlich in zwei Richtungen möglich: Du hast sowohl die Möglichkeit, deine Rufnummer von deinem alten Anbieter mit zu Fonic zu nehmen oder deine Nummer von Fonic zu einem anderen Anbieter zu portieren. Welche Kosten dir entstehen und was du beachten solltest, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Beachte in jedem Fall, dass die Daten, die du beim Abschluss eines neuen Vertrags machst, identisch mit den Daten sein müssen, die bei deinem bisherigen Anbieter hinterlegt sind. Ansonsten kommt es zu Problemen bei der Rufnummernmitnahme.

Fonic Rufnummernmitnahme: Portierung während der Vertragslaufzeit

Nach einer Reform des Telekommunikationsgesetz im Jahr 2012 darfst du deine Mobilrufnummer jederzeit von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter mitnehmen

Das heißt, du kannst jederzeit die sofortige Mitnahme deiner Rufnummer bei einem Vertragswechsel beantragen, ganz unabhängig von der noch verbleibenden Laufzeit.

Fonic Rufnummernmitnahme: Gebühren

Seit Dezember 2021 darf die Portierung zu einem neuen Anbieter mit keinen Kosten mehr verbunden sein. Die Mitnahme deiner Rufnummer von oder zu Fonic ist somit kostenlos.

Beachte jedoch, dass, wenn du die Rufnummer aus einem laufenden Vertrag portierst, dieser dennoch weiterläuft und du bis zum Vertragsende bezahlen musst. Damit dies nicht umsonst ist sondern du den Vertrag noch weiter nutzen kannst, muss dir dein alter Anbieter eine neue Nummer zur Verfügung stellen.

Fonic Rufnummernmitnahme beantragen

Um deine Handynummer aus einem laufenden Fonic-Vertrag mitzunehmen reicht eine E-Mail an den Kundenservice unter service@fonic.de oder ein Anruf an bei der Hotline (017688880000) um die sofortige Portierung zu beantragen.

Willst du von einem anderen Anbieter zu Fonic wechseln, musst du die Portierungsanfrage natürlich an deinen alten Anbieter richten.

Fonic Rufnummernmitnahme: Portierung nach Ende des Vertrags

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Bei Fonic ist die Rufnummernmitnahme nicht bei der Bestellung, sondern erst bei Aktivierung der Sim-Karte möglich. Logge dich zur Portierung in deinem Fonic Kundenkonto ein. Gehe dann zu „Rufnummer Mitnahme“ und folge den angegebenen Schritten. Achte darauf, dass dein alter Anbieter zuvor deinen Portierungsantrag erhalten haben muss, um deine Rufnummer zur Mitnahme freizugeben.

Fonic Rufnummernmitnahme: Kurz und knapp

Hier die Vorgehensweise bei deiner Fonic Rufnummernmitnahme in der Übersicht:

  1. Vertrag beim alten Anbieter kündigen und auf eine Kündigungsbestätigung bestehen
  2. Daten für den neuen Vertrag genau mit denen des alten Vertrags vergleichen (Notfalls vorher noch Änderungen beim alten Vertrag vornehmen)
  3. Neuen Vertrag abschließen mit Hinweis auf Portierungswunsch
  4. Kündigungsbestätigung beim neuen Anbieter vorlegen
  5. Warten bis Rufnummernmitnahme erfolgt ist

Wie du siehst, ist die Fonic Rufnummernmitnahme ganz einfach, wenn du ein paar Dinge bereits vorher beachtest. Wichtig ist immer, dass du auf die genauen Vertragsdaten achtest und die Portierung am besten sofort beantragst.

Weitere Artikel zur Rufnummernmitnahme:

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Aldi Talk Rufnummernmitnahme: So geht’s https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/aldi-talk-rufnummernmitnahme/ Sun, 22 Jun 2014 16:33:29 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=9590 Aldi Talk Rufnummernmitnahme – wir zeigen dir was du beachten musst, um deine Rufnummer mit zu Aldi Talk oder einem anderen Anbieter zu nehmen. Die Aldi Talk Rufnummernmitnahme ist in beide Richtungen möglich: Du kannst deine Rufnummer sowohl von Aldi Talk mit zu einem anderen Anbieter nehmen oder zu Aldi Talk wechseln und dabei deine … Continued

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Aldi Talk Rufnummernmitnahme – wir zeigen dir was du beachten musst, um deine Rufnummer mit zu Aldi Talk oder einem anderen Anbieter zu nehmen.

Die Aldi Talk Rufnummernmitnahme ist in beide Richtungen möglich: Du kannst deine Rufnummer sowohl von Aldi Talk mit zu einem anderen Anbieter nehmen oder zu Aldi Talk wechseln und dabei deine Nummer behalten.

Wenn du Aldi Talk kündigen willst, haben wir das passende Kündigungsschreiben für dich. Auch andere Handyverträge kannst du über aboalarm ganz leicht kündigen.

In Deutschland hast du als Verbraucher das Recht deine Rufnummer auch nach einem Anbieterwechsel zu behalten. Das regelt das Telekommunikationsgesetz (§59). Seit 2012 hast du sogar das Recht deine Rufnummer auch während der Vertragslaufzeit mit zu einem Anbieter zu nehmen.

Für die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter dürfen seitens Aldi Talk keine Gebühren anfallen: Die Mitnahme der Rufnummer ist seit Dezember 2021 kostenlos. Wenn du deine Nummer von einem anderen Anbieter mit zu Aldi Talk nimmst, bekommst du ein zusätzliches Startguthaben von 25 Euro. Dies dient dazu, die Kosten der Rufnummernmitnahme bei deinem alten Anbieter zu decken.

Aldi Talk Rufnummernmitnahme: während der Vertragslaufzeit

Natürlich musst du die Gebühren für deinen Vertrag auch nach einer Rufnummernmitnahme bezahlen. Dafür bekommst du aber eine neue Nummer, um deinen Vertrag weiterhin nutzen zu können.

Für die sofortige Rufnummernmitnahme aus einem laufenden Vertrag musst du eine Absichtserklärung zur Portierung bei deinem bisherigen Anbieter einreichen. Dazu reicht in der Regel ein Anruf beim Kundenservice oder eine E-Mail.

Beachte, dass ein Portierungsauftrag nicht die fristgerechte und gesonderte Kündigung deines Vertrages ersetzt!

Bei der Aldi Talk Rufnummernmitnahme kannst du den Kundenservice über ein Kontaktformular um die Rufnummernmitnahme zu beantragen.

Aldi Talk Rufnummernmitnahme: nach Vertragsende

Wenn du deine Rufnummer nach Ende der Vertragslaufzeit mit zu Aldi Talk nehmen möchtest, musst du deinen Handyvertrag kündigen.

In unseren Kündigungsschreiben kannst du angeben, ob du deine Handynummer nach der Kündigung mitnehmen möchtest.

Aldi Talk bietet dir ein Formular an, um die Rufnummernmitnahme bei deinem bisherigen Anbieter zu beantragen. Dieses Formular musst du spätestens 90 Tage Wochen nach Vertragsende an Aldi Talk senden, da deine Nummer sonst neu vergeben werden darf.

Besonders wichtig: Achte genau darauf, dass die Angaben zu dir und deiner Adresse beim bisherigen und beim neuen Anbieter identisch sind. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Rufnummernmitnahme kommen.

Wenn du Aldi Talk kontaktieren willst, findest du hier die Aldi Talk Kontaktdaten:

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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DeutschlandSim Rufnummernmitnahme: So klappt’s https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/deutschlandsim-rufnummernmitnahme/ Mon, 16 Jun 2014 06:41:35 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=9513 DeutschlandSim Rufnummernmitnahme – du möchtest deine Rufnummer mit zu DeutschlandSim nehmen? Wir zeigen dir, wie du das machst. Da die Rufnummernmitnahme gesetzlich verankert (Telekommunikationsgesetz (§59)) ist, kannst du als Verbraucher, unabhängig vom Anbieter, eine Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter beantragen. Bei DeutschlandSim kannst du sowohl deine Nummer mitnehmen und bei DeutschlandSim weiterverwenden, oder deine DeutschlandSim-Rufnummer … Continued

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DeutschlandSim Rufnummernmitnahme – du möchtest deine Rufnummer mit zu DeutschlandSim nehmen? Wir zeigen dir, wie du das machst.

Da die Rufnummernmitnahme gesetzlich verankert (Telekommunikationsgesetz (§59)) ist, kannst du als Verbraucher, unabhängig vom Anbieter, eine Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter beantragen.

Bei DeutschlandSim kannst du sowohl deine Nummer mitnehmen und bei DeutschlandSim weiterverwenden, oder deine DeutschlandSim-Rufnummer mit zu einem anderen Anbieter nehmen.

DeutschlandSim Rufnummernmitnahme: Noch während der Vertragslaufzeit

Nach einer Reform des Telekommunikationsgesetzes ist es seit 2012 jederzeit möglich, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Unabhängig von einem noch laufenden Vertrag kannst du die sofortige Portierung beantragen. Kosten darf dir dafür weder DeutschlandSim noch der neue oder Anbieter in Rechnung stellen: Die Mitnahme der Runfnummer ist seit Dezember 2021 kostenlos.

Bei der DeutschlandSim Rufnummernmitnahme kannst du die sofortige Portierung über das Kontaktformular oder die Hotline beantragen.

Natürlich musst du die monatlichen Gebühren für deinen laufenden Vertrag auch nach der Rufnummernmitnahme weiter bezahlen. Damit du den Vertrag aber weiterhin nutzen kannst, muss dir dein Anbieter eine neue Rufnummer zuweisen.

DeutschlandSim Rufnummernmitnahme: Portierung nach Vertragsende

Bevor du die Rufnummernmitnahme beantragen kannst, musst du deinen bisherigen Mobilfunkvertrag kündigen. Du kannst du bereits in der Kündigung auf die Rufnummernmitnahme hinweisen, das kann den Vorgang beschleunigen

Danach musst du bei Bestellung deines neuen Vertrags oder der Aktivierung deiner PrePaid-Karte die Rufnummernmitnahme beantragen. Nun wird dein neuer Anbieter einen Portierungsantrag an deinen bisherigen Anbieter schicken. Um die Portierung durchführen zu können, musst du die Kündigungsbestätigung an deinen neuen Anbieter senden.

Verwende hierzu am besten unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Kündigungsformular und kreuze das Feld „Ich möchte meine Rufnummer mitnehmen“ an.

Für die erfolgreiche Rufnummernmitnahme müssen die Angaben, die du bei der Bestellung machst, identisch mit denen bei deinem bisherigen Anbieter sein. Wenn sich die Daten unterscheiden, wird die Portierung abgelehnt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

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Congstar Rufnummernmitnahme: So gehst du vor https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/congstar-rufnummernmitnahme/ Wed, 28 May 2014 16:24:51 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=9338 Congstar Rufnummernmitnahme – du möchtest deine Rufnummer behalten und sie mit zu Congstar oder einem neuen Anbieter nehmen? Wir zeigen dir, wie das geht. Aufgrund des Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Verbraucher jederzeit das Recht die Rufnummer aus deinem Mobilfunkvertrag zu einem neuen Anbieter zu portieren. Die Congstar Rufnummernmitnahme ist in beide Richtungen möglich: Du … Continued

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Congstar Rufnummernmitnahme – du möchtest deine Rufnummer behalten und sie mit zu Congstar oder einem neuen Anbieter nehmen? Wir zeigen dir, wie das geht.

Aufgrund des Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Verbraucher jederzeit das Recht die Rufnummer aus deinem Mobilfunkvertrag zu einem neuen Anbieter zu portieren.

Die Congstar Rufnummernmitnahme ist in beide Richtungen möglich: Du kannst deine Rufnummer aus einem Congstar-Vertrag oder einer Prepaid-Karte zu einem anderen Anbieter mitnehmen oder deine Nummer von deinem alten Anbieter mit zu Congstar nehmen. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du bei der Congstar Rufnummernmitnahme vorgehen musst und auf was du achten solltest.

Congstar Rufnummernmitnahme: Während der Vertragslaufzeit

Seit einer Reform des Telekommunikationsgesetz 2012 kannst du deine Rufnummer jederzeit und unabhängig von der Dauer des Vertragsverhältnis mit zu einem anderen Anbieter nehmen. Dafür werden keine extra Gebühren fällig.

Die Rufnummernmitnahme ist seit Dezember 2021 kostenlos: Weder Congstar noch der alte oder neue Anbieter dürfen dir Kosten in Rechnung stellen. Dafür bekommst du bei Congstar sogar eine Startgutschrift von 10 Euro, wenn du deine Rufnummer mitbringst.

Auch wenn du deine Rufnummer jederzeit aus einem laufenden Vertrag portieren kannst, läuft dein Vertrag entsprechend der normalen Laufzeit weiter. Um deinen Mobilfunkvertrag auch weiterhin nutzen zu können, muss dir dein bisheriger Anbieter eine neue Nummer zuteilen.

Um deine Handynummer aus einem laufenden Vertrag mitzunehmen reicht es, eine Absichtserklärung zur Portierung an deinen bisherigen Anbieter zu senden.

Für die Beantragung der Congstar Rufnummernmitnahme wende dich am besten schriftlich an Congstar, zum Beispiel per E-Mail an den Kundenservice.

Congstar Rufnummernmitnahme: Nach Ende der Vertragslaufzeit

Welchen Handyvertrag möchtest du kündigen?
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Hast du deinen bisherigen Mobilfunkvertrag bereits gekündigt, kannst du die Kündigungsbestätigung an deinen neuen Anbieter senden. Daraufhin wird dein neuer Anbieter einen Portierungsauftrag versenden.

Die Daten, die du bei deinem neuen Anbieter angibst, dürfen nicht von den Daten abweichen, die bei deinem alten Anbieter hinterlegten sind. Sollte das der Fall sein, wird dein alter Anbieter die Portierung ablehnen.

Congstar bietet dir einen Kündigungshelfer, mit dem du ein Schreiben für die Rufnummernmitnahme an deinen alten Anbieter erstellen kannst.

Noch einfacher geht es mit unserer Congstar Kündigungsvorlage: Kreuze einfach den Punkt „Ich möchte meine Rufnummer mitnehmen“ an, wir informieren Congstar über deinen Mitnahmewunsch.

Egal ob du deine Nummer mit zu Congstar oder von einem Congstar Vertrag zu einem anderen Anbieter nehmen möchtest, ist es wichtig, dass du den Portierungsantrag spätestens 90 Tage nach Vertragsende stellst. Danach darf deine Nummer neu vergeben werden und eine Portierung ist unmöglich.

Das gilt für Festnetz-Verträge

Wenn du deine Festnetzrufnummer auch nach einem Anbieterwechsel weiter verwenden möchtest, darfst du deinen bisherigen Vertrag nicht selbst kündigen. Die Kündigung deines bisherigen Vertrags übernimmt dein neuer Anbieter für dich, dazu musst du im Bestellprozess angeben, welche Nummern von welchem Anbieter portiert werden sollen. Du musst nur die Kosten für die Portierung bei deinem bisherigen Anbieter bezahlen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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O2 Rufnummernmitnahme: Darauf musst du achten https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/o2-rufnummernmitnahme/ Mon, 26 May 2014 11:08:15 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=9318 O2 Rufnummernmitnahme – Du willst deine Rufnummer mit zu O2 oder einem Anbieter nehmen? Wir erklären dir, was du dabei beachten musst. Nach dem Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Verbraucher immer das Recht, deine Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Unabhängig davon, wie lange dein Vertrag noch läuft. Die O2 Rufnummernmitnahme ist natürlich … Continued

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O2 Rufnummernmitnahme – Du willst deine Rufnummer mit zu O2 oder einem Anbieter nehmen? Wir erklären dir, was du dabei beachten musst.

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Nach dem Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Verbraucher immer das Recht, deine Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Unabhängig davon, wie lange dein Vertrag noch läuft.

Die O2 Rufnummernmitnahme ist natürlich in zwei Richtungen möglich: Du kannst deine Rufnummer von O2 zu einem neuen Anbieter mitnehmen oder deine bisherige Nummer bei einem neuen oder in einem bereits laufenden Vertrag von O2 weiterverwenden.

O2 Rufnummernmitnahme: Während der Vertragslaufzeit

Als Nutzer hast du jederzeit die Möglichkeit, deine Nummer zu einem anderen Anbieter zu portieren. Durch das neue Telekommunikationsgesetz 2021 fallen bei der Rufnummernmitnahme für dich als Verbraucher keine Gebühren mehr an.

Natürlich musst du Gebühren für deinen bisherigen Vertrag weiter bezahlen, dafür bekommst du aber eine neue Rufnummer zugewiesen, um den Vertrag weiterhin nutzen zu können.

Möchtest du deinen O2-Vertrag kündigen, um im Anschluss deine Rufnummer mitzunehmen, nutze unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben. Hake dort den Punkt „Ich möchte meine Rufnummer mitnehmen“ an – schon informieren wir O2 über deinen Wunsch.

Wenn du deine Handynummer bereits vor der Kündigung mit zu einem neuen Anbieter nehmen möchtest, musst du bei deinem alten Anbieter vorab die Freigabe deiner Nummer beantragen. Dies kannst du entweder telefonisch oder schriftlich per Brief oder Fax mittels einer Portierungserklärung tun.

Da O2 mittlerweile keine E-Mail-Adresse mehr zur Verfügung stellt, ist es am sichersten, du verschickst deine Portierungserklärung per Fax oder Brief an den Anbieter.

Sobald deine Rufnummer zum neuen Anbieter übertragen wurde, wird dein Vertrag mit einer neuen Rufnummer weitergeführt. Somit kannst du deinen Vertrag weiterhin zu den bisherigen Konditionen nutzen.

O2 Rufnummernmitnahme: Nach der Vertragslaufzeit

Wenn du deine Rufnummer erst zum Ende der Vertragslaufzeit zum neuen Anbieter mitnehmen möchtest, benötigst du keine Portierungserklärung. Wenn du deinen bisherigen Handyvertrag gekündigt hast, schicke die Kündigungsbestätigung an deinen neuen Anbieter. Daraufhin kann dein neuer Anbieter einen Portierungsantrag versenden.

Die Daten, die du gegenüber deinem neuen Anbieter angibst, müssen identisch mit denen bei deinem alten Anbieter sein. Ansonsten ist die Portierung nicht möglich.

O2 empfiehlt, den Portierungsauftrag spätestens 8 Werktage vor Ende deines Vertrages in die Wege zu leiten. Somit entsteht für dich keine Unterbrechung. Du solltest die Portierung deiner Nummer spätestens 90 Tage nach Vertragsende beantragen. Danach darf dein alter Anbieter deine Nummer neu vergeben.

O2 Rufnummernmitnahme: Bei Festnetznummer

Beim Abschluss eines Internet- und Telefonvertrags musst du den Mitnahmewunsch deiner Rufnummer beim neuen Anbieter anmelden. Du musst deinen Vertrag nicht selbst kündigen. Dein neuer Anbieter versendet die Kündigung zusammen mit einem Portierungsantrag. Auch hier fallen für dich als Verbraucher keine Gebühren an.

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz hast du als Verbraucher noch weitere Rechte:

  • Dein alter Anbieter kann seine Leistung nach Vertragsende bis zu einem erfolgreichen Wechsel weiterführen. Dafür darf er maximal 50 Prozent des vereinbarten Anschlussentgelts verlangen.
  • Dein Telefon- und Internetanschluss darf nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Ist das der Fall, steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 20 Prozent des Monatsentgelts bzw. mindestens zehn Euro zu
  • Wenn die Rufnummernmitnahme fehlschlägt, kannst du ab dem zweiten Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin eine Entschädigung von zehn Euro pro Tag verlangen.

Versäumt dein Anbieter den Kundendienst- oder Installationstermin, stehen dir 20 Prozent des vereinbarten Monatstarifs bzw. mindestens zehn Euro zu.

Weitere Informationen zum neuen Telekommunikationsgesetz findest du in unserem Blogbeitrag „Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen!„.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.

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