Verträge stunden: Was tun, wenn das Geld knapp wird?

Kurzarbeit, Jobverlust oder sonstige finanzielle Einbußen durch Corona? Um Engpässe für Verbraucher zu vermeiden, gibt es jetzt die Möglichkeit bestimmte Verträge zu stunden. Lies hier mehr darüber.

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Viele Menschen in Deutschland trifft die Krise derzeit besonders hart. Vom einen auf den anderen Tag müssen sie mit weniger Geld zurechtkommen, die Fixkosten wie Miete, Strom oder der aufgenommene Kredit wollen jedoch weiterhin bezahlt werden. Wenn man jetzt nichts für schlechte Zeiten zurückgelegt hat, kann es schnell eng werden. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz legte nun einen Entwurf vor, der Verbraucher in dieser schweren Zeit entlasten soll: Wenn man aufgrund der Corona-Krise seine laufenden Kosten nicht mehr begleichen kann, ist es ab sofort möglich, Verträge zu stunden. Was genau das bedeutet und wie du vorgehst, wenn du deine Anträge auf Stundung stellen willst, erklären wir dir in den folgenden Kapiteln.

Verträge stunden: Allgemeines

Generell bedeutet eine Stundung das Hinausschieben einer fälligen Rate in die Zukunft. Die Forderung bleibt dabei jedoch bestehen. Das bedeutet, du musst sie in jedem Fall bezahlen. Die Maßnahme soll dem Vertragspartner lediglich über eine aktuell schwierige finanzielle Situation hinweghelfen.

Der Entwurf der Bundesregierung erlaubt es Verbrauchern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Lebensunterhaltungskosten nicht mehr decken oder laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, Ausgaben für bestimmte Verträge auf später zu verschieben. Diese Möglichkeit soll zunächst auf den Zeitpunkt vom  01.04.2020 bis 30.06.2020 begrenzt sein – mit Option auf Verlängerung, falls die finanziellen Einschränkungen durch die Pandemie bestehen bleiben. Je nachdem, um welche Vertragsart es sich handelt, gibt es verschiedene Regelungen:

Mietvertrag

Wenn du aufgrund von Corona Schwierigkeiten hast, deine Miete regulär zu bezahlen, kann dir dein Vermieter aufgrund dieser Tatsache nicht kündigen. Du musst den Mietrückstand allerdings innerhalb von 24 Monaten zurückzahlen. Gegebenenfalls fallen dabei auch Verzugszinsen in Höhe von bis zu 4 Prozent an. Schaffst du es nicht, die fälligen Zahlungen innerhalb dieses Zeitraums zu begleichen, kann dir wieder regulär gekündigt werden.

Darlehensverträge

Auch der Kredit ruht nicht während diesen schwierigen Zeiten und will weiterhin bezahlt werden. Bist du dazu nachweislich nicht in der Lage, wird dir als Verbraucher ein mindestens dreimonatiger Zahlungsaufschub gewährt. Das bedeutet, deine Kreditrückzahlungen werden für diesen Zeitraum ausgesetzt und laufen nach den drei Monaten ohne Anfallen von Verzugszinsen weiter.

Dein Kreditgeber kann dir aufgrund der Inanspruchnahme einer Stundung zwischen dem 01.04.2020 und 30.06.2020 nicht die Kündigung aussprechen.

Fortlaufende Verpflichtungen wie Strom, Gas, Wasser, Telefon & Internet

Damit Verbraucher keine Angst vor einer Unterbrechung der Grundversorgung haben müssen, können sie im oben genannten Zeitraum vom sogenannten Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bei Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten kannst du einen Zahlungs- oder Leistungsaufschub beantragen. In diesem Fall darf dein Anbieter nicht gerichtlich oder per Inkasso gegen dich vorgehen, wenn du deine Rechnung nicht pünktlich bezahlen kannst. Verzugszinsen sollen dabei nicht anfallen. Nach Ablauf der Frist müssen die Zahlungen allerdings nachgeholt werden.

Möchtest du die Möglichkeit zur Stundung in Anspruch nehmen, beachte unbedingt, dass die Zahlungen nur aufgeschoben werden. Jedoch musst du sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Berücksichtige diese zukünftige Zahlungslast in deiner langfristigen Finanzplanung, damit du nicht erneut vor finanziellen Engpässen stehst.

Du fragst dich, was mit deinen Verträgen rund um Fitnessstudio & Co. während Corona passiert? In unserem Beitrag Corona legt das öffentliche Leben lahm – was geschieht mit Verträgen und Abos? findest du die Antwort.

Verträge stunden: In diesen Fällen ist es möglich

Verträge stunden Schritt für Schritt: So gehst du am besten vor

Du befindest dich in einer finanziell schwierigen Situation und möchtest von einer Stundung Gebrauch machen? Lies hier, was du nun tun solltest:

1. Verschaffe dir einen Überblick über deine Finanzlage sowie deine Vertragssituation

Welches Budget steht aktuell zur Verfügung? Für welche Verträge und Abonnements fallen jeden Monat Zahlungen an? Was sind deine sonstigen laufenden Kosten? Systematisiere deine Verträge und teile sie dabei gegebenenfalls in Wichtiges und eher Unwichtiges ein.

2. Unnötiges nach Möglichkeit kündigen

Hast du Verträge entdeckt, auf die du derzeit verzichten kannst und die zudem über eine kurze Kündigungsfrist verfügen, nutze die Möglichkeit und kündige sie. Das können zum Beispiel Abonnements von Streamingdienstleistern oder Zeitschriften sein. So kannst du einige Zahlungen bereits loswerden.

Auch bei diesem Schritt hilft dir aboalarm gerne weiter. Wenn du deine Kündigung schnell und ohne großen Aufwand hinter dich bringen möchtest, nutze doch einfach unseren aboalarm Kündigungsservice. Hierbei musst du lediglich deinen Anbieter auswählen, deine persönlichen Daten in unser vorgefertigtes Kündigungsformular eintragen und kannst das Schreiben dann direkt online an deinen Anbieter verschicken. Im Anschluss erhältst du deine Kündigungsbestätigung von uns per E-Mail.

3. Zahlungsaufschub beantragen

Hast du trotz der Reduzierung aller unnötigen Kosten nicht genügend finanzielle Mittel, um die oben genannten Verträge fristgerecht zu bezahlen? Dann kannst du nun dank dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung von einer Stundung Gebrauch machen. Dazu solltest du in Kontakt mit deinem Anbieter treten und ihn über deine Lage informieren. Meistens ist es nötig, bestimmte Dokumente beizufügen, um nachweisen zu können, dass du dich in einer finanziell kritischen Lage befindest. Das kann zum Beispiel die Bescheinigung deines Arbeitgebers über die Kurzarbeit sein. Wichtig ist hierbei, dass deine finanziellen Schwierigkeiten nachweislich durch die Pandemie verursacht wurden.

Im Zuge des Zahlungsaufschubs ist es auch möglich, nur einen Teilbetrag der eigentlich geforderten Summe zu bezahlen und den Rest später nachzureichen. Dies kann dafür sorgen, dass die Zahlungslast nach Ablauf der drei Monate nicht so groß ist. Überlege dir, ob du diese Möglichkeit in Anspruch nehmen willst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.